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MLM-Infos.com
Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 607

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Akzenta-Anleger erhält Schadensersatz vom Vermittler
Das Landgericht Karlsruhe hat Ende August 2007 die Berufung eines
Kapitalanlagevermittlers zurückgewiesen. Der Vermittler, der als
Geheimtipp empfohlen hatte, € 4.060,00 in eine Akzenta-Umsatzbeteiligung
zu investieren, muß jetzt dem Kunden den gesamten Schaden ersetzen,
der aus dem Umsatzbeteiligungsvertrag entstanden ist und künftig entsteht.
Das Amtsgericht hat in erster Instanz in den Entscheidungsgründen unter
anderem ausgeführt:
"Die in den ersten Jahren geringen Ausschüttungen finanzieren sich
ausschließlich durch Einzahlungen von Neukunden, die ihrerseits unter
dem Versprechen späterer hoher Ausschüttungen Gelder für spätere
Umsatzbeteiligungen einzahlen. Dies ist von Konzeption und Anlage nichts
anderes als ein nach dem Schneeballsystem organisierter Schenkkreis.
Auszahlungen sind danach nur dann und solange möglich, als durch
vertragliche Neuabschlüsse Einzahlungen von Neukunden erfolgen, mit
denen sodann Zahlungen an diejenigen Vertragspartner erfolgen, die
bereits früher entsprechende Verträge abgeschlossen haben. Über
andere Einnahmequellen verfügt die Fa. Akzenta nicht." ... "Ein solcher
Vertrag ist sittenwidrig (§ 138 BGB)."Das Landgericht Karlsruhe merkte in
zweiter Instanz ergänzend an, daß der Vermittler rechtzeitig auf kritische
Berichte in der Zeitschrift Finanztest und darauf hätte hinweisen müssen,
daß er selbst nicht überprüft hat, womit tatsächlich die Akzenta ihre
Umsätze erzielt und woher die versprochenen Renditen kommen sollen.
Durch diese überragend wichtige Entscheidung wurden die Rechte der
Akzenta-Anleger deutlich gestärkt. Es wird allen Akzenta-Kunden
empfohlen, zusätzlich die Anlagevermittler in die Haftung zu nehmen und
Schadensersatz zu verlangen. Auf die Verjährung ist zu achten.
Die Entscheidung des Landgericht Karlsruhe datiert vom 29.08.2007.
Pressemitteilung von: Kanzlei Dr. Klüver & Kollegen |
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