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ThePlayer
Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6

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SV Treiber hat folgendes geschrieben: Erstmal ein freundliches Hallo an alle Networker.
Kann man von einem Unternehmen in der bekannten Branche eigentlich gerichtlich belangt werden, wenn man zu einem anderen Unternehmen gewechselt hat und versucht, Berater des anderen Unternehmens abzuwerben?
Mir sind die Berater nicht aus meiner bisherigen Tätigkeit bekannt und gehörten auch nicht zu meiner Downline!
Wenn mit seinen Beratern zu einer anderen Firma wechselt, sollte es keine großartigen Probleme geben. Du kannst aber viel größere Probleme bekommen, so wie ICH sie im Moment habe!. |
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senso
Gast
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Also Ihr habt Probleme......................
Wechsel wenn Du wechseln willst oder laß es sein. Wenn Deine Downline mitzieht gut, wenn nicht auch gut. Das kommt mir vor wie Menschenhandel.
Es gibt Firmen.......Tztztztz und es gibt Berater TZTZTZTZT
Jürgen |
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Frederic Specht
Networker

Alter: 49
Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 734
Wohnort: Esslingen

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Kam heute per E-Mail rein...
Trotz hoher Arbeitslosigkeit gilt: Führungskräfte sind immer noch gefragt.
Und weil die so genannten "High Potentials" selten auf den Fluren der
Vermittlungsbehörden anzutreffen sind, werden in der Regel Head Hunter auf
das scheue Wild angesetzt. Die dürfen jetzt auch ganz offiziell bei
Konkurrenzfirmen am Arbeitsplatz anrufen und Abwerbegespräche führen. Ein
solcher Anruf verstoße nicht gegen das Gesetz zum Schutz vor unlauterem
Wettbewerb, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) fest.
Voraussetzung sei jedoch, dass dieser Anruf nur einer ersten Kontaktaufnahme
diene, bei der der Head Hunter das Interesse des Angesprochenen sondieren
dürfe und darüber hinaus eine grobe Stellenbeschreibung abgeben könne. Alles
weitere müsse dann in einem Gespräch außerhalb der Firma geklärt werden.
Damit stärkte der BGH die Rolle der privaten Vermittler, die es ansonsten
schwer hätten, Kontakt mit wechselwilligen Angestellten aufzunehmen.
Wichtig ist in dem Zusammenhang die Wahl des richtigen Arbeitsvertrags. |
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http://www.kissyourboss.de
Tel:+49 (0) 711 3415852 |
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SV Treiber

Alter: 36
Anmeldungsdatum: 13.07.2005
Beiträge: 34
Wohnort: Nahe Bremen

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senso hat folgendes geschrieben: Also Ihr habt Probleme......................
Wechsel wenn Du wechseln willst oder laß es sein. Wenn Deine Downline mitzieht gut, wenn nicht auch gut. Das kommt mir vor wie Menschenhandel.
Es gibt Firmen.......Tztztztz und es gibt Berater TZTZTZTZT
Jürgen
Ja es jibt klasse Unternehmen in der Branche.
Wenn man sich deren "Kleingedrucktes" durchliest heißt es z.B.
man unterliege keinem Wettbewerbsverbot... man darf halt nur nicht konkurrierende Produkte oder Produkte, die durch denselben Vertriebsweg vertrieben werden, vertreiben.
Also doch Wettbewerbsverbot, nur nett umschrieben!
Außerdem darf man keine Berater abwerben...
Aber seit wann gilt sowas auch noch nach Beendigung der Beraterschaft???
Für mich ist das Unternehmen mit den zwei roten Buchstaben auf jeden Fall gestorben!!!
Vertreibe jetzt Parfums, Kosmetik, ALoe Vera und Schmuck bei einem anderen Unternehmen und bin echt zufrieden!!!
Bessere Konditionen, sogar schon beim Einstieg usw. |
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_________________ Hier gibt´s DSL, VoIP, Handys, ISDN, Reisen, WebHosting usw.
http://www.profiseller.de/shop1/index.php3?ps_id=p9087607 |
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SV Treiber

Alter: 36
Anmeldungsdatum: 13.07.2005
Beiträge: 34
Wohnort: Nahe Bremen

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Frederic Specht hat folgendes geschrieben: Kam heute per E-Mail rein...
Trotz hoher Arbeitslosigkeit gilt: Führungskräfte sind immer noch gefragt.
Und weil die so genannten "High Potentials" selten auf den Fluren der
Vermittlungsbehörden anzutreffen sind, werden in der Regel Head Hunter auf
das scheue Wild angesetzt. Die dürfen jetzt auch ganz offiziell bei
Konkurrenzfirmen am Arbeitsplatz anrufen und Abwerbegespräche führen. Ein
solcher Anruf verstoße nicht gegen das Gesetz zum Schutz vor unlauterem
Wettbewerb, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) fest.
Voraussetzung sei jedoch, dass dieser Anruf nur einer ersten Kontaktaufnahme
diene, bei der der Head Hunter das Interesse des Angesprochenen sondieren
dürfe und darüber hinaus eine grobe Stellenbeschreibung abgeben könne. Alles
weitere müsse dann in einem Gespräch außerhalb der Firma geklärt werden.
Damit stärkte der BGH die Rolle der privaten Vermittler, die es ansonsten
schwer hätten, Kontakt mit wechselwilligen Angestellten aufzunehmen.
Wichtig ist in dem Zusammenhang die Wahl des richtigen Arbeitsvertrags.
Das Beste ist doch, dass es im MLM immer heißt, dass man auf eigene Rechnung usw. arbeite.
Es besteht demnach kein Abhängigkeitsverhältnis wie z.B. beim Handelsvertreter.
Demnach sollte doch jeder in seiner Entscheidung frei sein, oder???
Ob ich jetzt Berater aus meiner Downline anschreibe, oder Berater die ich nicht mal kenne, ist hierbei doch egal.
Ich habe ja nicht mal die Kenntnisse (Beraternamen) aus meiner Tätigkeit für das Unternehmen verwendet, sondern nur Namen aus dem Internet.
Eine Kontaktaufnahme, um Selbständigen Produkte oder Dienstleistungen zu empfehlen, an denen sie ein berechtigtes Interesse haben könnten ist legal!
Dies trifft ja wohl zu, wenn man mal die Lieferprogramme vergleicht!
Aber wie ich gehört habe, soll dieses Verhalten für das Unternehmen wohl normal sein!!! |
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Uservorstellung
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ifgo
Gast
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Also Marc,
dann werbe ich mal um Dich. Willst Du bei mir anfangen? Vielleicht ergänzt sich meines mit Deiner Produktpalette.
Grüße
Jürgen
Hoffentlich werde ich jetzt nicht verklagt  |
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