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MLM-Infos.com
Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 578

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Falscher Ausweis von Mehrwertsteuer führt nicht zu Abmahnungen
Vertreiben Sie Waren, bei denen der Mehrwertsteuersatz falsch ausgewiesen
ist, können Ihre Mitbewerber Sie nicht deswegen abmahnen. Der
Mehrwertsteuersatz ist wettbewerbsrechtlich irrelevant, da die Steuerpflicht
nicht an die rechtlichen Rahmenbedingungen des eigentlichen Verkaufs
gebunden ist (Oberlandesgericht Oldenburg, 30.11.2006, Aktenzeichen: 1 U 74/06).
Achtung: Ist die Mehrwertsteuer in der Rechnung zu niedrig ausgewiesen und
zahlt Ihr Kunde deshalb einen niedrigeren Preis, haben Sie als Unternehmer
trotzdem die volle Steuerpflicht zu erfüllen und die Differenz aus eigener
Tasche an das Finanzamt zu zahlen. |
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