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MLM-Infos.com
Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 607

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Bei falschen Angaben über angebotene Ware drohen Schadenersatzforderungen
Wer falsche Angaben über online angebotene Ware macht, macht sich
gegenüber Kunden schadenersatzpflichtig. Dabei kann der Schadenersatz
deutlich teurer ausfallen als der ursprünglich für die Ware gezahlte Betrag.
In einem Fall, den das Landgericht Frankfurt entschieden hat, hatte ein
Käufer für 30,50 Euro ein angeblich aus Silber bestehendes Teeservice
erworben. Es war jedoch gar nicht aus Silber. Obwohl er das Recht dazu
gehabt hätte, verzichtete der Käufer auf die Rückgabe des Geschirrs und
die Erstattung des Kaufpreises. Stattdessen machte er 450 Euro
Schadenersatz geltend. Zu Recht entschied das Gericht, denn der
Verkäufer hatte den Vertrag durch die falschen Angaben nicht
ordnungsgemäß erfüllt (Landgericht Frankfurt, 31.1.2007,
Aktenzeichen: 2-16 S 3/06).
Tja so kann man auch Geld machen. |
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