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W_Schrottner

Anmeldungsdatum: 16.08.2007
Beiträge: 49
Wohnort: Graz

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| Nun ja - da wären wir wohl wieder bei - "die Kirche im Dorf lassen" - oder? Dir zumindest - Mod 0815 - mag es ja mehr als gerecht erscheinen, wenn ein Rechtsanwalt und IT-Berater jemanden wohlweisslich wissend um die Rechtslage um ein wohlverdientes Fotohonorar bescheissen will. Hier zumindest ist es mir nur recht, wenn gedanklich ein paar Berge zwischen uns stehen - auch wenn du glauben magst, dass du auf der "richtigen Seite" der Berge "nicht eingeschlossen" bist. |
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_________________ Walter Schrottner
Selbständiger Ringana Vertriebspartner
mobiltelefon: +43(0)699/81492889
mail: walter.schrottner@gmx.at
skype: walter.schrottner
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Karsten Renneke

Alter: 35
Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 69
Wohnort: Münster -->Frederic M Europazentrale

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Mod 0815
Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1386

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Immerhin konnte der Urheber Rechts Wahn wenigstens in Köln nicht weiter zuschlagen:
AG Köln: Öffentliches Singen ist keine Urheberrechtsverletzung
Die Frage nach einer Urheberrechtsverletzung durch öffentliches Singen ist nun auch in Deutschland angekommen. "Singen erlaubt" urteilte nun das Amtsgericht (AG) Köln und erteilte einem Zahlungsanspruch wegen Urheberrechtsverletzung eine Abfuhr (Amtsgericht Köln, Urteil vom 27. 09. 2007, Aktenzeichen 137 C 293/07).
http://www.heise.de/newsticker/meldung/97529
In England sieht es da in einem ähnlich gelagertem Fall ganz anders aus:
Britische Werkstattkette verklagt
Lautes Radio hören eine Verletzung des Urheberrechts?
Patrick Woods
"Zugänglich machen" ist eines der Hauptargumente der Musikindustrie, wenn es darum geht, Filesharer zu belangen. Nun geht es noch einen Schritt weiter. Es reicht auch, Musik "hörbar zu machen". Eine britische Werkstattkette wird von der "Performing Rights Society", der britischen GEMA, wegen Urheberrechtsverletzung verklagt - weil die Mitarbeiter angeblich zu laut Radio hören würden.
http://www.netzwelt.de/news/76285-lautes-radio-hoeren-eine-verletzung.html
Falls man nun glauben möchte, das diese mit einem Strafbegehren von über 200.000 GBP begleitete Geschichte nur eine böse Satire sei, der irrt.
Das Ganze im Original der BBC:
http://news.bbc.co.uk/2/hi/uk_news/scotland/edinburgh_and_east/7029892.stm |
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