| Autor |
Nachricht |
MLM-Infos.com
Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 578

|
|
Keine überzogenen Anforderungen an elektronische Archivierung von Belegen
Für Sie als Unternehmer besteht keine Buchführungspflicht, solange Ihr
Umsatz als Gewerbetreibender 500.000 Euro und Ihr Gewinn 30.000 Euro
nicht übersteigen. Es reicht völlig aus, wenn Sie Ihre Aufzeichnungspflicht
als Einnahmen-Überschuss-Rechner nachkommen und Ihre Einnahmen und
Ausgaben durch Belege dokumentieren.
Verlangt ein Betriebsprüfer Ihre Buchführungs-Aufzeichnungen in einer
bestimmten Form oder gar bestimmte Datenformate Ihrer Daten, geht das
zu weit, entschied das Finanzgericht Hamburg (13.11.2006, Aktenzeichen: 2 K
198/05). Solche Forderungen gehen über die Aufzeichnungspflichten hinaus.
Allerdings ist dieses Verfahren noch beim Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: XI R 49/06) anhängig. |
|
|
|
_________________ Trag dich als Vertriebspartner in der Karte ein
Verpassen Sie keine Branchen News und Fachbeiträge mehr! |
|
| |
     |
 |
Werbung
|
|
| |
|
 |
|
|
|
Nächstes Thema anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen. Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen
|
|
|
|