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 Nobody 3
Gast






BeitragVerfasst am: 29/6/2005, 06:28  Titel: Frage Re: Handelsspanne korrekt definiert Antworten mit ZitatNach untenNach oben

hemmerling hat folgendes geschrieben:
EK o. MWst - hmmm aber die meisten Kleingewerbetreibenden wie es MLMer nun mal sind, sind doch eh nicht Vorsteuerabzugsberechtigt,
d.h. sie zahlen IMMER auch die Mehrwertsteuer, sollten also auch im EK MIT MWst als Bezugspreis annehmen ????


Wie leider üblich von Dir mal wieder nicht ganz richtig.

Wer nicht vorsteuerabzugsberechtigt und als Kleinunternehmer angemeldet ist, führt die eingenommene MwSt nicht ans Finanzamt ab. Da er die Umsatzsteuer auf den EK zahlt, auf den höheren VK einnimmt, bleibt ihm unter'm Strich also mehr übrig...
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 Susan Kreuzig
Networkerin


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BeitragVerfasst am: 29/6/2005, 06:47  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Moin @ all!

Interessante Diskussion, die mich auch neugierig gemacht hat, noch einmal genau nachzurechnen. Da "meiner" Networkfirma ja auch immer vorgewurfen wird, dass wir mit falschen Zahlen werben.

Ich persönlich rechne immer netto zu netto und zwar ist für mich der VK netto 100% und mein EK netto ist dann X % und die Differenz ist dann für mich meine Handelsspanne. Deshalb schrieb ich auch im "O"-Thread, dass die Handelspanne korrekt zwischen 10 und 35% liegt.

Nun habe ich mal alle hier angeführten Rechenarten an einem Produkt durchgerecht und komme zu folgende Ergebnissen:

EK netto 6,16 €
VK netto 8,62 €
VK brutto 10,00 €

1.
VK netto 8,62 € = 100%, dann ist EK netto 6,16 € = 71,46% und somit die Handelsspanne = 28,54%

2.
EK netto 6,16 € = 100%, dann ist VK netto 8,62 € = 139,94% entspricht einer Handelsspanne = 39,94%

3.
EK netto 6,16 € = 100%, dann ist VK brutto 10,00 € = 162,34% wäre eine Handelsspanne = 62,34%

Die 3. Variante ist für mich total absurd, denn wenn ich etwas rechne, dann immer netto zu netto oder brutto zu brutto!

Die Rechnung hat mir insoweit etwas gebracht, dass eben die meisten MLM-Firmen, wie "meine" auch von EK netto zu VK netto rechnet und dann eben auf ca. 40% kommt.

Man lernt eben nie aus Wink

LG, Susan
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 Editha Koettner
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BeitragVerfasst am: 29/6/2005, 07:02  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Guten Morgen, Susan,

wenn Du die 6,16 € nimmst und 40% drauf rechnest, kommst Du auf genau 8,62 €. Und genau das ist die Handelsspanne. Dann noch 16% USt drauf und Du hast den VK.

Netto - brutto zu rechnen ist Dünnsinn, weil es nicht passen kann.

Liebe Grüße und einen schönen Tag
wünscht Editha
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http://www.nano-service.de
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 Susan Kreuzig
Networkerin


Alter: 35
Anmeldungsdatum: 12.12.2004
Beiträge: 1091
Wohnort: Biberach-Stafflangen

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BeitragVerfasst am: 29/6/2005, 07:14  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Guten Morgen Editha,

danke für deine Antwort.

Ja das ist mir schon klar und somit würde die Aussage von "O" ja eben doch stimmen, was ja so oft bestritten wurde.

Aber wie schrieb Norbert:

kaufmännisch korrekt hat man bei einem Produkt, das einen 40%igen Kalkulationszuschlag beinhaltet eine Handelsspanne von 29%.

Also ich bleibe bei meiner Berechnung VK netto = 100% zu EK netto = x% und die Differenz ist die Handelsspanne.

LG, Susan
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 hemmerling



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BeitragVerfasst am: 29/6/2005, 08:09  Titel: Frage Re: Handelsspanne korrekt definiert Antworten mit ZitatNach untenNach oben

norbert hat folgendes geschrieben:

Kaufmännisch ist die Handelsspanne allerdings der EK-Vorteil (VK m. MWSt = 100% - EK o. MwSt = 70% = Handelsspanne = 100-70 = 30%), da eine Spanne eigentlich innerhalb 100% liegt.


norbert hat folgendes geschrieben:

Wer nicht vorsteuerabzugsberechtigt und als Kleinunternehmer angemeldet ist, führt die eingenommene MwSt nicht ans Finanzamt ab. Da er die Umsatzsteuer auf den EK zahlt, auf den höheren VK einnimmt, bleibt ihm unter'm Strich also mehr übrig...

aber er kann EBEN nicht

VK mit MWst
gegen
EK ohne MWst

rechnen, wie Du es gesagt hattest,

sondern muss Brutto-Brutto rechnen,
was in der Tat "mehr" ist als "Netto-Netto",

aber bei der Handelsspanne / dem Kalkulationszuschlag zum gleichen Ergebnis führt (hoffentlich ), weil die Zahl durch die man teilt ja auch von der MwSt befreit ist oder eben nicht.

( Wer Mehrwertsteuer als Kleinunternehmer nicht ausweisen darf, kann auch Umsatzsteuer bei Einnahmen und Ausgaben nicht gegeneinander verrechnen. Aber ich seh ein, dass ich in dem Bereich noch völliger Anfänger bin ).
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 hemmerling



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BeitragVerfasst am: 29/6/2005, 09:14  Titel: Frage Re: Handelsspanne korrekt definiert Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Also nochmal alle Zahlen sauber zum Mitschreiben

100,00 EUR VK brutto
_86.21 EUR VK netto
_60,00 Euro EK netto
_69,60 Euro EK brutto

100 EUR - 60.00 EUR = 40.00 EUR
100 EUR - 69.60 EUR = 30.40 EUR

86.21 EUR - 60.00 EUR = 26.21 EUR

Kalkulations-Abschläge:
VKbrutto-EKnetto / VKbrutto (unrealistisch)
40.00 / 100.00 = 40%

VKbrutto-EKbrutto / VKbrutto
30.40 / 100.00 =30.40 %

VKnetto-EKnetto / VKnetto
26.21 / 86.21 =30.40 %

Kalkulations-Aufschläge
VKbrutto-EKnetto / EKnetto ( unrealistisch )
40.00 / 60.00 = 66%

VKbrutto-EKbrutto / EKbrutto
30.40 / 69.60 = 44%

VKnetto-EKnetto / EKnetto
26.21 / 60 = 44%

Adlexikon
http://abgabepreis.adlexikon.de/Abgabepreis.shtml
schreibt:
Die Handelsspanne des Einzelhändlers ist die Differenz der Abgabepreise, verringert um die Mehrwertsteuer.

MLM-Akademie
http://www.mlm-akademie.de/lexikon.htm
schreibt:
Handelsspanne
Die Handelsspanne (Gewinn des Vertriebs-mitarbeiters) ist die Differenz zwischen Netto-Verkaufspreis und Netto-Einkaufspreis.

Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Handelsspanne
schreibt:
Die Handelsspanne ist im Handel die Differenz zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis (Wareneinsatz). Sie stellt das Entgelt für die vom Handel erbrachte Leistung, der Handelsfunktionen dar. In der Handelskalkulation setzt sich die Handelsspanne aus den Handlungskosten und aus dem Gewinn zusammen. Die Handelsspanne kann als absoluter Betrag (absolute Spanne, Betragspanne) sowie als relative Prozentzahl (relative Spanne, Prozentspanne) und hier als Aufschlagspanne (auf den Einstandspreis) oder Abschlagsspanne (vom Verkaufspreis) angegeben werden. Ein Händler kalkuliert beispielsweise auf den Einkaufspreis (netto) von 50,00 EUR 100 % Aufschlag. Dies entspricht einem Verkaufspreis von netto 100,00 EUR (brutto 116,00 EUR). Die Abschlagspanne hingegen beträgt 50% (50% von 100 = 50). (1-((EKnetto * 1.16) / VKbrutto)) * 100 = Spanne in %

Nowa mit seinem Brutto-zu Netto liegt also offensichtlich VÖLLIG falsch, und das TROTZ seiner kaufmännischen Erfahrung.

Alle Definitionen sagen aber nichts darüber aus, ob bei bezogenen Zahlen der Bezugswert der EK oder der VK ist.
also 30 oder 43%

Nowa, hast Du irgend ein gedrucktes Lehrbuch ( auch aus alten Zeiten,oder gar aktuell) zur Hand, wo das mit der Handelspanne so erklärt wird, daß sie NICHT ÜBER 100% sein kann ?


Klar ist, wenn ein MLMer mit Vorteilskunden redet, WIEVIEL die sparen: Die sparen selbstverständlich NUR die kleinere Abschlagsprozentzahl !!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Also hier 30.40% Sparen beim Einkauf == Abschlagsprozenzahl


Mit welchen Zahlen werben die MLM-Unternehmen, mit welchen die Partner ? Ich kann nach meiner Recherche niemanden verurteilen, aber das Werben mit ach-so-hohen Gewinnspannen ist halt...zweideutig.


Zuletzt bearbeitet von hemmerling am 29/6/2005, 09:26, insgesamt 2-mal bearbeitet
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BeitragVerfasst am: 29/6/2005, 09:18  Titel: Frage Re: Handelsspanne korrekt definiert Antworten mit ZitatNach untenNach oben

hemmerling hat folgendes geschrieben:
aber er kann EBEN nicht

VK mit MWst
gegen
EK ohne MWst

rechnen, wie Du es gesagt hattest,

sondern muss Brutto-Brutto rechnen,
was in der Tat "mehr" ist als "Netto-Netto",


Eben! Ich verstehe nicht, wo Du ein Problem siehst, wenn's mehr ist als andersrum...

Zitat:
aber bei der Handelsspanne / dem Kalkulationszuschlag zum gleichen Ergebnis führt (hoffentlich ), weil die Zahl durch die man teilt ja auch von der MwSt befreit ist oder eben nicht.


In der Handelskalkulation kommt die Umsatzsteuer doch gar nicht vor, die interessiert doch den Kaufmann gar nicht als quasi durchlaufender Posten.

Zitat:
( Wer Mehrwertsteuer als Kleinunternehmer nicht ausweisen darf, kann auch Umsatzsteuer bei Einnahmen und Ausgaben nicht gegeneinander verrechnen. Aber ich seh ein, dass ich in dem Bereich noch völliger Anfänger bin ).


Wer Vorsteuer und Umsatzsteuer verrechnen darf (vorsteuerabzugsberechtigt ist), muss die Differenz ans Finanzamt abführen. Kleinunternehmer führen keine Umsatzsteuer ans Finanzamt ab, dürfen auf Rechnungen nur die MwSt nicht gesondert angeben, nicht einmal erwähnen, obwohl diese im VK selbstverständlich vom Endkunden mit eingenommen wird, da der VK-Preis sich ja nicht ändert.

Zitat:
Nowa mit seinem Brutto-zu Netto liegt also offensichtlich VÖLLIG falsch


Quatsch! An keiner Stelle rechne ich so!

Zitat:
Nowa, hast Du irgend ein gedrucktes Lehrbuch ( auch aus alten Zeiten,oder gar aktuell) zur Hand, wo das mit der Handelspanne so erklärt wird, daß sie NICHT ÜBER 100% sein kann ?


Die Handelsspanne selbst beträgt ja auch niemals 100%

Der EK beträgt 100% und legst Du die Handelsspanne mit 40% drauf, hast Du einen VK i. H. v. 140% gemessen am EK. Ziehst Du vom VK (140%) die 100% des EK ab, bekommst Du die Handelsspanne bzw. Kalkulationszuschlag heraus: 40%.

Die Formel auf der vorherigen Seite (Berechnung der Handelsspanne) ist übrigens aus einem Lehrbuch, Du findest sie auch im Internet an verschiedenen Stellen.
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 hemmerling



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BeitragVerfasst am: 29/6/2005, 09:29  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Zitat:
Die Rechnung hat mir insoweit etwas gebracht, dass eben die meisten MLM-Firmen, wie "meine" auch von EK netto zu VK netto rechnet und dann eben auf ca. 40% kommt.


Das stimmt bedenklich....
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Network Marketing funktioniert nur, weil man weiß, wie es
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 hemmerling



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BeitragVerfasst am: 29/6/2005, 09:33  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

@Nowa,
Danke wieder mal was gelernt, ABER:

"Sparen Sie 30.40 % beim Einkauf"
MUSS
dann unbedingt der geringere Abschlagzwert sein!!!!!!!!!!!
D.h. wer mit Vorteilskunden redet oder bei MLMern von "günstigen Einkaufspreisen auch als MLM-Partner" redet,
der darf NICHT vom Kalkulationszuschlag von 44% ausgehen !!!!!!!!!

Praktisch hiesse das, dass in den Dokumentationen und Werbeflyern der Firmen ZWEI verschiedene Prozentzahlen auftauchen müssten - das tun sie ja aber doch wohl nicht ?!!?!!?

Also "Sparen Sie 30.40% beim Einkauf zum Eigenverbrauch - Ihre Handelsspanne beim Einkauf zum Weiterverkauf an Kunden beträgt 44%"

das gibts doch nicht.

Und bei REINEM Empfehlungsmarketing ist ja wieder ALLES ANDERS:
Dort GIBTS ja keine Einkaufspreise, d.h. es muss IMMER die geringere Zahl der Abschlagskalkulation verwendet werden.....

Also "Verdienen Sie 44% bei einem Handelsgeschäft (FLP,Herbalife)"
ist gleichwertig mit
"Verdienen Sie durch Ihre Empfehlungen 30.40%, wenn der Kunde bei uns dem MLM-Unternehmen kauft".
.. das versteht aber doch kein nicht kaufmännisch geschulter MLM-Frischling!!!!!!!!!!!!!!!!!!


Zuletzt bearbeitet von hemmerling am 29/6/2005, 09:40, insgesamt einmal bearbeitet
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BeitragVerfasst am: 29/6/2005, 09:36  Titel: Frage Re: Handelsspanne korrekt definiert Antworten mit ZitatNach untenNach oben

norbert hat folgendes geschrieben:
hemmerling hat folgendes geschrieben:
aber er kann EBEN nicht

VK mit MWst
gegen
EK ohne MWst

rechnen, wie Du es gesagt hattest,

sondern muss Brutto-Brutto rechnen,
was in der Tat "mehr" ist als "Netto-Netto",


Eben! Ich verstehe nicht, wo Du ein Problem siehst, wenn's mehr ist als andersrum...

Du rechnest aber Brutto - Netto, was NOCH VIEL MEHR IST, und insbesondere bei den bezogenen Prozent-Kennzahlen zu völlig wirr überhöhten Prozentzahlen führt...
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