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Nessi

Anmeldungsdatum: 09.09.2006
Beiträge: 66

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beni.herter hat folgendes geschrieben: Da die rechtliche lage nicht klar ist (Wie bei sovielem in Germany) gibt es keinen grund es nicht zu tun.
Das eben genau sehe ich völlig anders.
Zitat: ...dann stelle ich gerne meine Wohnsitze in der Schweiz als Impressum zur Verfügung.
Auch für eine bestehende Struktur von über 200 Partnern?
Beste Grüße
Siggi |
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_________________ Solange uns der Himmel nicht auf den Kopf fällt. |
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Nobody 4
Gast
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beni.herter hat folgendes geschrieben: - Ich bin Schweizer wohne auch da. Da die rechtliche lage nicht klar ist (Wie bei sovielem in Germany) gibt es keinen grund es nicht zu tun. Es wird online eh sehr viel gespielt.
Häää???
Weil nix klar ist, gibt es also keinen Grund, ein mögliches Risiko nicht einzugehen?
Hab ich das richtig verstanden?
Zitat: - Sollte jemand der enrsthaft interesse hat Geld damit zu verdienen, dann stelle ich gerne meine Wohnsitze in der Schweiz als Impressum zur Verfügung.
Verstehe ich das richtig, dass Du mögliche deutsche Interessenten mit der Begründung für eine möglicherweise illegale Sache wirbst, dass Du ihnen für ihre aus Deutschland begangenen möglichen Rechtsbrüche eine Briefkastenadresse in der Schweiz anbietest, sie also zu Betrug aufforderst?
Verfolgt man diesen Gedanken weiter, muss man auch davon ausgehen, dass diese Partner ihr Einkommen nicht versteuern, weil nicht deklarieren, können, sie also Steuern hinterziehen müssten.
Jetzt muss ich mich doch sehr wundern...
Wäre es nicht vielleicht doch besser, zumindest so lange abzuwarten, bis es eine Rechtssicherheit in Deutschland gibt, die solche Risiken ausschliesst und diese Möglichkeit in jedem Fall legal ausüben lassen würde? |
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degado
Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 752

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Wer sich in Deutschland in das "Unrecht" setzen will, der sollte bei diesem Geschäft einsteigen.
Ansonsten kann man bei der gegenwärtigen deutschen Gesetzeslage nur empfehlen - Finger weg!
Zu den möglichen Verlusten kann u.a. ein beschlagnahmter Computer und eine Strafanzeige zählen.
Die Rechtsanwaltskosten sollte man auch noch beachten, welche wahrscheinlich nicht mehr aus der Portokasse bezahlt werden können.  |
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KleinSpon
Alter: 22
Anmeldungsdatum: 16.04.2007
Beiträge: 25
Wohnort: Schwerin

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Bei WinBing gibt es kein Lotto und keine Geldpreise und Verlosungen kann man auch in Deutschland machen ohne Rechtliche Schritte fürchten zu müssen.
Ich weiß echt nicht warum Ihr euch alle Sachen einreden müsst die gar kein Problem darstellen. Sonst dürfte kein Unternehmen in Deutschland ne Verlosung machen wie man so viele in Fußgängerzonen sehen kann.
Wer möchte kann sich jetzt auch gerne über meinen Link einschreiben, würde mich zumindest freuen.
http://KleinSpon.winbing.net
MfG Christian |
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Daniel Kirchen

Alter: 20
Anmeldungsdatum: 14.09.2007
Beiträge: 454
Wohnort: Saarbrücken

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Uservorstellung
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sensitive
Anmeldungsdatum: 21.11.2007
Beiträge: 9

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Hallo zusammen,
ich verfolge seit längerem das eine oder andere Thema in diesem Forum. Teilweise ist es hochinteressant, teilweise grauenhaft.
Was allerdings jetzt in Sachen Winbing abgeht ist schon starker Tobak.
Es ist schon traurig, das mündige und erwachsene Menschen auf soetwas reinfallen.
Ich kann Norbert Warnke und detektiv007 nur zustimmen. Finger weg!!!
Für all diejenigen, die meinen den Haupttreffer zu landen, lest bei Winbing den Punkt 6 der Bedingungen durch. Dort hält sich der Veranstalter den Rücken frei.
Punkt 6 : "kann eine Verlosung aus einem wichtigen Grund nicht stattfinden oder ist der Gegenstand (z.B.Immobilie) eines Los aus irgendeinem Grund nicht mehr verfügbar, erhalten Sie Ihre vollen Loskosten auf Ihrem Winbing Konto wieder gutgeschrieben!"
Erinnert mich an Kaffefarten wo alte Menschen durch Gewinnversprechen abgezockt werden.
Deutlicher kann "verars..." nicht sein!
Sensitive |
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KleinSpon
Alter: 22
Anmeldungsdatum: 16.04.2007
Beiträge: 25
Wohnort: Schwerin

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Naja verarsche währe wenn nicht alle Leute dann Ihr Geld wieder bekommen würden, was aber nicht der Fall ist. Falls etwas was versteigert wurde nicht mehr da sein sollte wie z.B. eine Immobilie dann bekommen alle Spieler Ihren Einsatz zurück und das Unternehmen macht Minus weil Sie nichts dran verdient haben und sogar Provision gezahlt haben.
Ich stehe in recht guten Kontakt zu den Initiatoren und halte Sie für Vertrauenswürdig. Sie haben erkannt das viele Menschen Lotto Spielen mit wesentlich weniger Gewinnchancen warum also den Menschen nicht die Möglichkeit geben etwas zu verdienen und man selber auch? Ich glaub die meisten sind nur sauer das sie da selber nicht drauf gekommen sind.
MfG KleinSpon |
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Mod 0815
Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1687

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Aus den AGB:
2. Internationale Lotteriegesetze unterscheiden sich, und es liegt in der Verantwortung des Mitspielers bzw. Club-Members sicherzustellen, dass er alle in seinem eigenen Land geltenden Gesetze und Vorschriften versteht und befolgt, besonders wenn Steuer- und Alterseinschränkungen gelten. Alle Spieler müssen mindestens 18 Jahre alt sein. WinBing akzeptiert keine Verantwortung für Ansprüche Dritter Parteien gegenüber Mitspielern bzw. Club-Member.
...
5. Winbing hat das Recht, nach seinem Gutdünken jede beliebige Verlosung zu verschieben oder abzusagen.
...
Disput:
Im Falle eines Disputes bezüglich einer Eingabe oder der Berechtigung zur Entgegennahme eines Gewinnes oder anderen Anspruches ist die Entscheidung von WinBing endgültig und bindend. Das Verhältnis zwischen WinBing und seinen Mitspielern bzw. Club-Member sowie diese Vereinbarung stimmen überein mit den gesetzlichen Bestimmungen in Zypern und wurden dementsprechend abgefasst - Gerichtsstand ist Zypern. WinBing behält sich das Recht vor, diese Regeln und Bestimmungen von Zeit zu Zeit zu ergänzen und sie ohne Vorankündigung zu ändern.
Viel Spaß beim Klagen in Zypern.
Nicht vergessen sollte man zudem die Steuerpflicht in Deutschland für die Lose. §21 des Rennwetten und Lotteriegesetzes sagt dazu:
§ 21
(1) Die Steuer für ausländische Lose und Ausweise über Spieleinlagen beträgt 0,25 Euro für je einen Euro vom planmäßigen Preise; ein angefangener Euro wird für voll gerechnet.
(2) Ausländische Werte sind nach den Vorschriften über die Berechnung der Umsatzsteuer in Euro umzurechnen.
(3) Die Steuerschuld entsteht, sobald die Lose oder Ausweise in das Inland eingebracht werden; Steuerschuldner ist, wer Lose oder Ausweise in das Inland verbringt oder als Erster im Inland empfängt.
(4) Die Steuer ist, bevor mit dem Vertrieb begonnen wird, spätestens binnen drei Tagen nach dem Tage des Einbringens oder des Empfanges zu entrichten.
Als Beispiel für die Steueranmeldung der Vordruck des FA Karlsruhe:
http://www.vereinsbesteuerung.info/Formular_Lotteriesteuer_anmeldung.pdf
Das dazugehörige Merkblatt:
http://www.vereinsbesteuerung.info/Formular_Lotteriesteuer_anmeldung_merkblatt.pdf
Hier gibt es die Ausführungsbestimmungen bezüglich ausländischer Lotterien:
http://bundesrecht.juris.de/rennwlottgabest/BJNR703510922.html#BJNR703510922BJNG004100306
Mal ganz davon abgesehen, das ab 2008 ein neues Lotteriegesetz gilt, das die Internetwerbung verbietet. Wie will man da neue "Partner" finden?
http://www.wdr.de/themen/politik/deutschland/lottogesetz/071227.jhtml?rubrikenstyle=politik
http://www.wdr.de/themen/politik/deutschland/lottogesetz/index.jhtml |
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Daniel Kirchen

Alter: 20
Anmeldungsdatum: 14.09.2007
Beiträge: 454
Wohnort: Saarbrücken

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Nessi

Anmeldungsdatum: 09.09.2006
Beiträge: 66

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Zitat: Wie will man da neue "Partner" finden?
(ironie)Einfach noch ein paar Wohnsitze in der Schweiz dazu kaufen?(/ironie)
Auch von mir ein Danke für die Aufklärung an alle Beteiligten!
"Drum prüfe, wer sich ewig bindet."
Beste Grüße
Siggi |
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_________________ Solange uns der Himmel nicht auf den Kopf fällt. |
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