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 Dagmar Semet-Kreuz
Networkerin


Alter: 44
Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 549
Wohnort: Bad Krozingen

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BeitragVerfasst am: 14/5/2007, 11:24  Titel:  Arbeitsrechturteil: Passivraucher dürfen kündigen Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Gerade per Newsletter diese Info bekommen, vielleicht für den einen oder anderen hier von Interesse:

Arbeitsrechtsurteil: Passivraucher dürfen kündigen
Gute Nachrichten für gepeinigte Nichtraucher: Wer von seinem Chef nicht vor dem Passivrauchen geschützt wird, darf sofort kündigen. Das Urteil hat auch sehr wichtige finanzielle Folgen.
Zum Passivrauchen gezwungene Arbeitnehmer dürfen nach einer Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichtes in Darmstadt sofort kündigen. Wer vom Chef nicht vor qualmenden Kollegen geschützt werde, könne sein Beschäftigungsverhältnis beenden und habe sofort Anspruch auf Arbeitslosengeld, hieß es in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Mit dem Zwang zum passiven Mitrauchen liege der im Gesetz vorgesehene "wichtige" Grund für eine sofortige Kündigung vor. Die Arbeitsagentur dürfe deshalb in solchen Fällen keine Sperrzeit wegen vorsätzlicher Herbeiführung der Arbeitslosigkeit ohne wichtigen Grund verhängen. (Aktenzeichen: AZ L 6 AL 24/05)
Die Darmstädter Richter hoben damit ein erstinstanzliches Urteil auf und gaben einem 43 Jahre alten Kläger aus Weilburg Recht. Der Mann hatte gekündigt, weil er sich nicht den Gefahren des Passivrauchens aussetzen wollte. Sein Arbeitgeber hatte das Rauchen im gesamten Betrieb erlaubt und nicht auf Beschwerden des Klägers reagiert.
Nach Ansicht der Sozialrichter sind die gesundheitlichen Gefahren durch Passivrauchen ausreichend wissenschaftlich nachgewiesen. Da das Passivrauchen auch in kleineren Mengen und schon nach kurzer Zeit zu Tumoren führen könne, sei der Kläger nicht verpflichtet gewesen, an seinem verqualmten Arbeitsplatz auszuharren. Nachdem seine Bemühungen um einen rauchfreien Arbeitsplatz gescheitert waren, sei die sofortige Kündigung folgerichtig gewesen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles wurde Revision zugelassen. Die Bundesagentur für Arbeit will aber keine Rechtsmittel einlegen. Quelle: dpa

Herzliche Grüße
Dagmar
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