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Nachricht |
Patric Laufs
Networker
Alter: 38
Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 592
Wohnort: bei Freiburg i. Br.

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Hallo
ich suche erfahrene Telefonist/in für Terminierung.
Die Arbeit könnte von Zuhause erledigt werden.
(Festgehalt sowie Prov.)
Mehr informationen werden bei Kontaktaufnahme
gegeben. Jendenfalls keine VS NE Finanzen oder Rekrutierungen -kein MLM-
Kontaktaufnahme über PN -hier- oder info@intermt.de
Mfg |
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Lion

Alter: 44
Anmeldungsdatum: 01.06.2008
Beiträge: 913

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Hallo Patric,
das Problem dabei ist folgendes: Kaltkontakte zu Privatpersonen sind verboten, zu da führt leider kein Weg dran vorbei. Das kann sogar richtig knallen, wenn sich einer auf den Schlips getreten fühlt! |
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servi
Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 81
Wohnort: Stadthagen

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Hallo Lion,
Handelt es sich jedoch um Kunden mit denen bereits früher mal ein Geschäft gemacht wurde oder sind es Empfehlungen von anderen Kunden dürfen diese natürlich per Telefon angesprochen werden und z.B. wie in diesem Fall Termine vereinbahrt werden.
Die von Dir genannte Regel trifft zu wenn es sich um Neukunden handelt die weder empfohlen worden sind noch bei Dir bis heute was bestellt haben oder mit Dir Kontakt aufgenommen haben.
Diese Personen darfst Du natürlich telefonisch nicht kontaktieren, es sei denn du machst es per Brief, vor Ort besuch oder wenn Sie eine Firma haben auch telefonisch.
In diesem Sinne weiterhin viel Erfolg
Mfg
Lars |
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Mod 0815
Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1908

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Das mein Lieber hat sich zu Beginn des Jahres endgültig erledigt:
Zitat: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf gegen unerlaubte Telefonwerbung
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und so genannter Kostenfallen im Internet beschlossen.
...
Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgende Verbesserungen für die Verbraucher vor:
* Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern können künftig mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Außerdem wird im Gesetz klargestellt, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. So wird verhindert, dass sich Anrufer auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Verbraucher in einem völlig anderen Zusammenhang oder nachträglich erteilt hat.
http://kuerzer.de/no-more-cold-calls |
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_________________ Im übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist,
für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht.
(Kurt Tucholsky) |
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Lion

Alter: 44
Anmeldungsdatum: 01.06.2008
Beiträge: 913

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@servi,
falls bereits ein Geschäftskontakt besteht, ist das etwas anderes, in der Tat. Aber eine Empfehlung reicht bestimmt nicht aus. Mir jedenfalls wäre das Eisen zu heiß, um es anzufassen. |
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Uservorstellung
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Mod 0815
Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1908

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Lion hat folgendes geschrieben: @servi,
falls bereits ein Geschäftskontakt besteht, ist das etwas anderes, in der Tat. Aber eine Empfehlung reicht bestimmt nicht aus. Mir jedenfalls wäre das Eisen zu heiß, um es anzufassen.
Auch das wird in Zukunft nicht mehr funktionieren:
Zur besseren Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung soll nunmehr ausdrücklich bestimmt werden, dass ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn ein Werbeanruf gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern getätigt wird, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung in diesen Anruf vorliegt.
Hiervon unberührt bleibt ein Anruf eines Unternehmers oder einer Unternehmerin bei einem Kunden oder einer Kundin, um im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses eine vertragliche Nebenpflicht zu erfüllen. Ein solcher Anruf - bei dem es sich nicht um Werbung handelt - bleibt auch weiterhin möglich.
Das Erfordernis einer ausdrücklichen Einwilligung sorgt dafür, dass sich sowohl der einwilligende Verbraucher oder die Verbraucherin als auch das Unternehmen, das aufgrund dieser Einwilligung anrufen will, von vornherein im Klaren darüber sind, dass ein Anruf zu Werbezwecken im konkreten Fall erlaubt ist.
Umgekehrt ist sowohl dem Verbraucher oder der Verbraucherin als auch dem Unternehmen bewusst, dass ein Anruf zu Werbezwecken ohne eine ausdrückliche Einwilligungserklärung nicht gestattet ist.
Diese Ergänzung ist zudem erforderlich, um den zu regelnden Bußgeldtatbestand so zu formulieren, dass er dem straf- und bußgeldrechtlichen Bestimmtheitsgebot genügt.
http://www.bmj.bund.de/files/-/3221/RegE%20Gesetz%20zur%20Bek%C3%A4mpfung%20unerlaubter%20Telefonwerbung%20und%20zur%20Verbesserung%20des%20Verbraucherschutzes%20bei%20besonderen%20Vertriebsforme.pdf
Hier Seite 17
Witeres gibt es hier:
http://www.bmj.bund.de/cold-calling |
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_________________ Im übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist,
für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht.
(Kurt Tucholsky) |
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Lion

Alter: 44
Anmeldungsdatum: 01.06.2008
Beiträge: 913

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Da fallen mir wieder die Anrufe der SKL ein. Mit denen rede ich dann mal ne halbe Stunde (falls sie ne nette Stimme haben), bevor mir einfällt, dass ich doch kein Geschäft mit ihnen abschließen will. Ich kann da aber auch ne Sau sein.  |
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Patric Laufs
Networker
Alter: 38
Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 592
Wohnort: bei Freiburg i. Br.

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Guten Abend
Erst mal Entschuldigung das von mir keine Antwort kam zu diesem Thema.
In der tat sind wie erkannt von ihnen Telefonanrufe zu Werbezwecken sowie Kaltaquise usw. unzulässig, verboten, ja sogar lässtig..
In meinem Gesuch geht es nicht darum Werbeanrufe zu tätigen, sondern wie auch erwähnt wurde Bestandskunden zu betreuen.
-Kein verkaufen am Telefon oder Umfragen-
,,Telesales gesucht" ist deshalb mit recht gesagt, absolut unpassend formuliert (falls das jemand sagen möchte)
Das Aufgabengebiet sowie die Vergütung der Telefonate möchte ich gerne persönlich besprechen wenn interesse besteht. Eine PN mit den Emaildaten oder Kontaktelefonnummer ist erbeten.
Des weiteren danke ich den Vorschreibern für ihr treffende Darstellung der gesetzlichen Lage des Telefonmarketings.
lg
P.L. |
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