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MLM-Infos.com
Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 578

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So viel Frucht steckt in Fruchtsaft & Co
Immer größer wird die Auswahl der Lebensmittel im Supermarkt. Ständig
kommen neue, viel versprechende Produkte hinzu. Das betrifft auch die
Getränke bzw. andere flüssige Produkte. Wer sich vor einem gut
sortierten Getränkeregal bewegt, hat die Qual der Wahl. Entscheidungshilfen
sind hier gefragt. Auf dem Weg zu Fruchtsaft & Co. gibt der Gesetzgeber
die Kennzeichnung vor. Er gibt klare Anweisungen, die den Verbraucher
zu Fruchtsaft, Fruchtnektar oder Fruchtsaftgetränk führen.
Fruchtsaft - immer hundertprozentig
Hinter der Bezeichnung "Fruchtsaft" steckt per Definition der "Fruchtsaftverordnung"
immer ein Fruchtgehalt von 100 Prozent - selbst wenn die 100 Prozent
nicht ausdrücklich auf dem Etikett vermerkt sind. Damit enthalten
Orangen-, Apfel- oder Traubensaft ebenso wie Birnen- oder Ananassaft
die hochwertigen Inhaltsstoffe der Früchte in flüssiger Form. Dem wird die
Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) dadurch gerecht, dass sie
Fruchtsaft in ihren Empfehlungen nicht den Getränken, sondern den
pflanzlichen Lebensmitteln zuordnet. So kann ein Glas Fruchtsaft am Tag
eine Portion der im Rahmen der "5-am-Tag"-Kampagne empfohlenen 5
Portionen Obst und Gemüse ersetzen. Fazit: Wo "Fruchtsaft" angegeben
ist, sind 100 Prozent Frucht und viele wertvolle Nährstoffe enthalten.
Fruchtnektare - Abwechslung und Vielfalt
Grundsätzlich ließen sich alle Früchte zu 100prozentigem Saft verarbeiten -
nur schmecken würden uns manche nicht. Um für Abwechslung zu sorgen
und allen Vorlieben gerecht zu werden, finden sich säurereiche Sorten,
wie Sauerkirschen oder schwarze Johannisbeeren, und besonders
fruchtfleischhaltige, wie Bananen, als Fruchtnektar im Handel. Sie müssen
je nach Sorte mindestens zwischen 25 und 50 Prozent Frucht enthalten.
Diese Mindestwerte sind in der "Fruchtsaftverordnung" festgelegt. In der
Praxis ist der Fruchtgehalt oft jedoch höher. Mit ihren wertvollen
Inhaltsstoffen leisten auch Fruchtnektare einen Beitrag zur Versorgung mit
wertvollen Obstinhaltsstoffen. Der Fruchtgehalt wird immer auf dem Etikett
angegeben.
Fruchtsaftgetränke - erlaubt ist, was schmeckt
Weniger Frucht aber viel Geschmack liefern Fruchtsaftgetränke mit und
ohne CO2. Ihr Fruchtgehalt liegt mindestens zwischen 6 und 30 Prozent.
Dazu kommen Trinkwasser oder Mineralwasser, natürliche Fruchtaromen,
evtl. Zucker und Genusssäuren, die Geschmack und Frische bringen. Das
Etikett informiert über die Zusammensetzung. Fruchtsaftgetränke gehören
zu den Erfrischungsgetränken. Auch Fruchtsaftschorlen zählen zu dieser
Gruppe. Apfelsaftschorlen oder Rote Fruchtsaftschorlen sind heute die
Renner im Getränkeregal und das nicht nur an heißen Sommertagen. Ihr
Fruchtgehalt liegt mindestens bei 50 Prozent, häufig darüber. Ein Blick auf
das Etikett lohnt sich also immer.
Wichtig auch für MLM Fruchtsäfte wird die Health Claims Verordnung.
Bei der Health Claims Verordnung handelt sich um eine Verordnung, nicht
um eine Richtlinie, d. h. die Regelung tritt unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten
der Europäischen Union in Kraft und muss nicht erst durch die nationalen
Gesetzgeber umgesetzt werden. Spätestens also seit 1. Juli 2007 kommt
kein Lebensmittelunternehmen mehr an der Health Claims Verordnung
vorbei: Seit diesem Zeitpunkt gilt die Verordnung, die zu dramatischen
Einschränkungen bei der Werbung für Lebensmittel führt, innerhalb der
gesamten EG.
Diese Verordnung hat die bisherigen Grundsätze für Kennzeichnung und
Bewerbung von Lebensmitteln auf den Kopf gestellt. Galt bislang für
nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben das Motto „Es ist alles
erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist“, so heißt es nunmehr „Es ist
alles verboten, solange es nicht ausdrücklich erlaubt ist.“ Für alkoholische
Getränke ist der mit der Health Claims Verordnung einhergehende
Paradigmenwechsel gar noch extremer. Insoweit gilt künftig, was
gesundheits- und nährwertbezogene Angaben anbelangt: „Es ist fast alles
verboten und wird auch nicht erlaubt werden“.
Verbindlich festgelegt ist nun europaweit, wann ein Produkt mit nährwertbezogenen
Angaben wie "fettarm", "ballaststoffreich", oder "von Natur aus" beworben
werden darf.
Gesundheitsbezogene Angaben bedürfen der Zulassung nach der Verodnung,
ebenso Angaben über die Reduzierung von Krankheitsrisiken wie "Calcium
kann das Osteoporoserisiko senken" und für Angaben "über die
Entwicklung und Gesundheit von Kindern". Wie lange diese dauern, welche
Anforderungen an die wissenschaftliche Absicherung gestellt werden und
was überhaupt Angaben über Entwicklung und Gesundheit von Kindern
sind und wie diese von allgemeinen gesundheitsbezogenen Angaben
abzugrenzen sind, ist noch weitgehend unklar. |
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Petra Engelbertz
Networkerin

Alter: 51
Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 1769
Wohnort: Uerdingen a. Rhein - Krefeld NRW

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Ein lehrreicher Artikel, der allerdings für wirklich interessierte ergänzt werden sollte.
So z.B. ist in Fruchtsaft nur dann kein Zucker zugefügt, wenn dies auch ausdrücklich auf der Flasche / Verpackung deklariert ist ( ohne Zuckerzusatz)
Über den Erhalt der wertvollen Nährstoffe lässt sich streiten, da jeder Saft pasteurisiert werden muss ( kurzzeitig auf über 80° erhitzt).
Frage: Was passiert wenn du deine Hand für 30 sec. in 80° heisses Wasser hältst?
Antwort: Das Gewebe ist tot Punkt
Es gibt nichts über Fruchtsaft frisch gepresst
HerzLichte Grüße
Petra |
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Andrea
Alter: 48
Anmeldungsdatum: 03.10.2004
Beiträge: 66
Wohnort: Hambrücken

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Vielleicht sollte man hier auch unterscheiden:
Warum trinke ich Fruchtsaft, Schorle und Co?
1. Als schmackhafter Durstlöscher anstatt nur Wasser oder Limo ?
oder
2. Als Ersatz von ganzem Obst mit dem Hintergedanken
"ich tue was Gutes für meinen Körper und trinke meine Vitamine, .....
Da Obst und Gemüse einen natürlichen Prozess durchmachen -nur zu einer bestimmten Jahreszeit und Anbaugebiet -
wachsen- reifen -und dann verderben - ist wohl eine Haltbarmachung hier unumgänglich.
Ob nun, wenn überhaupt möglich als ganze Frucht oder eben als Saft oder Konserve.
Und da wir im Winter und Frühling auch kein frisches Obst in unseren Breitengraden haben,
wurde eben von unseren Vorfahren die Haltbarmachung erfunden,
Ob ein heute im Laden zu kaufender Apfel aus Afrika mehr Nährstoffe enthält
als ein selbstgemachter Saft von einem frisch gepflückten, vollreifen?
Ob ein bei uns gepflückter, vollreifer Apfel , gelagert im eigenen Keller,
die gleichen Nährstoffe noch im Frühling enthält wie bei der Ernte?
Ich sage:
Nichts ist besser,als frisch gepressten Fruchtsaft mit frisch geerntetem, vollreifem Obst.
Nur habe ich das so nur eine kurze Zeit im Jahr.
Andrea |
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