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Dirk Hering
Networker

Alter: 29
Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 3130
Wohnort: Gelsenkirchen

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| Ja finde ich auch, traurig wenn man so arbeiten muß. |
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Tobias Mühle

Alter: 24
Anmeldungsdatum: 13.05.2007
Beiträge: 81
Wohnort: Fellbach

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blacky24 hat folgendes geschrieben: Vermutlich hattest Du Aloeveragel als Keyword oder Aloe Vera Gel
Wenn jetzt jemand nach agel such, dann sieht das bei Google so aus:
- Aloeveragel
- Aloe Vera gel
Wird auch tatsächlich so als Fettschrift angezeigt. Wie norbert schon geschrieben hat, wenn da ein Leerzeichen ist, und Du das beweisen kannst, dann dürfte Dir eigentlich nichts passieren.
Ist der Name Agel denn geschützt??
Ja, der name ist seit 01.01.2006 registriert und als Markenname geschützt.
Ich habe dieses Keyword Aloe Vera Gel noch nicht einmal drin. Ich habe nur speziell um Berater zu bekommen geworben und keine Produkte. Alles sehr seltsam! |
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_________________ Eigenes Reiseportal
www.clever-buchen.com |
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Fluppi
Alter: 28
Anmeldungsdatum: 20.07.2007
Beiträge: 8

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| Dann ist dir genau das selbe passiert oder wie verstehe ich das? |
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Fluppi
Alter: 28
Anmeldungsdatum: 20.07.2007
Beiträge: 8

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| Dann muss man ja jedes Wort wirklich zerstückeln und bloß darauf achten, das nicht irgendwo im Begriff ein markengeschützter Name drin ist. Das kanns ja nicht sein. |
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Hans Werner Weber
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 150
Wohnort: 66399 Mandelbachtal

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Abmahnen ist eine lukrative Sache.
Übrigens, die Abmahnanwälte sind innerhalb der Anwaltschaft nicht gern gesehene Kollegen.
Mit den Keywörtern in Adwords sollte man wirklich behutsam umgehen. Ich selbst kenne einen Fall aus einem Networkunternehmen das im grossen Stil (Kostennote 2.200,00 Euro) Networker eines konkurierenden Networkunternehmens abgemahnt hat, weil diese den Firmennamen des des abmahnenden Unternehmens als Keywort in Adwords eingetragen hatten.
Beispiel: Ich trage z.B. den Namen der Firma Tsunami als Keywort ein, vertrete aber die Firma Aroganzo. Dann wird beim Suchbegriff Tsunami meine Anzeige mit angezeigt, obwohl ich zur Konkurenz Aroganzo gehöre.
Also haltet Eure Keywörter sauber. Wenn man jedoch jetzt noch auf Wortkombinationen aufpassen muss, hört der Spass auf. |
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Uservorstellung
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Nobody 3
Gast
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Also nach meinem Rechtsverständnis müsste eigentlich der Antragsgegner erst einmal beweisen, dass der Begriff "agel" missbräuchlich benutzt worden ist und auch die Erklärung, der Begriff "agel" ist ein Wortteil von "Aloeveragel" und in dem Zusammenhang nicht abmahnfähig, da kein Markenrecht an dem Begriff "Aloeveragel" geltend gemacht wird. Wie es sich aber in "freier Wildbahn" tatsächlich verhält, kann wohl nur ein Anwalt eindeutig klären.
Ich persönlich ziehe es immer vor, zuerst einmal selbst (und ohne einen Anwalt zu konsultieren) mit der gegenseite Kontakt aufzunehmen. Oft haben sich schon Dinge so als Missverständnis herausgestellt, ohne dass Kosten entstanden sind. |
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Fluppi
Alter: 28
Anmeldungsdatum: 20.07.2007
Beiträge: 8

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norbert hat folgendes geschrieben: Also nach meinem Rechtsverständnis müsste eigentlich der Antragsgegner erst einmal beweisen, dass der Begriff "agel" missbräuchlich benutzt worden ist und auch die Erklärung, der Begriff "agel" ist ein Wortteil von "Aloeveragel" und in dem Zusammenhang nicht abmahnfähig, da kein Markenrecht an dem Begriff "Aloeveragel" geltend gemacht wird. Wie es sich aber in "freier Wildbahn" tatsächlich verhält, kann wohl nur ein Anwalt eindeutig klären.
Ich persönlich ziehe es immer vor, zuerst einmal selbst (und ohne einen Anwalt zu konsultieren) mit der gegenseite Kontakt aufzunehmen. Oft haben sich schon Dinge so als Missverständnis herausgestellt, ohne dass Kosten entstanden sind.
Auch schon Erfahrungen in die Richtung gemacht Norbert?
Wie erfoglreich warst du dann, nachdem du den Rechtsverdreher angerufen hat? |
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RAK

Alter: 54
Anmeldungsdatum: 29.09.2006
Beiträge: 4646
Wohnort: Eisenhüttenstadt

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Stifte aus Metall mit plattem Kopf. Nagel darf ich nicht sagen/schreiben.
Das ist doch an den Haaren herbei gezogen. Eindeutiges Ziel. Abzocke.
Dann such ich mir eben ein Keyword, das "sex" beinhaltet.
Bin ich immer mit an führender Stelle.
"Vertriebsexperten gesucht! SM*" Selbstständige Mitarbeit.
So eine verrückte Welt. Norbert diesmal unterschreibe ich bei Dir.
LG Rainer |
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Nobody 3
Gast
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Fluppi hat folgendes geschrieben: Auch schon Erfahrungen in die Richtung gemacht Norbert?
Wie erfoglreich warst du dann, nachdem du den Rechtsverdreher angerufen hat?
In den meisten Fällen konnte der Fall ohne weitere Kosten geklärt werden. Es kommt gar nicht so selten vor, dass ohne echte Grundlage bzw. wegen eines Missverständnisses abgemahnt wird, der Abmahner aber meint, dies tun zu müssen. Kann man das vernünftig klären bzw. dem Abmahner klar machen, dass er damit eh nicht durchkommt, kostet's auch nichts. Das klappt aber nur, wenn man sicher ist und genau weiss, was man sagt. Da es ohne diesen Versuch in jedem Fall einiges kostet. ist es einen Versuch immer wert. |
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Herr Jundt
Freund

Alter: 29
Anmeldungsdatum: 08.09.2004
Beiträge: 4013
Wohnort: Meckenheim

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Sollte der Begriff "Agel" wirklich nicht benutzt worden sein, so kann man
sich auch an den Google Adwords Support wenden, diese können je nach
Situation eine Bescheinigung ausstellen das der Begriff Agel nicht
verwendet wurde und es sich um ein „Missverständnis“ handelt.
Ist es auch wirklich ein Anwalt der die Firma http://agel.com vertritt oder
ist es eher ein Anwalt der einen Vertriebspartner von der Firma Agel vertritt? |
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_________________ Fremde sind Freunde, die man noch nicht kennt. |
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