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Herbert Kalina

Alter: 45
Anmeldungsdatum: 09.01.2006
Beiträge: 555
Wohnort: Wien

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Warscheinlich kommet jetzt gleich die Antwort "Ließ doch die AGB durch" aber ich hätte gerne Eure Stellungnahme oder von Euren Erfahrungen gehört.
Folgende Frage:
Wenn ich als Vertriebspartner jemanden Einschreibe, der auch alle Beträge bezahlt die notwentig sind ( hoffentlich keine, aber bei manschen Firmen muß man ja einiges zahlen) oder auch ein Geschäft mit einem Kunden vermittelt hat und dieser hat die Beträge ( oder Anzahlungen ) bezahlt aber die Firma macht Pleite oder verschwindet. Kann der Eingeschriebene seine Forderungen dann an mich stellen?
Beispiel: ZiXXX; Kunde hat Geld für die Vermessung seines Hemdes bezahlt und auch Vorkasse für die Ware....
oder MXX; Kunde hat Anzahlung und Bearbeitungskosten für sein Mietauto bezahlt aber.....
Freu mich schon auf Eure Antworten. Gruss aus Wien ( falsch, bin gerade in Urlaub am Grundlsee ), Herbert |
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Manni

Alter: 50
Anmeldungsdatum: 29.12.2005
Beiträge: 1479
Wohnort: Hof/Saale

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Ich gehe davon aus, daß gegenüber dem Vermittler keine Forderungen gestellt werden können. Meiner Meinung nach ist der Zahlungsempfänger in der Pflicht. Hängt aber bestimmt auch von den AGB ab. Selbständige haben mit Forderungen gegenüber Firmen, die in die Insolvenz gehen, immer große Probleme (siehe Baugewerbe, habe ich selbst beim Bau meines Wintergartens so erlebt), da zuerst, die meist vorhandenen Angestellten, etwas von dem, was noch da ist bekommen, der Rest muß sich hinten anstellen.
Dies ist nur meine Sicht der Dinge und keine Rechtsberatung! |
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_________________ Gruss
Manni
**www.zur-job.info ** der Königsweg des Vertriebs geht auf die www.reise-zur-job.info und genießt derweil www.bolero4u.com
**www.sportmarketing.de.tl Sportmarketing/-sponsoring | http://shop2.evisionteam.net --> waschen ohne Pulver |
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DerAlpha

Alter: 39
Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 147
Wohnort: Hannover und andere schöne Orte

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Herbert Kalina hat folgendes geschrieben: ... Kann der Eingeschriebene seine Forderungen dann an mich stellen?
Selbstverständlich KANN er das! Er kann Forderungen stellen, an wen auch
immer er will
Ob er damit durchkommt, hängt dann natürlich von den rechtlichen Gege-
benheiten ab.
In Deinem Fall würde ich mal laienhaft vermuten: Das hängt auch davon
ab, vor welchem Gericht er Dich verklagt. Denn, die Erfahrung zeigt,
daß das Gericht keine unwesentliche Rolle spielt.
Grundsätzlich würde ich vermuten:
nöö, da hättest Du wohl nix zu befürchten.
Wenn Du es konkreter und sicherer willst, bleibt Dir ein Gang zum
Anwalt kaum erspart.
Andreas
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_________________ Sorry für die Länge meiner Ausführungen. Ich hatte keine Zeit, mich kürzer zu fassen. (frei nach Goethe, und ganz nach mir)
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Norbert Warnke

User gesperrt
Anmeldungsdatum: 11.11.2005
Beiträge: 1082

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Sofern dem Vermittler bei seiner Vermittlungstätigkeit rechtswidrige Arbeit bzw. Betrug (Erlangen rechtswidriger Vermögensvorteile durch vorspiegeln falscher Tatsachen) nachgewiesen werden kann, kann selbstverständlich eine Schadenersatzpflicht greifen, die in diesem Falle auch einklagbar sein dürfte.
Wer also Menschen bewusst und vorsätzlich z. B. in Schneeballsysteme bringt, indem er ihnen falsche Dinge vormacht, kann dafür neben einer evtl. strafrechtlichen Verfolgung auch zivilrechtlich in Regress genommen werden.
Bei einer "normalen" Sponsortätigkeit für ein seriöses Network ohne rechtswidrige Komponente dürfte ein Sponsor kaum verantwortlich für ausbleibende Erfolge geworbener Partner gemacht werden können.
Das nur mal allgemein gesagt. Es kommt immer sehr auf den Einzelfall und die genauen Umstände an, die nur ein Gericht wirklich sicher prüfen und feststellen kann. Hier schliesse ich mich Andreas an, da kann nur ein Anwalt kompetent Auskünfte erteilen. |
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Manni

Alter: 50
Anmeldungsdatum: 29.12.2005
Beiträge: 1479
Wohnort: Hof/Saale

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Uservorstellung
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Norbert Warnke

User gesperrt
Anmeldungsdatum: 11.11.2005
Beiträge: 1082

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Manni hat folgendes geschrieben: @ Norbert, hast Du Dir die Frage richtig durchgelesen 
Es wurde gefragt "wenn ich als VP jemand einschreibe...und der bezahlt"
Am Ende steht dann etwas von "Kunden", aber Kunden schreibt man nicht ein, nur Partner.
Geht es um Verkauf, haftet man als Verkäufer u. U. für Gewährleistungsansprüche, kann dies aber an den Anbieter (je nach Vertrag und Verfügbarkeit) weitergeben.
Hat der Verkäufer eine Anzahlung erhalten (für Ware), kann er sie doch auch zurückzahlen, denn er hat das Geld ja noch. Hat der Verkäufer an den Anbieter ebenfalls eine Anzahlung geleistet, kann er das Pech haben, dass er die Anzahlung an den Kunden wieder herausrücken muss, es vom (vielleicht pleite oder im Ausland nicht fassbar) Unternehmen aber nicht mehr zurückerhält. Solche Risiken kann man aber durch Verzicht auf Geschäfte minimieren, die solche Risiken beinhalten könnten (Gerichtsstand Karibik).
Für Geld, das man von einem Kunden erhält, trägt man die Verantwortung und der Kunde hat grundsätzlich Anspruch gegen den, dem er Geld gegeben hat.
Da aber von "einschreiben" die Rede war, geht es nicht um Kunden, sondern um Partner und hier gilt u. U., was im Vertrag steht. Partner (Unternehmer) geniessen grundsätzlich keinen Verbraucherschutz, nur Kunden.
Deshalb ist es wichtig, zwischen Kunde und Partner zu unterscheiden und diese nicht miteinander zu verwechseln. Die rechtlichen Voraussetzungen können völlig unterschiedlich sein. |
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Oliver Albrecht
Networker

Alter: 34
Anmeldungsdatum: 23.09.2005
Beiträge: 1450
Wohnort: Berlin

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| ... wichtig ist das eigentumsrecht am geld und nicht der besitz. wenn du geld kassierst, also bar, handelst du als vertreter gemäß bgb und bist nicht persönlich haftbar. gilt allgemein für sogenannte inkassobevollmächtigte. |
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_________________ www.elixia.de
www.sunpoint.de
www.infiniti.com
spass- & unsinn-coaching by oliver albrecht (intollerant & selbstherrlich) ... denn wer geld verkaufen will, sollte auch so aussehen, oder ... "wenn du nix im fenster hast, dann musste schon verdammt viel im laden haben" (stromberg) |
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Norbert Warnke

User gesperrt
Anmeldungsdatum: 11.11.2005
Beiträge: 1082

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Oliver Albrecht hat folgendes geschrieben: ... wichtig ist das eigentumsrecht am geld und nicht der besitz. wenn du geld kassierst, also bar, handelst du als vertreter gemäß bgb und bist nicht persönlich haftbar. gilt allgemein für sogenannte inkassobevollmächtigte.
Networker sind aber i. d. R. nicht Angestellte oder Bevollmächtigte des Unternehmens, sondern selbständige Unternehmer und haften u. U. gegenüber ihren Kunden. Beim Handelsvertreter kann das anders aussehen, denn er arbeitet im Auftrag und nicht auf eigene Rechnung.
Das ist aber nur grundsätzlich und allgemein, es gibt fast immer irgendwelche Ausnahmen und/oder Sonderfälle und ohne genaue Kenntnis eines Sachverhalts ist genaues gar nicht möglich - MIT Kenntnis aber nur durch einen Reachtsanwalt, der zur Rechtsberatung berechtigt ist. |
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Oliver Albrecht
Networker

Alter: 34
Anmeldungsdatum: 23.09.2005
Beiträge: 1450
Wohnort: Berlin

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... es gibt ja auch noch die spielart der kommissionierer. dir stellt ein mobilfunkanbieter waren zur verfügung, zahlungsziel 90 tage. in der zeit geht der mobilfunkanbieter pleite, darfst du die sachen behalten? nein, sie sind insolvenzmasse, sofern sie noch nicht durch dich bezahlt wurden. hast du eigene forderungen gegen das unternehmen, kannst aufrechnen u. s. w.
der ganz konkrete fall ist entscheidend. wie du sagst, norbert: als kassierer in der bank hafte ich nicht, obwohl ich kassiert habe. verkaufe ich aber ein flp-startset, weil ich davon noch 20 rumliegen habe, flp is dich, dann hafte ich schon ... aber nicht für die einkommensidee. und der käufer des flp-startsets soll erstmal beweisen, dass die waren, die ich ihm verkauft habe ... u. s. w. |
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