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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 607

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BeitragVerfasst am: 24/11/2007, 00:28  Titel:  Fachinfos von Steuerberater Dr. Norbert Stölzel Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Fachinfos von Steuerberater Dr. Norbert Stölzel

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Teil Eins: Die Auswahl des geeigneten Unternehmens

Direktvertrieb, Network- und Multi-Level-Marketing werden als Nebenjob
immer beliebter. „Reguläre“ Nebenjobs auf 400-€-Basis sind nicht mehr so
einfach zu finden und entpuppen sich häufig als Knochenarbeit. Die
Arbeitnehmer-Vorteile, wie z. B. Urlaubsanspruch oder Lohnfortzahlung im
Krankheitsfall, existieren häufig nur auf dem Papier. Warum also nicht
gleich selbstständig werden und selbst bestimmen, wann, wo und wie viel
nebenher gearbeitet wird?

Im Struktur- oder Direktvertrieb ist man als selbstständiger Vertriebsberater
für ein Unternehmen tätig. Das „Mutter-Unternehmen“ liefert die Produkte
und Dienstleistungen und besorgt die Marken- und Imagewerbung. Sie
kümmern sich um den Abverkauf und treiben den Auf- und Ausbau einer
eigenen Vertriebsstruktur voran. Da der Aufwand, mit dem das Geschäft
betrieben wird, bei den meisten Systemen gut steuerbar ist, sind die
meisten Vertriebsberater zunächst nebenberuflich tätig.

In Deutschland gibt es – je nach Definition – zwischen 100 und 200
verschiedene Direktvertriebsunternehmen. Die Angebotspalette ist dabei
ebenso groß und unterschiedlich wie die typische Verkaufsform. Global
Player wie Amway, die mittlerweile fast Vollsortimenter sind, gehören
ebenso dazu wie das „Ein-Produkt-Unternehmen“ Pro Aqua. Die
Tupper-Verkaufsparties, der mobile Verkauf der eismann-Fahrer und die
persönliche Empfehlung der Avon-Beraterin, all das sind Ausprägungen
des Direktvertriebs. Produkte und Verkaufsmethoden sind vielfältig. Zur
Orientierung, welches System für Sie geeignet ist, sollten Sie drei Punkte
besonders prüfen:

1. Sehen Sie sich das Angebot der einzelnen Unternehmen genau an. Sie
müssen begeistert sein und sich mit dem Unternehmen und seinen
Produkten und Dienstleistungen voll und ganz identifizieren. Im
Direktvertrieb haben Sie kaum Laufkundschaft. Sie müssen einen
Kundenstamm aufbauen und diese Kunden ebenfalls begeistern, so dass
sie Ihnen und Ihren Produkten treu sind. Im Idealfall steigen diese
Kunden selbst als Berater ein und Sie können Ihre eigene Vertriebsstruktur
aufbauen. Ohne ein “inneres Feuer“ ist das nicht zu schaffen.

2. Prüfen Sie das Abrechnungssystem (häufig „Marketingplan“ genannt)
des Unternehmens. Die Vergütung im Direkt-Marketing beruht auf zwei
Säulen: Zum einen auf dem Umsatz, den Sie selbst erzielen und zum
anderen auf den Umsätzen, die andere Vertriebsberater machen, die von
Ihnen akquiriert wurden. Je nach Unternehmen und Marketingplan ist der
eine oder andere Faktor stärker gewichtet und der Verkauf oder der
Vertriebsaufbau wird stärker honoriert. Entscheiden Sie, was Ihnen eher liegt.

3. Wie werden Sie für die Praxis trainiert und wer steht Ihnen zur Seite?
In dieser Branche hat jeder die Chance, sein Glück zu machen. Die
Kehrseite der Medaille ist, dass viele nicht die notwendige Ausbildung und
das Wissen haben, um länger am Markt zu bestehen. Was machen Sie,
wenn Sie Ihre Kontakte alle abgeklappert haben? Wie erschließen Sie sich
neue Interessentenkreise? Wie dürfen Sie werben? Welche
Verkaufstechniken gibt es? Wie motivieren Sie sich und andere? Wie
organisieren Sie sich und Ihr Geschäft? Wie funktioniert eine Buchhaltung?
Wie erledigen Sie den anfallenden Behördenkram? Viele Unternehmen
haben dieses Problem erkannt und bieten laufend Seminare an, die über
die reine Produktschulung hinausgehen. Erkundigen Sie sich, ob und wie
Sie betreut werden.

Haben Sie sich für ein Unternehmen entschieden, stellen Sie einen
"Beraterantrag". Im Unterschied zu Franchise-Systemen sind die
Startkosten in eine Direktvertriebs-Beraterschaft sehr gering. In der
Regel ist es nicht notwendig, zum Geschäftsstart ein umfangreiches Lager
aufzubauen. Die meisten Vertriebssysteme bieten Starter-Sets zu
günstigen Konditionen an. In diesen Sets sind Verkaufs- und
Präsentationshilfen und eine Auswahl von Vorführprodukten enthalten.
Weitere Aufnahmegebühren gibt es nur selten und wenn, dann sind sie
vergleichsweise gering.

Teil Zwei: Die Bürokratie zum Geschäftsstart

Sie sind von einem Direktvertriebsunternehmen begeistert und wollen als
Berater durchstarten. Damit nehmen Sie „nachhaltig am Wirtschaftsverkehr
gewerbetreibend teil“, wie unsere Behörden es so schön formulieren. Auf
Deutsch heißt das: Sie sind jetzt ein Selbstständiger, führen ein Gewerbe
und haben einige bürokratische Pflichten zu erfüllen.

Zunächst müssen Sie das Gewerbe in Ihrer Gemeinde anmelden.
Verpflichtet sind Sie dazu, wenn Sie mehr oder weniger regelmäßig
Umsätze erzielen oder Provisionen erhalten. Wenn Sie über den
Eigenverbrauch hinaus Produkte mit Gewinnerzielungsabsicht verkaufen
oder durch die Verkaufsaktivitäten Ihrer Geschäftspartner Provisionen
erzielen, fällt dies regelmäßig unter eine nachhaltige Teilnahme am
Wirtschaftsverkehr und erfordert eine Anmeldung Ihres Gewerbes.

Eine Gewerbeanmeldung ist eine Anzeige und bedarf somit keiner
Genehmigung. Leider hat die Network-Branche bei einigen Behörden
nicht den besten Ruf und so machen einige Ämter den Existenzgründer
das Leben unnötig schwer. Deshalb sollten Sie bei der Gewerbeanmeldung
bei der „angemeldeten Tätigkeit“ ihr Vertriebsunternehmen bzw. Ihren
Lieferanten nicht nennen. Zählen Sie möglichst die Warengruppen, mit
denen Sie handeln, exemplarisch auf. Beispielsweise: „Handel mit
Wellnessprodukten und Haushaltswaren aller Art“

Haben Sie Ihr Geschäft ausschließlich in der eigenen Wohnung oder in
angemieteten Räumen und besuchen Sie Ihre Kunden und Interessenten
stets angemeldet, um Bestellungen entgegenzunehmen, Waren
auszuliefern oder Kundengespräche zu führen, betreiben Sie ein
stehendes Gewerbe und kein Reisegewerbe. Der teure Reisegewerbeschein
ist notwendig, wenn Sie z. B. auf Jahrmärkten oder Messen einen Stand
betreiben.

Informieren Sie auch Ihren Arbeitgeber über die Aufnahme einer
gewerblichen Tätigkeit. Sie kommen damit Ihren Informationspflichten
nach. Soweit keine Interessenkonflikte zwischen Ihrem Gewerbe und der
abhängigen Beschäftigung bestehen, wird der Arbeitgeber uneingeschränkt
zustimmen.

Durch die Gewerbeanmeldung werden automatisch das Gewerberegister,
das Gewerbeaufsichtsamt, die Stadtkämmerei (wegen der Gewerbesteuererhebung),
das statistische Landesamt und natürlich das Finanzamt informiert. Einige
Zeit danach erhalten Sie einen Fragebogen des Finanzamts. Füllen Sie
diesen aus und senden Sie ihn dem Finanzamt wieder zurück.

PRAXISTIPP: Auf der Internetseite www.der-online-steuerberater.de finden
Sie Muster-Fragebögen. Geben Sie auf der linken Seite der Web-Seite den
Webcode 1883 ein und Sie gelangen Sie gelangen direkt zum Formular für
Einzelunternehmer. Unter Webcode 1237 finden Sie ein Muster für eine GbR.

Falls Fragen für Sie nicht nachvollziehbar sind, lassen Sie diese einfach
offen. Sofern sie wirklich von Bedeutung sind, wird sich die zuständige
Behörde noch einmal bei Ihnen melden und nachfragen. Danach erhalten
Sie Ihre neue Steuernummer für steuerliche Angelegenheiten.

Nachdem Sie den Fragebogen des Finanzamtes ausgefüllt haben und
dieses Ihnen Ihre Steuernummer zugeteilt hat, hören Sie in der ersten
Zeit im Regelfall wenig vom Finanzamt. Erledigen Sie Ihre Buchhaltung
und besonders die Umsatzsteuervoranmeldungen rechtzeitig und
ordentlich, haben Sie in der Regel erst einmal Ruhe vor den Behörden.

In Ihrer IHK werden Sie mit der Gewerbeanzeige Pflichtmitglied. Solange
Sie weniger als 5.000 € Gewinn und/oder 50.000 € Umsatz erzielen (diese
Werte können regional abweichen), sind Sie jedoch vom Mitgliedsbeitrag
befreit. In der Startphase Ihrer Selbstständigkeit werden Sie wohl
Anlaufverluste haben und somit beitragsfrei sein. Die Prüfung für eine
Beitragsbefreiung kann für jedes Wirtschaftsjahr neu durchgeführt werden.

Das war auch schon im Wesentlichen die Bürokratie zum Geschäftsstart.
Wenn Sie Ihre Bücher ordentlich führen, werden Sie wohl nicht weiter
behelligt werden. Und denken Sie immer daran: Machen Sie sich den
Behördenkram so einfach wie möglich! Als Unternehmensform genügt fürs
Erste regelmäßig die Einzelfirma bzw. eine GbR. Lassen Sie sich nicht auf
eine Eintragung ins Handelsregister oder gar eine Ltd. oder GmbH oder
Ähnliches ein. Der Haftungsschutz dieser Gesellschaftsformen greift im
Zweifelsfall für Dienstleister wie Sie höchst selten, dafür verpflichten Sie
sich aber zu einer ganzen Reihe an Formalitäten, die Sie nur vom
Geld-Verdienen abhalten.


Teil Drei: Selbstständig auf Probe, geht das?

Jein. Wer regelmäßig Handel treibt, hat ein Gewerbe und muss das auch
anmelden. Allerdings gibt es im Network Marketing häufig einen
schleichenden Übergang vom Kunden zum Direkt-Bezieher und schließlich
zum „richtigen“ Gewerbetreibenden.

Solange Sie Ihre Waren nur zum Eigenverbrauch beziehen, sind Sie noch
kein Gewerbetreibender. Gleiches gilt, wenn Sie Verwandte oder
Bekannte ohne Gewinnaufschlag mit Produkten versorgen.

Sobald Sie Produkte erwerben, die Sie mit Wiederholungs- und
Gewinnerzielungsabsicht weitervertreiben wollen, betreiben Sie ein
Gewerbe. Melden Sie das zu spät oder erst rückwirkend, kann dies bei
einzelnen Gemeinden zu Geldbußen führen. In der Praxis jedoch hat sich
herausgestellt, dass den Kommunen eine späte Anmeldung lieber ist als
gar keine. Es ist oft unproblematisch, wenn Sie nach einer
Erprobungsphase von bis zu drei Monaten Ihr Gewerbe erst rückwirkend
anmelden.

Durch diese Praxislösung hat der Unternehmer die Möglichkeit, sich
darüber klar zu werden, ob er das Gewerbe zumindest mittelfristig
betreiben will. Unsere Empfehlung ist: Probieren Sie nicht lange. Wenn
Sie einen Handel betreiben, melden Sie das Gewerbe auch möglichst
zeitnah an. Wenn Sie feststellen, dass die Selbstständigkeit nicht Ihre
Sache ist, können Sie sich aus welchen Gründen auch immer wieder
abmelden. Durch die Anmeldung bringen sogar eventuelle Verluste noch
etwas: Sie können mit Umsatzsteuererstattungen rechnen und den Verlust
bei Ihrer Einkommenssteuererklärung berücksichtigen.

Dasselbe gilt natürlich auch, wenn Sie Ihr Geschäft nicht nur ausprobieren,
sondern dauerhaft betreiben: In der Startphase ist die Steuer regelrecht
Ihr Freund: Normalerweise übersteigen die Betriebsausgaben die
Betriebseinnahmen zu Beginn Ihrer Tätigkeit. So werden Sie sich zum
einen – wenn Sie Vorsteuern abführen – regelmäßig über die
Umsatzsteuerrückerstattung freuen können. Zum anderen werden Sie
eine Einkommenssteuerrückerstattung bekommen, wenn aus Ihrem
Hauptberuf unterjährig Lohnsteuer bezahlt wurde oder ein Verlustrücktrag
oder -vortrag in Betracht kommt.

Aufpassen müssen Sie nur, dass diese Freundschaft nicht in „Liebhaberei“
umschlägt: Das Finanzamt beteiligt sich zwar an Anlaufverlusten, aber
nicht an reinen Verlustgesellschaften. Wenn über mehrere Jahre hinweg
kontinuierlich nur Verluste gemacht werden und Sie nicht glaubhaft
machen können, dass Ihre Unternehmung in absehbarer Zeit einen
Totalgewinn erwirtschaftet, wird Ihnen „Liebhaberei“ unterstellt. Das hört
sich nett an, ist aber sehr schmerzhaft. Ihnen wird damit vorgeworfen,
dass Sie nie ernsthaft an einer Gewinnerzielung interessiert waren und Sie
werden die bisherigen Einkommenssteuererstattungen auf Grund Ihrer
Verluste – verzinst! – zurückbezahlen müssen.

Der Autor

Steuerberater Dr. Norbert Stölzel
www.der-online-steuerberater.de

Dr. Norbert Stölzel führt von Königsbrunn aus eine Steuerkanzlei mit
Mandaten aus ganz Deutschland. Seine Kanzlei ist auf die Betreuung von
Networkern spezialisiert. Von der Existenzgründungsberatung über
geeignete Buchhaltungslösungen bis zur Erstellung und Optimierung der
Jahresabschlüsse und Steuererklärungen bieten Dr. Stölzel und seine
Mitarbeiter ihren Networkern genau auf die Branche abgestimmten Services.

Besonders liegt Herrn Stölzel am Herzen, dass die Führungskräfte und
Direktvertriebsunternehmen sich ihrer Verantwortung für den „kleinen
Vertriebsberater“ bewusst werden. Die Verkäufer draußen an der Front
dürfen nicht unvorbereitet ins kalte Wasser „Selbstständigkeit“ geworfen
werden. Mit einer professionellen Vorbereitung auf die Selbstständigkeit
und Begleitung während der Partnerschaft hat der einzelne Berater ein
sicheres Fundament, auf dem er ein zweites Standbein oder gar eine
Vollexistenz aufbauen kann.
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 Patrick Kreft



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BeitragVerfasst am: 24/11/2007, 16:44  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

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 Werner Max



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BeitragVerfasst am: 24/11/2007, 17:02  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Super Information!

Amway-Partner der Schwarz-Organisation haben's da sogar noch etwas leichter:
Die Kanzlei Stölzel ist z.B. im Schulungszentrum München regelmäßig mit Fachvorträgen vertreten. Auch das Bestandteil einer super Betreuung.

Herzliche Grüße
Werner
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 Dirk Washausen



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BeitragVerfasst am: 24/11/2007, 17:03  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hallo Patrick,

ich habe mal deine Webside besucht (wollte wissen , ob es wirklich kNp und nicht kMp heisst), gefällt mir. Alle Produkte auf einer Seite zusammengefügt.
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 Patrick Kreft



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BeitragVerfasst am: 24/11/2007, 17:23  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hi Dirk !

Vielen Dank für die Blumen .. Mr. Green

Ja, soll wirklich KNP heissen Laughing Kreft Nicole ( meine Frau) Patrick ( michse)

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