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planplus

Alter: 46
Anmeldungsdatum: 26.10.2007
Beiträge: 260

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Ich war letztens bei MLM-Kollegen, die ein Vortrag über Vitalstoffe organisiert hatten (natürlich war alles einwandfrei, also keine "Unsere Produkte sind gut gegen Schnupfen"). Was mich aber irgenwie wunderte war die Rede davon, dass der Redner dieses Vortrag halten DARF, weil er Heilpraktiker ist.
Stimmt das? Sind wir in Deutschland so maulkorbig, dass wir nicht mal unsere Meinung sagen dürfen?
Wenn das so ist, und das wäre meine eigentliche Frage - bevor hier alle anfangen sich zu regen - wo gibts diese Gesetztext dass besagt, nur bestimmte Gelehrte dürfen über Vitalstoffe öffentlich reden bzw worauf sich diese Behauptung sonst sich ruht? |
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Werbung
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Nobody 4
Gast
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Sicher darf jemand, der eine entsprechende Ausbildung dafür hat, über sein Fachgebiet auch Vorträge halten.
Auch wir Networker dürfen über unsere Produkte quasi ALLES sagen, was auch der Wahrheit entspricht ... ABER ... NUR Angehörigen von Heil- und Heilhilfsberufen gegenüber, die ja wieder die nötige Ausbildung haben. |
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planplus

Alter: 46
Anmeldungsdatum: 26.10.2007
Beiträge: 260

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| Aber nach welchem Gesetztext geht das? Wir hatten ja LFGB woanders in dem Forum, aber es geht jetzt um Medien, Vorträge usw. |
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Bambam
Alter: 37
Anmeldungsdatum: 20.02.2007
Beiträge: 296
Wohnort: Kamenz

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"Gesetz über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens"
und nun Google und überlege,was du hier schreibst. |
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Nobody 4
Gast
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planplus hat folgendes geschrieben: Aber nach welchem Gesetztext geht das? Wir hatten ja LFGB woanders in dem Forum, aber es geht jetzt um Medien, Vorträge usw.
Einen genauen Gesetzestext dazu kenne ich leider auch nicht. Am besten fragst Du einfach mal einen Heilpraktiker, Arzt oder Apotheker. Die müssten es zumindest in etwa wissen, denn das dürfte ein Thema der theoretischen Ausbildung gewesen sein. |
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Uservorstellung
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Bambam
Alter: 37
Anmeldungsdatum: 20.02.2007
Beiträge: 296
Wohnort: Kamenz

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Bambam hat folgendes geschrieben: "Gesetz über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens"
und nun Google und überlege,was du hier schreibst.
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!WIEDERHOLUNG!!!!!!!!!!!!!!!! |
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Nobody 4
Gast
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[quote="Bambam"]Bambam hat folgendes geschrieben: "Gesetz über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens"
Dort heisst es u. a.:
"...ausserhalb der Fachkreise darf nicht geworben werden mit/für..."
Das würde bei wörtlicher Auslegung bedeuten, dass selbst Angehörige von Heilberufen (Fachkreise) nur unter ihresgleichen (Fachkreise) für bestimmte Dinge werben dürften.
Interessant wären hier mal die Kommentare und Auslegungen, denn Gesetze können leider nicht immer wortwörtlich ausgelegt werden, was nicht gerade für wirkliche Klarheit sorgt.
Blieben also auch hier ausserhalb von Fachkreisen (z. B. Arzt vor Verbrauchern) nur Vorträge, die sich auf allgemeine Aussagen z. B. zu Stoffen beziehen, ohne Produkte zu bewerben oder zu nennen, welche jene Stoffe beinhalten, wenn ich das richtig verstehe. |
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Bambam
Alter: 37
Anmeldungsdatum: 20.02.2007
Beiträge: 296
Wohnort: Kamenz

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| exakt so ist das zu verstehen(laut Aussage meiner Verlobten,welche examinierte Hebamme mit Physika ist) |
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Gudrun Schrank

Alter: 51
Anmeldungsdatum: 29.07.2006
Beiträge: 4246
Wohnort: Neuss

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Bambam hat folgendes geschrieben: exakt so ist das zu verstehen(laut Aussage meiner Verlobten,welche examinierte Hebamme mit Physika ist)
Entspricht auch meiner Medizinprodukte-Schulung.
Gudrun. |
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_________________ Es gibt nicht fünf Milliarden Menschen, sondern fünf Milliarden Mal EINEN Menschen. (Karlheinz Böhm)
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Nobody 4
Gast
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Gudrun Schrank hat folgendes geschrieben: Bambam hat folgendes geschrieben: exakt so ist das zu verstehen(laut Aussage meiner Verlobten,welche examinierte Hebamme mit Physika ist)
Entspricht auch meiner Medizinprodukte-Schulung.
Nun, aber was ist, wenn ein Arzt (Fachkreise) einem Patienten (ausserhalb) bei Ernährungsmängeln zur Unterstützung bestimmte Nahrungsergänzung nahelegt?
Wir wissen (zumindest fast) alle, dass dies in vielen Einzelfällen durchaus grossen Sinn machen kann.
Wenn man es (ich versuche es einfach mal) spitzfindig auslegt, könnte doch auch die Verschreibung eines Medikaments darunter fallen, denn es werden Aussagen darüber getroffen, die unter die im Gesetz genannten Kategorien fallen und zu einem Produkt, das ebenfalls in eine der dort genannten Kategorien fällt.
Bin zumindest mal auf die nun folgende Argumentation sehr gespannt...  |
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