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 kaldmalt




Anmeldungsdatum: 25.06.2007
Beiträge: 4
Wohnort: Ennigerloh

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BeitragVerfasst am: 26/6/2007, 16:06  Titel: Frage Werbemails mit Zustimmung? Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hallo Forenmitglieder,

ich hätte da mal eine Frage zu dem lästigen Thema Spam bzw. Werbemails.

Ich betreibe eine Portalseite, mit mehreren tausend Usern. Diese haben, bei der Anmeldung eines Accounts, die Nutzungsbedingungen explizit bestätigen müssen. In diesen N-Bedingungen steht, dass Sie mit der Registrierung einer Zusendung von Newslettern und Werbemails zustimmen.

Nun die Frage: Reicht so etwas für die Zusendung von Werbemails aus oder kann ich mir die Mühe sparen und nach dem Versand auf Abmahnungen warten?

Ich möchte nämlich die paar Mücken die man einnimmt nicht gleich wieder für Anwälte und Abmahngebühren ausgeben.
_________________
Mfg
Malte Kaldewey
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 norbert
Networker


Alter: 50
Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 4327
Wohnort: Berlin

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BeitragVerfasst am: 26/6/2007, 17:22  Titel: Frage Re: Werbemails mit Zustimmung? Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Rechtsberatung dürfen nur Rechtsanwälte anbieten, keine Foren. Bitte erwarte also nicht, dass Du hier eine verbimdliche Auskunft erhältst.

Meiner persönlichen Meinung nach müsste es genügen, aber man sollte es jederzeit auch nachweisen können, dass die entspr. Personen die AGB tatsächlich akzeptiert haben. Wichtig hierfür wäre ein double-opt-in System, über das Anmeldungen über einen Bestätigungslink verifiziert werden, den nur der Inhaber einer Mailadresse ausführen kann.
_________________
Freundliche Grüsse
NOrbert WArnke
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 IAP




Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 355

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BeitragVerfasst am: 26/6/2007, 21:44  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hinsichtlich der Gültigkeit einer solchen Klausel ist noch keine gesicherte Rechtslage vorhanden. Jedenfalls muss die Klausel bestimmt sein und dem Empfänger muss bei der Zustimmung (etwa durch eine optische Hervorhebung der Klausel) unzweifelhaft bewusst sein, dass er eine solche erteilt.

Es wurden hierzu auch schon Urteile veröffentlich, ich muss mal guugeln. Dabei ging es um eine solche Klausel in den AGB von Pagerankdiensten.

Mach einen Double-Opt-In Newsletter und Du bist auf der sicheren Seite. Wink
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 kaldmalt




Anmeldungsdatum: 25.06.2007
Beiträge: 4
Wohnort: Ennigerloh

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BeitragVerfasst am: 27/6/2007, 07:26  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hallo @ all,

danke erst mal für das Feedback.

Das hier keine rechtsverbindlichen Aussagen gemacht werden können war mir bewusst. Wäre zwar schön, so könnte man u.U. viel Geld für Anwälte sparen, auf der anderen Seite wären die dann Arbeitslos und würden auch zum MLM greifen, was wieder einen Konkurrenten bedeuten würde. Wink

Tja, wie gesagt, die Benutzer müssen schon explizit bestätigen, dass Sie die Nutzungsbedingungen gelesen haben. Ob Sie es dann aber auch wirklich getan haben, vermag ich nicht zu sagen. Egal. Ich lass es lieber, denn wer möchte sich schon gerne mit Abmahnungen herumschlagen.

Ich danke Euch für Eure Ausführungen. Man liest sich.
_________________
Mfg
Malte Kaldewey
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