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 Knebel
Networker


Alter: 37
Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 658
Wohnort: Kronau

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BeitragVerfasst am: 2/8/2005, 22:30  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Krone2010 hat folgendes geschrieben:
ein Angebot machen darf sich ein paar unverbindliche Informationen anzuschauen? Nicht mit ihm in ein Vertragsverhältniss einzusteigen.
Es wurde trotzdem unaugefordert angerufen ? Denke das es auch verboten ist. Kann mich ja wer berichtigen wenn ich falsch liege.
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 Peter B.
Networker



Anmeldungsdatum: 26.06.2005
Beiträge: 329
Wohnort: Andernach

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BeitragVerfasst am: 2/8/2005, 22:42  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Krone2010 hat folgendes geschrieben:
Leute ohr missversteht mich ein wenig!

die >Frage ist doch ob er dem Selbständigen ein Angebot machen darf sich ein paar unverbindliche Informationen anzuschauen? Nicht mit ihm in ein Vertragsverhältniss einzusteigen.

Wenn er das Geschäft startet dann ist er ja eh schon einverstanden damit und mein freund in """" sonst würde er nciht beginnen wenn kein vertrauen da wäre!

Die frage ist doch bei einem unverbindlichem Anruf jemanden auf ein unverbindlichen Termin zu laden ist doch laut rechtslage nciht verboten? ist doch wie ne einladung zu nem kaffee oder bier wie auch immer !

Stimmt ihr mir da zu oder seht ihr das doch anders!"

der gerichtsbeschluss sagt dem entsprecehend ja nichts aus .

Da ging es um vertragsabschlüse



Hallo Markus,

du hast Recht. Nur leider stellst du die falsche Frage, weil keiner diese
nachvollziehen kann.
Nochmal - du hast Recht, aber um das genau so zu machen braucht man
die Erfahrung, und die holt man sich nun mal nicht auf Seminaren und
Präsentationen. Und du hast Ahnung, wovon du sprichst, denn du kannst
es....

Falls du eine weitere Frage bezüglich der Aquisation hast, stehe ich dir
gerne zur Verfügung.

Mit einem freundlichen Gruß,
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 Knebel
Networker


Alter: 37
Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 658
Wohnort: Kronau

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BeitragVerfasst am: 2/8/2005, 23:10  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Zitat:
du hast Recht

Wobei recht ? Das es erlaubt ist ?
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Matthias Knebel

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 Krone2010
Gast






BeitragVerfasst am: 3/8/2005, 01:06  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Vielen dank für eure Anteilnahme und der Fragen beantwortung.


Liebe grüsse Markus
   Online
 Nobody 3
Gast






BeitragVerfasst am: 3/8/2005, 02:30  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

senso hat folgendes geschrieben:
Solltet Ihr schon eine Geschäftsverbindung haben, ist der Anruf rechtens, das kann z. B. der Fall sein wenn Ihr sowieso schon mit dem Angerufenen Kontakt habt, ich frage z. B. jeden bei dem ich etwas anfertigen lasse oder öfters kaufe.


Leider falsch!
Kontakt allein reicht nicht. Es muss auch noch mindestens Interesse vermutet werden können, das Angebot also in den Rahmen des Kontakts passen muss. Bist Du z. B. eine Brauerei und rufst einen Kneipenwirt an, der regelmässig Bier von Dir bezieht, kannst Du ihm z. B. Biergläser oder eine neue Sorte Bier anbieten (ist im Rahmen) , aber keine Autos oder Schmuck (nicht im Rahmen).
   Online
 Uservorstellung







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Henning Klahr

Wolfgang Hüls

Mücahit Savas

Dragi Alsalk
  
 senso
Gast






BeitragVerfasst am: 3/8/2005, 07:34  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Lieber Nowa, häng Dich nicht an Kleinigkeiten. Jeder mit dem Du in geschäftlichem Kontakt bist, hat ein Interesse daran, mit Dir in dem Kontakt zu bleiben (zumindest bei mir ist das so).

Drei Beispiele: Das Lokal wo wir ab und an essen gehen, ist Selbstversorger bei Amway. Hat sicher keinen Geschäftlichen Grund, sondern der findet die Produkte gut und mag mich als zahlenden Kunden.

Die Werkstatt wo Claudia die neuen Reifen für ihr Spielzeug kauft. Sicher auch kein geschäftlicher Grund, aber der Monteur mag das Geld das wir dalassen. Und die Produkte nimmt er zuhause.

Der Malermeister, der unsere garage streichen wollte, nun, der hat gesagt, er mag Amway nicht. Ich hab ihm gesagt, dann braucht er das Geld das mir Amway jeden Monat zahlt auch nicht.

Wenn es nach Dir geht, hätte ich keinen von denen auf Amway kontaktieren dürfen.

Laß es wie es ist, Du bietest Produkte an, ich die Geschäftsmöglichkeit. Wer unser Geschäft nicht mag, der kann auch die Produkte haben. Es hat schon einen Grund, warum wir bei Amway keinen Musterkoffer haben.

Lieben Gruß

Jürgen
   Online
 Krone2010
Gast






BeitragVerfasst am: 3/8/2005, 07:47  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Jürgen ich kann dir nicht immer zustimmen allerdings diesesmal ausnahmslos!

Ich kann nur bestätigen das wir dem Interressent an erster Stelle die Möglichkeit präsentieren wollen und ihn auhc fragen zu begin der Terminabsprache ob er sich Zeit nimmt und ob er interressa hat sich mehr Infos anzuschauen und mehr ist es erstmal nicht ohne die Absicht Produkte zu verkaufen.

Die kommen immer dann erst wenn man sich in einem guten Gespräch darauf geeinigt hat das er nicht an der Möglichkeit interresiert und nur die Produkte testen möchte. selbst da geht er kein Dauerhaftes verhältniss ein da in die 90 Zufriedensgarantie auf die Produkte vor Verlust und schlechten Produkten schützt und eine Rückgabe ist mir bisher noch nie passiert.

Nun ja ein Rund um nahezu Perfektes Geschäft


Gruss Markus
   Online
 Krone2010
Gast






BeitragVerfasst am: 3/8/2005, 07:48  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

abgesehn von meinen rechtschreibfehlern LOL
   Online
 senso
Gast






BeitragVerfasst am: 3/8/2005, 08:04  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Lieber Matthias,

das mit den Rechtschreibfehlern, nun, die mache ich selber zur Genüge und das ist mir egal, wir sind hier nicht im Rechtschreibunterricht.

Zu Deiner Aussage, Du kannst mir nicht immer zustimmen... das ist doch genial, immer wenn Menschen zusammentreffen wird es verschiedene Meinungen geben. Mir gefällt das und für eine gute Diskussionb bin ich immer zu haben.

Übrigens: Ich hab mein Ticket für die Brilliance of the Sea schon.

So und nun allen einen schönen Tag, wer Rechtschreib- oder Tippfehler findet darf die behalten, ich hab noch welche.

Jürgen
   Online
 Nobody 3
Gast






BeitragVerfasst am: 3/8/2005, 08:07  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

@ Senso

So Kleinigkeiten sind das gar nicht, da gibt es eindeutige Urteile, die nicht von mir sind, sondern von deutschen Gerichten:

Auch im geschäftlichen Verkehr hat der Bundesgerichtshof Telefonwerbung als unzulässig angesehen, solange der Anzurufende weder ausdrücklich noch konkludent sein Einverständnis mit derartigen Anrufen erklärt hat und ein solches vom Anrufer aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände auch nicht vermutet werden kann (vgl. BGH, Urt. V. 25.1.2001—I ZR 53/99).

Das gilt für Telefonanrufe und eMails, aber nicht für persönliche Gespräche oder Werbebriefe, es bleiben also durchaus Möglichkeiten.

Wenn der Wirt des Lokals eh schon Amway-Selbstversorger ist, kann man den auch per Anruf oder eMail kontaktieren, denn hier kann man das Einverständnis vermuten.

Bei den anderen beiden Fällen muss man schon die ausdrückliche Genehmigung haben. Verhaltensweisen wie "interessierst Du Dich nicht für meine Angebote, willst Du auch künftig mein Geld als Dein Kunde nicht" finde ich total daneben, sorry. Ich verzichte gern auf solche Kunden, die versuchen, Druck auf mich auszuüben.

Auch wir arbeiten nicht mit Musterkoffern und auch wir bieten eine Geschäftsmöglichkeit an und gehen nicht mit Produkten hausieren, haben aber halt auch unsere Kunden, denn viele sind am Geschäft nicht interessiert, nur an den Produkten.
   Online
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