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Rainer_Bünning

Networker
Anmeldungsdatum: 21.12.2004
Beiträge: 391
Wohnort: Eutin

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Moin, moin,
wir leben bekanntlich in einer Demokratie ... die Grundlage für das Zusammenleben ist das Grundgesetz, das in den ersten Artikeln quasi die Menschenrechte widergibt.
Unter anderem gehört die Meinungsfreiheit zu den Grundrechten. Die Meinungsfreiheit eines Menschen findet jedoch dort ihre Grenzen, wo die (Menschen)Rechte anderer Menschen verletzt werden.
Auf diesem Forum schreiben nicht wenige, vor allem aber nicht-anonyme Networker/innen, auch sehr kritische Anmerkungen zu den verschiedensten Themen, unter Beachtung der Rechtsnormen.
In Betracht kommen Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede, geregelt im Strafgesetzbuch (§§ 184 ff. StGB) und andere Tatbestände, zum Teil im UWG geregelt, zum Teil in Bezug auf das Urheberrecht (Copyright).
Diese Recht-Verletzungen sind zum größten Teil Antragsdelikte, werden also aufgrund einer Strafanzeige in Verbindung mit einem Strafantrag verfolgt. Von der Erstattung der Anzeige bis zur Aufnahme der Ermittlungen können leicht mehrere Wochen bis einige Monate vergehen.
Die Auswirkungen auf dieses Forum sind im Zuge solcher Verfahren, daß der Forumsbetreiber von Ermittlungsbehörden aufgefordert wird, die jeweils gespeicherten Daten der hier anonym agierenden Recht-Verletzer (Angezeigten) herauszugeben. Um zunächst eine Feststellung der Identität zu erreichen.
Nicht anonym schreibende Mitglieder des Forums können indes immer direkt kontaktiert werden, im Extremfall auch sofort auf Unterlassung etc. in Anspruch genommen werden.
Wenn anonyme Gestalten nun gesperrt werden, bleibt der Forumsbetreiber nicht nur im Hinblick auf Anfragen / Vernehmungen der Ermittlungsbehörden verschont, sondern kann normalerweise auch nicht haftbar gemacht werden in Bezug auf die Recht-Verletzungen.
Stellt ein anonymer Poster hier zum Beispiel irgendwo im Internet kopierte Fotos oder andere Dokumente / Texte ein, ohne Quellenangabe, ohne den Rechte-Inhaber gefragt zu haben, steht der Forumsbetreiber letztendlich dafür gerade, bekommt also Stress und Ärger. Während die anonymen Poster meinen, daß sie sich einfach mal flott verdrücken können, wenn es Stress gibt. Insgesamt ist festzustellen, daß insbesondere anonyme Poster, die in Foren vor allem andere Menschen und Unternehmen mit strafrechtlichen Tatbeständen angehen, auch besonders feige Zeigenossen sind.
Frage ist auch, ob dieses Forum es nötig hat, ins Ausland verlagert zu werden, nur damit anonyme Feiglinge weiter meinen, unbehelligt agieren zu können?
Oder ob es nicht sehr viel besser ist, im Rahmen unserer Rechtsordnung zu diskutieren, zu werben, zu plänkeln, zu kritisieren?
Abschließend noch ein Exkurs mit Texten von einer anderen Internet-Präsenz, die in den FAQs recht ausführlich erläutert:
http://www.verwitwet.de/baseportal/baseportal.pl?htx=/verwitwet.de/foren/faq&namerein=&sid=#12
"Welche Rechtsverletzung gibt es? Was sind die Folgen?
Persönlichkeitsrechtsverletzung
Wer andere Poster persönlich angreift bzw. verunglimpft begeht eine Persönlichkeitsrechtsverletzung.
Datenschutzverletzung
Wer Namen, Adressen, E-Mails und Funktionen Anderer postet, begeht eine Datenschutzverletzung.
Fernmeldegeheimnis
Wer E-Mails, auch auszugsweise, in Foren kopiert, verletzt das Fernmeldegeheimnis.
Briefgeheimnis
Wer Briefe, auch auszugsweise, in Foren kopiert oder zitiert, verletzt das Briefgeheimnis.
Urheberrechtsverletzung
Wer Zeitschriftenartikel, Print- oder Onlinefotos oder Postings von Anderen kopiert oder sonst wie veröffentlicht, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Schadensersatzforderungen sind zu erwarten, wenn nicht ausdrücklich das Material zur Weiterverwertung frei gegeben wurde.
Copyright-Verletzungen
Wer Bilder aus Zeitschriften ohne Zustimmung des Rechteinhabers kopiert, begeht Copyright-Verletzungen.
Markenrechtsverletzung
Wer Marken-Namen, -Logos, -Schriftzüge und -Symbole ohne Zustimmung des Inhabers präsentiert, begeht eine Markenrechtsverletzung. Das gilt auch für Ähnlichkeiten.
Geschäftsschädigung
Die Verbreitung von Gerüchten wie Entlassungen, Firmenpleiten und abwertende Verwendungen von Markenzeichen ist strafbar. Wer Firmen oder Produkte pauschal verurteilt oder durch Postings dafür sorgt, dass Firmen in ihrem Verkauf beeinträchtigt werden, begeht Geschäftsschädigung.
Üble Nachrede
Hingegen ist die Meinungsbildung zu den Qualitäten eines Produktes innerhalb eines Forums zulässig, so lange keine pauschalen Abwertungen über den kritisierten Hersteller oder das Produkt enthalten sind. Beispiele:
o "Die Firma XXX hat mein Schreiben ausweichend beantwortet" (zulässig).
o "Aber ich bin ja nicht anderes von Herrn XXX gewohnt , der ist ja allgemein bekannt dafür" (unzulässig).
Üble Nachrede nennt sich der Tatbestand, weil aus Einzelbeispielen eine Verallgemeinerung hergeleitet wird, die auf keinen Fall juristisch durchgehalten werden kann.
Was ist, wenn ich doch das Forenrecht verletzte?
Wenn ich die genannten Rechtsverletzungen begangen habe, reicht schon ein Hinweis bzw. eine Aufforderung zur Beseitigung, evtl. mit Fristsetzung, aus.
Sollte darauf keine Reaktion erfolgen, kann der Betroffene auf Unterlassung klagen und gegebenenfalls Schadensersatz geltend machen. Außerdem kann er Anzeige erstatten und dabei auf die Rechtsverletzungen hinweisen, worauf die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft tätig werden muss.
Ordnungswidrigkeiten nach dem Datenschutz- und Teledienstgesetz können mit bis zu 50.000 Euro belegt werden. In kritischeren Fällen droht sogar Haftstrafe.
Gegebenenfalls lassen sich auf Antrag der Staatsanwaltschaft auch anonyme Postings an Hand ihrer IP-Adresse zum Urheber zurückverfolgen und dieser kann für sein Tun haftbar gemacht werden."
Quelle -
http://www.verwitwet.de/baseportal/baseportal.pl?htx=/verwitwet.de/foren/faq&namerein=&sid=#12
Dieser Beitrag wurde zusätzlich vom Admin am 28.06.2005 überarbeitet. Eine Passagen, die sich auf eine Umfrage bezogen wurden enfernt. Herr Jundt |
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Zuletzt bearbeitet von Rainer_Bünning am 17/6/2005, 05:29, insgesamt einmal bearbeitet |
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