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Mod 0815
Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1373

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norbert
Networker

Alter: 50
Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 4327
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Mod 0815 hat folgendes geschrieben: .Im Allgemeinen gilt:
"Rechnungen" "Mahnungen" und sonstige Schreiben von irgendwelchen Inkassobüros kann man getrost ignorieren.
Vom ignorieren würde ich jedoch abraten. Zumindest auf die erste Rechnung sollte man schon reagieren, nachdem man sich rechtlich etwas kundig gemacht hat. Die Verbraucherzentrale bietet für solche Dinge ein Musterschreiben an:
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ117602113322522/link308662A.html |
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NOrbert WArnke
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Mod 0815
Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1373

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Es steht dort Inkassobüros. Eine erste Rechnung kommt aber noch vom Betreiber und nicht sofort vom Inkassobüro. Dieser erste Rechnung kann man -zwar völlig nutzlos- widersprechen. Danach läuft dann die sattsam bekannte Maschinerie an.
Diese "beliebten" Beitreibungsversuche von ebenso "bekannten" Inkassobüros -Deutsche Inkasso Stelle z.B.- kann man getrost und in Gänze ignorieren.
DAS steht da... |
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norbert
Networker

Alter: 50
Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 4327
Wohnort: Berlin

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Da steht zwar "Inkassobüro", aber man kann dieses Schreiben auch anpassen. Möglicherweise versuchen die Rechnungsteller nämlich, aus nicht erfolgtem Einspruch Ansprüche zu konstruieren.
Widerspricht man gleich, kann man sich später immer darauf berufen bzw. es später ignorieren, denn bei einer Klage liegt die Beweislast beim Kläger und der wird's dann schwer haben... |
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NOrbert WArnke
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Mod 0815
Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1373

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Schweigen gilt gängiger Rechtsprechung zufolge nicht als Zustimmung.
Im Übrigen ist aus allen einschlägigen Foren, die sich mit dieser Thematik befassen, nicht ein einziger Fall bekannt geworden, bei dem jemals ein gerichtlicher Mahnbescheid erwirkt wurde.
Insofern ist ein Widerspruch zur Wahrung von Rechten bei einem Verfahren eigentlich überflüssig, bei Inkassobüros ohnehin. |
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Uservorstellung
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RAK

Alter: 54
Anmeldungsdatum: 29.09.2006
Beiträge: 4646
Wohnort: Eisenhüttenstadt

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Hallo Norbert!
Kein Streit. Nur ne Frage.
Ist es Gesetz, Theorie oder Erfahrung?
RAK
Als Kinder haben wir Verstecke gespielt.
Einen Spruch kenn ich noch.
"Mäuschen, Mäuschen piep ein mal!"
Wer is so blöd, zu antworten? |
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norbert
Networker

Alter: 50
Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 4327
Wohnort: Berlin

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RAK hat folgendes geschrieben: Kein Streit. Nur ne Frage.
Ist es Gesetz, Theorie oder Erfahrung?
Genau das hat mir mal ein RA geraten. Es ging dabei zwar nicht um eine Abzockerseite, aber um eine ähnlich gelagerte Sache.
Auch die Verbraucherzentrale würde kein Musterschreiben anbieten, wenn es nicht irgendeinen Sinn machen würde.
Sicher kann man auch von Anfang an alles ignorieren, dann folgt irgendwann (bei ganz hartnäckigen Anbietern) ein Mahnbescheid und spätestens, wenn man diesen ignoriert, ist die Sache sogar vollstreckbar!
Die Mutter eines Freundes musste einmal eine Möbellieferung noch einmal bezahlen, weil sie den Widerspruch versäumt hatte. Dabei hatte sie über 10 Jahre vorher bereits alles bezahlt und sich darauf verlassen, dass die Sache im Sande verlaufen würde, weil sie schon bezahlt war - fataler Irrtum, wegen dem ein Neuwagen (knappes halbes Jahr alt) plötzlich gepfändet worden ist...
Von Rechtsgeschäften kann man zurücktreten, dafür gibt es Fristen, die man besser nicht versäumen sollte, weil sich die andere Seite möglicherweise gerade auf einen nicht erfolgten oder nicht fristgerechten Rücktritt beruft, was schon öfter vorgekommen ist. Da man nicht immer weiss, ob gerade im vorliegenden Fall dieser Rücktritt erforderlich ist oder nicht, würde ich unbedingt empfehlen, diesen schon mal vorsorglich zu erklären. Später sagen "aber ich dachte doch..." nutzt oft leider nichts... dann kann der Richter mitunter nur noch sagen "hätten Sie mal..."... ist mir vor einigen Jahren leider auch schon mal passiert und hat mich ein paar unnötige Hunderter gekostet. |
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NOrbert WArnke
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RAK

Alter: 54
Anmeldungsdatum: 29.09.2006
Beiträge: 4646
Wohnort: Eisenhüttenstadt

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Und genau das wissen auch andere Leute. Und nutzen das nach Kräften aus.
wegen dem ein Neuwagen (knappes halbes Jahr alt) plötzlich gepfändet worden ist...
Clever, ein Auto bar zu bezahlen.
Unter Rechtsgeschäft verstehe ich eins, bei dem beide Parteien eine Leistung
erklären und diese schriftlich fixieren. Daran sollten sich beide Seiten strikt halten.
Und dann kenne ich auch noch das gentleman agreement. Dem fühle ich mich
mehr verbunden, als irgendwelchen Vorschriften. Geht Dir das nicht auch so?
RAK
Verbraucherzentrale, Osterhase, Warentest, Klapperstorch und Weihnachtsmann.
Jetzt mußt Du mir nur noch erzählen, daß wir den Sozialismus aufbauen werden. |
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norbert
Networker

Alter: 50
Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 4327
Wohnort: Berlin

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RAK hat folgendes geschrieben: wegen dem ein Neuwagen (knappes halbes Jahr alt) plötzlich gepfändet worden ist...
Clever, ein Auto bar zu bezahlen.
Der war gewonnen, hat also nix gekostet... dennoch war er futsch - und NUR wegen nicht erfolgtem Widerspruch...
Die Möbel sind so 2x bezahlt worden und nur wegen einem völlig unnötigen Formfehler, der eine Briefmarke gekostet hätte. |
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NOrbert WArnke
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RAK

Alter: 54
Anmeldungsdatum: 29.09.2006
Beiträge: 4646
Wohnort: Eisenhüttenstadt

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| Da gibts noch andere Wege. Und wenn ich nur einen inneren Parteitag habe. |
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