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Manni

Alter: 50
Anmeldungsdatum: 29.12.2005
Beiträge: 1428
Wohnort: Hof/Saale

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Ich brauche mal Euren Rat.
Ein ehemaliger Geschäftsführer einer KG in Lebensmittelgroßhandel, welche in die Insolvenz (im Jahr 2004) ging, zeigt großes Interesse mit mir zusammenzuarbeiten.
Folgendes Problem stellt sich nun.
Da es unter der Beobachtung des Insolvenzverwalters steht scheidet eine reine selbständige Tätigkeit, egal in welcher Form aus.
Wie kann man dieses Problem elegant und wasserdicht umschiffen um trotzdem im Network zu starten.
Ist übrigens nicht der erste Fall dieser Art, der an mich herantritt. Da war schonmal jemand der Gleiches mit einem Reisebüro erlebt hat und dann verzichtet hat.
Danke schonmal für jedweden Ratschlag |
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_________________ Gruss
Manni
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GreenGuy

Alter: 32
Anmeldungsdatum: 11.08.2005
Beiträge: 855

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Servus!
Er kann z.b. seine Kinder einschreiben und sich als Ziel setzen, seine Kinder reich zu machen.
Damit hat er ein schönes Ziel und außerdem braucht er selbst nichts verdienen - was für eine Befreiung!
GG |
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Lothar Weifenbach

Alter: 45
Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 636
Wohnort: 96160 Geiselwind

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| Es gibt da eigentlich nur eine Möglichkeit, das Geschäft auf die Frau/Lebensgefährten anzumelden. |
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_________________ Gruß
WVM - Weifenbach Vertrieb und Marketing
Amway, eine reelle Chance für agile Menschen, kein Geschenk für Untätige!
NAPUR - Gesunde Tiernahrung, mit Vorteile für Tierbesitzer, Tierfreunde, Verdienstsuchende www.wvm-tierischgut.de |
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RAK

Alter: 54
Anmeldungsdatum: 29.09.2006
Beiträge: 4646
Wohnort: Eisenhüttenstadt

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Kein Rat, aber einer weiterführende Frage.
Wäre die Situation durch eine LTD. zu lösen?
Rainer
PS Klasse. Solche Themen und weit&breit kein RA. |
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Bierschlucker

Anmeldungsdatum: 30.11.2004
Beiträge: 3116
Wohnort: MLM-freie Zone

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Hi Manni,
Wir dürfen hier keinen rechtlichen Rat abgeben. Erkundige dich bitte bei einem kompetenten Steuerberater bzw. Rechtsanwalt, du kannst ja z.B. als Angestellter oder GF arbeiten, auch mit Insolvenz.
Zitat: Die KG
Wer zu viel Haftung mit dem Privatvermögen vermeiden will, ist bei einer Kommanditgesellschaft schon besser aufgehoben. Hier ist eine finanzielle Beteiligung am Unternehmen als Kommanditist möglich, ohne dass dieser mit dem Privatvermögen haftet. Er zeichnet nur für seine finanzielle Einlage verantwortlich, die im Handelsregister eingetragen werden muss. Allerdings führt er die Geschicke des Unternehmens auch nicht. Das erledigen die Komplementäre, die wiederum auch mit ihrem Privatvermögen im Fall der Fälle grade stehen müssen. Zur Unternehmensgründung sind mindestens zwei Gesellschafter nötig, wovon mindestens einer Komplementär ist. Die Kreditwürdigkeit einer KG ist ebenfalls hoch und es ist kein Mindestkapital erforderlich. Es besteht Eintragungspflicht im Handelsregister und Buchführungspflicht.
Quelle:
http://www.n-tv.de/636160.html
Somit ist man nur als Komplementär haftbar, nicht als GF
MfG Bierschlucker |
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Uservorstellung
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