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 Yvonne Nordt
Networkerin



Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 1553
Wohnort: Karlsruhe

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BeitragVerfasst am: 5/3/2008, 22:26  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

@Detektiv007,

danke.

@ Mod 0815,

sicherlich ist es im Interesse des Forums, wenn Daten und Fakten genannt werden, anstatt einen User zuzulassen, der bereits mehrfach durch negative Äußerungen über Tierfutter-Firmen aufgefallen ist, ohne Beweise für seine Behauptungen zu bringen.


Grüßle Yvonne
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 degado




Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 752

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BeitragVerfasst am: 5/3/2008, 22:40  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

@Mod 0815

@Zupfkuchen hat sich offensichtlich vor seinem Beitrag nicht intensiv mit dieser Firma beschäftigt. Sonst wäre ihm nämlich bekannt gewesen, dass die Firma eine eigene Produktionsstätte in Norddeutschland hat und die Tiernahrung im Kaltverfahren in die Büchsen gelangt.
Seine allgemeinen Kenntnisse über die Tierfutterherstellung sind anscheinend auch nicht so umfassend.
Insofern kann man nicht von Daten und Fakten sprechen, welche er in Bezug auf die angesprochene Firma öffentlich gemacht hat.
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 Mod 0815
Moderator
Moderator



Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1907

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BeitragVerfasst am: 5/3/2008, 22:48  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Yvonne Nordt hat folgendes geschrieben:
@ Mod 0815,

sicherlich ist es im Interesse des Forums, wenn Daten und Fakten genannt werden, anstatt einen User zuzulassen, der bereits mehrfach durch negative Äußerungen über Tierfutter-Firmen aufgefallen ist, ohne Beweise für seine Behauptungen zu bringen.
Grüßle Yvonne

Warum sollte dies im erhöhten Interesse des Forums liegen? Negative Äußerungen gehören genauso zu einem Forum wie positive.

Die Löschung einer Behauptung Wink zu verlangen, weil Beweise für dieselbe fehlen, ist per se etwas unsinnig. Sobald nämlich Beweise für eine Behauptung vorgebracht werden, ist es keine Behauptung mehr, sondern ein Faktum.

Im Übrigen ist: Du darfst davon ausgehen, dass unser Unternehmen die gesetzlichen Auflagen in Deutschland erfüllt, ansonsten wäre es nicht zugelassen. beim derzeitigen Stand der Dinge genauso eine Behauptung. Die gesetzlichen Auflagen -welche auch immer das sein mögen- und deren Erfüllung durch das Unternehmen wurden hier bisher nicht eingestellt.

Fakten hierfür zu schaffen, sollte dem Unternehmen durch eine Kopie der Zulassung ja leicht fallen.

P.S.: Deine Beiträge leite ich an Pet Fit weiter, da es sich um Rufschädigung handelt.

Die Feststellung einer "Rufschädigung" obliegt einem Gericht, das infolge einer Klage wegen Rufschädigung ein Urteil fällen würde. Dazu bedarf es aber eben dieser Klage durch das Unternehmen bzw. durch Bevollmächtigte, die im Namen der Firma Klage einreichen.
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 Mod 0815
Moderator
Moderator



Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1907

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BeitragVerfasst am: 5/3/2008, 23:13  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

detektiv007 hat folgendes geschrieben:
@Mod 0815...
Insofern kann man nicht von Daten und Fakten sprechen, welche er in Bezug auf die angesprochene Firma öffentlich gemacht hat.

Ich meine, eben dieses Fehlen von Daten und Fakten wäre etwas weiter oben bemängelt worden und als bloße Behauptung bezeichnet worden.

Im Übrigen sagt ein klein wenig "ggogelei" folgendes aus:
Zitat:
Im Dosenfutter ist eine besonders kurz deklarierte Haltbarkeit (z. B. 6 Monate oder 1 Jahr) kein Hinweis auf besonders gute Herstellung und Verzicht der Konservierung, sondern schlicht ein Werbe- und Marketinginstrument. Grundsätzlich muss Dosenfutter nach deutschem Futtermittelrecht bei mindestens 138 Grad Kerntemperatur (gemessen in der Mitte des Produktes) steril in die Dose gekocht werden. Allein durch diese Herstellung wird eine Haltbarkeit von min. 2 Jahren erreicht. Wer schreibt, dass sein Dosenfutter angeblich nur kürzer haltbar ist, will seinem Kunden lediglich eine besonders schonende Herstellung suggerieren. Es steht jedem Hersteller frei, weniger als die gesetzlich vorgeschriebene Mindesthaltbarkeit zu deklarieren.

http://www.futterfibel.de/fleisch.html

Dort einfach mal per "STRG + F" nach Kerntemperatur suchen. Die gleiche Suche "STRG + F" findet auch die entsprechenden Bestimmungen in der wie immer ellenlangen EU Verordnung:

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments hat folgendes geschrieben:


Weiter findet google: Futtermittelrecht Kerntemperatur

Insofern haben die Behauptungen durchaus einen Hintergrund, der nicht in reiner Rufschädigung liegen dürfte.
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 Yvonne Nordt
Networkerin



Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 1553
Wohnort: Karlsruhe

germany.gif
BeitragVerfasst am: 5/3/2008, 23:19  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Mod 0815 hat folgendes geschrieben:
Yvonne Nordt hat folgendes geschrieben:
@ Mod 0815,

sicherlich ist es im Interesse des Forums, wenn Daten und Fakten genannt werden, anstatt einen User zuzulassen, der bereits mehrfach durch negative Äußerungen über Tierfutter-Firmen aufgefallen ist, ohne Beweise für seine Behauptungen zu bringen.
Grüßle Yvonne


Warum sollte dies im erhöhten Interesse des Forums liegen? Negative Äußerungen gehören genauso zu einem Forum wie positive.


Bist Du als Moderator der Meinung, dass dieses Forum durch Unwahrheiten und Behauptungen bekannt werden sollte, ohne dass Beweise vorliegen? Das würde mich doch sehr überraschen, denn es gibt hier drin viele Mitglieder, die mit ihren Beiträgen dafür sorgen, dass das Forum einen guten Ruf hat.

Davon abgesehen: Es verstößt gegen die Forenregeln, für dessen Einhaltung Du als Moderator zuständig bist.

Zitat aus den Forenregeln:

"Mitglieder
Da wir uns von den anonymen Angeboten abgrenzen möchten, müssen Sie sich mit Ihrem Namen anmelden und ihn auch im Forum verwenden. Es kann auch nur der Nach oder Vorname sein, aber kein Pseudonym oder Nickname.
Als Mitglied haben Sie folgende Rechte:
Leserechte, Schreib und Editierrechte, Dateien hoch und herunterladen, Unfragen erstellen und daran teilnehmen. Im Kalender Termine zu veröffentlichen.

Die Beiträge müssen frei von Beleidigungen, persönlichen Verunglimpfungen und wahrheitsgemäß sein. Die Beiträge die dagegen verstößen werden gelöscht. Der jenige, der auf dauer solches Postet auch!" (Zitat Ende)


Unter diesen Umständen wundert es mich schon, dass ein "Zupfkuchen" sich in diesem Forum zu verschiedenen Firmen negativ äußern darf, ohne seine Behauptungen auch zu belegen. Als Moderator müsstest Du seine Behauptungen löschen, wenn die Forenregeln eingehalten werden sollen. Du müsstest ihn bitten, unter seinem Namen zu schreiben und seine Behauptungen zu beweisen, dann können sie wieder eingestellt werden.

Mod 0815 hat folgendes geschrieben:
Die Löschung einer Behauptung Wink zu verlangen, weil Beweise für dieselbe fehlen, ist per se etwas unsinnig. Sobald nämlich Beweise für eine Behauptung vorgebracht werden, ist es keine Behauptung mehr, sondern ein Faktum.


Ich habe nichts dergleichen verlangt, sondern die Entscheidung darüber der verunglimpfenden Person selbst überlassen. Mit Fakten habe ich kein Problem, mit Vermutungen ohne Beweise schon.

Mod 0815 hat folgendes geschrieben:
Im Übrigen ist: Du darfst davon ausgehen, dass unser Unternehmen die gesetzlichen Auflagen in Deutschland erfüllt, ansonsten wäre es nicht zugelassen. beim derzeitigen Stand der Dinge genauso eine Behauptung. Die gesetzlichen Auflagen -welche auch immer das sein mögen- und deren Erfüllung durch das Unternehmen wurden hier bisher nicht eingestellt.

Fakten hierfür zu schaffen, sollte dem Unternehmen durch eine Kopie der Zulassung ja leicht fallen.


Bisher wurde hier im Forum von keiner Tierfutter-Firma verlangt, dass es Beweise einstellen muss, um seine Seriösität unter Beweis zu stellen.
Du darfst Dich gerne auf der offiziellen Firmenseite unter www.pet-fit.net selbst über das Unternehmen und seine Produktion informieren. Ich verletze nicht das Urheberrecht der Firma, indem ich Texte hier hinein kopiere.

Mod 0815 hat folgendes geschrieben:
P.S.: Deine Beiträge leite ich an Pet Fit weiter, da es sich um Rufschädigung handelt.

Die Feststellung einer "Rufschädigung" obliegt einem Gericht, das infolge einer Klage wegen Rufschädigung ein Urteil fällen würde. Dazu bedarf es aber eben dieser Klage durch das Unternehmen bzw. durch Bevollmächtigte, die im Namen der Firma Klage einreichen.


Genau. Dafür haben Firmen wie Pet Fit, ANiFiT und LEBENmitVIERBEINERN eine Rechtsabteilung. Mr. Green


Grüßle Yvonne
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Renate Mattheiß

Petra Poth

Yvonne Nordt

Volker Zell
  
 Mod 0815
Moderator
Moderator



Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1907

germany.gif
BeitragVerfasst am: 5/3/2008, 23:26  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Yvonne Nordt hat folgendes geschrieben:
...
Davon abgesehen: Es verstößt gegen die Forenregeln, für dessen Einhaltung Du als Moderator zuständig bist.

Zitat aus den Forenregeln:

"Mitglieder
Da wir uns von den anonymen Angeboten abgrenzen möchten, müssen Sie sich mit Ihrem Namen anmelden und ihn auch im Forum verwenden. Es kann auch nur der Nach oder Vorname sein, aber kein Pseudonym oder Nickname.
Als Mitglied haben Sie folgende Rechte:
Leserechte, Schreib und Editierrechte, Dateien hoch und herunterladen, Unfragen erstellen und daran teilnehmen. Im Kalender Termine zu veröffentlichen.

Die Beiträge müssen frei von Beleidigungen, persönlichen Verunglimpfungen und wahrheitsgemäß sein. Die Beiträge die dagegen verstößen werden gelöscht. Der jenige, der auf dauer solches Postet auch!" (Zitat Ende)...
Grüßle Yvonne

Hier: http://www.mlm-infos.com/profile.php?mode=viewprofile&u=310 lese ich einen Namen, einen Vornamen, einen Wohnort samt Adresse.

Ob ein Beitrag "wahrheitsgemäß" ist, entscheiden im Zweifelsfall immer noch die Ergebnisse einer durch die Rechtsabteilungen der betreffenden Unternehmen angestrengten Klage und der daraufhin erfolgenden Verhandlung.

Worin nun die Unwahrheit liegen soll, ebenso...

P.S.:
Zitat:
Du müsstest ihn bitten, unter seinem Namen zu schreiben und seine Behauptungen zu beweisen, dann können sie wieder eingestellt werden.


Er schreibt unter seinem Nanem und die Beweispflicht, das seine Behauptungen nicht wahrheitsgemäß sind, liegt bei denjenigen, die die Löschung der Beiträge wünschen.

Ansonsten gilt auch hier die Meinungsfreiheit...nebst dem Rechtsweg.
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 Yvonne Nordt
Networkerin



Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 1553
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BeitragVerfasst am: 6/3/2008, 00:23  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

@Mod 0815,

ich bin sicher, dass sich die Leser selbst ein Bild von den Behauptungen ohne Beweise eines Zupfkuchens machen können. Sie haben ja die Möglichkeit, auf jeder Firmenseite die Produktionsweise nachzulesen. Die Behauptungen von Zupfkuchen sind nirgendwo nachzulesen.
Im Tierfutterbereich gibt es verschiedene Arten der Herstellung, u. a. wird dabei auch die von Dir erwähnte Kerntemperatur aufgeführt, aber nur als eine von mehreren Herstellungsverfahren, nicht als Gesetzregelung mit einem dazu gehörigen Paragraphen o. ä. Nicht mehr und nicht weniger.

Wer sich über die Firma Pet Fit informieren möchte, darf das gerne unter www.pet-fit.net tun.
Wer sich die Produktion vor Ort ansehen möchte, darf sich gerne bei mir melden. Letztes Jahr wurde diese Veranstaltung durch viele Teilnehmer genutzt, auch Kunden nahmen daran teil. Sobald der Termin für 2008 bekannt ist, bekommen diese Interessenten dafür eine Einladung.


Grüßle Yvonne
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 degado




Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 752

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BeitragVerfasst am: 6/3/2008, 00:25  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

@Mod 0815

Als betroffener Unternehmer würde ich Dich mit Deiner Forderung - meine Unschuld zu beweisen, in dem ich meine Zulassungen und Herstellungsmethoden in einem Forum offen lege - auf den Mond schießen und ohne Rückfahrkarte.
Was Du hier verlangst ist offensichtlicher Größenwahn und es widerspricht jeglichen rechtlichen Grundsätzen unseres Rechtsstaates!
In unserem Rechtsstaat ist es unter anderem auch üblich, dass dem Beschuldigten seine Schuld nachgewiesen werden muss. Die USA machen es etwas anderes, dort muss ich gegebenenfalls meine Unschuld als Beschuldigter nachweisen, aber wir leben nicht in Übersee!

Gehe einmal davon aus, wenn ein Firma seit Jahren auf dem deutschen Markt tätig ist und in Deutschland produziert, dann sollte das Produktionsverfahren nach deutschem Recht genehmigt sein. Die von Dir angemahnte Kerntemperatur wird auch erreicht, wenn die Dose kurzzeitig intensiv erhitzt wird. Auch in der Lebensmittelindustrie kommen heute vielfach schonende Verfahren zur Anwendung. Über Einzelheiten der konkreten Verfahren sollten sich Fachleute unterhalten und nicht unbedingt User oder Moderatoren, welche meinen es "genau" und vielleicht "besser" zu wissen. Wie Konservierung eigentlich funktioniert und welche Grundlagen diese hat, muss ich doch hoffentlich nicht erklären.

Ansonsten hat natürlich die Administration in diesem Forum das Hausrecht und entscheidet über die Inhalte in diesem Forum!
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 Yvonne Nordt
Networkerin



Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 1553
Wohnort: Karlsruhe

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BeitragVerfasst am: 6/3/2008, 00:30  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

@detektiv007,

erwarte nicht zuviel von einem Nicht-Networker und Nicht-Unternehmer. Mr. Green

Dass eine solche Sichtweise einem Forum für Networker mehr schadet als Nutzen bringt, ist jedem Networker und Unternehmer klar.


Grüßle Yvonne
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 Mod 0815
Moderator
Moderator



Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1907

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BeitragVerfasst am: 6/3/2008, 01:14  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

detektiv007 hat folgendes geschrieben:
@Mod 0815

Als betroffener Unternehmer würde ich Dich mit Deiner Forderung - meine Unschuld zu beweisen, in dem ich meine Zulassungen und Herstellungsmethoden in einem Forum offen lege - auf den Mond schießen und ohne Rückfahrkarte.
Was Du hier verlangst ist offensichtlicher Größenwahn und es widerspricht jeglichen rechtlichen Grundsätzen unseres Rechtsstaates! ...

Ach Gottchen Rolling Eyes ...anstatt einen User zuzulassen, der bereits mehrfach durch negative Äußerungen über Tierfutter-Firmen aufgefallen ist, ohne Beweise für seine Behauptungen zu bringen.

User Zupfkuchen behauptet das Pet-Fit unwahre Aussagen bezüglich des Herstellungsprozesses (Kerntemperatur lt. Futtermittelrecht) tätigt.

In der Folge wird von einer Pet-Fit Vertrieblerin entgegnet, das "Du davon ausgehen darfst, dass unser Wink Unternehmen die gesetzlichen Auflagen in Deutschland erfüllt..."

Steht also Behauptung gegen Behauptung, die "Pet-Fit" Behauptung könnte aber ganz leicht im Sinne von ohne Beweise für seine Behauptungen zu bringen eben durch das Einstellen eines Links zu den entsprechenden Passagen auf den Herstellerseiten validiert werden, womit der Beweis zu der Behauptung erbracht wäre.
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