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 norbert
Z.Z. verboten
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Alter: 50
Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 4327
Wohnort: Berlin

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BeitragVerfasst am: 10/5/2005, 17:35  Titel:  Gesundheitsbezogene Aussagen in der Werbung Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hier der komplette § zum Verbot der gesundheitsbezogenen Werbung:

LMBG § 18 Verbot der gesundheitsbezogenen Werbung

(1) Unbeschadet der Vorschrift des § 17 Abs. 1 Nr. 5 ist es verboten, im Verkehr mit Lebensmitteln oder in der Werbung für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall

1. Aussagen, die sich auf die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen,
2. Hinweise auf ärztliche Empfehlungen oder ärztliche Gutachten,
3. Krankengeschichten oder Hinweise auf solche,
4. Äußerungen Dritter, insbesondere Dank-, Anerkennungs- oder Empfehlungsschreiben, soweit sie sich auf die Beseitigung oder Linderung von Krankheiten beziehen, sowie Hinweise auf solche Äußerungen,
5. bildliche Darstellungen von Personen in der Berufskleidung oder bei der Ausübung der Tätigkeit von Angehörigen der Heilberufe, des Heilgewerbes oder des Arzneimittelhandels,
6. Aussagen, die geeignet sind, Angstgefühle hervorzurufen oder auszunutzen,
7. Schriften oder schriftliche Angaben, die dazu anleiten, Krankheiten mit Lebensmitteln zu behandeln,zu verwenden.

(2) Die Verbote des Absatzes 1 gelten nicht für die Werbung gegenüber Angehörigen der Heilberufe, des Heilgewerbes oder der Heilhilfsberufe. Die Verbote des Absatzes 1 Nr. 1 und 7 gelten nicht für diätetische Lebensmittel, soweit nicht das Bundesministerium durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes bestimmt."


Das Verbot gilt auch für Kosmetika. Gesundheitsbezogene Aussagen dürfen nur in Verbindung mit in Deutschland als Medikamente zugelassenen Produkten gemacht werden. Im Grunde ist das zwar Blödsinn, denn man darf rein rechtlich noch nicht einmal einer Orange vorbeugende, lindernde oder heilende Auswirkungen nachsagen, ohne sich damit strafbar zu machen.

Wir reden deshalb immer von Wellness und Wohlbefinden, ausserdem sind wir keine Ärzte und dürfen keine Krankheiten behandeln, also auch keine Produkte gegen bestimmte Dinge empfehlen.
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 MasterFresh



Alter: 22
Anmeldungsdatum: 25.01.2005
Beiträge: 40

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BeitragVerfasst am: 11/5/2005, 13:47  Titel:  Strafbar? Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hallo Norbert,

heißt das ich darf nicht mal in dieser Form Erfahrungsberichte auf meiner Homepage haben ohne mich strafbar zu machen? Siehe http://www.merstetter-marketing.de/12401.html.

Wie soll man dann ein Gesundheitsprodukt verkaufen, wenn man nicht sagen darf was es bewirken könnte? Nur Wellness und Wohlbefinden argumentieren?

Gruß Kehat
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 norbert
Z.Z. verboten
User gesperrt


Alter: 50
Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 4327
Wohnort: Berlin

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BeitragVerfasst am: 11/5/2005, 14:36  Titel:  Re: Strafbar? Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hallo Kehat,

K. Merstetter hat folgendes geschrieben:
heißt das ich darf nicht mal in dieser Form Erfahrungsberichte auf meiner Homepage haben ohne mich strafbar zu machen?


Genau das heisst es leider. Vor Strafe kommt jedoch meist eine kostenpflichtige Abmahnung durch Verbraucherschutzvereine oder mitunter Anwälte von Mitbewerbern, die darin einen wettbewerbswidrigen Vorteil sehen. Das kostet dann schon ein paar Hunderter.

Zitat:
Wie soll man dann ein Gesundheitsprodukt verkaufen, wenn man nicht sagen darf was es bewirken könnte? Nur Wellness und Wohlbefinden argumentieren?


Reine Gesundheitsprodukte werden eh nur in Apotheken verkauft, wo ausgebildete Fachkräfte zur Beratung autorisiert sind.

Es gibt zwar auch die Möglichkeit, zugelassene medizinische Produkte im MLM zu vertreiben (bei Création Direkt z. B. Moorkissen), eindeutige Aussagen zur Gesundheit dürfen aber ohne fachliche Ausbildung in der Werbung nicht gemacht werden.

Wer nun sich für ein Gerät zur Herstellung kolloidalen Silbers interessiert, weiss doch schon, wozu man es nutzen kann, dafür gibt es ja genug Quellen im Internet, man muss es ihm nicht noch einmal sagen. Eine Vertriebshomepage ist eh nicht die richtige Stelle, um Menschen für etwas völlig neues zu interessieren, eher um Menschen, die gezielt danach suchen, eine Bezugsquelle zu bieten.

Wer mehr darüber wissen möchte, der muss dann schon googeln. Wir reine Vertriebler ohne Fachausbildung müssen uns tatsächlich auf Wellness und wohlfühlen beschränken.
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 Rainer_Bünning

Networker



Anmeldungsdatum: 22.12.2004
Beiträge: 391
Wohnort: Eutin

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BeitragVerfasst am: 11/5/2005, 16:25  Titel:  Re: LMBG ist klar formuliert Antworten mit ZitatNach untenNach oben

... und mit dem Selbst-Abfüllen von Produkten sollte man auch sehr, sehr vorsichtig sein. Dort gelten Vorschriften, bis hin zu Häubchen und Reinraum-Bedingungen sowie entsprechender Etikettierung nach gesetzlichen Normen.

Entweder man vertreibt Arzneimittel, dann sollte man Pharmazie studieren und einen Apotheker-Kittel anziehen. Oder man vertreibt Lebensmittel als Nahrungsergänzung, dann gelten u.a. die Vorschriften, die NoWa eingangs zitiert hat.

Das LMBG ist so klar formuliert, daß jede/r Networker/in damit klar kommen sollte, ohne später zu jammern, wenn es Stress gibt.

NE dienen der Unterstützung und Erhaltung der Vitalität und des Wohlbefindens bei weit verbreiteter und kaum zu verhindernder Fehl- und Mangelernährung aufgrund schlechter Qualität von Nahrungsmitteln sowie "unklugem" und unnatürlichem Ernährungsverhalten.

Manchmal glaube ich, Network-Unternehmen "bauen" darauf, den Absatz durch unwissende Networker/innen in Ganz zu bringen und aufrecht zu erhalten. Kommt Ärger, wie von NoWa beschrieben, heißt es oft (nicht immer), "Sie sind doch als Networker/in selbständig und verantwortlich für das, was Sie tun" ...

Rainer Bünning
 Geschlecht:Männlich  VerstecktPersönliche Gallerie von Rainer_BünningBenutzer-Profile anzeigenWebsite dieses Benutzers besuchen
 Reiner Marggraff
Gast






BeitragVerfasst am: 11/5/2005, 19:01  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Nie werdet ihr von mir eine gesundheitsaussage hören. Nicht mal wenn ich eine TNI Schulung mache. Es geht auch ohne Aussagen.
Gruß
Reiner
   Online
 Uservorstellung







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Birgit Mindermann

Dirk Hering

Volker Marx

Petra Bihn
  
 mi_ca




Anmeldungsdatum: 21.04.2005
Beiträge: 188

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BeitragVerfasst am: 11/5/2005, 20:43  Titel:  Re: Strafbar? Antworten mit ZitatNach untenNach oben

K. Merstetter hat folgendes geschrieben:
Hallo Norbert,

heißt das ich darf nicht mal in dieser Form Erfahrungsberichte auf meiner Homepage haben ohne mich strafbar zu machen? Siehe http://www.merstetter-marketing.de/12401.html.

Wie soll man dann ein Gesundheitsprodukt verkaufen, wenn man nicht sagen darf was es bewirken könnte? Nur Wellness und Wohlbefinden argumentieren?

Gruß Kehat


Uh... dat is boese...
nicht nur die Erfahrungsberichte muessen weg - auch http://www.merstetter-marketing.de/9301.html !

Und die Ust-ID ins Impressum.

Ist ein gut gemeinter Ratschlag.
   OfflinePersönliche Gallerie von mi_caBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden
 MasterFresh



Alter: 22
Anmeldungsdatum: 25.01.2005
Beiträge: 40

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BeitragVerfasst am: 12/5/2005, 16:28  Titel:  Aussagen Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hallo Norbert, danke für die Ratschläge!

@Rainer Bünning:
Ich fülle nur mir bekannten Personen etwas ab. Und dann stelle ich es vor Ort direkt her, dann kann der Betreffende sehen was passiert. Dann kommt noch ein Datumsetikett drauf mit "Probierflasche". Das alles ganz klar kostenlos. Wir verkaufen keine Arzneimittel, sondern ein elektronisches Gerät zur Herstellung von kolloidalem Silber. Was dann der einzelne damit macht ist seine Sache.
Ich vermeide es tunlichst Heilaussagen zu treffen und verweise höchstens auf Aussagen von Heilpraktikern.
Du hast recht, ein Vertriebspartner hat absolute Eigenverantwortung was seine Aussagen angeht.

@mi_ca:
Danke auch für deine Ratschläge. Habe die Seite "entschärft". Die Erfahrungsberichte belasse ich allerdings, ich glaube das ist nicht so gravierend, zumal die Personen ja kontaktiert werden können.

Gruß Kehat
merstetter-marketing.de
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 norbert
Z.Z. verboten
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Alter: 50
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Beiträge: 4327
Wohnort: Berlin

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BeitragVerfasst am: 12/5/2005, 17:42  Titel:  Re: Aussagen Antworten mit ZitatNach untenNach oben

@ Kehat

K. Merstetter hat folgendes geschrieben:
Die Erfahrungsberichte belasse ich allerdings, ich glaube das ist nicht so gravierend, zumal die Personen ja kontaktiert werden können.


Ob die Personen kontaktiert werden können, darum geht es ja nicht, sondern um die gesundheitsbezogenen Aussagen. Sieht das jemand von einem Verbraucherschutzverein, kostet das i. d. R. um 200-300 €, fühlt sich z. B. ein Mitbewerber beeinträchtigt und schaltet einen Anwalt für eine Abmahnung ein, könnten es schon 700 € bis über 1.000 € sein, Anwälte langen da ganz schön zu. Beide verlangen i. d. R. eine "strafbewehrte Unterlassungserklärung" mit 5stelliger Vertragsstrafe im Falle einer Wiederholung.

Ob Du dieses Risiko eingehen möchtest, ist allerdings Dir überlassen. So mancher Networker hat schon für weniger zahlen müssen.
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 MasterFresh



Alter: 22
Anmeldungsdatum: 25.01.2005
Beiträge: 40

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BeitragVerfasst am: 12/5/2005, 19:38  Titel:  Erfahrungsberichte Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Schluck! :shock:

Na zum Glück bist du kein Verbraucherschützer!
Danke für die Tipps, ich werde Sie beherzigen.

Gruß Kehat
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 Reiner Marggraff
Gast






BeitragVerfasst am: 12/5/2005, 21:00  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Siehste K. Merstetter, auch für sowas ist das Forum hier gut.
Erfahrungen austauschen und was lernen oder das was ich noch nicht kenne rausziehen.
Gruß
Reiner
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