| Poll :: Wie wichtig ist ein Rückgaberecht für Waren? |
| Zum Schutz der Vertriebspartner unbedingt erforderlich! |
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57% |
[ 15 ] |
| Wichtig, aber gegen einen kleinen Abschlag. |
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3% |
[ 1 ] |
| Völlig unwichtig, weil nie jemand zu viel bestellt. |
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11% |
[ 3 ] |
| Wer sein Warenlager nicht verkaufen kann, ist ein Versager und es geschieht ihm recht. |
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3% |
[ 1 ] |
| Einfache Schutzmassnahmen müssten hohe Startpakete für Laien vermeiden helfen. |
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15% |
[ 4 ] |
| Interessiert mich nicht, so lange der Rubel rollt. |
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7% |
[ 2 ] |
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| Stimmen insgesamt : 26 |
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| Autor |
Nachricht |
Claudia Trummer

Alter: 31
Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 584
Wohnort: Bezirk Feldbach

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Martin Schranz hat folgendes geschrieben: er hat mir gerade erzählt
dass es neuerdings sogar verboten ist, direkt auf einer Homeparty
einen Verkauf zu machen UND eine Bestellung aufzunehmen!
Da man in Österreich ohnehin keine Verkäufe (direkt oder Kaufvertrag)
machen darf, ist nur noch Präsentationsware erforderlich, was überschaubar
sein sollte...
So - DAS hat mich jetzt auch mal interessiert.... und deshalb hab ich direkt beim Gremium des Direktvertriebes und Network-Marketing angerufen.
FAKT ist - es steht gesetzlich geschrieben, was Martin da schon gepostet hat. Gesetzt ist Gesetzt und Papier ist geduldig.
FAKT ist aber auch, dass in Österreich täglich - stündlich irgendwo Partys abgehalten werden und dies auch BEKANNT ist... es bewegt sich somit alles in der GRAUZONE.
Egal ob Tupper (die nun auch ENDLICH einen Schein (egal ob WP oder großes Gewerbe anmelden müssen!), Amway, AMC, Herbalife, Pierre Lang und Co - alle machen Partys - und meistens NICHT in den eigenen Wänden.
Laut Leitfaden und Auskunft des Gremiums ist es "offiziell" verboten in anderen Wohnungen Partys zu veranstalten - allerdings in den EIGENEN 4 Wänden kann ich ALLES machen! Und wenn ich 10 Jeans-Partys am Tag in meinem Depot mache, dann ist das auch ok
Eindämmen kann man es nicht... und auch wird nicht nach Partys "gesucht"...., demnach kann einem WP nur auf die Füße getreten werden, wenn ein Partygast ihn anzeigt. Tja... und ich denke mal jetzt für mich..., sowas wird wohl auch nur passieren, wenn ich mich NICHT korrekt verhalte. Punkt
Nun... die Wirtschaftskammer ist dran, dass das Gesetz geändert wird - zur Erleichterung aller Direktvertriebler und NWer.
So - das war die direkte Auskunft vom Landesgremium für Direktvertrieb in Österreich. Auch zu finden unter: www.direktvertrieb.biz
Direktvertrieb Österreich |
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Claudia Trummer

Alter: 31
Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 584
Wohnort: Bezirk Feldbach

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Martin Schranz hat folgendes geschrieben: Er muß eine Homeparty machen und wenn ein Kunde
Interesse an seinem Produkt hat, muß er einen neuen Termin beim
Kunden vereinbaren um den Kaufvertrag zu machen....
Wie gesagt..., dass mag so geschrieben stehen... praktiziert wird es dennoch absolut nicht so! |
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Nobody 4
Gast
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@ Yvonne,
Yvonne Nordt hat folgendes geschrieben: es gibt Firmen, bei denen es keine kleinen VP-er gibt, sondern Selbständige. Das sind dann die VP, und dabei ist es vollkommen egal, mit welchem Paket sie einsteigen. Niemand muss klein gemacht oder klein gehalten werden.
Vor allem, wenn man als Sponsor umso mehr Bonus bekommt, je mehr Einsteiger bestellen und dieser ohne Rückgaberecht auch noch sicher ist. Genau das ist nämlich das Risiko dabei und es gibt in Deutschland mindestens hunderte Personen, die darauf aus sind und genau so schon seit Jahren arbeiten.
Zitat: Natürlich kann man auch 250 Jeans als "kleiner" VP bestellen, ohne ein Depot oder ein Studio zu eröffnen. Das nennt man unternehmerische Freiheit und hat etwas mit Vertrauen zu tun. Schon mal was davon gehört?
Einem Menschen, der noch gar keine unternehmerische Erfahrung hat, keine kaufmännische Vorbildung und keine Vorstellung, was genau ihn erwartet als Unternehmer/in sollte man schon eine gewisse Einarbeitungszeit zubilligen, bevor man ihm unter dem Deckmanten der "unternehmerischen Freiheit" zumutet, möglicherweise 5stellig zu investieren, ohne ein Geschäft nach kaufmännischen Gesichtspunkten durchkalkuliert zu haben.
Hinterher ist er selber schuld, aber vorher gewährt man ihm keine Zeit, sich einzuarbeiten. So nährt man Vorurteile...
Zitat: Norbert Warnke hat folgendes geschrieben: Herbalife steht z. B. oft in der Kritik wegen teurer Erstbestellungen, obwohl die nur die Hälfte oder ein Drittel der Höhe erreichen wie bei verschiedenen anderen Unternehmen und obwohl es bei HL ein Rückgaberecht von 6 Monaten gibt, was man bei verschiedenen anderen Unternehmen nicht gewährt.
Die Praxis zeigt auch, dass diese Frist meistens ungenutzt verstreicht, sei es, weil man "bei der Stange gehalten wird" oder weil man diese Regelung nicht kennt. Die Ergebnisse eines verpassten Rückgaberechts kannst Du auf ebay bewundern. Das bezieht sich nicht nur auf eine Firma.
Daran BEWEIST sich doch, wie wichtig es ist, dass Menschen VORHER wenigstens die Gelegenheit haben, sich zu informieren, BEVOR sie etwas bestellen, das sie möglicherweise nicht absetzen können. Sogar mit Rückgaberecht geschehen solche Dinge, also sollten Erstbestellungen ab einer bestimmten Grössenordnung um so DRINGENDER erst bestellt werden können, wenn jemand ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu informieren oder unternehmerische Erfahrung nachweisen kann!
Norbert Warnke hat folgendes geschrieben: Du kannst Dir vieles nicht vorstellen, was funktioniert. Das ist der Unterschied zwischen einem Networker, der nach Problemen sucht und einem Networker, der nach (umsetzbaren) Lösungen sucht.
Wer "Lösung" sagt, MUSS vorher auch "Problem" gesagt haben... JEDE Lösung ist IMMER die irgendeines PROBLEMS! Wer sich Problemen verschliesst, wird niemals Lösungen finden können...
@ Martin,
Zitat: Wenn das jetzt ausgeweitet wird, so daß man z.B. am Meeting oder Seminar kein Startset "verkaufen" kann (darf), später mal kein Starterset beim 1. Gespräch anbieten darf, und dann noch einen Gewerbeschein vowesen muß, der schon 6 Monat alt ist, wird es irgendwann unmöglich, Strukturaufbau zu betreiben!
Es geht nicht darum, niemand überhaupt Startersets verkaufen zu dürfen, sondern um etwas mehr Sicherheit ab einer gewissen HÖHE.
Wie selbst Yvonne einräumt, ist EBay voll von Angeboten, die aus Kellerware stammen und die den aktiven Networkern auch Kunden wegnehmen, weil es die gleichen Waren auch im Internet soger noch billiger gibt, als man sie als Berater bekommen würde.
Ich hab zu Zeiten eines früher betriebenen Networks schon einige Stammkunden an EBay verloren, die mir bei der Nachfrage sagten, sie würden es woanders günstiger bekommen. Sogar als ich ihnen die Vertriebspartnerschaft anbot und die Einkaufspreise nannte, war kein Interesse vorhanden. EBay ist noch billiger, also wozu vom Berater oder Unternehmen kaufen...
FE.N Jeans hab ich bei EBay schon für 1,99 € gefunden.
Im übrigen sind wir hier nicht bei Partyverkauf, sondern bei Rückgaberecht. Da wir aber schon dabei sind; für auf Parties verkaufte Waren gewährt der Verkäufer (gesetzlich) ein 14tägiges Rückgaberecht. |
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Mod 0815
Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1916

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Norbert Warnke hat folgendes geschrieben:
Im übrigen sind wir hier nicht bei Partyverkauf, sondern bei Rückgaberecht. Da wir aber schon dabei sind; für auf Parties verkaufte Waren gewährt der Verkäufer (gesetzlich) ein 14tägiges Rückgaberecht.
Das stimmt so pauschal allerdings nicht.
4. Ausschluß des Widerrufs- und Rückgaberechts:
Der Gesetzgeber verneint in einigen Fällen das Schutzbedürfnis des Verbrauchers und räumt ihm ein Widerrufsrecht nicht ein:
...
- Rechtsgeschäfte, die als sog. "Kleingeschäfte" die Preisgrenze von Euro 40,00 nicht überschreiten und solche Erklärungen des Verbrauchers, die notariell beurkundet wurden, sind von der Anwendung des § 312 BGB ausgenommen.
Rechtsanwälte WEISS GLIMM & Kollegen - Erlangen und Bamberg
http://www.wgk.eu/index2.php?option=com_content&do_pdf=1&id=232
Da die Rechtsanwälte eh keine Ahnung haben muss ein Blick ins Gesetz weiterhelfen.
Dort im §312BGB steht:
§ 312
Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften
...
(3) Das Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht unbeschadet anderer Vorschriften nicht bei Versicherungsverträgen oder wenn
...
2. die Leistung bei Abschluss der Verhandlungen sofort erbracht und bezahlt wird und das Entgelt 40 Euro nicht übersteigt...
Desweiteren gewährt der Verkäufer kein gesetzliches Rückgaberecht, sondern ein Widerrufsrecht.
(1) Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher...steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu. Dem Verbraucher kann anstelle des Widerrufsrechts ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden, wenn zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer im Zusammenhang mit diesem oder einem späteren Geschäft auch eine ständige Verbindung aufrechterhalten werden soll.
Wenn schon Tatsachen, dann zutreffende Tatsachen... |
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_________________ Im übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist,
für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht.
(Kurt Tucholsky) |
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Yvonne Nordt
Networkerin

Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 1566
Wohnort: Karlsruhe

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Norbert Warnke hat folgendes geschrieben: @ Yvonne,
Yvonne Nordt hat folgendes geschrieben: es gibt Firmen, bei denen es keine kleinen VP-er gibt, sondern Selbständige. Das sind dann die VP, und dabei ist es vollkommen egal, mit welchem Paket sie einsteigen. Niemand muss klein gemacht oder klein gehalten werden.
Vor allem, wenn man als Sponsor umso mehr Bonus bekommt, je mehr Einsteiger bestellen und dieser ohne Rückgaberecht auch noch sicher ist. Genau das ist nämlich das Risiko dabei und es gibt in Deutschland mindestens hunderte Personen, die darauf aus sind und genau so schon seit Jahren arbeiten.
Wie schön, dass man so etwas bei uns nicht braucht.
Norbert Warnke hat folgendes geschrieben: Yvonne Nordt hat folgendes geschrieben: Natürlich kann man auch 250 Jeans als "kleiner" VP bestellen, ohne ein Depot oder ein Studio zu eröffnen. Das nennt man unternehmerische Freiheit und hat etwas mit Vertrauen zu tun. Schon mal was davon gehört?
Einem Menschen, der noch gar keine unternehmerische Erfahrung hat, keine kaufmännische Vorbildung und keine Vorstellung, was genau ihn erwartet als Unternehmer/in sollte man schon eine gewisse Einarbeitungszeit zubilligen, bevor man ihm unter dem Deckmanten der "unternehmerischen Freiheit" zumutet, möglicherweise 5stellig zu investieren, ohne ein Geschäft nach kaufmännischen Gesichtspunkten durchkalkuliert zu haben.
Hinterher ist er selber schuld, aber vorher gewährt man ihm keine Zeit, sich einzuarbeiten. So nährt man Vorurteile...
Wie schön, dass man so etwas bei uns nicht braucht.
Norbert Warnke hat folgendes geschrieben: Yvonne Nordt hat folgendes geschrieben: Die Praxis zeigt auch, dass diese Frist meistens ungenutzt verstreicht, sei es, weil man "bei der Stange gehalten wird" oder weil man diese Regelung nicht kennt. Die Ergebnisse eines verpassten Rückgaberechts kannst Du auf ebay bewundern. Das bezieht sich nicht nur auf eine Firma.
Daran BEWEIST sich doch, wie wichtig es ist, dass Menschen VORHER wenigstens die Gelegenheit haben, sich zu informieren, BEVOR sie etwas bestellen, das sie möglicherweise nicht absetzen können. Sogar mit Rückgaberecht geschehen solche Dinge, also sollten Erstbestellungen ab einer bestimmten Grössenordnung um so DRINGENDER erst bestellt werden können, wenn jemand ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu informieren oder unternehmerische Erfahrung nachweisen kann!
Wie schön, dass man so etwas bei uns nicht braucht.
Norbert Warnke hat folgendes geschrieben: Yvonne Nordt hat folgendes geschrieben: Du kannst Dir vieles nicht vorstellen, was funktioniert. Das ist der Unterschied zwischen einem Networker, der nach Problemen sucht und einem Networker, der nach (umsetzbaren) Lösungen sucht.
Wer "Lösung" sagt, MUSS vorher auch "Problem" gesagt haben... JEDE Lösung ist IMMER die irgendeines PROBLEMS! Wer sich Problemen verschliesst, wird niemals Lösungen finden können...
Wie schön, dass wir nicht nach Lösungen für nicht vorhandene Probleme dieser Art suchen müssen.
Yvonne |
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"Viele Menschen sind zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen; aber sie haben keine Bedenken, dies mit leerem Kopf zu tun." (Orson Welles) |
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Uservorstellung
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Nobody 4
Gast
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Mod 0815 hat folgendes geschrieben: Das stimmt so pauschal allerdings nicht.
OK, dann halt Widerrufsrecht.
Hier ist der Verkäufer u. U. auch zu einer entspr. Widerrufsbelehrung verpflichtet. |
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babsi
Moderatorin


Alter: 46
Anmeldungsdatum: 30.10.2004
Beiträge: 6797
Wohnort: Gummersbach

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Zitat: Hier ist der Verkäufer u. U. auch zu einer entspr. Widerrufsbelehrung verpflichtet.
Ach ...da fragen mich doch oft meine neuen Partner warum 2 x Unterschreiben
Na das 1. mal das er/sie eine Kopie des Partnervertrages und den 5 MinPlan erhalten hat
und die 2. nun rate mal....die Widerrufsbelehrung
@Yvonne
Das braucht man nirgentwo, wenn man Network Marketing verstanden hat und sich was für die zukunft aufbauen will. Das hat anscheinend NUR Norbert noch nicht verstanden.
Nicht ALLE sind böse
gruss babsi |
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Nobody 4
Gast
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Was mich jetzt aber wirklich sehr wundert, ist, dass KEINER der hier vertretenen vielen Partner eines bestimmten Unternehmens darauf hinweist, dass es sehr wohl ein Widerrufsrecht mit Rückgabe des gesamten Startpakets innerhalb 2 Wochen gibt.
Oder soll das etwa nicht bekannt werden...???
Oder weiss das einfach keiner der vielen hier vertretenen VPs des Unternehmens, die ja eigentlich die Aufgabe hätten, dies auch ihren Einsteigern genau so zu vermitteln... oder sollen die Einsteiger das nicht wissen, dass sie 2 Wochen Zeit haben, alles gegen Geld zurück auch wieder zurückgeben können?
Ich sehe 2 Möglichkeiten (bitte ergänzen, wenn jemand weitere sieht!):
1. Niemand der vielen hier vertretenen Partner (von denen einige schon eigene Teams aufgebaut haben) weiss das - das wäre sehr traurig, denn das MUSS man wissen und MUSS man Interessenten auch mitteilen.
2. Es soll einfach nur niemand wissen, denn wird zurückgegeben, kostet's auch Provisionen - das wäre noch ... "trauriger"...
OK um eine Möglichkeit ergänze ich selbst:
3. Ich bin mal wieder von einem Partner jenes Unternehmens falsch informiert worden und ein solches Recht gibt es gar nicht... wäre allerdings auch traurig... |
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babsi
Moderatorin


Alter: 46
Anmeldungsdatum: 30.10.2004
Beiträge: 6797
Wohnort: Gummersbach

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Mod 0815
Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1916

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Zitat: Was mich jetzt aber wirklich sehr wundert, ist, dass KEINER der hier vertretenen vielen Partner eines bestimmten Unternehmens darauf hinweist, dass es sehr wohl ein Widerrufsrecht mit Rückgabe des gesamten Startpakets innerhalb 2 Wochen gibt.
Was mich wundert ist, das keiner der hier vertretenen Partner eines bestimmten Unternehmens darauf hinweist, das es verboten ist, bei ROT über eine Ampel zu fahren.
Das kann mich eigentlich nur zu dem Schluss bringen, das diesen sogenannten "Partnern" das Leben Neuer völlig EGAL ist!!!!
Warum sollte man in aller Welt einen Neuen extra darauf hinweisen, das es ein Gesetzt gibt, das für alle derartigen Geschäfte ein gesetzliches Rückgaberecht gibt?
Das Widerrufsrecht ist im §312 des BGB verankert, insofern hat sich sowieso jeder daran zu halten.
Macht er das nicht, verlängert sich das Widerrufsrecht auf unbestimmte Zeit, nämlich bis zum Zugang der Widerrufsbelehrung.
Insofern würde sich der "böswillige" Partner mit dem Nichthinweis ins eigene Fleisch schneiden, er müsste dann im Zweifelsfall noch nach Monaten die Ware zurück nehmen.
Worum geht es Dir eigentlich mit diesem "dezenten" Hinweis?
Um die bloße Information doch bestimmt nicht. |
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_________________ Im übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist,
für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht.
(Kurt Tucholsky) |
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