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 Gudrun Schrank



Alter: 50
Anmeldungsdatum: 29.07.2006
Beiträge: 2990
Wohnort: Neuss

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BeitragVerfasst am: 10/4/2008, 09:06  Titel:  Haftung für Website-Inhalt Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hat jemand einen Link oder andere weiterführende Informationen, wer definitiv für die Inhalte auf einer personalisierten Website haftet, die von "seiner" Firma zur Verfügung gestellt wurde? Warum kann es immer wieder zu Abmahnungen gegenüber "kleinen" Beratern kommen, obwohl dieser keinerlei Möglichkeiten hat, eigene Inhalte in die Seite einzupflegen? Müsste die Kosten dafür nicht die Mutterfirma bezahlen? Oder gibt es hier mal wieder einen Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit?

Gudrun.
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Es gibt nicht fünf Milliarden Menschen, sondern fünf Milliarden Mal EINEN Menschen. (Karlheinz Böhm)
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 Mod 0815
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1373

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BeitragVerfasst am: 10/4/2008, 10:47  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Da gibt es wieder mal 100e Urteile zu dem Thema. Einen Überblick gibt es hier:

http://www.jurpc.de/

Da in der Suchleiste haftung + webseite eingeben und auf jurpc suchen lassen.
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 Gudrun Schrank



Alter: 50
Anmeldungsdatum: 29.07.2006
Beiträge: 2990
Wohnort: Neuss

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BeitragVerfasst am: 10/4/2008, 13:26  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Puuuh! Viel zu wühlen. Danke erst mal.

Gudrun.
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 Mod 0815
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1373

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BeitragVerfasst am: 10/4/2008, 13:55  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Das Dumme dabei ist nur, das es gegensätzliche Urteile und Rechtsprechung gibt und so richtig kaum jemand weiß, was nun zutreffen könnte. Sad

Aber damit die Abende ihre sinnvolle Erfüllung finden:

Kompendium zum Internetrecht aktualisiert

Das vom Münsteraner Juraprofessor Thomas Hoeren herausgegebene Skript Internetrecht steht nun in einer neuen Version als PDF-Datei zum Download bereit. Es enthält die Rechtsprechung des Jahres 2007, die Neuordnung des Urheberrechts durch den 2. Korb, ein komplett neu strukturiertes Kapitel zum Domainrecht sowie die aktuelle Diskussion im Fernabsatzrecht insbesondere zu den Impressumspflichten.

Das 587 Seiten Rolling Eyes umfassende, als eBook nutzbare Skript, dessen Text seit nunmehr fünf Jahren aktualisiert wird, ist kostenlos abrufbar. Prof. Hoeren folgt dem Shareware-Prinzip, das heißt, wem das Skript zusagt, der kann einen Obolus oder mehr in die Kaffeekasse entrichten.


http://www.heise.de/newsticker/Kompendium-zum-Internetrecht-aktualisiert--/meldung/104783
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 Norbert Warnke



Alter: 50
Anmeldungsdatum: 11.11.2005
Beiträge: 956
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BeitragVerfasst am: 10/4/2008, 15:10  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

@ Gudrun,

zuerst einmal haftet derjenige, der im Impressum als Verantwortlicher genannt wird.

Handelt es sich um eine Webseite eines Networkunternehmens, das die Inhalte seinen Partnern zur Verfügung stellt, sollte man also möglichst darauf achten, dass das Unternehmen im Impressum auch als inhaltlich verantwortlich zeichnet, sonst bleibt der schwarze Peter beim VP, der die Seite nur nutzt, ohne Einfluss auf deren Inhalte zu haben, was doppelt ärgerlich ist.

Partner deutscher Networkunternehmen können ihr Partnerunternehmen möglicherweise in Regress nehmen. Manche deutschen Networkunternehmen treten hier von sich aus ein, ohne dass man gross polztern muss. Bei ausländischen Unternehmen - womöglich noch ohne deutsche Niederlassung - hält sich der Abmahner an den, der hierzulande greifbar ist, also den Vertriebspartner.

Den Vertriebspartner kann aber immer eine Mitverantwortung treffen, denn indem er seine Webseite bewirbt, hat er ja massgeblichen Anteil an der Verbreitung der Inhalte, auch wenn diese nicht selbst erstellt wurden.

Es kommt noch ein paar Aspekte hinzu (Deine Frage, warum der kleine VP abgemahnt wird und mitunter nicht das Unternehmen): Zum einen bekommt man von einer Abmahnung an ein Unternehmen sicher weniger Geld als von 100 Abmahnungen an 100 Partner und zum anderen wehren sich sehr viele Partner nicht dagegen und man kommt leichter auch mit fadenscheinigen Vorwürfen durch.

Der letzte Absatz gilt aber für den Fall des Missbrauchs!!! Bei berechtigten Abmahnungen aufgrund klarer Verstösse ist selbstverständlich derjenige, der gegen geltendes Recht verstösst, auch dafür haftbar.
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Freundliche Grüsse
NOrbert WArnke

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BeitragVerfasst am: 10/4/2008, 16:12  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

moin,
als erstes haftet immer der domaininhaber / admin c. solltest eine firma dir zb eine subdomain anlegen... zb. deinname.firma.de dann sitzt du trotzdem mit im boot wegen mitstörer...
mein tipp bau dir lieber selbst was zusammen, richtiges impressum drauf... anschrift (kein postfach) tel-nummer, kontakt per mail und wenn du hast deine ustid. und ganz wichtig, vergiss den blöden spruch/disclaimer...laut urteil gericht hamburg und prüfung der links etc übernehme ich keine haftung.... du verlinkst und bist bis min in die dritte eben haftbar, der disclaimer kann dir schnell zum nachteil ausgelegt werden. und sollte dein angebot jugendgefährdent sein musst du einen jugenschutzbeauftragten benennen.
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 Norbert Warnke



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BeitragVerfasst am: 10/4/2008, 18:06  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Vorsicht!

Bei selbstgebauten Werbemitteln kann das Partnerunternehmen nicht mehr in Mithaftung genommen werden.

Der Domaininhaber KANN als "Mitstörer" mit belangt werden, muss aber nicht. In der Regel wenden sich Abmahner an denjenigen, der lt. Impressum als verantwortlich ausgewiesen ist.

Ist ein Verantwortlicher aber im Ausland und nicht greifbar, gehört die beworbene Domain aber dem Partner in Deutschland, wird natürlich der gegriffen.

Ist der Domaininhaber Provider des HP-Betreibers, haftet er erst ab Kenntnis, muss dann jedoch unverzüglich tätig werden. Wir hatten schon mehrfach den Fall, dass wir für Kunden Material in deren Auftrag eingestellt hatten, das (konnten wir nicht wissen) Rechte Dritter (meist Urheberrecht von Grafiken) beeinträchtigt hatte. Die Abmahnungen kamen dann zwar zuerst bei uns (Portalinhaber) an, anhand der schriftlichen Aufträge konnten wir die Verantwortung der Kunden jedoch immer nachweisen (bis auf einen, da mussten wir dann zahlen) und zahlen musste der Kunde. Die beanstandeten Inhalte haben wir natürlich immer sofort nach Kenntniserlangung entfernt.

Jeder Fall ist irgendwie anders. Generell zu verallgemeinern könnte also u. U. nicht ungefährlich sein.
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NOrbert WArnke

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 Gudrun Schrank



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Beiträge: 2990
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BeitragVerfasst am: 10/4/2008, 19:20  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Das war bis jetzt schon überaus hilfreich. Fazit: Irgendwie ist man immer (mit) Schuld. Immerhin kann ich die mir zur Kenntnis gebrachten Fälle jetzt nachvollziehen.
Herzlichen Dank also an alle, die sich die Mühe gemacht haben.

Gudrun.
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 Yvonne Nordt
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Beiträge: 1079
Wohnort: Karlsruhe

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BeitragVerfasst am: 10/4/2008, 20:04  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Beispiel:

"Hinweis zur Nutzung der Webseite
Für den Zugang zu und die Nutzung von auf dieser Webseite bereitgestellten Inhalten gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma XY. Firma XY übernimmt keine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der auf dieser Webseite zur Verfügung gestellten Informationen.Inhalt und Struktur dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial, bedarf der vorherigen Zustimmung von Firma XY."


Mmhh, für den Inhalt sollte die Firma dann schon die Haftung übernehmen, oder sehe ich das falsch? Immerhin wurde der Inhalt von der Firma zur Verfügung gestellt und der VP konnte darauf keinen Einfluss nehmen.


Fragende Grüße
Yvonne
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 Marion Hempfing



Alter: 45
Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 3280
Wohnort: 14552 Michendorf / bei Potsdam

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BeitragVerfasst am: 10/4/2008, 20:26  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Zitat:
Mmhh, für den Inhalt sollte die Firma dann schon die Haftung übernehmen, oder sehe ich das falsch?

Ich weiß nicht... im Extremfall kann die Firma (oder der Seiteninhaber) dann auch für jeden Tippfehler oder jede nicht sekundengenau eingepflegte Preisänderung juristisch festgenagelt werden, das soll damit wohl vermutlich vermieden werden. Ich denke nicht, das es in dem Sinne von "wir schreiben hier mal alles mögliche, muss aber nicht alles stimmen" zu verstehen ist.
_________________
Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser.
(Konfuzius)
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