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Pauline
Alter: 25
Anmeldungsdatum: 19.02.2008
Beiträge: 5
Wohnort: Norddeutschland

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Hallo Leute,
eine Daniela Polony aus Königsbrunn mahnt MLMer aus der Kosmetik Branche massiv ab.
Ihr Anwalt scheint glücklicherweise den Unterschied zwischen Telemediengesetz und Unlauteren Wettbewerb nicht zu kennen.
Wer eine Abmahnung von der Frau erhalten hat, meldet sich bitte bei mir.
Wir wollen massiv reagieren! |
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Pauline
Alter: 25
Anmeldungsdatum: 19.02.2008
Beiträge: 5
Wohnort: Norddeutschland

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| Sie hat übrigens die Seite meiner Schwägerin abgemahnt nicht meine. |
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Norbert Warnke

Alter: 50
Anmeldungsdatum: 11.11.2005
Beiträge: 955
Wohnort: 13589 Berlin

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subbabubba
Alter: 23
Anmeldungsdatum: 22.02.2008
Beiträge: 3

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Haben heute auch ein Schreiben des Anwalts von Frau Polony erhalten.
Habe daraufhin im Internet, nach einem Kosmetikshop dieser Person gesucht, da diese im Schreiben des Anwalts als "Mitbewerberin, welche mir gut bekannt sein müsste" bezeichnet wird. Habe jedoch keinen Seite dieser Person finden können.
Weitere Nachforschungen bezüglich der (im Schreiben) angegebenen Geschäftsadresse von Frau Polony ergaben, dass es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt. Ein Telefonat hat ergeben, dass eine Frau Polony dort unbekannt ist, aber seit kurzer Zeit eine Wohnung leer steht (Scheinadresse?)
Mir kommt das alles sehr suspekt vor...
Auch das mir bis zum 21.2. 12Uhr Gelegenheit gegeben wird Stellung zu nehmen, den Brief aber erst am 22.2. erhalte.
Werde dies nun wohl meinem Anwalt weiterreichen. |
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Norbert Warnke

Alter: 50
Anmeldungsdatum: 11.11.2005
Beiträge: 955
Wohnort: 13589 Berlin

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Uservorstellung
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Pauline
Alter: 25
Anmeldungsdatum: 19.02.2008
Beiträge: 5
Wohnort: Norddeutschland

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Bei der Seite meiner Schwägerin handelt es um das Impressum. Unter dem Firmenname stand der Name so:
H. Mustermann statt Hans Mustermann
Die Frau existiert vielleicht auch gar nicht. Laut einer weiteren Person, die abgemahnt worden ist, kennen sie die Vermieter an der angegeben Anschrift nicht mal!
Bitte gibt es weiter in euren Struktur, wo ihr wisst, das ein Onlineshop betrieben wird. |
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Norbert Warnke

Alter: 50
Anmeldungsdatum: 11.11.2005
Beiträge: 955
Wohnort: 13589 Berlin

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Also der Punkt des Anstosses ist schon berechtigt. Der Vorname des "Diensteanbieters" muss ausgeschrieben sein.
Wenn es allerdings den Auftraggeber dieses Anwalts gar nicht gibt, ist das schon eine ziemlich ominöse Sache, gegen die man sich eigentlich wehren können müsste.
Das Impressum sollte aber dennoch auf den rechtlich einwandfreien Stand gebracht werden. |
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_________________ Freundliche Grüsse
NOrbert WArnke
Business : http://nowa2000.de
MLM Blog: http://nowa24.wordpress.com
Teaminfo: http://nowateam.de |
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subbabubba
Alter: 23
Anmeldungsdatum: 22.02.2008
Beiträge: 3

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Es geht genau darum, dass im Impessum des Online-Shops der Name nicht ganz ausgeschrieben ist. Der Vorname fehlt. Dieser aber auf der Startseite und in den AGB's ausgeschrieben ist.
Ich gehe daher von einer weiteren Geldmacherei einer Anwaltsfirma aus, welche ich schon in anderen Fällen oft genug erlebt habe. |
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Oliver Albrecht
Networker

Alter: 34
Anmeldungsdatum: 23.09.2005
Beiträge: 1450
Wohnort: Berlin

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Norbert Warnke hat folgendes geschrieben: Also der Punkt des Anstosses ist schon berechtigt.
... musstest du nich auch mal blechen?  |
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_________________ www.elixia.de
www.sunpoint.de
www.infiniti.com
spass- & unsinn-coaching by oliver albrecht (intollerant & selbstherrlich) ... denn wer geld verkaufen will, sollte auch so aussehen, oder ... "wenn du nix im fenster hast, dann musste schon verdammt viel im laden haben" (stromberg) |
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Pauline
Alter: 25
Anmeldungsdatum: 19.02.2008
Beiträge: 5
Wohnort: Norddeutschland

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Norbert Warnke hat folgendes geschrieben: Also der Punkt des Anstosses ist schon berechtigt. Der Vorname des "Diensteanbieters" muss ausgeschrieben sein.
Ist nicht in unserem Fall berechtigt. Eine ladungsfähige Anschrift reicht, das heist auch ohne Vorname und sogar ohne Nachname. |
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