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 mey




Anmeldungsdatum: 28.03.2008
Beiträge: 5

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BeitragVerfasst am: 29/3/2008, 16:03  Titel:  Prelaunch-Phase bis zum 31.07.2007: kostenlos einsteigen! Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Ihre Chane: eine Teampartnerschaft bei XXL-Lottery

Eine gute Geschäftsmöglichkeit erkennt man daran, dass die Idee in wenigen Sätzen erklärt werden kann und dies ist bei XXL-Lottery.com der Fall.

Wöchentlich spielen Millionen von Menschen Lotto, um dem Traum von finanzieller Freiheit wahr werden zu lassen. XXL-Lottery organisiert eine Spielgemeinschaft, um die Chancen jedes Einzelnen zu steigern, denn die meisten Großgewinne entfallen auf Tippgemeinschaften.

Gespielt wird auf die erfolgreichste staatliche Lottery in Europa – die EuroMillions. Jede Woche liegen mindestens 15 Millionen Euro im Jackpot und dieser steigt sehr schnell an. Erinnern Sie ich an die Euphorie als der Jackpot in Deutschland in diese Höhen kletterte.

Sie haben als Teampartner der XXL-Lottery die Möglichkeit an diesem Gewinn zu partizipieren:

1. über eine Vermittlungsprovision der direkten Umsätze (20%) und der zusätzlich geworbenen Geschäftspartner (bis zu 21%).
2. Sind Sie die „Glücksfee“ und einer Ihrer Kunden gewinnt den Jackpot erhalten Sie 5% des erzielten Gewinns, dies entspricht 50.000 € bei einer Gewinnsumme von 1.000.000 €.

Der Marketingplan zeigt den Stellenwert, welcher ein Teampartner bei XXL-Lottery genießt. Somit wurde größte Sorgfalt darauf verwendet, dass die Ziele für jeden erreichbar sind. Der Aufstieg hängt einzig und alleine vom Engagement des Einzelnen ab, denn nach jeweils 4 direkten Teampartnern wird die nächste Hierarchiestufe erreicht.

In der Prelaunch-Phase bis zum 31.07.2007 haben Sie die Möglichkeit kostenlos bei dieser lukrativen Geschäftsmöglichkeit einzusteigen. Sie werden sehen wie einfach es ist neue Partner für diese Idee zu begeistern und Gewinne zu realisieren.

Weitere Infos zur Geschäftsmöglichkeit, die ohne finanzielles Risiko, bequem von zu Hause aus betrieben werden kann lesen Sie unter: www.xxl-lottery.com
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 Mod 0815
Moderator
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1373

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BeitragVerfasst am: 29/3/2008, 16:55  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Und zum drittenmal:

Seit 2008 ist die Werbung für Internet Lotterien in Deutschland nicht mehr zulässig.

Lotterien unterliegen der Genehmigungs- und Anzeigepflicht:
http://www.ropf.de/leistungen/lotterie/info/lotterie.htm

Zudem sind sowohl der Veranstalter als auch jeder Teilnehmer steuerpflichtig:

Anmeldung ausländischer Lose
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 35
1Wer ausländische Lose und Spielausweise (Lose) in das Inland verbringt oder als erster im Inland empfängt, hat dem Finanzamt mit einer doppelten Anmeldung nach Muster 10 innerhalb der in § 21 Abs. 4 des Gesetzes bezeichneten Frist die Lose zur Versteuerung vorzulegen. 2Eine elektronische Übermittlung der Anmeldung ist ausgeschlossen.

http://www.gesetze-im-internet.de/rennwlottgabest/BJNR703510922.html#BJNR703510922BJNG004100306
http://www.mlm-infos.com/ftopic15014.html#148600
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 Martin Klauder




Anmeldungsdatum: 30.12.2005
Beiträge: 2762
Wohnort: Thüringen

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BeitragVerfasst am: 29/3/2008, 17:01  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Liebe (r) mey

Spam please not. Ständig klickt man interessiert auf irgendwelchen Hype-Mist.

weißt Du wie kurz ein Durchschnittsleben von 70 Jahren ist ...
_________________
MASSENMARKT WIRD NEU AUFGETEILT - GEHÖREN SIE MIT ZU DEN ERSTEN
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 Geschlecht:Männlich  VerstecktPersönliche Gallerie von Martin KlauderBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenWebsite dieses Benutzers besuchen
 mey




Anmeldungsdatum: 28.03.2008
Beiträge: 5

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BeitragVerfasst am: 31/3/2008, 14:22  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Anmerkung zum Glücksspielstaatsvertrag:

Hamburg (BoerseGo.de) - Wie heute bekannt wurde, haben offenbar alle Länderparlamente dem Glücksspielstaatsvertrag zugestimmt. Der Staatsvertrag sieht vor, dass die Vermittlung von Lotterien im Internet unter Einhaltung von Restriktionen befristet auf ein Jahr erlaubt ist. Ab 2009 soll das Online-Geschäft aufgrund der hohen Suchtgefahr unter anderem bei Lotto und Klassenlotterien verboten werden.

Die Tipp24 AG sieht sich deswegen aber nicht in ihrer geschäftliche Existenz gefährdet. Das Unternehmen, das im Bereich der Vermittlung von staatlichen Lotterien im Internet tätig ist, hält den Glückspielstaatsvertrag nach wie vor für eindeutig rechtswidrig und will seine Rechte notfalls einklagen.

Nach Angaben von Tipp24 bescheinigen Gutachten von namhaften Verfassungsrechtlern dem Glücksspielstaatsvertrag, dass er gegen die deutsche Verfassung und europäisches Recht verstößt. Auch die EU und das Bundeskartellamt hätten sich in diesem Sinne eindeutig positioniert.

"Das staatliche Vorgehen in diesem Fall ist ein neuerliches Beispiel dafür, wie die Politik unter dem Deckmantel der Ordnungspolitik einseitig in die Marktwirtschaft eingreift. Erfolgreiche Unternehmen im staatlichen Lotterieumfeld sollen mit dem Argument des Schutzes der Bevölkerung vor Spielsucht ausgeschaltet werden. Wie ernst es dem Staat tatsächlich damit ist, kann man jeden Tag in Annahmestellen, Casinos und Spielhallen sehen, die weiterhin ungehemmt werben", kommentierte Jens Schumann, Vorstand und Gründer von Tipp24.
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 Mod 0815
Moderator
Moderator



Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1373

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BeitragVerfasst am: 31/3/2008, 14:35  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Anmerkung zum Glücksspielstaatsvertrag:
Hamburg (BoerseGo.de) - Wie heute bekannt wurde...


Dazu gibt es sicherlich einen Link, der dies bestätigt, speziell in Hinsicht auf die Restriktionen in 2008 und das Verbot ab 2009?

Es handelt sich im Übrigen um einen Artikel vom 19.12.2007 Rolling Eyes

Neue Spielregeln
Der neue Glücksspielstaatsvertrag

Von Christoph Stehr

Am 1. Januar 2008 tritt der Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Ziel ist, die Spielsucht zu bekämpfen. Internet-Wetten werden verboten, Werbung für staatliche Lotterien eingeschränkt. Fragen und Antworten zum Staatsvertrag.

http://www.wdr.de/themen/politik/deutschland/lottogesetz/071227.jhtml
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Daniel Kirchen

Andree Knief

Dirk Washausen

Andrea Koßmann
  
 Yvonne Nordt
Networkerin


Alter: 38
Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 1079
Wohnort: Karlsruhe

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BeitragVerfasst am: 1/4/2008, 00:56  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Wir sind sowieso alle zu spät dran: "Prelaunch-Phase bis zum 31.07.2007: kostenlos einsteigen!" Laughing
Zwillinge Geschlecht:Weiblich Hund VerstecktPersönliche Gallerie von Yvonne NordtBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail sendenWebsite dieses Benutzers besuchen
 Herbert Kalina



Alter: 45
Anmeldungsdatum: 09.01.2006
Beiträge: 481
Wohnort: Wien

austria.gif
BeitragVerfasst am: 7/5/2008, 17:35  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Yvonne Nordt hat folgendes geschrieben:
Wir sind sowieso alle zu spät dran: "Prelaunch-Phase bis zum 31.07.2007: kostenlos einsteigen!" Laughing


Very Happy Hat sich wohl einer verschrieben. Habe ich eben gefunden: Wenn Sie sich bis zum 31.07.2008 als Teampartner registrieren, dann sparen Sie neben der Jahresgebühr
in Höhe von 24,99 € auch die Kosten der Subdomain in Höhe von 24,99 €.

Klingt interessant, dass einzige was mich abschreckt ist der Anbieter. Impressum : Herausgeber
Cosmos United S.A.


canal 6400 oeste
Centro comercial plaza Uruca
Local Uno, Planta baja
San Jose, La Uruca
Costa Rica


Telefon +44 845 867 9960
FAX +44 845 020 4259


E-Mail admin@cu-management.com
WEB www.cu-management.com

Kann funktionieren, vielleicht aber auch nicht. Hat´s schon wer probiert? Gruss aus Wien, Herbert
Steinbock Geschlecht:Männlich Tiger OfflinePersönliche Gallerie von Herbert KalinaBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail sendenWebsite dieses Benutzers besuchen
 Herbert Kalina



Alter: 45
Anmeldungsdatum: 09.01.2006
Beiträge: 481
Wohnort: Wien

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BeitragVerfasst am: 7/5/2008, 17:39  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Mod 0815 hat folgendes geschrieben:
Und zum drittenmal:

Seit 2008 ist die Werbung für Internet Lotterien in Deutschland nicht mehr zulässig.

Lotterien unterliegen der Genehmigungs- und Anzeigepflicht:
http://www.ropf.de/leistungen/lotterie/info/lotterie.htm

Zudem sind sowohl der Veranstalter als auch jeder Teilnehmer steuerpflichtig:

Anmeldung ausländischer Lose
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 35
1Wer ausländische Lose und Spielausweise (Lose) in das Inland verbringt oder als erster im Inland empfängt, hat dem Finanzamt mit einer doppelten Anmeldung nach Muster 10 innerhalb der in § 21 Abs. 4 des Gesetzes bezeichneten Frist die Lose zur Versteuerung vorzulegen. 2Eine elektronische Übermittlung der Anmeldung ist ausgeschlossen.

http://www.gesetze-im-internet.de/rennwlottgabest/BJNR703510922.html#BJNR703510922BJNG004100306
http://www.mlm-infos.com/ftopic15014.html#148600


Weiß jemand wie das für Österreich gehandhabt wird? Gruss aus Wien, Herbert
Steinbock Geschlecht:Männlich Tiger OfflinePersönliche Gallerie von Herbert KalinaBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail sendenWebsite dieses Benutzers besuchen
 luetters.de
Networker



Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 52
Wohnort: NRW

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BeitragVerfasst am: 14/5/2008, 09:12  Titel:  Frage: Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Sehr interessante Informationen zum Glücksspiel / Lotto u.s.w. Staatsvertrag für Veranstalter u.s.w.

Gibt es auch Gesetzte für die Teilnahme an Spielgemeinschaften im Ausland.

Kein WUNDER wenn die Vermittler nicht in Deutschland bleiben werden (Faber?). Kein WUNDER das die XXL-Lottery Spielgemeinschaft in England und Costa Rica ist.

Wer weis mehr, oder wo findet man die Informationen:

Teilnahme an Spielgemeinschaften im Ausland.


Ich rede nicht von Vermittlung oder Werbung, sondern nur von der Teilnahme an Spielgemeinschaften. Wie auch bei XXL-Lottery.

Danke für Antworten.


Gruß
Udo
 Geschlecht:Männlich  OfflinePersönliche Gallerie von luetters.deBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenWebsite dieses Benutzers besuchen
 luetters.de
Networker



Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 52
Wohnort: NRW

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BeitragVerfasst am: 15/5/2008, 12:23  Titel:  Re: Frage: Antworten mit ZitatNach untenNach oben

luetters.de hat folgendes geschrieben:
Sehr interessante Informationen zum Glücksspiel / Lotto u.s.w. Staatsvertrag für Veranstalter u.s.w.

Gibt es auch Gesetzte für die Teilnahme an Spielgemeinschaften im Ausland.

Kein WUNDER wenn die Vermittler nicht in Deutschland bleiben werden (Faber?). Kein WUNDER das die XXL-Lottery Spielgemeinschaft in England und Costa Rica ist.

Wer weis mehr, oder wo findet man die Informationen:

Teilnahme an Spielgemeinschaften im Ausland.


Ich rede nicht von Vermittlung oder Werbung, sondern nur von der Teilnahme an Spielgemeinschaften. Wie auch bei XXL-Lottery.

Danke für Antworten.


Gruß
Udo


Schade, keiner kann etwas über die Teilnahme an Spielgemeinschaften im Ausland berichten.

Gruß
Udo
 Geschlecht:Männlich  OfflinePersönliche Gallerie von luetters.deBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenWebsite dieses Benutzers besuchen
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