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Yvonne Nordt
Networkerin

Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 1559
Wohnort: Karlsruhe

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Sicherlich fragt sich der eine oder andere (Neuling), worin liegt der Unterschied zwischen der Steuernummer und der Umsatzsteuer-Identnummer (Umsatzsteuer-ID) und wozu benötige ich welche?
Steuernummer: Die Steuernummer dient dem Austausch von Daten zwischen dem Gewerbetreibenden und dem Finanzamt (FA). Der Gewerbetreibende benötigt sie für alle Steuer-Formulare, die an das FA weiter geleitet werden.
Um einem Missbrauch vorzubeugen, sollte man sie behandeln wie die Geheimnummer der eigenen EC-Karte.
Umsatzsteuer-ID: Die Umsatzsteuer-ID dient der Erleichterung bei Einkäufen und Verkäufen innerhalb der EU. Beispiel: Ein Catering-Service in Karlsruhe kauft bei einem Lieferanten für französische Käsespezialitäten regelmäßig in Frankreich ein. Beim Bezahlen sagt er seinem Lieferanten in Frankreich, dass er Gewerbetreibender mit Umsatzsteuer-ID ist und zeigt diese vor. Daraufhin stellt ihm der französische Lieferant die Rechnung ohne französische Umsatzsteuer aus.
Vorteil: Der französische Lieferant muss diese Umsatzsteuer nicht mehr abführen und der deutsche Gewerbetreibende muss sich diese Umsatzsteuer nicht mehr (mühselig) vom französischen FA zurück holen, Formular- und Papierkrieg gespart. So kann jeder Gewerbetreibende innerhalb der EU einkaufen von Unternehmer zu Unternehmer.
Ein weiterer Vorteil: Wenn man selbst Rechnungen ausstellt (als Gewerbetreibender ist man dazu verpflichtet, sowie der Rechnungsbetrag >150 € lautet), kann man diese Umsatzsteuer-ID als Pflichtangabe verwenden und kann so verhindern, dass die Steuernummer im Zusammenhang mit meiner Bankverbindung missbraucht wird.
Nachteil: Es handelt sich um eine Kann-Bestimmung und man muss diese Umsatzsteuer-ID auf ihre Gültigkeit überprüfen. In unserem Beispiel kann der französische Lieferant dem Catering-Service aus Karlsruhe diese Rechnung ohne Umsatzsteuer ausweisen, muss es aber nicht.
Diese Regelung greift immer, wenn ein Unternehmer im Ausland einkauft. Ich kann also nicht als deutscher Unternehmer meinen PC im Media-Markt in Deutschland einkaufen und um eine Rechnung ohne Ausweisung der Umsatzsteuer bitten.
Als Unternehmer ist man verpflichtet, diese Umsatzsteuer-ID zu überprüfen. In unserem Beispiel bedeutet das: Wenn der französische Lieferant die Umsatzsteuer-ID des deutschen Gewerbetreibenden nicht überprüft und es stellt sich heraus, dass sie nicht existiert, muss er die Umsatzsteuer an das französische FA abführen.
Wo kann man diese Umsatzsteuer-ID überprüfen? Dazu geht man auf die Seite des Bundeszentralamtes für Steuern in Saarlouis unter http://www.bzst.bund.de/ -> Umsatzsteuer-IdNr -> Bestätigungsverfahren -> Online-Bestätigungsanfrage.
In Deutschland beginnt die Umsatzsteuer-ID mit DE, anschließend folgt die eigentliche Nummer.
Grüßle Yvonne |
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Yvonne Nordt
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