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Norbert Warnke

User gesperrt
Anmeldungsdatum: 11.11.2005
Beiträge: 1082

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Wie auch immer, der kommerzielle Vertrieb von Tabakwaren über Ländergrenzen hinweg ist Steuerhinterziehung und ein Zollvergehen und damit illegal und strafbar!
Zigaretten dürfen zwar in gewissen Mengen als MITBRINGSEL einer Reise SELBST über Grenzen eingeführt werden, aber Pakete schicken fällt definitiv NICHT darunter, schon gar nicht, wenn man dafür bezahlt (kommerziell).
Strafbar kann u. U. auch schon die Werbung für ein solches Geschäft sein, denn man stiftet Andere immerhin zu Straftaten und Rechtsverstössen an.
Das ist alles aber schon seit Jahren bekannt, wird immer wieder in allen möglichen Foren durchgekaut und müsste langsam wirklich jeder wissen. |
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Martin Schranz
Networker

Alter: 28
Anmeldungsdatum: 23.12.2004
Beiträge: 1261
Wohnort: Dornbirn

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Auch wenn jemand das Risiko auf sich nimmt - was immer mehr
Leute tun, wenn Sie beim Viatnamesen um die Ecke die Ziggis kaufen,
kann ich aus Erfahrung sagen:
Die Marlboro schmecken nicht so wie man es gewohnt ist. Der Geschmack
war so gresslich daß ich sie nur im "Notfall" geraucht habe.
Marlboros schmecken nicht in jedem Land gleich - an was das auch
immer liegt - aber wer österreichische Marlboro gewohnt ist, wird
mit den Billig - Ziggis nicht zufrieden sein - da kann auch der Preis
nichts dran ändern!
Grüße vom Bodensee
Martin |
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_________________ Das Leben ist zu kurz um Treibstoff zu verschwenden...
www.lexxbiz.net/wealthbiz
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(Mit neuen Berichten aus Estland 2008) |
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schelch

Alter: 59
Anmeldungsdatum: 16.02.2006
Beiträge: 377
Wohnort: BY zwischen Spessart und Odenwald

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ach wie bin ich froh, dass ich des Teufelszeugs seit 20 Jahren nicht mehr brauche...
der Uli |
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_________________ Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand.
Arthur Schopenhauer
http://248.sd4y.de - mein Weg zum sorgenfreien Leben
http://ulrika.evisionteam.net - natürliche Reinheit |
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degado
Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 752

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Diese Zigaretten haben in jedem Land ihre Eigenarten. Die Konzerne produzieren gewöhnlich nach dem "Rauchgeschmack" des Ziellandes. Auch bei Lizenzproduktionen werden die Tabakmischungen entprechend diesem Rauchgeschmack abgeändert. Deshalb schmecken die Zigaretten aus jedem Land immer etwas anders. Mit Billigproduktion hat das nichts zu tun.
Zigaretten dürfen auch per Post aus einem anderen Land nach Deutschland verschickt werden. Für die Entrichtung der Tabaksteuer ist jeder Empfänger selbst verantwortlich. Diese Steuerpflicht hat das ausländische Unternehmen nicht und es überläßt daher die "Nachversteuerung" dem ausländischen Käufer. Das handeln dieser Versandunternehmen ist nicht strafbar. Strafbar wegen Zollvergehen kann sich nur der ausländische Käufer machen, in dem er die empfangenen Zigaretten aus dem Ausland nicht nachträglich versteuert. Wenn er allerdings versteuert, dann lohnt sich sein Einkauf nicht mehr und deshalb gibt es auch eine hohe Dunkelziffer und eine Zollfahndung.  |
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Norbert Warnke

User gesperrt
Anmeldungsdatum: 11.11.2005
Beiträge: 1082

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detektiv007 hat folgendes geschrieben: Zigaretten dürfen auch per Post aus einem anderen Land nach Deutschland verschickt werden. Für die Entrichtung der Tabaksteuer ist jeder Empfänger selbst verantwortlich.
Leider FALSCH
Tabaksteuerpflicht beim Internetkauf von Zigaretten
Über das Internet in anderen Staaten der Europäischen Union erworbene Zigaretten sind nicht von der Tabaksteuer befreit. Dies hat der Gesetzgeber durch eine zum Jahresbeginn in Kraft getretene Änderung des Tabaksteuergesetzes klargestellt.
Hintergrund dieser Maßnahme war eine deutliche Zunahme von Internetangeboten mit billigen EU-Zigaretten. Dabei wurde die Auffassung vertreten, dass Zigaretten, die bereits in einem anderen EU-Land versteuert worden sind, steuerfrei bezogen werden dürften. Da einige europäische Länder, wie Portugal und Spanien, wesentlich niedrigere Tabaksteuern erheben, ergäben sich trotz der anfallenden Versandkosten deutliche Preisvorteile gegenüber dem Zigarettenkauf im einheimischen Geschäft. "Bei Kontrollen musste der Zoll in aller Regel feststellen, dass bei derartigen Internetkäufen die Voraussetzungen für einen steuerfreien Bezug nicht vorlagen und es sich damit um einen unzulässigen Versandhandel mit Tabakwaren handelte", betonte Dr. Wilhelm Bruns, der Leiter der Zollabteilung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe. "Gegen die Beteiligten mussten Strafverfahren eingeleitet und Steuerbescheide erlassen werden; außerdem waren die Zigaretten sicherzustellen und zu vernichten."
Von der deutschen Tabaksteuer befreit sind Zigaretten nur, wenn sie von Privatpersonen in einem EU-Land versteuert erworben und selbst ins Inland verbracht werden. Die Zigaretten müssen für den Eigenbedarf bestimmt sein. Bei Kontrollen muss dies glaubhaft gemacht werden. Werden mehr als 800 Zigaretten mitgeführt, unterstellt der Gesetzgeber regelmäßig einen gewerblichen Zweck.
Werden Zigaretten aus den meisten der zum 01. Mai 2004 neu zur EU hinzukommenden Staaten ins Inland verbracht, ist die Steuerfreiheit zudem auf 200 Zigaretten beschränkt (Ausnahme: Malta und Zypern). Für Bewohner grenznaher Gebiete zu Polen und der Tschechischen Republik und bestimmte Grenzgänger gelten weitere mengenmäßige Beschränkungen. Diese Sonderregelungen laufen spätestens zum 31. Dezember 2009 aus.
Zigaretten, die Privatpersonen aus anderen EU-Ländern ins Inland verbringen lassen - also nicht selbst verbringen - gelten nach den Bestimmungen des Tabaksteuergesetzes als zu gewerblichen Zwecken verbracht. Die Kleinverkaufspackungen müssen bereits mit einem gültigen deutschen Steuerzeichen versehen sein, andernfalls drohen die vorerwähnten Folgen (Strafverfahren, Steuerbescheid und Sicherstellung der Zigaretten). Die meisten Internetanbieter haben offensichtlich bereits reagiert und den Handel mit Zigaretten aus anderen EU-Ländern eingestellt.
Oberfinanzdirektion Karlsruhe
Moltkestraße 50
76133 Karlsruhe |
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Uservorstellung
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Mod 0815
Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1572

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*Hüstel* Der Detektiv hatte extra geschrieben:
Für die Entrichtung der Tabaksteuer ist jeder Empfänger selbst verantwortlich.
Er hatte nicht geschrieben, das Zigaretten von der deutschen Tabaksteuer befreit sind ...
Insofern ist dieser Beitrag ein wenig am Thema vorbei
Der Empfänger müsste die Sendung eben im Zollaußenlager abholen und dort die entsprechenden zollrechtlichen Formalitäten erfüllen. Also Einfuhrumsatzsteuer und Steuern auf die Zigaretten entrichten.
Das sich das nicht lohnt, steht außer Frage.
Sollte der Empfänger allerdings hoffen, das die "neutral" verpackte Sendung an ihn einfach so zugestellt wird, dann macht er sich eines Zollvergehens strafbar, falls er die Sendung nicht verzollt.
Aber zu diesem Thema sind bereits zig Beiträge geschrieben worden, mitsamt Links zur Steuergesetzgebung und zu verschiedenen Zolldirektionen, das es sich eigentlich erübrigt, jetzt zum 101. Mal davor zu warnen.
Wer glaubt, Lehrgeld zahlen zu wollen, soll es einfach tun. |
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degado
Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 752

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Hallo Norbert,
für Dich noch einmal zum Nachlesen:
Mod 0815 hat folgendes geschrieben: *Hüstel* Der Detektiv hatte extra geschrieben:
Für die Entrichtung der Tabaksteuer ist jeder Empfänger selbst verantwortlich.
Er hatte nicht geschrieben, das Zigaretten von der deutschen Tabaksteuer befreit sind ...
... Der Empfänger müsste die Sendung eben im Zollaußenlager abholen und dort die entsprechenden zollrechtlichen Formalitäten erfüllen. Also Einfuhrumsatzsteuer und Steuern auf die Zigaretten entrichten.
Das sich das nicht lohnt, steht außer Frage.
Sollte der Empfänger allerdings hoffen, das die "neutral" verpackte Sendung an ihn einfach so zugestellt wird, dann macht er sich eines Zollvergehens strafbar, falls er die Sendung nicht verzollt...
Wer glaubt, Lehrgeld zahlen zu wollen, soll es einfach tun.
MOD 0815 hat die Rechtssituation nochmals in kurzen Sätzen dargelegt. Nichts anderes habe ich auch geschrieben.
Zitat: Für die Entrichtung der Tabaksteuer ist jeder Empfänger selbst verantwortlich.
Wer diese Tabaksteuer nicht zahlen will, der bekommt mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Problem mit den deutschen Zollgesetzen.
Gruß
D. |
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