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Mod 0815
Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1373

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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass bei Tatsachenbehauptungen in Presseberichten das Recht auf Gegendarstellung nur unter sehr eng gefassten Voraussetzungen besteht.
[...]
Das Bundesverfassungsgericht führte aus, dass "Einschüchterungseffekte" für die Presse "nach Möglichkeit zu vermeiden" seien. Auch sei zu berücksichtigen, dass bei dem Presseunternehmen durch eine Gegendarstellung ein Imageschaden entstehen könne, der möglicherweise das Misstrauen der Leserschaft auch gegenüber einer wahrheitsgemäßen und rechtmäßigen Berichterstattung wecke.
In der Sache stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass es für einen Pressebericht nicht erforderlich sei, diesen derart vollständig und lückenlos darzustellen, dass ausgeschlossen sei, dass die Leser unterschiedliche Eindrücke gewinnen könnten. Vielmehr dürften auch noch nicht abgeschlossene Rechercheergebnisse mitgeteilt werden, sodass auch Raum für Mutmaßungen bleibe.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/102290 |
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Elke Borchardt

Alter: 54
Anmeldungsdatum: 30.07.2005
Beiträge: 1042
Wohnort: Rosengarten (Nordheide 35 km südl. von Hamburg)

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Na gut, dann glauben wir jetzt von dem was in den Zeitungen steht auch die letzten 2 % nicht mehr. Braucht man keine mehr zu kaufen.
Phantasie habe ich alleine genug und für Märchen fühle ich mich schon zu groß.
Viele Grüße
Elke |
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Norbert Warnke

Alter: 50
Anmeldungsdatum: 11.11.2005
Beiträge: 956
Wohnort: 13589 Berlin

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Elke Borchardt hat folgendes geschrieben: Na gut, dann glauben wir jetzt von dem was in den Zeitungen steht auch die letzten 2 % nicht mehr. Braucht man keine mehr zu kaufen.
@ Elke,
auch eine Gegendarstellung war NIE ein Beweis dafür, dass die Zeitung (gilt gem. § 10 MDStV auch für Onlinemedien) unwahres berichtet hatte, denn gem § 10 (je nach Bundesland ggf. auch 11 oder 12) des Berliner Pressegesetzes ist/war eine Gegendarstellung unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt zu veröffentlichen. "Betroffene" konnten demnach auch lügen, dass sich die Balken biegen.
Sicher ist Dir im TV, Radio oder Presse schon einmal aufgefallen, dass die Redaktion eine Gegendarstellung immer mit einer Einleitung ankündigte, die in etwa lautete: "Wir sind unabhängig von deren Wahrheitsgehalt zur Veröffentlichung der folgenden Gegendarstellung verpflichtet".
Das Recht auf Gegendarstellung trifft (s. o.) auch Onlinemedien wie Portale, Foren, Newsletter und ggf. auch Blogs. |
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NOrbert WArnke
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Elke Borchardt

Alter: 54
Anmeldungsdatum: 30.07.2005
Beiträge: 1042
Wohnort: Rosengarten (Nordheide 35 km südl. von Hamburg)

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| wie toll, noch ein Grund mehr (lach) |
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Norbert Warnke

Alter: 50
Anmeldungsdatum: 11.11.2005
Beiträge: 956
Wohnort: 13589 Berlin

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