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Petra Henning

Alter: 48
Anmeldungsdatum: 10.10.2006
Beiträge: 2124
Wohnort: 15890 Eisenhüttenstadt

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@Nowa
Auch wenn Du schreibst ,bittestund zahlungswillen demostiert wirst Du ingnoriert und die ziehen Ihr Ding gegen Dich Durch.
Also Mahnbescheid abwarten und dann natürlich reagieren! Wie Babsi sagt dann wird geprüft!
Ich hatte einige die haben nach dem Mahnbescheid Ruhe gegeben!
Das waren Tips von einer Schuldnerberatung!
Es gibt auch ganz dreiste die warten 7 Jahre,dann ist nix mehr vorhanden (Beweislage)und Du stehst blöd, ich konnte nichts mehr beweisen und habe bezahlt also 2x plus Inkassokosten!
Also manchmal ist aussitzen besser und natürlich Beweise festhalten!
LG
Petra |
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_________________ Fairness und Loyalität! Schreibfehler sind menschlich und gehören zu mir!
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Nobody 3
Gast
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@ Petra,
HappyNRW hat folgendes geschrieben: Auch wenn Du schreibst ,bittestund zahlungswillen demostiert wirst Du ingnoriert und die ziehen Ihr Ding gegen Dich Durch.
Längst nicht immer, denn einige Dinge hab ich noch VOR einem Mahnbescheid abwenden können, zu dem es gar nicht erst gekommen ist.
Es sieht vor Gericht nun mal anders aus, ob man sagen muss "nö, hab nicht reagiert, weil ich dachte..." oder sagen kann "ja, auf die Rechtswidrigkeit hab ich sofort hingewiesen, hier ist die Kopie vom..."
Das heisst NICHT, dass jeder das so machen MUSS, nur dass ich das so empfehlen würde, und zwar aus den dargelegten Gründen, weil auch mir ein Anwalt das mal so geraten hat und ich immer sehr gut damit gefahren bin.
Zitat: Es gibt auch ganz dreiste die warten 7 Jahre,dann ist nix mehr vorhanden (Beweislage)und Du stehst blöd, ich konnte nichts mehr beweisen und habe bezahlt also 2x plus Inkassokosten!
Das kann NUR sein, wenn die schon vorher einen rechtskräftigen Titel hatten. Ansonsten dürfte so ziemlich alles nach 7 Jahren verjährt sein.
Dss etwas verjährt ist, MUSS man dann bei seinem Einspruch auch SELBST vorbringen, sonst kann, darf oder muss man nämlich zahlen... auch, wenn man's mit "Einrede der Verjährung" nicht mehr gemusst hätte.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung
GANZ WICHTIG!!! Die "Einrede der Verjährung" gilt NICHT automatisch, sondern MUSS vom Schuldner ausdrücklich geltend gemacht werden. Fast alles ist nach 3 Jahren verjährt und man hat ein "dauerhaftes Leistungsverweigerungsrecht", aber nur, wenn man es auch erklärt.
Auch das hätte der Dame mit dem Auto damals geholfen, aber sie hatte weder Beweise, noch Ahnung von Verjährung noch Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt, weil sie dachte, ihr Recht gilt automatisch und bezahlt ist bezahlt. Die Geschichte ist nun über 20 Jahre her und damals hatte auch ich keinen Schimmer von Verjährung oder wie man sich auf Mahnbescheide verhält. |
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Petra Henning

Alter: 48
Anmeldungsdatum: 10.10.2006
Beiträge: 2124
Wohnort: 15890 Eisenhüttenstadt

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@Nowa
Sei Froh das Du solche Erfahrungen gemacht hast und einen guten Rechtsanwalt hattest!
Wir haben in diesem Punkt soviel Ignoranz erfahren!
Seit wir diese Linie fahren, also gleiches Recht für alle, hört man dich an!
Ja das mit den 7 Jahren und Titel stimmt, haben aber nie erfahren das einer erwirkt wurde, da wir ja gezahlt hatten!
So geht es auch,wie Du siehst! Wie heißt der Spruch : Nichts ist unmöglich!
Aber eins habe ich gelernt egal wie hoch der Berg Akten wird ich verwahre alles, man zockt mich nur einmal ab!
LG
Petra |
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Nobody 3
Gast
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@ Petra,
leider hatten wir auch schon Pech mit Anwälten. Unser "Hausanwalt" ist zwar sehr gut, übernimmt aber leider nicht alles und so waren 2 Fachanwälte für spezielle Felder leider Fehlgriffe. Ein guter Anwalt ist fast wie ein 6er im Lotto... |
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Petra Henning

Alter: 48
Anmeldungsdatum: 10.10.2006
Beiträge: 2124
Wohnort: 15890 Eisenhüttenstadt

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Zitat: Ein guter Anwalt ist fast wie ein 6er im Lotto...
Wie wahr,wie wahr!
Wir hatten in unserer Mietsache einen, der eine 100% sichere Kiste so in den Mist gefahren hat das ein 2er Anwalt nicht mal Revision beantragen konnte!
Wenn ich könnte würde ich dem heute noch an die Gurgel gehen!
LG
Petra |
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Uservorstellung
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babsi
Moderatorin


Alter: 46
Anmeldungsdatum: 30.10.2004
Beiträge: 6759
Wohnort: Gummersbach

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Petra Henning

Alter: 48
Anmeldungsdatum: 10.10.2006
Beiträge: 2124
Wohnort: 15890 Eisenhüttenstadt

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Zitat: Zu spät, jetzt darfst deinem Ex-Vermieter ein neues Haus bauen
Wie, ich dem ,niemals!
Kann sich einen anderen Dummen suchen!
LG
Petra |
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RAK

Alter: 55
Anmeldungsdatum: 29.09.2006
Beiträge: 4646
Wohnort: Eisenhüttenstadt

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norbert hat folgendes geschrieben: Ein guter Anwalt ist fast wie ein 6er im Lotto...
Wie wahr! Ich hatte schon mal einen 6er. Mit Zusatzzahl sogar.
Ein Anwalt gegen ein ganzes Anwaltsbüro. Und noch dazu eins,
daß die Maschen einer Firma rechtlich vertritt. Also auch Übung
hatte bzw. die Einwände vorhersah und bestens vorbereitet war.
Dieser Vorfall hat mir die Augen geöffnet. Und nicht nur dieser.
Gruß Rainer |
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Anette

Anmeldungsdatum: 11.03.2006
Beiträge: 98
Wohnort: NRW 53809

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Heute kam Antwort auf meinen Brief...hier nochmal der Text, den ich denen geschrieben habe...
Zitat: Mit ihrem Schreiben machen sie eine Forderung in Höhe von 60 Euro gegen mich geltend. Dies ist unberechtigt. Zwar habe ich mich auf Ihrer Seite angemeldet, jedoch ist kein Vertrag mit den behaupteten Konditionen zustande gekommen. Auf ihrer Seite wird unscheinbar auf die Kostenfolge hingewiesen, so dass sie ohne weiteres übersehen werden konnte und von mir auch übersehen wurde.
Hiermit widerrufe ich diesen Vertrag erneut, gemäß meines gesetzlichen Widerrufsrecht und fechte ihn an gemäß § 119 I BGB wegen Irrtums über die Entgeltlichkeit und wegen arglistiger Täuschung § 123 I BGB. Verträge mit Minderjährigen sind unwirksam und der Taschengeldparagraph schlägt auch nur dann ein, wenn meine Erziehungsberechtigten damit einverstanden sind, was nicht so ist. Die Aufmachung ihrer Webseite ist so gestaltet, dass die Preisangabe nicht ersichtlicht ist. Sie befindet sich am Ende der Seite, insbesondere ist es nötig, ein kleines Stück nach unten zu scrollen, um die Angabe überhaupt zu sehen. Dies verstößt einerseits gegen § 1 VI Pang (Preistransparenz, gute Wahrnehmbarkeit) und anderseits auch gegen die Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen gemäß § 312c BGB i.V.m § 1 BGB-InfoV. Insofern erlischt auch das Widerrufsrecht durch Zeitablauf nicht, gemäß § 312 d II BGB. Aus den genannten Gründen werden meine
Eltern und ich keinerlei Zahlung leisten. Wenn sie nicht SOFORT Ihren Vertrag und dessen ENTSTANDENEN KOSTEN zurückziehen werden meine Erziehungsberechtigten und ich gegen SIE Strafanzeige wegen versuchten Betrugs gemäß §263 StGB, Belästigung, Nötigung (Minderjähriger) gemäß §240 StGB und Wucher, gemäß §291 StGB erheben. Ich hoffe für Sie, dass der Vertrag und dessen entstandenen Kosten jetzt zurück gezogen werden sonst sehe ich mich gezwungen dies zu tun.
Mit "freundlichen" Grüssen
Christian Müller
das kam zurück:
Zitat: Sehr geehrte/r Herr/Frau ,
Vielen Dank für Ihre Anfrage beim Kundensupport von Genealogie.de !
Ihre Beanstandung ist bei uns eingegangen. Zur Beantwortung möchten wir auf die folgenden Punkte hinweisen.
Unsere Aufzeichnungen belegen Ihre Anmeldung unter Angabe Ihrer EMail-Adresse.
Ihre Anmeldung mit anschließender Annahme durch uns unter gleichzeitiger Zusendung der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in Textform stellt einen Vertragsschluss dar. Dabei wurden Sie sowohl vor als auch mit Vertragsschluss über Ihr Widerrufsrecht informiert. Der Vertragsschluss über das Internet ist ohne Weiteres möglich und erfolgt bei unserem Angebot unter Beachtung der Verbraucherschutzvorschriften für den Fernabsatz. Insbesondere wurden Sie klar und deutlich sowohl in den von Ihnen als gelesen bestätigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch vor Anmeldung über den Preis der Dienstleistung informiert.
Ein Widerruf dieses Vertrags ist zum vorliegenden Zeitpunkt leider auch nicht mehr möglich. Gem. § 312d Abs. 3 Nr. 2 erlischt das Recht zum Widerruf, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Eine solche Ausschlussklausel ist zum Schutz unserer Investition in die Datenbank unerlässlich. Darauf wurden Sie ebenfalls in hervorgehobener Form hingewiesen, sowohl in den von Ihnen als gelesen betätigten Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen bei der Anmeldung als auch erneut mit der nachgewiesenen Zusendung bei Vertragsschluss.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf dieser Regelung auch bestehen müssen, um uns vor Missbrauch zu schützen.
Ein wirksamer Widerruf des mit uns geschlossenen Vertrages zur Nutzung der angebotenen Datenbank ist nicht eingegangen. Daher haben wir Ihnen den in der Preisangabe ausgewiesenen Betrag inklusive Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
Auf der Anmeldeseite unten, direkt bei der Anmeldeschaltfläche, finden Sie die Preisangabe. Wir haben Sie in hervorgehobener Form am Ende des Textes in Fettdruck positioniert. Zusätzlich befindet sich schon über dem ersten Eingabefeld mittig ein farblich hervorgehobener Sternchenhinweis ("Bitte füllen Sie alle Felder vollständig aus ! *") , der Sie zusätzlich zu der Preisangabe leitet (vgl. BGHZ 139, 368). Die Preisangabe finden Sie auch unter Punkt II. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen.
Die Erstellung, Aktualisierung und Unterhaltung einer für den Online-Zugriff durch Dritte fähigen Datenbank stellt eine beträchtliche Investition dar. Hinzu kommen die von uns verauslagten Kosten für die Inhalte. Angesichts des Umfangs der angebotenen Leistung kann eine solche Leistung nur gegen Entgelt erfolgen. Schließlich bieten wir Ihnen diese Leistungen ohne störende Werbung oder Vermarktung Ihrer Daten an. Wir bitten daher um Verständnis, wenn wir auf die Erbringung der Gegenleistung bestehen müssen.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer Verzugsschäden verpflichtet sind. Wir empfehlen daher die fristgerechte Zahlung und bedauern, Ihre Einwendung zurückweisen zu müssen.
Unabhängig von dem Entgelt für den Zugang zu unserer Datenbank sind Sie aber weiterhin kostenlos zur Teilnahme an unserem Gewinnspiel berechtigt, sofern Sie sich nicht schon dafür eingetragen haben - dafür wünschen wir Ihnen viel Glück!
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Genealogie.de - Team |
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_________________ LG
Anette
Gründerin und Inhaberin des Geschäfts für den Vertrieb von JOVITA-Produkten.
Erfolg ist die Rache an denen, die nicht an mich geglaubt haben!
www.jovita-ruppichteroth.de
Neu: Leckere Getränke ohne Zucker für 0,30€ (Stück):
http://www.balero24.com/?refID=11247
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RAK

Alter: 55
Anmeldungsdatum: 29.09.2006
Beiträge: 4646
Wohnort: Eisenhüttenstadt

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Wie komm ich dazu, mich mit Betrügern zu unterhalten.
Einfach ignorieren. Sollen sie doch versuchen zu klagen.
Ich denke mal, daß man es darauf nicht ankommen läßt.
Das sagen mir jedenfalls meine Erfahrungen mit ..........
RAK |
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