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 Norbert Warnke



Alter: 50
Anmeldungsdatum: 11.11.2005
Beiträge: 957
Wohnort: 13589 Berlin

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BeitragVerfasst am: 9/12/2007, 22:04  Titel:  Re: Gewerbe immer anmelden Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Manuela Stengel hat folgendes geschrieben:
Wenn man Einnahmen bezieht müssen wir Deutschen immer Meldung beim Staat machen - denn der Staat will immer Geld abhaben, wenn wir welches verdienen.


Ist ziemlich in jedem Land der Welt so und in vielen ist die Steuer noch höher als bei uns.

Zitat:
Außerdem nehmen wir auch Umsatzsteuer ein, die uns nicht zusteht. Die gehört dem Staat und wir müssen sie weiterleiten.
Eine Anmeldung sollte immer gleich und ohne Umschweife gemacht werden.


Nicht ganz richtig, denn es gibt die Umsatzsteuerbefreiung gem. § 19 USG als Kleinunternehmer. Hier führt man KEINE Umsatzsteuer ab, darf sie aber auch nicht einnehmen und schon gar nicht auf Rechnungen, Quittungen oder Onlineshops ausweisen, denn DANN muss man sie denoch abführen...

Zitat:
Und das ist keineswegs ein Nachteil!

Denn alle Anfänger-Networker, die noch sehr wenig verdienen, können so als Abschreibungsobjekt für Ihren Partner dienen. So können sie aus einem Manko auch noch verdienen und erhalten Steuern zurück.


Das geht auch bei Kleinunternehmern, hierzu muss man nicht Vorsteuerabzugsberechtigt sein!

Zitat:
Es ist die allerbeste Methode ein Gewerbe im Network sofort anzumelden, um Steuern zu sparen, die der Partner monatlich bezahlt.


Doch VORSICHT!

Bekommt das Finanzamt es mit, dass jemand ein Gewerbe nur dazu nutzt, um anderenorts Steuern zu sparen (fehlende Gewinnausrichtung, Liebhaberei), kann es hier durchaus geschehen, dass durch solche Gewerbe geltend gemachte Kosten vom Finanzamt nicht mehr angerechnet werden.

Solche Fälle gab es schon!
Macht man also innerhalb (unterschiedlich) 3-7 Jahren noch immer keinen Gewinn mit seinem Geschäft und produziert auch noch hohe Kosten, schaut das Finanzamt meist genauer hin.

Ein Geschäft sollte man also NUR betreiben, um Gewinn zu machen und nicht, um woanders Steuern zu sparen, was in gewissem Rahmen aber dennoch funktioniert und auch völlig OK ist - nur übertreiben sollte man es nicht...
_________________
Freundliche Grüsse
NOrbert WArnke

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 Manuela Stengel



Alter: 42
Anmeldungsdatum: 12.03.2005
Beiträge: 30
Wohnort: Bad Bramstedt

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BeitragVerfasst am: 9/12/2007, 22:22  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

ich denke, dass man Network Marketing ja von Haus aus nur betreibt, um eine Gewinnabsicht zu verfolgen!

Ich möchte was zur Umsatzsteuerbefreiung sagen: Vorsicht, wenn man das macht. Man zahlt bei Einnahmen die Umsatzsteuer ohne sie absetzen zu können - aber darf sie nicht einnehmen.

Investitionen im Geschäft werde so stark gemindert. Die aber wichtig sind, um entsprechende Ausgaben zu haben.

Wenn Sie aber über einen bestimmten Betrag im Jahr hinauskommen, weil es nun mal gut klappt im Network und die Downline sich auch entwickelt, dann haut der Staat zu: ZACK! Und sie zahlen auf alle Produkte, die sie veräußert haben, selbst die MwSt. an den Staat zurück, ohne sie eingenommen zu haben! Das kann sehr teuer werden!

Deshalb immer mit einem Steuerberater sprechen - es lohnt sich.

UND IMMER DIE VEREINNAMTE MWST ZURÜCKLEGEN!
Nicht anrühren! Sie gehört ihnen nicht - auf ein extra Konto und nach Aufforderung an den Staat zurückzahlen
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 blacky24



Alter: 32
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Beiträge: 290

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BeitragVerfasst am: 9/12/2007, 22:37  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Manuela Stengel hat folgendes geschrieben:
ich denke, dass man Network Marketing ja von Haus aus nur betreibt, um eine Gewinnabsicht zu verfolgen!

Ich möchte was zur Umsatzsteuerbefreiung sagen: Vorsicht, wenn man das macht. Man zahlt bei Einnahmen die Umsatzsteuer ohne sie absetzen zu können - aber darf sie nicht einnehmen.

Investitionen im Geschäft werde so stark gemindert. Die aber wichtig sind, um entsprechende Ausgaben zu haben.

Wenn Sie aber über einen bestimmten Betrag im Jahr hinauskommen, weil es nun mal gut klappt im Network und die Downline sich auch entwickelt, dann haut der Staat zu: ZACK! Und sie zahlen auf alle Produkte, die sie veräußert haben, selbst die MwSt. an den Staat zurück, ohne sie eingenommen zu haben! Das kann sehr teuer werden!

Deshalb immer mit einem Steuerberater sprechen - es lohnt sich.

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AMEN!!
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 blacky24



Alter: 32
Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 290

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BeitragVerfasst am: 9/12/2007, 22:42  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Nicht ganz richtig, denn es gibt die Umsatzsteuerbefreiung gem. § 19 USG als Kleinunternehmer. Hier führt man KEINE Umsatzsteuer ab, darf sie aber auch nicht einnehmen und schon gar nicht auf Rechnungen, Quittungen oder Onlineshops ausweisen, denn DANN muss man sie denoch abführen...

Und genau das ist der Punkt. Viele meiner Kunden wollen gerade diese Rechnung mit ausgewiesener MwSt.
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 Norbert Warnke



Alter: 50
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BeitragVerfasst am: 10/12/2007, 00:21  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

blacky24 hat folgendes geschrieben:
Und genau das ist der Punkt. Viele meiner Kunden wollen gerade diese Rechnung mit ausgewiesener MwSt.


Wozu?

Es gibt auch ein Buchungskonto für Rechnungen ohne MWSt. Dort bucht man z. B. Quittungen von der Imbissbude oder Zeitungen vom Kiosk, die sehr oft als Kleinunternehmer keine MWSt ausweisen.

Man muss also nur auf ein anderes Konto buchen und alles ist im grünen Bereich. Bei Privatkunden ist es sowieso egal, die brauchen eh keine ausgewiesene MWSt...

Die meisten Networker sind Kleinunternehmer und sollten sich auch als solche anmelden. Kaum jemand weiss, wie man Umsatzsteuer richtig bucht, gerade als Einsteiger. Warum sollen sich die Leute das Leben unnötig schwer machen?

Wer keine MWSt vereinnahmt, muss sie auch nicht zurücklegen, auch nicht buchen, keine monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen ausfüllen und nicht ans Finanzamt überweisen - ist deshalb aber dennoch ein vollwertiger Mensch... Wink
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Freundliche Grüsse
NOrbert WArnke

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BeitragVerfasst am: 10/12/2007, 00:51  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Entsteht denn kein "Mehrwert" wenn ich zum EK einkaufe und dann zum VK mit Mehrwert verkaufe? Durch die Wertschöpfung fällt auch die Mehrwertsteuer höher aus! Heißt diese nicht gerade deswegen so? Diese vereinnamt nur das Finanzamt, der VP/Händler usw. reicht diese nur weiter.

Ein Grund warum ich Networke mit Direktbestellung bei der Mutterfirma bevorzuge
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Gruss
Manni
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 Norbert Warnke



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BeitragVerfasst am: 10/12/2007, 01:09  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Manni hat folgendes geschrieben:
Entsteht denn kein "Mehrwert" wenn ich zum EK einkaufe und dann zum VK mit Mehrwert verkaufe? Durch die Wertschöpfung fällt auch die Mehrwertsteuer höher aus! Heißt diese nicht gerade deswegen so? Diese vereinnamt nur das Finanzamt, der VP/Händler usw. reicht diese nur weiter.

Ein Grund warum ich Networke mit Direktbestellung bei der Mutterfirma bevorzuge


Ein als Kleinunternehmer angemeldeter VP reicht keine MWSt weiter.

Bist Du aber VP eines Unternehmens mit Direktbestellung UND vorsteuerabzugsberechtigt, bekommst Du Deinen Bonus incl. MWSt und musst diese MWSt ans Finanzamt abführen. Als Kleinunternehmer bekommst Du den Bonus ohne MWSt und führst nix ab, weil dies das Partnerunternehmen für Dich übernimmt.

Als Vorsteuerabzugsberechtigter musst Du jede Rechnung auseinanderpflücken, die (eingenommene) MWSt auf ein gesondertes Konto buchen und mit der (von Dir bezahlten bezahlten) Vorsteuer gegenrechnen, die Differenz bekommt das Finanzamt oder verbleibt als Anspruch im Übertrag bei Dir.

Das sollte sich wirklich nur jeder antun, der MUSS... (entspr. Umsatzhöhe)...
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Freundliche Grüsse
NOrbert WArnke

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 blacky24



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BeitragVerfasst am: 10/12/2007, 17:40  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Norbert Warnke hat folgendes geschrieben:

Als Vorsteuerabzugsberechtigter musst Du jede Rechnung auseinanderpflücken, die (eingenommene) MWSt auf ein gesondertes Konto buchen und mit der (von Dir bezahlten bezahlten) Vorsteuer gegenrechnen


Wie geil das das bei mir der Steuerberater tut Razz
(Jeder sollte die Arbeit machen wozu er fähig ist)


Mr. Green
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 Beach-Paul




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BeitragVerfasst am: 10/12/2007, 19:22  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hallo,

meine Meinung:

Umsatzsteuerbefreiung macht nur Sinn, wenn man keine nennenswerten Sachkosten hat.

Kauft man sich für sein Geschäft z.B. einen neuen Computer, dann kann man den zwar so oder so über die Abschreibung steuermindernd geltend machen.

Ist man allerdings umsatzsteuerpflichtig/vorsteuerabzugsberechtigt, kriegt man die Mehrwertsteuer, die man beim Kauf des Gerätes zahlt, ziemlich zügig komplett vom FA erstattet, und muß nur den Nettopreis über die Jahre abschreiben.

Und je höher die MwSt. wird (inzwischen immerhin 19% - ein knappes Sechstel also) desto eher lohnt es sich, die Vorsteuer abziehen zu können.

Das Buchungsproblem sehe ich nicht.

Die meisten Kleinunternehmer machen doch sicher nur eine einfache Einnahme-Überschuß-Rechnung. Da tut´s auch ´ne einfache Excel-Tabelle o.ä.

Oder gibt es hier viele User, die die doppelte Buchführung mit ordentlicher Bilanz am Jahresende praktizieren, *weil sie es wg. der Vorschriften so machen müssen*?

Man kann es sich auch künstlich kompliziert machen...

MbW
BP
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 Norbert Warnke



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BeitragVerfasst am: 10/12/2007, 20:18  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

blacky24 hat folgendes geschrieben:
Wie geil das das bei mir der Steuerberater tut Razz
(Jeder sollte die Arbeit machen wozu er fähig ist)


Einsteiger haben sehr oft noch keine grosse Ahnung von Buchführung und verdienen sehr oft auch noch weniger als der Steuerberater-Komplettservice kostet...

@ Beach-Paul,

Zitat:
Umsatzsteuerbefreiung macht nur Sinn, wenn man keine nennenswerten Sachkosten hat.

Kauft man sich für sein Geschäft z.B. einen neuen Computer, dann kann man den zwar so oder so über die Abschreibung steuermindernd geltend machen.


Eben!
so oder so...

Zitat:
Ist man allerdings umsatzsteuerpflichtig/vorsteuerabzugsberechtigt, kriegt man die Mehrwertsteuer, die man beim Kauf des Gerätes zahlt, ziemlich zügig komplett vom FA erstattet, und muß nur den Nettopreis über die Jahre abschreiben.

Und je höher die MwSt. wird (inzwischen immerhin 19% - ein knappes Sechstel also) desto eher lohnt es sich, die Vorsteuer abziehen zu können.


Es lohnt sich dann, wenn man unter'm Strich dadurch besser gestellt ist. Das ist aber bei weitem nicht immer der Fall. Nicht immer hat man genug Ausgaben, um sie gegen die eingenommene Steuer gegenzurechnen und der Fullservice durch Steuerberater kostet auch nicht wenig, wenn man sich jeden einzelnen Vorgang vom Steuerberater buchen lässt und gar nichts selbst tut.

Andersrum: Wer keine MWSt einnimmt, braucht sie als Kleinunternehmer auch nicht abzuführen. Da der Endpreis aber gleich bleibt, erhöht sich hier unter'm Strich die Handelsspanne entsprechend.

Einsteigern würde ich also IMMER die Kleinunternehmerregelung empfehlen, auch weil man bei Bedarf jederzeit wechseln kann in Vorsteuerabzugsberechtigt. Umgekehrt geht das allerdings NICHT - wer also vorschnell die falsche Entscheidung trifft, hat schlechte Karten.
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