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 Beach-Paul




Anmeldungsdatum: 16.07.2006
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BeitragVerfasst am: 10/12/2007, 22:29  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hi Norbert,

Zitat: "Nicht immer hat man genug Ausgaben, um sie gegen die eingenommene Steuer gegenzurechnen"

Das ist doch beim Vorsteuerabzug unerheblich.

Wenn sich ein mehrwertsteuerpflichtiger/vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer für sein Geschäft z.B. einen Computer für € 1190,- brutto kauft, dann kriegt er vom FA die darin enthaltenen € 190,- MwSt. voll erstattet, egal ob er was zum Gegenrechnen hat oder nicht.

Zitat: "Wer keine MWSt einnimmt, braucht sie als Kleinunternehmer auch nicht abzuführen. Da der Endpreis aber gleich bleibt, erhöht sich hier unter'm Strich die Handelsspanne entsprechend."

Allerdings erhöhen sich alle Geschäftskosten, die mit dem vollen MwSt.-Satz belegt sind, ebenfalls um knapp 1/6. Und da die Handelsspanne nur den Rohertrag darstellt, von dem zur Ermittlung des Reinertrags alle Kosten abzuziehen sind, ist die Handelsspanne allein nur von sehr bedingter Aussagekraft.

Daher meine Anmerkung, daß sich die MwSt.-Befreiung insbesondere dann lohnt, wenn man kaum Geschäftskosten mit Vorsteuerabzusmöglichkeit hat.

Zitat: "und der Fullservice durch Steuerberater kostet auch nicht wenig, wenn man sich jeden einzelnen Vorgang vom Steuerberater buchen lässt und gar nichts selbst tut."

Wobei ich der Meinung bin: Ob man den Steuerberater braucht oder nicht, entscheidet sich nicht bei der Mehrwertsteuer.

Wer selbst (vernünftig) buchen und bilanzieren kann, der kann das auch mit der Mehrwertsteuer; die ist da wohl eins der kleineren Probleme.

MbW
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 Norbert Warnke



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BeitragVerfasst am: 10/12/2007, 23:53  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Beach-Paul hat folgendes geschrieben:
Wer selbst (vernünftig) buchen und bilanzieren kann, der kann das auch mit der Mehrwertsteuer; die ist da wohl eins der kleineren Probleme.


Welcher Einsteiger kann das schon?
Buchführung ist nicht so einfach. Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass die meisten aus meiner Ausbildung, die durch die IHK-Prüfung gefallen sind, dies dem Fach Buchführung zu verdanken hatten.

Die meisten Networker wollen es möglichst einfach haben (Einnahme-Überschussrechnung) und das geht nun mal nur als Kleinunternehmer.

Wer möchte schon vor Einstieg ins MLM einen Buchführungslehrgang absolvieren? Das kann man immer noch, wenn man sich so viel aufgebaut hat, dass es sich lohnt.

Wer sich einmal als Vorsteuerabzugsberechtigt angemeldet hat, sollte bedenken: Zurück zum Kleinunternehmer geht's nicht mehr...
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Freundliche Grüsse
NOrbert WArnke

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 Elke Borchardt



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BeitragVerfasst am: 11/12/2007, 08:51  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Zitat:
Die meisten Networker wollen es möglichst einfach haben (Einnahme-Überschussrechnung) und das geht nun mal nur als Kleinunternehmer.


Das ist so nicht ganz richtig, schaust Du hier:
http://www.aachen.ihk.de/de/recht_steuern/download/kh_201.htm

Viele Grüße
Elke
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 Beach-Paul




Anmeldungsdatum: 16.07.2006
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BeitragVerfasst am: 11/12/2007, 09:26  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hi Elke,
Hi Norbert,

soweit ich informiert bin, ist es so:

Ob man eine einfache Einnahme-Überschuß-Rechnung vornehmen darf, hängt von der gewählten Rechtsform des Unternehmens, vom Geschäftsgegenstand und vom Umfang des Geschäftsbetriebs ab.

Nicht aber von der Frage, ob man umsatzsteuerbefreit ist.

Höchstens indirekt: Die Umsatzsteuerbefreiung auf Grund des Kleinunternehmerstatus geht ja nur bei wirklich kleinen Unternehmen.

Mit anderen Worten: Wer sich wegen seines geringen Geschäftsumfangs von der Umsatzsteuer befreien lassen kann, wird in aller Regel eben aus dem gleichen Grunde wohl auch dann die Einnahme-Überschuß-Rechnung machen dürfen, wenn er auf die Umsatzsteuer-Befreiung verzichtet.

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 Beach-Paul




Anmeldungsdatum: 16.07.2006
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BeitragVerfasst am: 11/12/2007, 09:31  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hi Elke,

der IHK-Link gibt wirklich sehr einfach und deutlich Aufschluß.

Herzlichen Dank dafür.

MbW
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 Norbert Warnke



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BeitragVerfasst am: 11/12/2007, 09:57  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Beach-Paul hat folgendes geschrieben:
Nicht aber von der Frage, ob man umsatzsteuerbefreit ist.


Stimmt zwar schon, ABER...

...durch das Hinzufügen zusätzlicher Buchungskonten für Vor- und Umsatzsteuer haben wir schon aus diesem Grund keine einfache Einnahme-Überschussrechnung mehr und dann kommt noch die monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung hinzu, die regelmässig ans Finanzamt gehen muss. Jeder Monat muss dann also pünktlich abgeschlossen sein, also deutlich mehr Aufwand.

Die meisten Networker SIND "klein" genug für die Kleinunternehmerregelung.
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NOrbert WArnke

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 Beach-Paul




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BeitragVerfasst am: 11/12/2007, 10:03  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hi Norbert,

Bei einer einfachen Einnahme-Überschuß-Rechnung, die man "zu Fuß" auf einem Blatt Papier macht, weiß ich nicht, wo da überhaupt Buchungskonten entstehen sollen.

Mach es nicht so kompliziert.

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 Norbert Warnke



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BeitragVerfasst am: 11/12/2007, 12:43  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Beach-Paul hat folgendes geschrieben:
Hi Norbert,

Bei einer einfachen Einnahme-Überschuß-Rechnung, die man "zu Fuß" auf einem Blatt Papier macht, weiß ich nicht, wo da überhaupt Buchungskonten entstehen sollen.


EBEN!

Die braucht man doch aber, wenn man Vor- und Umsatzsteuer gesonders erfassen und gegeneinander aufrechnen will!

Das geht eben NICHT mit einfacher Einnahme-Überschussrechnung, es sei denn, man lässt alles den Steuerberater machen und der kostet meist mehr als viele Networker verdienen.

Einfach und Vorsteuerabzugsberechtigt gleichzeitig geht nicht!
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 blacky24



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BeitragVerfasst am: 11/12/2007, 17:41  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Ach Norbert, das muß jeder für sich selber entscheiden! Du reitest da auf Deiner Kleinunternehmerregelung rum.
Habe auch Networker im Team, die machen es nebenbei und dann am Jahresende einfach über ihren Lohnsteuerjahresausgleich!
Wir sind keine Steuerberater! Jeder muß das für sich günstigste raussuchen!
Ich habe damals Büroeinrichtung, PC, Laptop, Auto usw. gekauft, und der Steuerberater hat mir das so geraten!
Okay bin vom klassischen Unternehmer zum Networkunternehmer geworden, aber ich denke das ist egal.
Meine Buchhaltung (Rechnungen zu den Kontoauszügen heften) mache ich immer selber, den Rest machen die, die dafür bezahlt werden Idea


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 Norbert Warnke



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BeitragVerfasst am: 11/12/2007, 18:03  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

blacky24 hat folgendes geschrieben:
Ach Norbert, das muß jeder für sich selber entscheiden!


Sicher, aber wo hatte ich was anderes behauptet???
Ganz meine Meinung!!!

Zitat:
Du reitest da auf Deiner Kleinunternehmerregelung rum.


Ich hatte nur Hinweise darauf gegeben, wann dies sinnvoll oder nicht sinnvoll sein kann!
Bei den meisten Networkern ist die Kleinunternehmerregelung sehr sinnvoll!

Zitat:
Habe auch Networker im Team, die machen es nebenbei und dann am Jahresende einfach über ihren Lohnsteuerjahresausgleich!


Na also... warum dann dagegenpoltern???
Polterst Du auch gegen diese eigenen Berater weil sie es wagen, die Kleinunternehmerregelung zu nutzen???

Zitat:
Wir sind keine Steuerberater! Jeder muß das für sich günstigste raussuchen!


Hab ich irgendwo was anderes behauptet???
Nur Hinweise gegeben, wo es günstig bzw. ungünstig wäre.

Dürfte man auf solche Fragen hier nicht antworten?
Wozu wurde die Frage denn Deiner Meinung nach gestellt???

Oder darf nur ich nicht antworten...???

Zitat:
Ich habe damals Büroeinrichtung, PC, Laptop, Auto usw. gekauft, und der Steuerberater hat mir das so geraten!
Okay bin vom klassischen Unternehmer zum Networkunternehmer geworden, aber ich denke das ist egal.
Meine Buchhaltung (Rechnungen zu den Kontoauszügen heften) mache ich immer selber, den Rest machen die, die dafür bezahlt werden


Schön für Dich, dass Du das selbst kannst!

Die meisten Networker und Network-Einsteiger sind allerdings unternehmerisch unerfahren, waren nie selbständig, haben nie Buchhaltung gelernt. Denen sollte man nicht leichtfertig etwas empfehlen, das ihnen später ein Bein stellen könnte, denn Du hast es schon selbst richtig geschrieben, wir sind keine Steuerberater.

Ich habe die Kleinunternehmerregelung nur deshalb als mögliche Alternative genannt, weil Andere hier auf der Vorsteuerabzugsberechtigung "herumgeritten" sind, die zwar ne schöne Sache ist, für die meisten Networker aber eher Nachteile als Vorteile bringt.

Wer hier mitliest, sollte also zumindest wissen, dass es dazu eine Alternative gibt, sich beide Möglichkeiten selbst anschauen und ggf. auch mal vernünftig beraten lässt...

Was es da zu lamentieren gibt, weiss ich nun wirklich nicht, denn die Entscheidung muss eh jeder für sich selbst treffen.
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