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Adriana

Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 193

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Hallo allen,
tja, das Network hat prima angefangen, ein Start für alle. Mittlerweile ist die Website für alle Partner auch in versch Sprachen (Deutsch, Englisch, Spanisch) www.AgeLessDetox.com , einige Teams haben auch andere Sprachen vorbereitet (wie z.B. Polnisch), prima. Eine kostenlose Vorregistrierung ist auch möglich, um sich mal das Innenleben anzuschauen, wie hier www.AgeLessGratis.com OK, das ist die Theorie.
Kommen wir jetzt auf die Produkte zu sprechen. Die ersten haben bereits die Produkte bekommen. Konnten bereits ausprobieren und testen, worauf andere noch warten müssen.
Nun? Wie ist es? Wie ist Euer erste Eindruck? Wie läst sich das AgeLess-Serum auftragen? Wie füllt es sich an? Wie ist die Wirkung von ReNew ? Schon was getestet? Schon Pfunde verloren? Reiner geworden?
Wie sind die genauen INCI der Produkte?
Was können die Produkte wiklich und wie schnell merkt/sieht man was?
Wird auf der Homepage zu viel versprochen oder kommt es der Wahrheit nahe?
Laßt uns über die Erfahrungen am eigenen Leibe sprechen.
Freue mich auf den Austausch.
Schöne Grüße
Adriana www.AgeLessDetox.com und www.AgeLessGratis.com |
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mattino
Anmeldungsdatum: 29.12.2005
Beiträge: 2

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Hallo Adriana,
ich würde gerne das ReNew ausprobieren aber ohne Geschäftspartner zu werden, da ich in meinem Network gut beschäftigt bin und kein weiteres mehr annehmen kann, es füllt mich aus
Ich habe schon viele gefragt, ob Sie mir das neue Produkt verkaufen könnten, jedoch habe ich immer die gleiche Aussage gehört, anmelden und VP werden. Das möchte ich nicht.
Meine Frage nun an Sie, können Sie mir weiterhelfen.
Beste Grüsse
Mattino |
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Andreas Dorow

Alter: 50
Anmeldungsdatum: 23.04.2005
Beiträge: 3279
Wohnort: Rodenbach

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Zitat: Ich habe schon viele gefragt, ob Sie mir das neue Produkt verkaufen könnten, jedoch habe ich immer die gleiche Aussage gehört, anmelden und VP werden. Das möchte ich nicht.
Meine Frage nun an Sie, können Sie mir weiterhelfen.
Auf die Antwort bin ich gespannt.
Andreas |
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Adriana

Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 193

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Hallo Mattino,
na klar. Sie müssen doch kein VP werden, wenn Sie das Produkt ausprobieren/kaufen wollen. Gehen Sie doch auf die Homepage : www.AgeLessRenew.com und bestellen das Produkt als KUNDE.
Fertig aus. Bei Fragen können Sie mich gerne kontaktieren.
Wünsche Ihnen viel Freude beim Kauf und dann beim Ausprobieren.
Adriana |
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_________________ www.AgeLessDetox.com
Weil online-business die Zukunft ist |
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Mod 0815
Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1911

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Ich würde mich vorab erst einmal um eine vernünftige Preisangabe kümmern, denn es werden für den Verbraucher Produkte angeboten, deren Preis er erst nach erfolgter Registrierung erfahren kann.
Absatz 4 des § 4 der Preisangabenverordnung besagt:
(4) Waren, die nach Katalogen oder Warenlisten oder auf Bildschirmen angeboten werden, sind dadurch auszuzeichnen, dass die Preise unmittelbar bei den Abbildungen oder Beschreibungen der Waren oder in mit den Katalogen oder Warenlisten im Zusammenhang stehenden Preisverzeichnissen angegeben werden.
http://bundesrecht.juris.de/pangv/__4.html
Die ganze Verordnung:
http://bundesrecht.juris.de/pangv/index.html
An anderer Stelle heißt es:
Die Vorgaben der Preisangabenverordnung, insbesondere § 1 PAngV, gelten auch im Internet. Jeder Anbieter muss danach gegenüber den Endverbrauchern die Entgelte für die Nutzung der Dienste vor dem Zugriff angeben. § 4 Abs. 4 PAngV stellt klar, dass jedes auf Bildschirm übertragene Angebot mit einer Preisangabe (incl. einer Angabe der Mehrwertsteuer) versehen sein muss.
INTERNET RECHT Skript_September2008 Seite 251ff
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_September2008.pdf
Genauso unzulässig ist es, die Preise in fremder Währung -hier US Dollar- anzugeben.
Währung
In Deutschland müssen Preise selbstverständlich in Euro angegeben werden. Es ist den Geschäftsleuten jedoch anheim gestellt, daneben weitere Preisinformationen zu geben (z. B. in Schweizer Franken als Vergleichspreis in Grenzgebieten). Allerdings darf das nicht zur Irreführung der Verbraucher führen.
Die Euro-Preise sollten daher hervorgehoben werden.
http://www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz/pdf/ratgeberpreiskompl.pdf
Dort Seite 16
Das dann noch die Rückgabebedingungen in keinster Weise dem geltenden deutschen Recht entspricht, ist schon fast egal.
§ 1 Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen
(1) Der Unternehmer muss dem Verbraucher gemäß § 312c Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs folgende Informationen zur Verfügung stellen:
1.
seine Identität, anzugeben ist auch das öffentliche Unternehmensregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer oder gleichwertige Kennung,
2.
die Identität eines Vertreters des Unternehmers in dem Mitgliedstaat, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, wenn es einen solchen Vertreter gibt, oder die Identität einer anderen gewerblich tätigen Person als dem Anbieter, wenn der Verbraucher mit dieser geschäftlich zu tun hat, und die Eigenschaft, in der diese Person gegenüber dem Verbraucher tätig wird,
http://bundesrecht.juris.de/bgb-infov/__1.html
In Gänze:
http://bundesrecht.juris.de/bgb-infov/index.html
Nebst der Widerruf bzw. Rückgabebelehrung:
http://bundesrecht.juris.de/bgb-infov/anlage_2_24.html
http://bundesrecht.juris.de/bgb-infov/anlage_3_25.html
So langsam sollten US Firmen es mitbekommen haben, das hier ein anderer Gesetzeswind weht und nicht immer wieder versuchen, dem Verbraucher ihre Produkte unter Verletzung geltender Vorschriften unterzujubeln. |
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_________________ Im übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist,
für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht.
(Kurt Tucholsky) |
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Uservorstellung
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Chris Isaac
Alter: 59
Anmeldungsdatum: 02.05.2008
Beiträge: 153
Wohnort: Friesenheim

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@ all
Zitat: So langsam sollten US Firmen es mitbekommen haben, das hier ein anderer Gesetzeswind weht und nicht immer wieder versuchen, dem Verbraucher ihre Produkte unter Verletzung geltender Vorschriften unterzujubeln.
@ Mod 0815
BRAVO! Das hätte ich nicht besser formulieren können! Weiter so!
Da fällt mir doch prompt eine Firma ein, auf die das oben gesagte auch zutrifft: Die "Firma" FFi, die nach wie vor ihre wirkungslosen Sprit-Spar-Pillen hier verhökert. Aber das gehört dann wohl in eine andere Rubrik...
Chris |
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Adriana

Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 193

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Hallo allen,
tja, da kommt man vom Tennis und sieht gleich so viele Beiträge. OK der Reihe nach.
Preisangabe: Der Interessent kann die Preise sehen, ohne sich vorher registriert zu haben. Und zwar hinter dem Button Distributor ( da stehen die Preise fürs Abo, für Einmalkauf, für den Distributor) . Zugegen es ist etwas unglücklich auf der Homepage dargestellt und genau das habe ich schon im Büro mitgeteilt. Ich hoffe, dass die Kundenpreise bald neben den Produkten stehen. Dies jedoch nicht deshalb, weil es ein deutsches Gesetz so vorschreibt, sondern damit Kunden es schneller finden (die Firma ist doch in den USA, warum sollte sie nach deutschem Recht ihre Homepage erstellen?)
Preisangabe in Fremdwährung: Die Firma hat ihren Sitz im Ausland, warum soll sie Preise in Euro nennen?
Rückgabebedingungen: Warum müssen diese ausgerechnet dem deutschen Recht unterliegen, wenn die Firma im Ausland ansässig ist?
Dann noch ein ganz praktisches Beispiel. Ich selbst bestelle Waren in Polen, Lettland, Deutschland und sogar in Marokko (also immer im Ausland, denn ich selbst lebe in diesen Ländern nicht). Noch nie ist mir in den Sinn gekommen, dass diese Firmen, nur weil ich als Kunde Waren bei der Firma kaufe, ihre Waren in der Währung MEINES Landes darstellen und ihre Homepages nach den Richtlinien des Landes erstellen, in dem ich (also der KUNDE) lebe. Oder verstehe ich hier etwas miss? Denn dieses Beispiel ist direkt aus dem Leben gegriffen. Ich kaufe z.B. in Polen ein. Dieses Land hat seine Gesetze und seine Landeswährung und kann doch nicht für jeden Kunden aus dem Ausland die Produkte in dessen Währung darstellen oder seine Homepage nach FREMDländischen Gesetzen erstellen.
Ich hoffe, dass wir bald tatsächlich Produkterfahrungen hier austauschen können, denn das war meine eigentliche Intuition bei Erstellung des Threads hier.
Bis dann also, sonnige Grüße
Adriana |
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_________________ www.AgeLessDetox.com
Weil online-business die Zukunft ist |
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Mod 0815
Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1911

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(die Firma ist doch in den USA, warum sollte sie nach deutschem Recht ihre Homepage erstellen?)
Weil sie sich an deutsche Verbraucher wendet und deswegen auch für den Endverbraucher deutsches Recht gilt.
Preisangabe in Fremdwährung: Die Firma hat ihren Sitz im Ausland, warum soll sie Preise in Euro nennen?
Weil die Preisangaben Verordnungen das so vorschreiben.
Rückgabebedingungen: Warum müssen diese ausgerechnet dem deutschen Recht unterliegen, wenn die Firma im Ausland ansässig ist?
Weil diese Widerufs- oder Rückgabebedingungen dem deutschen Recht unterliegen, wenn ein Vertrag mit einem Endkunden mit deutschem Wohnsitz geschlossen wird.
Man nimmt doch auch liebend gerne Geld von deutschen Kunden, also hat man sich auch bei Vertragsabschlüssen deutschem Recht anzupassen.
Zitat: III. Online-Einkauf im Ausland
1. Welches Recht gilt bei Einkäufen im Internet, bei denen der Verkäufer im Ausland sitzt?
Grundsätzlich gilt das Recht des Verkäufers, nicht jedoch, wenn ein Unternehmer an einen deutschen Verbraucher verkauft: in diesem Fall bleibt deutsches Verbraucherschutzrecht anwendbar.
2. Kann ich daher beruhigt im Ausland einkaufen, weil deutsches Fernabsatzrecht gilt?
Das Problem besteht in der Praxis der Durchsetzung des deutschen Rechts. Auch wenn deutsches Recht gilt und vor einem deutschen Gericht ein Urteil erstritten wird, ist längst noch nicht sichergestellt, dass das Urteil im Ausland anerkannt bzw. erfolgreich vollstreckt wird.
3. Wie kann ich mich vor Mißbrauchsfällen absichern?
Im Zweifel sollte man die Finger auch von einem scheinbar noch so verlockenden Schnäppchen lassen, es sei denn, es wird ein anerkanntes Treuhandsystem zur Zahlung verwendet oder es ist sichergestellt, dass die Zahlung im Mißbrauchsfall etwa durch ein Kreditkartensystem widerrufen werden kann.
http://www.ra-hahn.de/faq-item+M5dd7c59f34b.html?&tx_simplfaq_pi1[cat]=14&tx_simplfaq_pi1[faq]=1172
Rechtsanwalt Hahn Dozent für IT- und Medienrecht: Internet.recht
Für die Erbsenzähler, auch wenn das Fernabsatzgesetz in das BGB übergegangen ist, gelten diese Vorschriften bezüglich ausländischer Anbieter vs. deutscher Verbraucher nach wie vor. |
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_________________ Im übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist,
für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht.
(Kurt Tucholsky) |
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Adriana

Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 193

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Interessant. Wenn ich also als Spanier in Polen was bestelle, dann muss Polen spanische Gesetze beachten? Ist das denn wirklich durchsetzbar? Ich meine rein in der Praxis? Mir würde doch jeder polnische Verkäufer sagen, dass er eine Firma in Polen hat und wenn ich nicht nach seinen Gesetzen dort einkaufe, dann ist ihm das auch gleichgültig, er wird - in dem Falle geht es um Spanien - doch nicht seine HP entsprechend spanischen Gesetzen aufstellen, nur weilda ein Kunde aus Spanien bei ihm einkaufen möchte. Ich habe noch von keinem Unternehmen gehört, dass z.B. die Produktpreise in allen möglichen Währungen der Welt darstellt, nur weil eventuell Kunden aus den Ländern bei ihm was kaufen. OK, ich muss zugeben, dass dies schon in der Theorie kompliziert ist und in der Praxis ... meiner Meinung nach, nur sehr schwer durchsetzbar, oder?
Wie auch immer. Lasst und über die Produkte reden, denn das war das Ziel des Threads.
sonnige Grüße
Adriana |
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Adriana

Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 193

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Übrigens ... ich kaufe oft bei deutschen Unternehmen (für mich also im Ausland) und die haben sich noch nie um die spanischen Gesetze gekümmert, die AGB der deutschen Unternehmen galten für und alle diese Unternehmen haben gerne meine Bestellungen entgegengenommen und mein spanisches Geld kassiert. Irgendwie funktioniert das in keiner Richtigung , so jedenfalls meine eigene Erfahrung beim Einkauf im Ausland (Deutschland, Polen, Lettland Marokko).
Vielleicht jetzt was über die Produkte? |
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