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ziper
User gesperrt
Alter: 35
Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 247

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Mod 0815 da liegst Du falsch, sogenannte Knebelverträge sind vor Gericht NULL und NICHTIG, das einzige was man festlegen kann ist der Aspekt Betriebsablauf, Betriebsgeheimnis und vertrauliche Sachen!! Und Handelsvertretter kann man schonbmal garnicht fest nageln!!
Das was Du oben Auflistest gilt nur für Handelsvertretter welche GLEICHZEITIG für zwei Firmen arbeiten wollen die nur ansatzweise das selbe Produkt anbieten. Der Handelsvertretter selbst ist Frei und kann jederzeit zu einer anderen Firma wechseln.
LG
Daniel |
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Torben Thiel

Anmeldungsdatum: 03.08.2006
Beiträge: 492
Wohnort: 38464 Groß Twülpstedt

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Hm, wenn ich angenommen als Firma soetwas behaupte, sollte ich mir evtl. Gedanken machen, warum die Person abgewoben wurde.
a) Die Person ist nicht Stark genug, um in der ersten Firma weiterzumachen.
b) Die Person fühlt sich alleingelassen oder gar betrogen.
c) Die Person hat sich weiterentwickelt und hat keine Interesse mehr an den Produkten der ersten Firma.
Wie dem auch sei. Ich denke nicht, das man soetwas brauch.
Vielleicht habe ich aber auch noch zu wenig Erfahrung mit abgewobenen... |
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_________________ MFG
Torben
FE.N
Fair - Einfach - Nett |
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TaMeR
Alter: 25
Anmeldungsdatum: 15.10.2006
Beiträge: 426
Wohnort: Lauf a. d. Pegnitz

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Ich danke euch allen für die Tipps.
Ich werde euren Rat folgen!
Gruß Tamer |
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ziper
User gesperrt
Alter: 35
Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 247

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Tamer-der-Networker hat folgendes geschrieben: Ich danke euch allen für die Tipps.
Ich werde euren Rat folgen!
Gruß Tamer
Morgen Tammer,
also wie schon gesagt eine Abwerbung ist ohne rechtliche Folgen für jeden, der freie Handelsvertretter darf nur nicht gleichzeitig für zwei Firmen arbeiten und ähnliche Produkte verkaufen und er sollte sich an seinen Vertrag und die Fristen des Ausstieges halten wobei die selten geregelt werden!! Handelsvertretten wechseln aber meist nur wenn das Stornokonto anwächst weil Sie keine Lust mehr haben, den wenn man ehrlich ist einer den ich ""absägen kann"" wie lange bleibt der dann bei mir?? Bis zum nächsten besserem Angebot.
LG
Daniel |
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ziper
User gesperrt
Alter: 35
Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 247

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ziper hat folgendes geschrieben: Tamer-der-Networker hat folgendes geschrieben: Ich danke euch allen für die Tipps.
Ich werde euren Rat folgen!
Gruß Tamer
Morgen Tammer,
also wie schon gesagt eine Abwerbung ist ohne rechtliche Folgen für jeden, der freie Handelsvertretter darf nur nicht gleichzeitig für zwei Firmen arbeiten und ähnliche Produkte verkaufen und er sollte sich an seinen Vertrag und die Fristen des Ausstieges halten wobei die selten geregelt werden!! Handelsvertretten wechseln aber meist nur wenn das Stornokonto anwächst weil Sie keine Lust mehr haben, den wenn man ehrlich ist einer den ich ""absägen kann"" wie lange bleibt der dann bei mir?? Bis zum nächsten besserem Angebot.
LG
Daniel
Sorry natürlich Handelsvertreter |
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Uservorstellung
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IAP

Alter: 44
Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 431

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ziper hat folgendes geschrieben: ... der freie Handelsvertretter darf nur nicht gleichzeitig für zwei Firmen arbeiten und ähnliche Produkte verkaufen ...
Kommt auf den Vertrag an, mit meinen Aussendienstlern habe ich Handelsvertreterverträge nach IHK-Muster abgeschlossen:
Zitat:
§ 9 Wettbewerbsabreden
(1) Der Handelsvertreter ist beim Inkrafttreten dieses Vertrages für ....... tätig, bzw. übt die dort genannten anderweitigen Erwerbstätigkeiten aus. Über jede Änderung und Ergänzung des Produkt/Lieferprogramms anderer Unternehmen oder des Umfangs der anderweitigen Erwerbstätigkeiten wird der Handelsvertreter das Unternehmen unverzüglich unterrichten. Sollten durch eine Ergänzung und/oder Änderung des Produkt/Lieferprogramms diese Vertretungen zu Konkurrenten für das Unternehmen werden, ist der Handelsvertreter verpflichtet, sich unverzüglich von dem
Konkurrenzunternehmen zu trennen.
(2) Der Handelsvertreter ist während der Dauer des Vertragsverhältnisses verpflichtet, jeden Wettbewerb gegenüber dem Unternehmen zu unterlassen. Er ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Unternehmens berechtigt, Vertretungen für andere Unternehmungen zu übernehmen, sich direkt oder indirekt an einem anderen Unternehmen zu beteiligen oder ein anderes Unternehmen selbst zu unterstützen, sofern dieses andere Unternehmen Erzeugnisse herstellt und/oder vertreibt und/oder sonstige Leistungen anbietet, die denen des Unternehmens gleich oder gleichartig sind.
(3) Will der Handelsvertreter zusätzlich die Vertretung einer Firma übernehmen, die nicht gleiche oder gleichartige Erzeugnisse herstellt oder vertreibt, so hat er das Unternehmen davon zu informieren.
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_________________ .
MLM-Software - auch für Prelaunchsysteme: http://www.SimpliXX.com |
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ziper
User gesperrt
Alter: 35
Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 247

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Jeep IAP, das ist natürlich möglich, ich wollte hier nur auf die Sache von Mod eingehen, man kann den Vertrag natürlich so gestallten das der Vertretter NICHT noch woanders arbeiten kann. Ist ja in einem Arbeitsverhältnis (Angestellter) auch so, da muß ich in der Regel auch anfragen ob ich einen Nebenjob machen kann.
LG
Daniel |
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ziper
User gesperrt
Alter: 35
Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 247

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Aber mal ehrlich wenn ein Vertreter zufrieden ist wird er nicht die Lust, Zeit und überhaupt den Gedanken haben etwas anderes zu betreiben, wenn jemand aber gehen will dann kann man Ihn eh nicht halten, das ist dann ja auch ein Anzeichen wenn er Anfragt ob er was anderes mit machen kann sollte man mal ein Gespräch führen um zu erfahren was man falsch macht, den wie schon gesagt - wer zufrieden ist brauch nichts anderes!!
LG
Daniel
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Bambam
Alter: 37
Anmeldungsdatum: 20.02.2007
Beiträge: 295
Wohnort: Kamenz

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Vorsicht bei Knebelverträgen-Die Feststellung der Scheinselbständigkeit kann für den AG ziemlich teure Nachforderungen haben,da die Sozialkassen dann eine direkte Abhängigkeit=Festanstellung vermuten. Dies hat zur Folge,das man bis zu 5!!!Jahre Arbeitgeberbeiträge nachsteuern muss.
With Kind Regards
Heiko |
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