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Herbert Kalina

Alter: 45
Anmeldungsdatum: 09.01.2006
Beiträge: 673
Wohnort: Wien

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Habe ich eben von unserer Wirtschaftskammer erhalten, gilt natürlich nur für Österreich. Betrifft nur Werbung die man an die Scheibe ( hinter den Scheibenwischer oder ähnliches ) ansteckt!
Gruss aus Wien, Herbert
Unerwünschte Werbung sorgt immer wieder für Ärger.
Werbezettel, die bei geparkten Autos auf die Windschutzscheibe hinter die Scheibenwischer geklemmt werden, sorgen für Unmut.
Werbung ist nicht nur lästig, sondern sogar gefährlich und vor allem rechtswidrig.
Laut Straßenverkehrsordnung handelt es sich um eine Benutzung der Straße zu verkehrsfremden Zwecken.
Um dieses Übel einzudämmen, wird empfohlen mit den Werbezetteln zur nächsten Polizeistation zu gehen.
Eine Anzeige könnte Gewerbetreibende von dieser Art der Werbe-Zwangsbeglückung abhalten.
Es ist davon auszugehen, dass aufgrund dieses "help-Beitrages" und der durch diese Bucherscheinung gegebenen Publizität von den Konsumentenschützern und den Konsumenten nunmehr verstärkt entsprechende Maßnahmen zu Lasten der Werbewirtschaft und der Werbemittelverteiler gesetzt werden.
Der Fachverband vertritt dazu folgende rechtliche Position:
Für die Benützung von Straßen zu gewerblichen Zwecken oder Werbezwecken ist nach § 82 Abs. 1 StVO eine Bewilligung notwendig. Darunter fällt auch das Verteilen von Werbematerial an geparkten Autos. Diese Bewilligung ist davon abhängig, wie sehr die Sicherheit oder Flüssigkeit des Verkehrs beeinträchtigt werden. Solche Bewilligungen werden beim jeweiligen Magistrat, der Gemeinde oder bei der Landesregierung erteilt (§ 82 Abs. 5 StVO).
Seit Ende der 90er Jahre wird diese Auslegung der StVO auch von den Unabhängigen Verwaltungssenaten unterstützt. Im konkreten Fall steht das Verteilen von Werbematerial an geparkten Autos als Verwaltungsstrafe (§ 82 StVO in Verbindung mit § 19 Verwaltungsstrafgesetz) unter Strafsanktion.
Die StVO kommt jedoch nur bei öffentlichen Verkehrsflächen bzw. bei privaten Verkehrsflächen, für deren Benutzung die StVO gilt zur Anwendung. An privaten Flächen ist das Verteilen von Werbematerial - mit Zustimmung des Grundeigentümers - an geparkten Autos erlaubt. |
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Werbung
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Patrick Kreft

Alter: 27
Anmeldungsdatum: 07.06.2007
Beiträge: 1710
Wohnort: Bielefeld

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Heli Ditterich

Alter: 56
Anmeldungsdatum: 01.02.2008
Beiträge: 45
Wohnort: 91126 Rednitzhembach

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Auch hier in Deutschland kann es teuer werden, wenn man unerlaubt Flyer verteilt. Einem Bekannten ist folgendes passiert:
Auf einem großen Parkplatz (Bauhaus) hat er an sämtlichen Autos, es waren einige hundert, Flyer hinter den Scheibenwischer geklemmt. Die Autobesitzer haben diese Flyer achtlos auf den Boden geworfen. Das Bauhaus hat daraufhin auf Kosten des Verteilers den gesamten Parkplatz reinigen lassen. Die Kosten lagen bei ca. 3000 €.
Das war auf jeden Fall eine teure Werbung.
Heli Ditterich |
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_________________ www.gesunde-tiernahrung.info
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Dagmar Semet-Kreuz
Networkerin

Alter: 44
Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 514
Wohnort: Bad Krozingen

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Eine ähnliche Info wie Heli habe ich auch.
Ich selber habe einmal (aus Unwissenheit auch ohne zuvor zu fragen) bei I..A eine solche Aktion gestartet und wurde (zum Glück) relativ schnell zu einer Aufsichtsperson zitiert, die mich dann aufforderte, dies aus genau den o.g. Gründen zu unterlassen. Diese Aufforderung/Ermahnung war glücklicherweise die einzige Folge meiner Aktion.
Herzliche Grüße
Dagmar |
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Lion

Alter: 44
Anmeldungsdatum: 01.06.2008
Beiträge: 878

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| Mal abgesehen von den möglichen rechtlichen Folgen, die hier ja schon erwähnt wurden, halte ich diese Art von "Werbung" auch für eher schädlich. Die meisten Autofahrer sind nämlich eher genervt, wenn irgendetwas hinter ihrem Scheibenwischer hängt. Ganz "klasse" ist es im Sommer, wenn mal kurz ein Platzregen runterkommt und danach wieder die Sonne scheint! Viel Spaß beim abkratzen. |
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_________________ "Schrecklich sind die Anspruchslosen. Die nichts fordern, gewähren auch nichts." Peter Hille, deutscher Schriftsteller. 1854-1904
Viele Grüße
Lion / Andreas |
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Uservorstellung
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blacky24

Alter: 32
Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 375

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