GlobalWon hat immer behauptet, daß das Spiel von GlobalWon ein lizenziertes
off-line Nummern-Spiel ist, das auf der Endzahlen der Indices der Börsenmärkte
basiert. Es ist legal und kann überall auf der Welt gespielt werden.
Durch die neusten Gerichtsverhandlungen gegen Veranstalter vom Sportwetten
und deren Vermittler in der EU ist unsere Rechtslage weiter aufgeklärt worden.
Es ist nicht gesetzwidrig Wetten bei den in anderen EU-Staaten gesässigen und
dort lizenzierten Wettenveranstalter abzugeben oder als Vermittler für solche
Wetten zu handeln.
Manche EU-Mitgliedsstaaten haben versucht ihre Staatsbürger davon
abzuhalten, Wetten bei Wettenunternehmen abzugeben mit Ausnahme
von ihrer eigenen staatlichen Wettmonopols. Das EU-Gesetz andererseits
hält eigentlich einen Mitgliedstatt davon, die freie Dienstleistungsverkehr zu beschränken für Waren und Dienstleistungen die von Unternehmen angeboten werden die ihren Sitz in anderen EU-Mitgliedsstaaten haben.
In den 16 letzen Verfahren in unterschiedlichen Ländern bestimmte das Gericht, daß das örtliche Gesetz vom EU-Gesetz überholt wird.
Das bedeutet, daß ein EU-Mitgliedsstaat seine Staatsbürger davon nicht abhalten darf, Wetten bei Spielunternehmen abzugeben, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat lizenziert sind, oder als Vermittler für solche Unternehmen zu handeln.
Was bedeutet das für Sie?
GlobalWon hat eine Fernspiele-Lizenz von der Spiele-Behörde von Malta
- einem EU-Mitgliedsstaat.
Wenn Sie in einem EU-Mitgliedsstaat wohnen kann Ihre Gemeindeverwaltung Sie davon nicht abhalten sich an GlobalWon zu beteiligen oder GlobalWon zu werben.
In den neusten Gerichtsverhandlungen hat es sich hauptsächlich ums Sportwetten gehandelt, wo der eigentliche Wetten-Vorgang offline durchgeführt wird, selbst wenn die tatsächlichen Wetten über das Internet abgegeben werden.
GlobalWon ist ebenfalls ein off-line Spiel. Trotz der Tatsache, daß wir Internet dafür benützen, um unsere Spielscheine zu verkaufen, findet eigentlich der Vorgang wo unsere Gewinnzahlen bestimmt werden, off-line statt.
In manchen EU-Staaten gibt es Gesetze die on-line Spiele verbieten (solche wie z.B. on-line Casinos oder Poker). Da diese aber im Widerspruch zu dem EU-Gesetz stehen, laut welchem die freie Dienstleistungsverkehr nicht beschränkt werden darf, gelten diese Gesetze eigentlich nicht für GlobalWon, das ein off-line Spiel ist.
Nachstehend aufgeführt ist ein Bericht von einem der neuesten Gerichtsverfahren in Deutschland:
Beschluß Amtsgericht Ravensburg: Weiterleitung von Sportwetten an den in einem anderen europäischen Mitgliedsstaat ansässigen und dort lizenzierten Sportwettenveranstalter ist nicht strafbar.
Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Mit diesem Beschluß vom 6. Juni 2006 (Geschäftsnummer 11 Ds Js 21918/04), der heute in Kraft getreten ist, wurde die Eröffnung des Hauptberfahrens gegen den Angeklagten wegen unerlaubter Vermittlung von Sportwetten an einen in einem anderen europäischen Mitgliedsstaat ansässigen und dort lizenzierten Sportwettenveranstalter von dem Amtsgericht Ravensburg abgelehnt. Der durch den Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE (www.gaminglaw.de) vertretene Angeschuldigte wurde in diesem Verfahren beschuldigt, Hilfe und Beihilfe zum unerlaubten Glücksspiel geleistet zu haben.
Die Eröffnung des Hauptverfahrens wurde von dem Amtsgericht aus dem Grund abgelehnt, weil die aktuelle Rechtslage nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist und daher aufgrund des Anwendungsvorgangs des Gemeinschaftsrechts muss die Klausel des Art. 284 des deutschen Strafgesetzbuchs unangewendet bleiben. Bezüglich der von dem Bundesverfassungsgericht vorgeschriebenen Übergangsfrist hat das Amtsgericht Folgendes dargelegt:
“Hieran ändert auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 nichts, denn dem Recht der Europäischen Gemeinschaften und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sind Übergangsfristen, während derer nationales Recht trotz seiner Unvereinbarkeit mit dem EG- Vertrag weiter anwendbar ist, fremd.”
Laut der Beschüssen des Bundesverfassungsgerichts sind die Anforderungen des deutschen Verfassungsrechts als parallel zu den vom Europäischen Gerichtshof formulierten Vorgaben zu betrachten. Das bestehende staatliche Monopol für Sportwetten ist nicht konsequent am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und Bekämpfung des Wettsuchts ausgerichtet, sondern vielmehr stehen fiskalische Interessen im Vordergrund. Diese vom Bundesverfassungsgericht aufgestellte Wertungen waren auch maßgeblich für die Beantwortung der Frage, ob die tatsächliche Ausgestaltung des staatlichen Wettmonopols den Vorgaben des Gemeinschaftsrechts entspricht.
Daher wurde der Angeklagte für unschuldig erklärt.
Datenschutz und Abbestellen:
Sie haben diese E-Mail erhalten, weil Sie bei
www.globalwon.com registriert sind. Falls Sie ohne Ihr Wissen registriert worden sind oder keine E-Mails mehr von GlobalWon erhalten möchten, schicken Sie uns bitte eine E-Mail an
support@globalwon.com . Geben Sie bitte deutlich an ob Sie Ihren GlobalWon Account komplett löschen oder nur Ihre E-Mailadresse von unserem Verteiler entfernen lassen möchten falls Sie Ihre Registrierung bei GlobalWon beibehalten aber keine E-Mails mehr von uns erhalten möchten.