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 Mod 0815
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1910

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BeitragVerfasst am: 29/9/2007, 13:43  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Zum Thema "Selbstständigkeit schließt den Anspruch auf Leistungen der Arbeitsagentur aus"

Hier das Zusatzblatt Zusatzblatt 2.1: Einkommenserklärung / Selbsteinschätzung mit dem man seine anrechenbaren Einkünfte aus selbstständiger Arbeit darlegen muss:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg2-Antrag-Zusatzblatt21-Einkommenserklaerung.pdf

Weiter zum Thema ein Gewerbe schließt angeblich jeglichen Bezug von Ersatzleistungen - wie Hartz IV oder ALG- aus:
Dort unter Anderem Seite 25 "Einstiegsgeld"

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und Seiten 35/36 "Wer hat Anspruch, auch Selbstständige"

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Zitat:
Als Hartz4 Empfänger gibt es im Übrigen garkeine Förderung, hierfür kann man Existenzgründer Kredite beantragen,
[...]
aber als ALG 2 Empfänger gibt es die Chance bis zu 2 Jahre ein Einstiegsgeld zusätzlich zu ALG2 zu beziehen,

Auf das Einstiegsgeld gibt es im Übrigen auch keinen Rechtsanspruch, sobald die Mittel der jeweiligen AA aufgebraucht sind, gibt es nichts mehr.

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 Marion Hempfing



Alter: 46
Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 3361
Wohnort: 14552 Michendorf / bei Potsdam

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BeitragVerfasst am: 29/9/2007, 13:48  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Daniel hat Recht. Sobald man im Internet irgendwas anbietet über eine Webseite, und da steht irgendwo dein Name auf der Seite, dann ist es schon russisches Roulette. Die FA sind auch im Web unterwegs, die gucken ja schon, ob du auf ePay nicht drei T-Shirts mehr verkaufst als üblich wäre.

Außerdem hinterlässt man auch immer Spuren. Und wenn's die Quittung für den Kunden ist...

Ich habe ein Buch "Was weiß das Finanzamt vom Steuerzahler?", da wird dir echt übel. (Hab's gerade meiner Steuerberaterin geliehen... ^^ )

Auch die Aussage, man könne 6 Monate rückwirkend ein Gewerbe anmelden, würde ich so nicht stehen lassen.
In meiner Gemeinde ging es mit alle Augen zudrücken mal knapp zwei Monate rückwirkend, und da war es sogar nur eine Erweiterung des Gewerbescheins, kein neuer. Also Vorsicht mit solchen Aussagen!

Wobei dann ja auch das FA wieder ankäme und dann für 6 Monate rückwirkend Steuern kassieren will. Kannst du keine Belege vorweisen, dann wird auch gern mal geschätzt. Und das dann aber niemals zu deinen Gunsten.
_________________
Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser.
(Konfuzius)
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 P. Keller



Alter: 21
Anmeldungsdatum: 04.09.2007
Beiträge: 31

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BeitragVerfasst am: 29/9/2007, 13:53  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Also bis jetzt habe ich noch nichs verkauft. Habe die Seite offline gestellt und werde sie erst wieder online stellen, wenn ich dann den Schein beantragt habe.

MFG
Phil
Stier Geschlecht:Männlich Katze OfflinePersönliche Gallerie von P. KellerBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenICQ-Nummer
 Linda Sklomeit




Anmeldungsdatum: 22.01.2007
Beiträge: 30
Wohnort: Berlin

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BeitragVerfasst am: 29/9/2007, 16:19  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hallo, hier in Berlin wird die Gewerbeanmeldung sehr streng gehandhabt.
Nichts mit Rückwirkend anmelden. Wir hatten uns da auch auf Aussagen
verlassen, die da hießen: Gewerbe kann Rückwirkend bis zu 6 Monate
angemeldet werden. (Die Aussage bekamen wir sogar von FA)
In unserem Fall bedeutete es 80€ Busgeld, da wir mit der verspäteten Anmeldung eine Ordnungswiedrigkeit beganngen hatten. Wobei das
Ordnungsamt mit den 80.-€ noch sehr kulant war. Andere traf es schlimmer!

Grüße aus Berlin von Linda
_________________
Linda Sklomeit
the sky is always blue, my jeans too
www.fen-partner.net/jeans-4-you
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 Dirk Hering
Networker


Alter: 29
Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 3413
Wohnort: Gelsenkirchen

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BeitragVerfasst am: 29/9/2007, 17:25  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

da kann ich ja froh sein das ich bei aktiver Gewerbetätigkeit immer ein Gewerbe habe.
Wassermann Geschlecht:Männlich Pferd VerstecktPersönliche Gallerie von Dirk HeringBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenWebsite dieses Benutzers besuchen
 Uservorstellung







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Detlef Behnke

Verena Trautmann

Torben Thiel

Andrea Hanisch
  
 Andreas Castell



Alter: 49
Anmeldungsdatum: 14.06.2006
Beiträge: 983
Wohnort: Storkow (Mark)

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BeitragVerfasst am: 29/9/2007, 18:14  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hallo Phil,

ich weiß ja jetzt nicht, ob die Problematik mit ALG II / Hartz 4 auf dich zutrifft. Wenn dem aber so sein sollte, dann kann ich dir nur raten, dich am Montag ans Telefon zu hängen und mit der Zentrale von evisionteam zu reden. Die sind da nämlich gern behilflich und haben ein rechtlich einwandfreies Konzept dazu ausgearbeitet.

Wenn das allerdings nicht zutrifft, dann nix wie ab zum Rathaus, Gewerbeschein für 20 - 30 EUR holen und beim FA als Kleinstgegwerbe anmelden. Das kannst Du so lange betreiben, bis deine Einnamen eine gewisse Höhe überschreiten. Wg. der USt-Voranmeldung kannst Du gleich die vierteljährliche Meldung beantragen, weil die Höher der abzuführenden Steuern erst einmal sehr niedrig sein dürfte.

Im Internet gibt es unter ich-buche.de die Möglichkeit, kostenlos seine regelmäßigen Buchungen vorzunehmen und die UStVA ans FA zu senden. Wenn dann das Jahr um ist, kann man die Kanzlei, wenn man möchte, zu einem recht günstigen Preis mit der Erstellung der Einkommensteuer-Erklärung beauftragen. Die Leute dort sind sehr nett und hilfsbereit.

LG, Andreas
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 ziper
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Alter: 35
Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 247

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BeitragVerfasst am: 29/9/2007, 18:27  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Mod 0815 hat folgendes geschrieben:
Zum Thema "Selbstständigkeit schließt den Anspruch auf Leistungen der Arbeitsagentur aus"

Hier das Zusatzblatt Zusatzblatt 2.1: Einkommenserklärung / Selbsteinschätzung mit dem man seine anrechenbaren Einkünfte aus selbstständiger Arbeit darlegen muss:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg2-Antrag-Zusatzblatt21-Einkommenserklaerung.pdf

Weiter zum Thema ein Gewerbe schließt angeblich jeglichen Bezug von Ersatzleistungen - wie Hartz IV oder ALG- aus:
Dort unter Anderem Seite 25 "Einstiegsgeld"

Image

und Seiten 35/36 "Wer hat Anspruch, auch Selbstständige"

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Zitat:
Als Hartz4 Empfänger gibt es im Übrigen garkeine Förderung, hierfür kann man Existenzgründer Kredite beantragen,
[...]
aber als ALG 2 Empfänger gibt es die Chance bis zu 2 Jahre ein Einstiegsgeld zusätzlich zu ALG2 zu beziehen,

Auf das Einstiegsgeld gibt es im Übrigen auch keinen Rechtsanspruch, sobald die Mittel der jeweiligen AA aufgebraucht sind, gibt es nichts mehr.

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Mod 0815 das hatte ich bereits geschrieben!! ob es nun Einstiegs oder Überbrückungsgeld heißt ist ja Wurst Smile Fakt ist aber das man ein Konzept braucht was die IHK absegnet, die Ämter verschenken nichts mehr!!!!

LG
Daniel
Jungfrau  Büffel OfflinePersönliche Gallerie von ziperBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden
 ziper
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Alter: 35
Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 247

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BeitragVerfasst am: 29/9/2007, 18:39  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Marion Hempfing hat folgendes geschrieben:
Daniel hat Recht. Sobald man im Internet irgendwas anbietet über eine Webseite, und da steht irgendwo dein Name auf der Seite, dann ist es schon russisches Roulette. Die FA sind auch im Web unterwegs, die gucken ja schon, ob du auf ePay nicht drei T-Shirts mehr verkaufst als üblich wäre.

Außerdem hinterlässt man auch immer Spuren. Und wenn's die Quittung für den Kunden ist...

Ich habe ein Buch "Was weiß das Finanzamt vom Steuerzahler?", da wird dir echt übel. (Hab's gerade meiner Steuerberaterin geliehen... ^^ )

Auch die Aussage, man könne 6 Monate rückwirkend ein Gewerbe anmelden, würde ich so nicht stehen lassen.
In meiner Gemeinde ging es mit alle Augen zudrücken mal knapp zwei Monate rückwirkend, und da war es sogar nur eine Erweiterung des Gewerbescheins, kein neuer. Also Vorsicht mit solchen Aussagen!

Wobei dann ja auch das FA wieder ankäme und dann für 6 Monate rückwirkend Steuern kassieren will. Kannst du keine Belege vorweisen, dann wird auch gern mal geschätzt. Und das dann aber niemals zu deinen Gunsten.



Jeep Marion das ist ja das was ich sagte, Timo schreibt hier geschwollen aber dahinter schauen darf man nicht, 6 Monate, man kann 4 Wochen rückwirkend anmelden, alles andere ist Kulanz, aber man kann sicher sein das man dann beim Finanzamt schon auf der Beobachtungsliste steht, wenn mann dann noch Null oder Minusrechnungen einreicht kann man damit rechnen das Abfragen über den Zoll beim Arbeits und Sozialamt gemacht werden!! Mein bester Freund ist bei der Steuerfandung, Dein Buche habe ich übrigens auch Smile durch Ihn weiß ich auf was das Finanzamt bei Prüfungen und Tiefenprüfungen achtet, hatte übrigens in meinen 14 jahren Selbständigkeit schon 7 Mal das Glück von Betriebsprüfungen Smile und mußte immer Höhere Beträge nachzahlen trotz Steuerberater und Buchhalterin die wirklich spitze ist!! Smile
Jungfrau  Büffel OfflinePersönliche Gallerie von ziperBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden
 P. Keller



Alter: 21
Anmeldungsdatum: 04.09.2007
Beiträge: 31

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BeitragVerfasst am: 16/10/2007, 15:13  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Andreas Castell hat folgendes geschrieben:
Hallo Phil,

ich weiß ja jetzt nicht, ob die Problematik mit ALG II / Hartz 4 auf dich zutrifft. Wenn dem aber so sein sollte, dann kann ich dir nur raten, dich am Montag ans Telefon zu hängen und mit der Zentrale von evisionteam zu reden. Die sind da nämlich gern behilflich und haben ein rechtlich einwandfreies Konzept dazu ausgearbeitet.

Wenn das allerdings nicht zutrifft, dann nix wie ab zum Rathaus, Gewerbeschein für 20 - 30 EUR holen und beim FA als Kleinstgegwerbe anmelden. Das kannst Du so lange betreiben, bis deine Einnamen eine gewisse Höhe überschreiten. Wg. der USt-Voranmeldung kannst Du gleich die vierteljährliche Meldung beantragen, weil die Höher der abzuführenden Steuern erst einmal sehr niedrig sein dürfte.

Im Internet gibt es unter ich-buche.de die Möglichkeit, kostenlos seine regelmäßigen Buchungen vorzunehmen und die UStVA ans FA zu senden. Wenn dann das Jahr um ist, kann man die Kanzlei, wenn man möchte, zu einem recht günstigen Preis mit der Erstellung der Einkommensteuer-Erklärung beauftragen. Die Leute dort sind sehr nett und hilfsbereit.

LG, Andreas


Sorry für die späte Antwort.
Also das mit ALGII trifft bei mir nicht zu, bin noch Schüler.
Danke an alle für die Informationen. Habt mir sehr geholfen.
Hier kann geschlossen werden, falls nötig.

Mfg
Phil
Stier Geschlecht:Männlich Katze OfflinePersönliche Gallerie von P. KellerBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenICQ-Nummer
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