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 Rainer_Bünning

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Anmeldungsdatum: 21.12.2004
Beiträge: 391
Wohnort: Eutin

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BeitragVerfasst am: 11/4/2005, 03:50  Titel: Wichtig Payfect und Multiplex24.de Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Multiplex24.de ist EINE Form des Einkaufens für Payfect-Kunden, und zwar mit der Auswahl aus Angeboten namhafter und nicht so bekannter Online-Anbieter:

http://www.multiplex24.de/catalog/partner_shopping.php

Das Angebot bei den aufgeführten Online-Anbietern ist riesig, manche munkeln 40 Mio. Produkte, wer nachzählen muss, mag das tun.

Favorit bei Payfect-Kunden ist eindeutig der Online-Shop von Schlecker (ab 15 Euro versandkostenfreie Lieferung), aber auch Lottospielen über Jaxx.de, oder Markengarderobe bei Dress-For-Less.

WICHTIG für Payfect-Kunden ist es, beim Einkauf über die Multiplex24.de-Plattform VORHER einmalig eine Registration der Daten inklusive Payfect-Kartennummer durchzuführen, damit späterhin die Umsätze auch dem Payfect-Konto zugeordnet werden können.

Nach einmaliger Registration loggen sich Payfect-Kunden vor einem Einkaufsbummel ein, klicken die jeweiligen Anbieter an und bestellen wie sonst auch ihre Produkte.

Nach erfolgter Kaufabwicklung werden die Rechnungsnummer und Rechnungsbetrag im Payfect-Konto unter dem jeweiligen Anbieter eingetragen. Nach einigen Wochen wird dieser Umsatz durch Gegenbuchung von Multiplex24.de bestätigt. Die Umsatzbeteiligung in Höhe des Kaufpreises wird in Gang gesetzt.

Die Umsatzbeteiligung ist eine feste Größe im Payfect-System.

Was allerdings nicht bestimmbar ist, sind die Zeitpunkte von Ausschüttungen auf Umsatzbeteiligungen, bis diese schließlich verbraucht sind. Die Zeitpunkte sind abhängig vom Geschäftsverlauf, sprich gesamtem Umsatz der Payfect-Unternehmungen.

Ab wann möchten Sie fortan clever einkaufen über das Payfect-Konzept?

Fordern Sie unverbindlich weitere Informationen an:

http://www.einkauf-berater.de

Die Payfect-Karte erhalten Sie kostenfrei, inklusive 12 Monate kostenfreier Nutzung des individuellen Payfect-Kontos.

Sind Sie nach 12 Monaten rundum zufrieden, zahlen Sie 99 Euro Jahresgebühr, die Sie bei konsequenter Nutzung des Payfect-Konzeptes leicht "erwirtschaftet" haben,

oder Sie sind nicht zufrieden, dann werfen Sie die anfallende Rechnung in den Papierkorb, Ihr Payfect-Konto wird gelöscht, etwaige Umsatzbeteiligungen verfallen.
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Verfasst am:   Titel: Sponsored Link Nach untenNach oben

  
 Wiegand Thomas



Alter: 42
Anmeldungsdatum: 10.04.2005
Beiträge: 68
Wohnort: 82481 Mittenwald

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BeitragVerfasst am: 11/4/2005, 05:11  Titel: Schlecht ! Relativierung ... Antworten mit ZitatNach untenNach oben

zu Multiplex24.de:

Das ist nichts weiter als eine Ansammlung von Affiliate-Zugängen zu verschiedenen Onlineshops, wie Sie jeder Privatmann für seine Homepage anlegen kann. Immerhin hat Payfect im Gegensatz zu Cashback gelernt, die nicht als Vertrgspartner etc. zu bezeichnen.

Sich hier also mit Angaben über die Anzahl der Artikel zu schmücken geht am Thema vorbei. Bei Multiplex24 kann ich auch ohne Payfect einkaufen, sollte aber genau aufpassen, dass ich nicht direkt die Angebote von Multiplex24 ansteuere, deren höheren Preise jetzt anch 2004 ein zweites mal festgestellt wurden.

Komischerweise kann sowohl Payfect (wie auch früher Cashback) nicht ohne Multiplex24, denn 'echt' Shop-Partner (früher Akzeptanzstellen) sind rar gesäht.

Wie auch schon andere inzwischen feststellen konnten, ist es aber nicht möglich seinen täglichen lebensnorwendigen ! Bedarf online zu decken. Es wird - wie auch von Herrn Bünning schon wieder - nur auf eher Luxus- oder Freizeitartikel und -beschäftigungen verwiesen.
Das jedoch sind für viele Kunden Zusatzausgaben ohne Bezug zu den 'notwendigen' Ausgaben. Aber wir wollten doch weniger ausgeben ... und das mit der Rückzahlung ging schon bei Cashback gegen Herbst 2004 von anfangs 1,2% zum Quartalsende auf 0,67% zurück. (siehe nachweilsliche Berechnungen)


kostenfreie Nutzung

zu Verwaltungsgebühr hat folgendes geschrieben:
Eine, für die Verwaltung der Teilnehmer-Umsatzbeteiligung über 360 Tagen, zu entrichtende Gebühr. Diese hat nichts mit der Umsatzbeteiligung selbst zu tun. Die Gebühr wird aber als Umsatz mit in der Umsatzbeteiligung gewertet. Vor Ablauf von 360 Tagen, wird die Gebühr für die vergangene Verwaltungsperiode erhoben (nachschüssig).


Ich halte die Begrifflichkeit der kostenfreien Nutzung für Augenwischerei. Den die 'Nutzung' an sich IST kostenfrei, auch wenn ich die Verwaltungsgebühr bezahlt habe.

Zudem stellt sich die Frage, wie bei einem möglichen Rückzahlungszeitraum von sicher mehr als 15 Jahren eines jeweiligen Jahresumsatzes schon bis zum Ablauf eines Jahres 'Zufriedenheit' entstehen soll.

Angeblich sollen es 1% je Quartal werden (suche noch nach der Fundstelle), was also 4% im Jahr wären.
Um 100 Euro = 4 % im ersten Jahr 'zufriedenstellend' zu erwirtschaften muss also ein Umsatz von 2.500 Euro im 1. Quartal (Folgequartale 0,- ) getätigt worden sein, bzw. summiert auf die 4. Quartale ein etwas höherer Umsatz.
Bezogen auf die kurze Laufzeit vom 'Vorgänger' nur bei hohen Anfangsumsätzen und einer konsequenten Fortsetzung HÖHERER Umsätze 'lohnend', sollen die Rückerstattungen nicht von der hohen Verwaltungsgebühr 'aufgefressen werden.
_________________
http://www.cash-weg.de/
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 Rainer_Bünning

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Anmeldungsdatum: 21.12.2004
Beiträge: 391
Wohnort: Eutin

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BeitragVerfasst am: 11/4/2005, 06:01  Titel: Schlecht ! Re: Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Sie schreiben längst durch- und abgekautes, Herr Wiegand.

Die "Ansammlung von Affiliate-Zugängen" ist eine gute Sache, erspart unseren Kunden elendes Gehoppse und Getütel bei ihren Einkäufen.

Es bleibt doch jedem SELBST überlassen, was, wie und wo er einkauft, als ob den Payfect-Kunden dazu Befehle (kennt Herr Wiegand) oder irgendwelche Vorschriften erteilt würden Rolling Eyes

Shop-Partner sind keinesfalls "rar gesät", sondern mittlerweile um die 200 in Deutschland.

"Täglich lebensnotwendiger Bedarf", den hat Herr Wiegand nicht näher erläutert, ist ein unbestimmter Begriff. Für den einen ist schon Klopapier und Zahnpasta lebensnotwendig, andere verstehen darunter Futter auf dem Tisch und Getränke. Auch letzteres läßt sich über Payfect clever einkaufen, soll Herr Wiegand aber selbst suchen.

Wer primär von Geiz und Schnäppchen getrieben ist, für den ist es einfach ein Rechenexempel, will er den kurzweiligen Kick des Schnäppchens und / oder zusätzlich den Payfect-Effekt. Das ist alles eine individuelle Sache der Entscheidung.

Eigenartig nur, daß meine Kunden (bei Cashback begonnen, Übernahme zu Payfect erledigt, was Herr Wiegand anscheinend versäumte), Menschen "wie Du und ich" locker 4.500 bis 9.000 Euro Umsatzbeteiligungen in den vergangenen 12 Monaten gebucht bekommen haben.

Vom Payfect-Konzept überzeugte Kunden gucken halt etwas anders beim Einkaufen, als es Herr Wiegand macht, für den das Konzept nichts ist.

Wenn Herr Wiegand in den ganzen Monaten (eingerechnet die lange Zeit des Guckens und Vermutens und Prüfens, bevor er 99 Euro für die Cashback-Karte zahlte) gerade 2 Einkäufe ( ? - Korrigieren Sie ggfs. Herr Wiegand) über das Konzept abwickeln konnte, ist das merkwürdig. Da hat er nicht gut geplant und die 99 Euro "zum Fenster raus geworfen", was er aber mit sich selbst abmachen muß!

Fazit: Es lassen sich genug notwendige Ausgaben über Payfect abwickeln, gleichwohl bleibt dies jedem Menschen selbst überlassen. Nur Quakerei ist dann auch ebenso fehl am Platze.

"Ein Rückzahlungszeitraum von mehr als 15 Jahren eines jeweiligen Jahresumsatzes" zeigt, daß Herrn Wiegand die Begrifflichkeit und Bedeutung einer UMSATZbeteiligung nicht klar ist, trotz langer Beschäftigung mit dem Thema.

Kaufen wir ohne Payfect-Effekt ein, haben wir weder in 15 Jahren noch gut davon, noch in den nächsten Monaten, Punkt.

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 Wiegand Thomas



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BeitragVerfasst am: 11/4/2005, 06:08  Titel: Snif ! Re: Informationen amfordern .... Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Rainer_Bünning hat folgendes geschrieben:
...

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...


Dieser Aufforderung bin ich nachgekommen, aber ich habe keine Informationen erhalten.
So steht Herr Bünning (also ein VP von Payfect) zu seinen hier öffentlichen Ankündigungen und dem sogar gerade genau gegenüber mir gemachten Angebot, da es im Post keine Trennung nach dem persönlich begonnenen Post gibt. Laughing
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 Rainer_Bünning

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Beiträge: 391
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BeitragVerfasst am: 11/4/2005, 06:42  Titel: Snif ! Re: Informationen amfordern .... Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Na gut, 0,000005 : 0 für Sie, Herr Wiegand =D>

Später am Tag erhalten Sie die Info, wie Sie üblicher Weise auf eine Anfrage hin von mir oder meiner Partnerin versendet wird.

Aber, bitte, quälen Sie mich nicht damit, daß Sie danach eine Karte wollen. Von mir bekommen Sie die nicht! Cool

(Sicher finden Sie noch andere Vertriebspartner, die Ihnen ggfs. eine Karte geben.)

Wiegand Thomas hat folgendes geschrieben:
Rainer_Bünning hat folgendes geschrieben:
...

Fordern Sie unverbindlich weitere Informationen an:

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...


Dieser Aufforderung bin ich nachgekommen, aber ich habe keine Informationen erhalten.
So steht Herr Bünning (also ein VP von Payfect) zu seinen hier öffentlichen Ankündigungen und dem sogar gerade genau gegenüber mir gemachten Angebot, da es im Post keine Trennung nach dem persönlich begonnenen Post gibt. Laughing
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