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Silke Baumer

Alter: 43
Anmeldungsdatum: 28.09.2005
Beiträge: 1775
Wohnort: Plochingen

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@ simpsen
Wenn Dein Kollege der 21er ist, wird er es jetzt immer noch sein, wenn Deine DL Partner nach wie vor Umsatz machen. Nur nicht mit 3 Linien, sondern + Deine EL. Im günstigsten Fall bekommt er jetzt sogar mehr Geld
Der geschobene Bonus ist wieder etwas anderes, den bekommen OL wenn z.B. ein 21er auch einen 21er hat.
Beispiel
Du hast einen 21er mit 14000 PW und bist selbst auch 21er, hast aber neben Deinem 21er nur 4000 PW.
LR zahlt auf einen 21er in der ersten Ebene 7 % Sonderbonus.
Weil Du neben Deinem 21er nur 4000 PW hast bekommst Du diesen Sonderbonus nur anteilig, also nicht auf 14000 PW nur auf 4000 PW. Die 7 % auf die restlichen 10 000 PW gehen an den nächsten OL über Dir.
Aber das sind Feinheiten die so nicht jedem erzählt werden und der Grund für die Klage von Martin Yandimuglou. Denn das geht weiter in jeder Stufe des MP von LR.
@ lion als TL unterschreibt man einen extra TL Vertrag. Von diesem kann man zurücktreten und nur noch einfacher Berater sein.
LG
Silke |
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_________________ Das größte Geheimnis des Erfolgs ist es keins daraus zu machen- Die Taschenlady
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Lion

Alter: 45
Anmeldungsdatum: 01.06.2008
Beiträge: 4517

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Danke, ich glaube, jetzt bekomme ich es halbwegs zusammen?
Noch eine Frage: Diese Wettbewerbsklausel gibt es nur im TL-Vertrag?
Ist irgendwo geregelt, dass man von diesem zurücktreten kann und seine "Rente" genießen kann oder wird das nur erzählt? |
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_________________ Wer nichts weiß, muss alles glauben. Marie von Ebner-Eschenbach
Viele Grüße
Lion / Andreas |
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Lion

Alter: 45
Anmeldungsdatum: 01.06.2008
Beiträge: 4517

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So, die Gebühren für eine Erstberatung ist auch gesetzlich geregelt, und zwar im Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
[quote]§ 34 Beratung, Gutachten und Mediation
(1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken, soweit in Teil 2 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses keine Gebühren bestimmt sind. Wenn keine Vereinbarung getroffen worden ist, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Ist im Fall des Satzes 2 der Auftraggeber Verbraucher, beträgt die Gebühr für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens jeweils höchstens 250 Euro; § 14 Abs. 1 gilt entsprechend; für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr jedoch höchstens 190 Euro.
(2) Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist die Gebühr für die Beratung auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit, die mit der Beratung zusammenhängt, anzurechnen.[quote]
D.h., die Erstberatung kostet maximal 190 Euro, viele machen sie aber unter dem Höchssatz.
UND: Wenn es "weiter geht" gilt Absatz zwei. D.h., Kommt es im Laufe der Sache zu Schriftverkehr oder zu einem Gerichtsverfahren, dann werden die Beratungsgebühren angerechnet. Das heißt, man muss nicht doppelt zahlen, etwa für Beratung und Verfahren, sondern eben nur das Verfahren. Wobei man da auch was anderes vereinbaren könnte, was aber eigentlich nicht gemacht wird.
Leider hier aber ein ABER:
Dies gilt für Verbraucher, bist du aber in dem Fall nicht. Daher vorher anfragen, was eine Erstberatung kostet. Viele werden sicher in so einem Fall trotzdem nach der RVG gehen, müssen sie aber nicht. |
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Viele Grüße
Lion / Andreas |
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Silke Baumer

Alter: 43
Anmeldungsdatum: 28.09.2005
Beiträge: 1775
Wohnort: Plochingen

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Nun bereits wenn man ein 21er Seminar besucht muss man als künftige Führungskraft unterschreiben das man eine Vertragsstrafe (bei mir damals noch 10.000 DM) zahlt wenn man ab der 21er Stufe ein 2. Network betreibt. Davon kann man nur insoweit zurücktreten das man kein 21er mehr ist, wenn man in einem 2. Network beginnt.
Die Sache mit gesagt, geschrieben und tatsächlich passiert ist bei LR nicht immer so genau geregelt. Vor allem da ich eben noch zu Spikker/Hickmann Zeiten bei LR war und sich seit Apax einiges geändert hat.
LG
Silke |
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Lion

Alter: 45
Anmeldungsdatum: 01.06.2008
Beiträge: 4517

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Hm,
LR wäre doch mal ein Fall für Günter Wallraff.  |
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Lion / Andreas |
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Uservorstellung
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simpsen
Anmeldungsdatum: 20.11.2008
Beiträge: 11
Wohnort: Düsseldorf

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Lion

Alter: 45
Anmeldungsdatum: 01.06.2008
Beiträge: 4517

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Bei dem link, entweder läuft der Ton etwas zu schnell, oder der Typ hatte einen schlimmen Unfall.  |
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Lion / Andreas |
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