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mauberzaus

Alter: 29
Anmeldungsdatum: 04.08.2005
Beiträge: 359
Wohnort: Erzgebirge

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babsi
Moderatorin


Alter: 46
Anmeldungsdatum: 30.10.2004
Beiträge: 6797
Wohnort: Gummersbach

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Nobody 3
Gast
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@ Denise,
so weit ich weiss, erfordert es eine sogenannte "Änderungskündigung".
Das heisst, man wird gekündigt und bekommt gleichzeitig einen neuen Vertrag angeboten und steht dann halt vor der Wahl, den neuen Vertrag zu unterschreiben oder nicht.
Eine Gehaltserhöhung erfordert niemals einen neuen Vertrag, sondern nur eine Mitteilung des Arbeitgebers. Hier wird offenbar versucht, Menschen einen neuen (schlechteren) Vertrag unterzujubeln, da sollte man sehr aufpassen!
Ich persönlich würde KEINESFALLS einfach so einen neuen Vertrag unterschreiben, denn dadurch erlöscht der alte Vertrag und man hat ein nagelneues Arbeitsverhältnis mit allen Nachteilen. Ohne Änderungskündigung sollte besser niemand etwas unterschreiben, besser noch sich in jedem Fall schnellstmöglich von kompetenter Stelle beraten lassen. |
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Zuletzt bearbeitet von Nobody 3 am 26/10/2005, 17:44, insgesamt einmal bearbeitet |
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senso
Gast
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Sorry, aber habt ihr schon mal was von" nicht erlaubter Rechtsberatung" gehört? Ich empfehle entweder einen Anwalt oder einen Rechtspfleger beim Arbeitsgericht als Ratgeber und nicht einen MLMler.
Sorry, das ist nicht unser Geschäft. Sollte hier im Forum ein Anwalt sein, sich outen und einen fachlichen Rat geben ist das OK aber alles andere ist kritisch.
Lieben gruß
Jürgen |
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Fräulein Rottenmeier

Alter: 44
Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 2263
Wohnort: Dortmund

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genau senso - alle kommentare hier die sich im rahmen von rechtsberatung befinden - liegen ganz klar im strafrechtlichen bereich. deshalb ein gut gemeinter rat - editiert lieber!!! das kann nämlich sonst ganz böse ins auge gehen - es gibt eine reihe anwälte die nur nach solchen dingen im netz suchen.
rechtsberatung dürfen nur rechtspfleger oder anwälte. ich würde zur gewerkschaft gehen - die haben auf arbeitsrecht spezialisierte anwälte.
wie es juristisch aussieht weiss ich zufällig - da ich viel mit personalfragen und arbeitsgerichten zu tun hatte - aber ich werde einen teufel tun - dazu stellung zu nehmen.
noch mal ganz wichtig für alle: wir dürfen hier weder die arbeit von steuerberatern - noch die von rechtsanwälten tun - ist schlichtweg verboten. es gibt allerdings auch online rechtsberatungen oder ähnliche situationen und urteile dazu - die man im netz finden kann.
lg daggi |
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Uservorstellung
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mauberzaus

Alter: 29
Anmeldungsdatum: 04.08.2005
Beiträge: 359
Wohnort: Erzgebirge

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Men in Black
Freund

Alter: 29
Anmeldungsdatum: 08.09.2004
Beiträge: 4118
Wohnort: Meckenheim

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Einfach in einem Forum für Rechtsberatung die gleiche Frage stellen.
Foren bitte in Google suchen, da gibt es einige. Am besten in jedem Forum die gleiche Fragen stellen, so ausführlich wie möglich, wenn alle die gleiche Antwort geben seid ihr auf der sicheren Seite. |
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Fräulein Rottenmeier

Alter: 44
Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 2263
Wohnort: Dortmund

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zum thema änderungskündigung fällt mir noch eine selbst erlebte geschichte ein - ich glaube es war 1995 - ich habe damals als disponentin für eine zeitarbeitsfirma gearbeitet (also hab die aufträge für die leute besorgt und diese dann für die firmen eingeteilt, bzw. mitarbeiter eingestellt für bestimmte aufträge) mein damaliger chef war vorsichtig ausgedrück ..... ein riesen a...... der kam auch nach kurzer zeit mit einer änderungskündigung um die ecke ich sollte für eine andere niederlassung arbeiten (anstatt dortmund dann iserlohn - für eine damals alleinerziehende mutter nicht zu bewältigen) und ausserdem auch einen befristeten vertrag bekommen und ein wettbewerbsverbot für ein halbes jahr nach austritt unterschreiben.
hab ich natürlich nicht unterschrieben - quintessenz war - mein "lieber" chef hat mich betriebsbedingt gekündigtund mit sofortiger wirkung beurlaubt. als ich dann mit dieser kündigung zum arbeitsamt bin - die dame kannte ich gut weil die mir oft bewerber geschickt hatte - wenn ich kaufmännische tätigkeiten zu vergeben hatte - hat dir mir nur gesagt "..... frau strong gut dass sie die änderungskündigung nicht unterschrieben haben, denn sie hätten damit mutwillig ein unbefristetet arbeitsverhältnis aufgegeben und damit nach auslaufen des befristeten vertrages unter umständen von uns kein geld bekommen" ........ ich hab dann vor auslaufen der kündigungsfrist eh was anderes gefunden (beim wettbewerber) und parallel damals im mlm angefangen.
wie das heute rechtlich aussieht mit anspruch auf hartz IV oder arbeitslosengeld weiss ich nicht - aber in diesem punkt sich vielleicht auch mal schlau machen.
lg daggi |
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