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 Elke Borchardt



Alter: 54
Anmeldungsdatum: 30.07.2005
Beiträge: 1042
Wohnort: Rosengarten (Nordheide 35 km südl. von Hamburg)

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BeitragVerfasst am: 7/9/2007, 09:56  Titel:  Reisegewerbekarte - Mittelstandsentlastungsgesetz Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Auszug aus dem IHK Report September 2007:
"Die Reisegewerbekarte soll entfallen, wenn für die gleiche Tätigkeit bereits eine Erlaubnis zum Betrieb im stehenden Gewerbe erteilt wurde. Zudem soll die Erlaubnispflicht nur noch den so genannten "Prinzipal" (nicht mehr auch dessen Angestellte) betreffen."

Auf meine Anfrage ob das Gesetz schon in Kraft ist die Antwort der IHK Lüneburg:

"Die Regelungen des Mittelstandsentlastungsgesetzes traten am 25. August 2007 in Kraft. Dies gilt auch für den Artikel 9, der die Thematik Reisegewerbekarte behandelt."


Viele Grüße
Elke Borchardt
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 Manni



Alter: 50
Anmeldungsdatum: 29.12.2005
Beiträge: 1428
Wohnort: Hof/Saale

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BeitragVerfasst am: 7/9/2007, 10:26  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Erleichterungen sind klasse.
Stehendes Gewerbe ist dann vermutlich alles, was keine Reisegewerbekarte beinhaltet(e), oder? Korrigiert mich wenn ich da falsch mit der Definition liege.
Ist die Vermittlung von Versandhandelsprodukten auch ein stehendes Gewerbe?
_________________
Gruss
Manni
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 FEN Team München



Alter: 37
Anmeldungsdatum: 16.07.2005
Beiträge: 108
Wohnort: München

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BeitragVerfasst am: 29/9/2007, 19:50  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Was genau ist denn nun ein stehendes Gewerbe und wofür benötigt man weiterhin eine Reisegewerbekarte ? Wäre auch für meinen Hautjob sehr interessant. Kennt sich da jemand genau aus ?
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 ziper
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Alter: 34
Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 247

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BeitragVerfasst am: 29/9/2007, 20:03  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hallöchen Elke Borchardt,

Reisegewerbekarte war doch eigentlich schon immer inkl. dem stehenden Gewerbe, ist doch nur deshalb da gewesen um Leute die keinen festen Firmensitz haben eine Gewerbeführung zu ermöglichen, für das Standgewerbe benötigt man doch dann nur die Sondernutzung der jeweiligenden Stadt oder Gemeinde bzw. Marktverwaltung. Verstehe jetzt nicht wo da bisher der Unterschied war?? Stand und Reisegewerbe war doch schon immer eins!!?? Ansonsten hat man ja sein Gewerbe mit festem Sitz!!

LG
Daniel
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