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kodes
Anmeldungsdatum: 24.02.2008
Beiträge: 2

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Hallo,
wollte mal nachfragen was ist da rausgekommen gegen Polony?
Wurde auch von der Abgehmant...
Mfg |
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subbabubba
Alter: 23
Anmeldungsdatum: 22.02.2008
Beiträge: 3

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Hallo,
wir suchen Informationen zur Geschäftstätigkeit von Frau Daniela Polony.
Im Falle einer Abmahnung muss der Abmahner ein Wettbewerber sein.
Wir konnten bisher außer eine Gewerbeanmeldung keinen Nachweis darüber finden der belegt, dass Frau Polony ein Mitbewerber ist.
Zum Thema Kostenerstattung bei unbegründeter Abmahnung gibt es schon ein Urteil beim Landgericht Bochum ( AZ:. 315 O 371/05 )
Bei einer begründeten Abmahung haben die Gerichte jedoch die Abmahnbefugnis von Kleinunternehmen eingeschränkt:
Siehe: Oberlandesgericht Jena ( 18-08-04 AZ.: 2 W 355/04 )
Fehlerhaftes Impressum ist nicht abmahnfähig.
Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum war in der Vergangenheit oftmals Anlass für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Die Frage, ob ein fehlerhaftes Impressum stets Grund für eine Abmahnung sein kann, wurde und wird von der Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet. Entscheidend ist dabe in rechtlicher Hinsicht, ob es sich bei der maßgeblichen Norm des § 6 TDG lediglich um eine Ordnungsvorschrift handelt oder ob diese Norm auch wettbewerbsbezogenen Charakter hat. Nur im zweiten Fall hätte eine Abmahnung durch Mitbewerber aus wettbewerbsrechtlicher Sicht Erfolg.
Nun hat sich das OLG Koblenz (Az.: 4 U 1587/05) mit der Frage der Wettbewerbswidrigkeit eines unvollständigen Impressums befasst.
Der Kläger konnte im Verfahren nach Auffassung des Gerichts nicht nachweisen, dass der abgemahnte Seitenbetreiber durch die unvollständigen Impressums-Angaben einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Mitbewerbern erlangt haben soll. Dies wäre jedoch Voraussetzung für einen entsprechenden Unterlassungsanspruch gewesen.
Wer weitere Informationen zu den Massenabmahnungen der Frau Polony hat bitte melden.
mfg |
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Pauline
Alter: 25
Anmeldungsdatum: 19.02.2008
Beiträge: 5
Wohnort: Norddeutschland

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| Ich habe eine gute Seite gefunden, auf der regelmässig neue Urteile online gestellt werden. : Anwalt.de |
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Markus1208
Alter: 39
Anmeldungsdatum: 18.04.2008
Beiträge: 1
Wohnort: Flensburg

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Habt Ihr den Anwalt bezahlt? Habt Ihr den Schadensersatz gezahlt?
Bitte meldet Euch wie Ihr darüber denkt. LG Markus |
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AndreasT
Alter: 43
Anmeldungsdatum: 21.04.2008
Beiträge: 1

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Hallo,
ich habe gestern auch Post von der Anwaltskanzlei der Frau Polony bekommen. Ich bin dabei meinen Shop gerade fertig zu machen.Habe noch keine Ware verkauft und die haben einen Gegenstandswert von 7500 Euro angesetzt + 555,60 Euro Anwaltsgebühren.
Grund ist da ich anstelle Andreas nur das A. im Impressum habe. Aber auf der Seite der AGB steht wer die Firma vertreten tut und das mit kompletten Namen.
Habt Ihr eine Kopie der Vollmacht der Frau Polony damit die Kanzlei die Frau vertreten soll?
Ich habe keine Kopie bekommen. Aber im Schreiben steht das eine beiliegt.
Ich habe sofort Kontakt mit der Kanzlei aufgenommen und eine Kopie der Vollmacht verlangt.
Die Frau Polony muß ja groß im Geschäft sein. Ich habe gelesen damit bisher Kosmetikshops angemahnt wurden.Ich verkaufe Bekleidung und Malerbedarf der Firma Brillux wenn der Shop fertig ist. Na warten wir mal ab was wird.
Wünsche Euch noch ein tollen Tag. Gruß Andreas |
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Uservorstellung
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Herr Jundt
Freund

Alter: 28
Anmeldungsdatum: 08.09.2004
Beiträge: 3832
Wohnort: Meckenheim

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Siehe dazu Beiträge von Rechtsanwälten und Urteile zum Thema:
Fehlerhaftes Impressum
OLG Frankfurt a.M setzt den Streitwert auf 5000 fest
http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20061118095415.html
oder das OLG Koblenz sah fehlende Angaben im Impressum als nicht
abmahnfähig an. http://www.e-recht24.de/news/wettbewerbsrecht/337.html
an welchem Ort sitzen denn die Anwälte? Wahrscheinlich werden sie
in der Nähe dieses OLG operieren. Daher können Sie Glück oder Pech haben.
Ich würde eine Antwort verlagen wie das unausgeschriebene "A." zu einem
Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Mitbewerbern geführt haben soll. Zitat: Dies wäre jedoch Voraussetzung für einen entsprechenden Unterlassungsanspruch gewesen. Zitat Quelle |
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_________________ Fremde sind Freunde, die man noch nicht kennt. |
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