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 Dirk Hering

Networker


Alter: 29
Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2866
Wohnort: Gelsenkirchen

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BeitragVerfasst am: 6/5/2008, 08:13  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Inkonsequenz finde ich auch nicht gut.

So ich arbeite nun weiter... Mache ja Vollzeit mein Ding. Bye
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 Yvonne Nordt
Networkerin


Alter: 38
Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 1079
Wohnort: Karlsruhe

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BeitragVerfasst am: 6/5/2008, 14:05  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Petra Engelbertz hat folgendes geschrieben:
Yvonne Nordt hat folgendes geschrieben:
Dafür gibt es gute Gründe, lieber Schlaumeier. Die kann ich Dir leider nicht sagen, obwohl ich sie Dir zuerst sagen würde. Cool



Liebe Yvonne,

wenn es Gründe gibt nichts zu sagen, dann auch nicht andeutungsweise; das ist inkosequent.



Gruß


Petra



Liebe Petra,

Du weißt doch, dass ich die Letzte bin, die inkonsequent ist. Alles zu seiner Zeit. Cool


Grüßle Yvonne
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 DerAlpha



Alter: 39
Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 147
Wohnort: Hannover und andere schöne Orte

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BeitragVerfasst am: 6/5/2008, 15:08  Titel:  Re: Wenn die eigene Upline... Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Yvonne Nordt hat folgendes geschrieben:
- seine Berater dazu auffordert, Partner von Mitbewerbern wegen Informationen anzurufen und diese anschließend bedroht,

- sich Leute zum Kaffee nach Hause einlädt, um mit ihnen etwas geschäftlich zu besprechen und anschließend behauptet, dass sie zu ihm kamen, um ihn abzuwerben,

- über ehemalige Partner unterhalb der Gürtellinie herzieht, weil sie woanders hin gewechselt sind,

- Medien erpresst, damit sie schreiben, was er verlangt, auch wenn es nicht wahr ist,

- sich negativ über Mitbewerber äußert wo immer es geht, anstatt sich neutral zu verhalten,

- Mitbewerber Drohanrufe mit Androhung körperlicher Gewalt erhalten...



Hilft so ein Verhalten dem Ruf und Image unserer Branche?



Rhetorische Frage, die keiner Antwort bedarf.
Außer vielleicht: So sind die (manche) Menschen leider, weswegen der
Ruf auch nicht der Allerbeste ist.

Was ich machen würde:
* Namen nennen(!)
* oder - sorry! - Schnauze halten!

Was soll so ein Rumgerate und Rätsel-Spiel?

Erstmal etwas erwähnen ... nebulös in den Raum stellen ... und dann?

Manch einem scheint die wabbrige Werbe-Strategie im Sinne von AIDA
so ins Blut übergegangen zu sein, daß sie sie überalle einsetzen. Mr. Green

Andreas

.
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Sorry für die Länge meiner Ausführungen. Ich hatte keine Zeit, mich kürzer zu fassen. (frei nach Goethe, und ganz nach mir)
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 Norbert Warnke



Alter: 50
Anmeldungsdatum: 11.11.2005
Beiträge: 958
Wohnort: 13589 Berlin

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BeitragVerfasst am: 6/5/2008, 17:08  Titel:  Re: Wenn die eigene Upline... Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Wenn es Personen gibt, die so arbeiten, gehören die aus dem Verkehr gezogen und es sollte behördlich ermittelt werden, schon um potentielle Opfer zu schützen.

Dinge hypothetisch anzusprechen, kann schon Sinn machen, schon um Meinungen einzuholen, die man bei "Schnauze halten" schliesslich nicht bekommt.

Namen gehören ohne rechtskräftiges Urteil nicht in die Öffentlichkeit, das wäre selbst eine Straftat. Man könnte allerdings (hypothetisch) überlegen, ob Massnahmen möglich sein könnten, die solchen Leuten das Wasser abgraben und ggf. behördliche Ermittlungen einleiten.
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Freundliche Grüsse
NOrbert WArnke

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 DerAlpha



Alter: 39
Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 147
Wohnort: Hannover und andere schöne Orte

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BeitragVerfasst am: 6/5/2008, 18:16  Titel:  Re: Wenn die eigene Upline... Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Norbert Warnke hat folgendes geschrieben:
Wenn es Personen gibt, die so arbeiten, gehören die aus dem Verkehr gezogen und es sollte behördlich ermittelt werden, schon um potentielle Opfer zu schützen.


naja ... als ob unsere Behörden-Beamten begreifen würden, worum es
hier geht? Abwerbung? Rufschädigung? Wie????

Der 'Rechtsweg' bringt da wohl wenig, denke ich.


Zitat:
Dinge hypothetisch anzusprechen, kann schon Sinn machen, schon um Meinungen einzuholen, die man bei "Schnauze halten" schliesslich nicht bekommt.


Was will man mit 'Meinungen' ??? Entweder, man hat selbst eine, und handelt
danach ... oder man überläßt es anderen. Oder? So denke ich jedenfalls.

ICH jedenfalls brauche keine 'Meinungen' um zu wissen, was ich gut finde,
und was nicht; was moralisch/ethisch in mein Konzept passt, und was nicht.
Da brauche ich sicher keine anderen Meinungen.

So sollte es jeder handhaben. Jaaaaaaaaaaa, ich weiß ... ich sollte nicht
von mir auf andere schließen ... das höre ich immer wieder.


Zitat:
Namen gehören ohne rechtskräftiges Urteil nicht in die Öffentlichkeit, das wäre selbst eine Straftat.


also, ich sags mal so:
Image

Norbert Warnke is' 'ne (dumme?) Nuß.

Den Namen und Sinnzusammenhang hab ich jetzt mal ohne rechtskräftiges
'Urteil' in der Öffentlichkeit genannt. Und? War das jetzt 'ne Straftat?

Wohl kaum.

Norbert, laß' ab und zu die Kirche auch mal im Dorfe.

Wenn DU mich angerufen hättest, um mich abzuwerben, wenn Du Leute
aus meiner Downline zu Dir eingeladen hättest, um sie für ein anderes
Geschäft zu werben ... dann gibt es kein Gesetz welches mir verbietet,
genau das zu sagen. Auch öffentlich, mit namentlicher Nennung. Da
werden keine Persönlichkeitsrechte etc. berührt. Daß Du einen Anwalt
finden würdest, der Deine Sicht vertritt, glaube ich Dir gerne. Daß ich
aber mind. einen Anwalt finde, der sein Herz auf dem rechten Fleck und
seinen Verstand dort hat, wo er hingehört (nämlich im Hirn, nicht in
der Geldbörse) ist auch klar.

Zitat:
* Man könnte allerdings (hypothetisch) überlegen, ob Massnahmen möglich sein könnten, die solchen Leuten das Wasser abgraben und ggf. behördliche Ermittlungen einleiten.


Solchen Überlegungen will ich nicht im Wege stehen. Bin auch gerne beim
Überlegen dabei. Glaube aber schon vorher, daß das nicht soooo von Er-
folg bzw. von Auswirkung gekrönt sein wird. Leider.

Andreas

.
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 Norbert Warnke



Alter: 50
Anmeldungsdatum: 11.11.2005
Beiträge: 958
Wohnort: 13589 Berlin

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BeitragVerfasst am: 6/5/2008, 19:56  Titel:  Re: Wenn die eigene Upline... Antworten mit ZitatNach untenNach oben

DerAlpha hat folgendes geschrieben:
naja ... als ob unsere Behörden-Beamten begreifen würden, worum es
hier geht? Abwerbung? Rufschädigung? Wie????

Der 'Rechtsweg' bringt da wohl wenig, denke ich.


Rufschädigung, Bedrohung und Erpressung sind schon klare Straftaten, sofern nachweisbar.

Zitat:
Zitat:
Dinge hypothetisch anzusprechen, kann schon Sinn machen, schon um Meinungen einzuholen, die man bei "Schnauze halten" schliesslich nicht bekommt.


Was will man mit 'Meinungen' ??? Entweder, man hat selbst eine, und handelt
danach ... oder man überläßt es anderen. Oder? So denke ich jedenfalls.


Manchmal tut es schon gut, sich die eigene Meinung bestätigen zu lassen oder ist nützlich, andere Betrachtungsweisen kennenzulernen.

Zitat:
ICH jedenfalls brauche keine 'Meinungen' um zu wissen, was ich gut finde,


Hmmm... dann braucht's vor Gericht auch keinen Staats- oder Rechtsanwalt, reicht, wenn der Richter es gut findet, so oder so zu entscheiden?

OK, DU bist kein Richter (denk ich jedenfalls), aber Diskussionen können schon hier und da für etwas mehr (manchmal leider auch weniger) Klarheit sorgen.

Zitat:
Norbert Warnke is' 'ne (dumme?) Nuß.

Den Namen und Sinnzusammenhang hab ich jetzt mal ohne rechtskräftiges
'Urteil' in der Öffentlichkeit genannt. Und? War das jetzt 'ne Straftat?


Hmmm... also das Vorstehende auseinandergenommen sicher nicht, denn das "dumme" wurde als Frage gestellt, also ob es evtl. so sein KÖNNTE. Bliebe höchstens die "Nuss" und die für sich allein fällt unter'm Teppich.

Zitat:
Norbert, laß' ab und zu die Kirche auch mal im Dorfe.


Um Himmels Willen ja... was soll ich mit ner Kirche...? Wink

Zitat:
Wenn DU mich angerufen hättest, um mich abzuwerben, wenn Du Leute
aus meiner Downline zu Dir eingeladen hättest, um sie für ein anderes
Geschäft zu werben ... dann gibt es kein Gesetz welches mir verbietet,


Darum geht es ja nicht, sondern um die Behauptung, die 1. wohl falsch sein soll und 2. die Absicht, Personen mit dieser Behauptung zu diskreditieren (Rufschädigung, üble Nachrede). Dagegen gibt es auch ein Gesetz...

Zitat:
Auch öffentlich, mit namentlicher Nennung. Da
werden keine Persönlichkeitsrechte etc. berührt.


Naja, wenn ich Deinen Geschäftspartnern gegenüber Dinge behaupte, die geeignet sind, Deinen Ruf bei diesen zu schädigen, vielleicht den einen oder anderen dazu zu bringen, auf in Aussicht genommene Geschäfte zu Deinen Lasten zu verzichten, dann sind sehr wohl Deine Rechte berührt, könnte ein WG-Fall sein - sogar ein ziemlich klarer mit Unterlassungsanspruch, Klagerecht und allem was dazugehört...

Zitat:
Zitat:
* Man könnte allerdings (hypothetisch) überlegen, ob Massnahmen möglich sein könnten, die solchen Leuten das Wasser abgraben und ggf. behördliche Ermittlungen einleiten.


Solchen Überlegungen will ich nicht im Wege stehen. Bin auch gerne beim
Überlegen dabei. Glaube aber schon vorher, daß das nicht soooo von Er-
folg bzw. von Auswirkung gekrönt sein wird. Leider.


Genau das soll m. E. die Diskussion versuchen, herauszufinden - OB es Möglichkeiten und Erfolgsaussichten überhaupt gibt.
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Freundliche Grüsse
NOrbert WArnke

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 DerAlpha



Alter: 39
Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 147
Wohnort: Hannover und andere schöne Orte

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BeitragVerfasst am: 6/5/2008, 20:35  Titel:  Re: Wenn die eigene Upline... Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Norbert Warnke hat folgendes geschrieben:
DerAlpha hat folgendes geschrieben:
naja ... als ob unsere Behörden-Beamten begreifen würden, worum es
hier geht? Abwerbung? Rufschädigung? Wie????

Der 'Rechtsweg' bringt da wohl wenig, denke ich.


Rufschädigung, Bedrohung und Erpressung sind schon klare Straftaten, sofern nachweisbar.


Zauberwort: Sofern-nachweisbar!


Zitat:
Zitat:
Zitat:
Dinge hypothetisch anzusprechen, kann schon Sinn machen, schon um Meinungen einzuholen, die man bei "Schnauze halten" schliesslich nicht bekommt.


Was will man mit 'Meinungen' ??? Entweder, man hat selbst eine, und handelt
danach ... oder man überläßt es anderen. Oder? So denke ich jedenfalls.


Manchmal tut es schon gut, sich die eigene Meinung bestätigen zu lassen oder ist nützlich, andere Betrachtungsweisen kennenzulernen.


Aber sicher nicht, indem man wabernde Andeutungen macht und sagt,
daß man mehr (noch) nicht sagen könne, oder? Wink



Zitat:
Zitat:
ICH jedenfalls brauche keine 'Meinungen' um zu wissen, was ich gut finde,


Hmmm... dann braucht's vor Gericht auch keinen Staats- oder Rechtsanwalt, reicht, wenn der Richter es gut findet, so oder so zu entscheiden?


Erstens war das gar nicht das Thema, und das habe ich auch so nicht
gesagt, wie Du es jetzt darstellst Razz ;

Zweitens kommt es in der Tat oft darauf an, was der Richter 'gut' findet
oder nicht. Das weißt Du, das weiß ich, das weiß jeder, der einigermaßen
im Leben steht.


Zitat:
OK, DU bist kein Richter (denk ich jedenfalls), aber Diskussionen können schon hier und da für etwas mehr (manchmal leider auch weniger) Klarheit sorgen.


Selbstverständlich bin ich Richter. Ich entscheide und richte täglich. Du nicht?
DAS wäre allerdings ... traurig ... und bedenkenswert. Wink



Zitat:
Zitat:
Norbert Warnke is' 'ne (dumme?) Nuß.

Den Namen und Sinnzusammenhang hab ich jetzt mal ohne rechtskräftiges
'Urteil' in der Öffentlichkeit genannt. Und? War das jetzt 'ne Straftat?


Hmmm... also das Vorstehende auseinandergenommen sicher nicht, denn das "dumme" wurde als Frage gestellt, also ob es evtl. so sein KÖNNTE. Bliebe höchstens die "Nuss" und die für sich allein fällt unter'm Teppich.


Falsch. Denn auch trotz des Fragezeichens stelle ich einen Sinnzusammen-
hang her. Wer mir Böses wollte, kööönnnnte daraus irgend etwas lesen
und lesen lassen. Aber nur jemand, der wirklich dumm ist. Weil ... so
dumm ist kein Richter, daß er daraus Rufschädigung oder ähnliches her-
ausliest. Womit Du auch wieder recht hast. Shit ... es ist halt doch alles
nicht so einfach schwarz-weiß Mr. Green


Zitat:
Zitat:
Norbert, laß' ab und zu die Kirche auch mal im Dorfe.


Um Himmels Willen ja... was soll ich mit ner Kirche...? Wink


man hörte munkeln, Du sammelst Kirchen ... bzw. Predigten. Wink


Zitat:
Zitat:
Wenn DU mich angerufen hättest, um mich abzuwerben, wenn Du Leute
aus meiner Downline zu Dir eingeladen hättest, um sie für ein anderes
Geschäft zu werben ... dann gibt es kein Gesetz welches mir verbietet,


Darum geht es ja nicht, sondern um die Behauptung, die 1. wohl falsch sein soll und 2. die Absicht, Personen mit dieser Behauptung zu diskreditieren (Rufschädigung, üble Nachrede). Dagegen gibt es auch ein Gesetz...


... und wie schon gesagt, wird es wohl schwer sein, so etwas vor Gericht
zu belegen.


Zitat:
Zitat:
Auch öffentlich, mit namentlicher Nennung. Da
werden keine Persönlichkeitsrechte etc. berührt.


Naja, wenn ich Deinen Geschäftspartnern gegenüber Dinge behaupte, die geeignet sind, Deinen Ruf bei diesen zu schädigen, vielleicht den einen oder anderen dazu zu bringen, auf in Aussicht genommene Geschäfte zu Deinen Lasten zu verzichten, dann sind sehr wohl Deine Rechte berührt, könnte ein WG-Fall sein - sogar ein ziemlich klarer mit Unterlassungsanspruch, Klagerecht und allem was dazugehört...


Ein weit verbreiteter und gerne zitierter Irrtum. Denn, ich darf durchaus
sagen, was WAHR ist. Auch wenn es Deinen Ruf schädigen würde. Wink

Wenn Du miese Sachen machst, darf ich das sehr wohl auch namentlich
nennen. Natürlich fändest Du schnell einen Anwalt, der mich auf unter-
lassung usw usw verklagt. Das ändert aber nichts daran, daß ich sagen
darf, was IST - und daß das auch jeder einigermaßen vernünftige Richter
so sehen wird. Wink


Zitat:
Zitat:
Zitat:
* Man könnte allerdings (hypothetisch) überlegen, ob Massnahmen möglich sein könnten, die solchen Leuten das Wasser abgraben und ggf. behördliche Ermittlungen einleiten.


Solchen Überlegungen will ich nicht im Wege stehen. Bin auch gerne beim
Überlegen dabei. Glaube aber schon vorher, daß das nicht soooo von Er-
folg bzw. von Auswirkung gekrönt sein wird. Leider.


Genau das soll m. E. die Diskussion versuchen, herauszufinden - OB es Möglichkeiten und Erfolgsaussichten überhaupt gibt.



Ob das so in Yvonnes Sinne war ... ich weiß es nicht. Du weißt es?
Wie auch immer: Bis jetzt sage ich: es gibt keine rechtlich Möglichkeit.

Andreas

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Sorry für die Länge meiner Ausführungen. Ich hatte keine Zeit, mich kürzer zu fassen. (frei nach Goethe, und ganz nach mir)
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 Yvonne Nordt
Networkerin


Alter: 38
Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 1079
Wohnort: Karlsruhe

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BeitragVerfasst am: 6/5/2008, 21:24  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Lieber Andreas,

Recht haben heißt nicht, dass man in Deutschland auch Recht bekommt.

Dass ich im Moment nicht mehr sagen möchte, hängt damit zusammen, dass Menschen bedroht werden, die ich mag. Und wie oft wurde erst dann etwas unternommen, wenn bereits etwas passiert ist, nicht in dem Moment, wenn Gewalt angedroht wurde... Wie weit Hass gehen kann, ist erschreckend genug.

Ich habe diese Dinge lediglich veröffentlicht, um zum Nachdenken anzuregen. Und wenn man nur für sich feststellt "wie gut, dass es so etwas bei uns nicht gibt" oder "wie gut, dass ich nicht mitbekomme, dass es so etwas in unserer Mitte gibt".


Grüßle Yvonne
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 schlaumeier




Anmeldungsdatum: 14.05.2006
Beiträge: 214

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BeitragVerfasst am: 6/5/2008, 21:25  Titel:  Re: Wenn die eigene Upline... Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Norbert Warnke hat folgendes geschrieben:
... aber Diskussionen können schon hier und da für etwas mehr (manchmal leider auch weniger) Klarheit sorgen.


....sie können aber auch für gar nichts sorgen - wenn sie mit dir geführt werden!

Grüße vom Schlaumeier
 Geschlecht:Männlich  OfflinePersönliche Gallerie von schlaumeierBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden
 DerAlpha



Alter: 39
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Beiträge: 147
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BeitragVerfasst am: 6/5/2008, 22:22  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Liebe Yvonne,

Yvonne Nordt hat folgendes geschrieben:
Lieber Andreas,

Recht haben heißt nicht, dass man in Deutschland auch Recht bekommt.


Wer Recht hat, braucht es nicht mehr zu bekommen - er hat es ja bereits!

Wenn ICH Recht habe, buhle ich jedenfalls nicht mehr darum, es von
anderen bestätigt zu bekommen. Wink

Recht zu bekommen vor deutschen Gerichten ... wenn es Dir jetzt darum
ging ... ist natürlich in der Tat etwas anderes.

Sollte es also hier darum gehen herauszufinden, inwiefern man rechtliche
Schritte gehen kann, sollte man es - meiner Meinung nach - auch deutlich
sagen.

Denn dann werden sich hier Anwälte zu Wort melden. Andere, die sich
hier dann auslassen, machen sich ja gleich strafbar, wenn sie auch nur
annähernd etwas wie 'Rechtsberatung' leisten (Norbert wird hier sicher
zustimmen ...)

Alles was ICH sag(t)e ist jedenfalls juristisches Laienwissen und ganz
sicher keine Rechtsberatung - egal, wie fundiert es ist! Wink



Zitat:
Dass ich im Moment nicht mehr sagen möchte, hängt damit zusammen, dass Menschen bedroht werden, die ich mag. Und wie oft wurde erst dann etwas unternommen, wenn bereits etwas passiert ist, nicht in dem Moment, wenn Gewalt angedroht wurde... Wie weit Hass gehen kann, ist erschreckend genug.



Wenn Menschen bedroht würden, die Du nicht magst bzw. nicht kennst,
wäre es etwas anderes?

Nein, das hast Du nicht gesagt, ich weiß Wink

Im Ernst: was heißt hier 'bedroht'?

Körperlich bedroht? wirtschaftlich bedroht?

Alle Fakten und Beweise zusammenfassen, und Anzeige erstatten.
Was soll man sonst raten?

Vieleicht noch: dem Bedroher mitteilen, daß seine Aktion, sofern er sie
nicht unterläßt, einem breiten Publikum bekannt gemacht werden könnte.
Man selbst hätte das gar nicht mehr in der Hand, wenn es soweit wäre ...

(Wie einfach und sicher das dann geht, muß ich wohl kaum erläutern?)


Zitat:
Ich habe diese Dinge lediglich veröffentlicht, um zum Nachdenken anzuregen. Und wenn man nur für sich feststellt "wie gut, dass es so etwas bei uns nicht gibt" oder "wie gut, dass ich nicht mitbekomme, dass es so etwas in unserer Mitte gibt".
Grüßle Yvonne


Na, ok, MEINE Gedanken dazu hab ich jetzt ja wohl mehr als hinreichend
kund getan. Nachdem ich Deine Intention wohl mißverstanden hatte Sad

Andreas

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