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Mod 0815
Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1883

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Zitat: Die Möbel sind so 2x bezahlt worden und nur wegen einem völlig unnötigen Formfehler, der eine Briefmarke gekostet hätte.
Was hat das eigentlich mit -in vielen Foren bestens dokumentierten- Internet Betrugs Firmen zu tun?
Wie bereits erwähnt, es ist nicht ein Fall bekannt, in dem ein Mahnbescheid erwirkt wurde.
Ansonsten gilt natürlich, das einem gerichtlichen Mahnbescheig wiedersprochen werden müsste. Nur, es gibt in dem Zusammenhang keinen Fall.
Zur Erstattungspflicht von Inkassokosten:
http://www.sfz-mainz.de/dateien/abhandlungen/erstattungspflicht_inkassokosten.htm
Sinngemäßer Tenor:
Ist der Schuldner erkennbar zahlungsunwillig und müsste deshalb ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, sind die vorhergehenden Inkassokosten nicht erstattungspflichtig. Im Rahmen der Schadensminderungspflicht ist der Gläubiger nämlich verpflichtet, zusätzliche Kosten gering zu halten. |
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Anette

Anmeldungsdatum: 11.03.2006
Beiträge: 98
Wohnort: NRW 53809

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Wenn ich Geneologie höre
Mein 13jähriger Sohn hat sich dort angemeldet, natürlich kam auf den Widerruf keine Antwort Leider ist die E-Mail, die an die S.... geschickt wurde, mittlerweile nicht mehr auffindbar, deshalb habe ich - nach einer "letzten Mahnung" die per Post kam - mich in verschiedenen Foren und bei einem RA erkundigt und folgendes (aus einem anderem Forum) an Gen........ geschrieben:
Zitat: Mit ihrem Schreiben machen sie eine Forderung in Höhe von 60 Euro gegen mich geltend. Dies ist unberechtigt. Zwar habe ich mich auf Ihrer Seite angemeldet, jedoch ist kein Vertrag mit den behaupteten Konditionen zustande gekommen. Auf ihrer Seite wird unscheinbar auf die Kostenfolge hingewiesen, so dass sie ohne weiteres übersehen werden konnte und von mir auch übersehen wurde.
Hiermit widerrufe ich diesen Vertrag erneut, gemäß meines gesetzlichen Widerrufsrecht und fechte ihn an gemäß § 119 I BGB wegen Irrtums über die Entgeltlichkeit und wegen arglistiger Täuschung § 123 I BGB. Verträge mit Minderjährigen sind unwirksam und der Taschengeldparagraph schlägt auch nur dann ein, wenn meine Erziehungsberechtigten damit einverstanden sind, was nicht so ist. Die Aufmachung ihrer Webseite ist so gestaltet, dass die Preisangabe nicht ersichtlicht ist. Sie befindet sich am Ende der Seite, insbesondere ist es nötig, ein kleines Stück nach unten zu scrollen, um die Angabe überhaupt zu sehen. Dies verstößt einerseits gegen § 1 VI Pang (Preistransparenz, gute Wahrnehmbarkeit) und anderseits auch gegen die Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen gemäß § 312c BGB i.V.m § 1 BGB-InfoV. Insofern erlischt auch das Widerrufsrecht durch Zeitablauf nicht, gemäß § 312 d II BGB. Aus den genannten Gründen werden meine
Eltern und ich keinerlei Zahlung leisten. Wenn sie nicht SOFORT Ihren Vertrag und dessen ENTSTANDENEN KOSTEN zurückziehen werden meine Erziehungsberechtigten und ich gegen SIE Strafanzeige wegen versuchten Betrugs gemäß §263 StGB, Belästigung, Nötigung (Minderjähriger) gemäß §240 StGB und Wucher, gemäß §291 StGB erheben. Ich hoffe für Sie, dass der Vertrag und dessen entstandenen Kosten jetzt zurück gezogen werden sonst sehe ich mich gezwungen dies zu tun.
Mit "freundlichen" Grüssen
XXXXXXX Müller |
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_________________ LG
Anette
Gründerin und Inhaberin des Geschäfts für den Vertrieb von JOVITA-Produkten.
Erfolg ist die Rache an denen, die nicht an mich geglaubt haben!
www.jovita-ruppichteroth.de
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RAK

Alter: 55
Anmeldungsdatum: 29.09.2006
Beiträge: 4646
Wohnort: Eisenhüttenstadt

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Liebe Anette & andere Betroffene!
Ich kann Euch gerne bei fehlender Mail helfen.
Da es aber einige rechtsgläubige Menschen gibt,
kann ich Euch diese nur per Mail zusenden.
So eine hinterv... Masche hab ich selten gesehen.
Gruß Rainer
PS Kundennummer und Name müßten nur geändert werden.  |
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Anette

Anmeldungsdatum: 11.03.2006
Beiträge: 98
Wohnort: NRW 53809

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@ RAK: ich hoffe nicht, daß da noch was von denen kommt, denn die haben (ich glaube in Frankfurt) nur ein leerstehendes Büro, kam im Fernsehen...
Wäre aber trotzdem interessiert! Meine E-Mail: a12345muel[at]aol.com |
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_________________ LG
Anette
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Nobody 3
Gast
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@ Mod0815
das hat insofern damit zu tun, als dass man lieber eine unnötige Frist wahrt als eine nötige versäumt.
Davon, dass man widersprechen MUSS, hab ich an keiner Stelle geschrieben, nur dass ich einen solchen EMPFEHLE, wie mir das in einem älteren leicht ähnlich gelagerten Fall von einem RA geraten worden ist.
Ich bin mit diesem Rat seither immer gut gefahren und gebe lieber mal Geld für eine Briefmarke zu viel aus als dass ich wegen eines vermeidbaren Versäumnisses Konsequenzen selbst verursache. Auch Inkassofirmen ignoriere ich nicht, sondern rufe dort an, erkläre denen, warum der Anspruch nicht rechtens ist. Die Inkassofirmen geben in solchen Fällen oft den Auftrag an ihre Auftraggeber zurück. Reagiert man nicht, kann es passieren, dass ein Mahnbescheid folgt und spätestens auf den MUSS man reagieren, denn hier kann ein Versäumnis fatal sein und man muss möglicherweise etwas zahlen, obwohl es rechtlich nicht gerechtfertigt gewesen wäre.
Ich kenne Fälle, in denen es Anbieter darauf anlegen und auch Mahnbescheide verschicken, weil viele dann doch zahlen oder angesichts einer Gerichtsverhandlung einlenken und lieber einen überschaubaren Betrag ungerechtfertigt zahlen, als teure Prozesse zu riskieren. Ich hab das schon 2x erlebt, dass solche Dinge bis vor Gericht gingen und dann erst abgewiesen wurden.
Einmal hatte ich noch NACHDEM der Verhandlungstermin bereits anberaumt war, eine "letzte Chance" zur Begleichung der Forderung vom Anbieter erhalten... der dann zur Verhandlung (hatte diese "Chance" nicht "genutzt") allerdngs nicht erschienen ist, woraufhin die Klage in Abwesenheit des Klägers abgewiesen wurde.
Der Kläger hatte von Anfang an keine Chance, hat aber bis fast zuletzt versucht, mich zum einlenken zu bewegen. Zu oft klappt diese Taktik auch, da sind für diese Anbieter die paar Gerichtskosten Peanuts... |
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Uservorstellung
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babsi
Moderatorin


Alter: 46
Anmeldungsdatum: 30.10.2004
Beiträge: 6757
Wohnort: Gummersbach

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Mein 9 -jähriger soll an mein-Führerschein.com in die Schweiz zahlen, 3 meiner kiddys , zusätzlich ich an irgentso einen SMS-Mist (ich habe noch nie , ausser beim nachgucken was das ist) so eine Seite aufgesucht) zahlen.
Men Mann hat Widerspruch bei mein-Führerschein eingelgt und mitgeteilt, dass Thomas erst 9 Jahre alt ist........NICHTS.........ausser weitere Mahnungen.
Allerdings bisher nur per Email.
@Norbert
Die landen meistens im Spam-Ordner.......ich habe die durch Zufall entdeckt.......wenn man sie nicht sieht....wie will man Widerspruch einlegen?
........und Widerspruch bringt rein gar nichts!!!!!Die Leute, die sich einschüchtern lassen und zahlen, da spekulieren die drauf und das sind leider immer noch zu viele
gruss babsi |
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babsi
Moderatorin


Alter: 46
Anmeldungsdatum: 30.10.2004
Beiträge: 6757
Wohnort: Gummersbach

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Zitat: Ich kenne Fälle, in denen es Anbieter darauf anlegen und auch Mahnbescheide verschicken,
Der mahnbescheid MUSS aber vorfinanziert werden, sowie auch der Vollstreckungsbescheid.
Sollte Widerspruch auf den MAhnbescheid eingelegt werden, wird die Sache vom Richter geprüft, und das wollen die unter allen Umständen vermeiden.
Deshalb wird es bei einer bombadierung von einem Inkasso und/oder RA bleiben
gruss babsi........die ALLEN frohe Ostern wünscht |
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RAK

Alter: 55
Anmeldungsdatum: 29.09.2006
Beiträge: 4646
Wohnort: Eisenhüttenstadt

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Wenn's klappt, klappt's!
RAK |
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Nobody 3
Gast
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@ babsi,
es ist zwar schon richtig, dass ein Widerspruch wenig bringt, aber er schadet mit Sicherheit auch nichts. Auf jeden Fall sieht es vor Gericht später besser aus, als wenn man dem Richter sagen müsste, dass man immer alles ignoriert hat. Du weisst, dass unterschiedliche Gerichte auch in völlig gleichartigen Fällen u. U. unterschiedlich entscheiden können und ich finde einfach "sicher ist sicher".
Ja sicher muss ein Mahnbescheid vorfinanziert werden, aber so teuer ist der auch nicht. Wenn man nun beispielsweise in 7 von 10 Fällen doch noch sein Geld bekommt und nur 3 sich erfolgreich wehren, rechnet sich das schon. Ich hab das schon 2x erlebt, dass es bis vor's Gericht ging. Einmal war sogar der Anwalt des Klägers dort, nur kein Vertreter des Klägers. Da hat der sogar noch seinen Anwalt bezahlen müssen für eine Klage, die dann abgewiesen worden ist. Vorher hatte dieses Unternehmen es mit 4 oder 5 verschiedenen Inkassounternehmen versucht und wenige Tage vor dem Gerichtstermin hatte ich nochmal eine "letzte Chance zur Abwendung des für mich teuren Gerichtsverfahrens" erhalten, der mich dann nicht einen Cent gekostet hat...
Du glaubst nicht, wie viele Betroffene noch im letzten Moment einlenken und lieber doch noch bezahlen, um dem Gericht zu entgehen, vor dem viele Menschen noch eine ziemliche Scheu haben. Manche spekulieren halt darauf und kommen nicht selten auch damit durch. |
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Mod 0815
Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1883

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Zitat: Auf jeden Fall sieht es vor Gericht später besser aus, als wenn man dem Richter sagen müsste, dass man immer alles ignoriert hat. Du weisst, dass unterschiedliche Gerichte auch in völlig gleichartigen Fällen u. U. unterschiedlich entscheiden können und ich finde einfach "sicher ist sicher".
Es geht bei diesen Abzockern nicht vor Gericht. Es geht nur und ausschließlich darum, mit möglichst drohenden Briefen Opfer zur Zahlung zu drängen.
Noch nie ist eines der [xxx]Unternehmen vor Gericht gezogen und hat dort versucht, Gelder einzuklagen.
Einfach mal beim Präsidenten des Amtsgerichtes Frankfurt/Main als zulassende Behörde anrufen und nach der Deutschen Inkassostelle fragen. Dort sind die "bestens" bekannt.
Wie "seriös" diese Deutsche Inkassostelle ist, sieht man u.a. hierdran:
http://www.antispam.de/forum/showthread.php?p=107588#post107588
Man kann der ursprünglichen Rechnung widersprechen, aber es ist völlig egal. Die Maschinerie Inkasso und sich steigernder Druck wird immer anlaufen, irgendwann knicken genug Betrogene einfach ein und zahlen. Schon hat es sich für das [xxx] JUnternehmen gerechnet.
Das ist der einzige Sinn dieser Abzockerei. |
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