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 Men in Black
Freund


Alter: 29
Anmeldungsdatum: 08.09.2004
Beiträge: 4089
Wohnort: Meckenheim

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BeitragVerfasst am: 21/1/2006, 18:10  Titel:  Hinweise zu legalität von ausländischen Glückspielen in DE Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Wir hatten ja schon so manche Lotto und Glückspiel Neworks aus dem Ausland in unserem Forum. Der letzte Fall war Globalwon, wie auch immer scheiden sich die Meinungen. Doch unwissenheit schützt ja nicht vor Strafe.

Per Zufall bin ich im Web auf diese Seite gekommen:
http://www.dr-bahr.com

Dort wird juristisch so manches Rechstproblem erläutert und beschrieben.
Auch zu Glücksspielen finden sich Beiträge, die man als Laie versteht.

Hier nun die Links:
http://www.dr-bahr.com/vortraege.html

und dann unter Gewinnspiele / Glücksspiel (Online-Wetten, Mehrwertdienste u.a.)
die Berichte / Vorträge lesen.

Der hier dürfe am interessantesten sein. http://www.isa-casinos.de/articles/5171.html
_________________
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 Joerg



Alter: 34
Anmeldungsdatum: 11.11.2005
Beiträge: 272
Wohnort: xanten

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BeitragVerfasst am: 21/1/2006, 20:15  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

o,o, da hatter der bierschlucker doch wohl recht!
(Im Fall GlobalWon)

Oder liest das einer anders heraus?

Gruß
Jörg
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 bernd
Gast






BeitragVerfasst am: 21/1/2006, 23:56  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

@Lappen Joe

Zitat:
o,o, da hatter der bierschlucker doch wohl recht!
(Im Fall GlobalWon)

Oder liest das einer anders heraus?

Gruß
Jörg


Du irrst Dich leider Joerg. Rolling Eyes

Zitat:

http://www.isa-casinos.de/articles/5171.html

...Nun veraendert die Gambelli-Entscheidung die bisherige Rechtsprechung in ihr genaues Gegenteil und wird damit zu einer grundlegenden Veraenderung der Internet- Gewinnspiele-Anbieter in Deutschland fuehren.
Dies hat auch das LG Muenchen I in seinem Beschluss v. 27. Oktober 2003 (Az.: 5 Qs 41/2003) erkannt. Die Richter sprachen ihre Entscheidung lediglich in Kenntnis der Schlussantraege im EuGH-Verfahren, erwarteten aber letzten Endes das nun eingetretene Ergebnis.
Die Muenchener Richter fuehren darin aus:
"Eine strafbare Handlung nach § 284 Abs. 1, 3 StGB liegt nicht vor, da die Beschuldigten ueber eine behoerdliche Erlaubnis im Sinne der Vorschrift verfuegen. Die Erlaubnis wurde vom Land Oberoesterreich (...) erteilt. Sie entfaltet nach Art. 59 Abs. 1 des EG- Vertrags Wirksamkeit fuer den gesamten Bereich des Gemeinschaftsgebietes der Europaeischen Union."

Und weiter:
" (...) in der Bundesrepublik Deutschland sind Wetten, auch Sportwetten, nach Massgabe behoerdlicher Erlaubnis generell zulaessig. Die Wettveranstaltungen werden sogar in allen Medien nachdruecklich beworben, nicht zuletzt auch unter dem Aspekt, dass ein Teil der Einnahmen gemeinnuetzigen Zwecken zufliessen. Dem Gesichtspunkt der Bekaempfung bzw. Eindaemmung der Spielsucht kommt dabei (...) keinerlei Bedeutung zu.

Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, dass in Deutschland die Wetten (Lotterie, Sportwetten) mit Ausnahme der Pferdewetten unter staatlicher, naemlich landesrechtlicher Monopolregie stehen. Entscheidend fuer diese Regelung sind jedoch nicht etwa rechtsethische oder ordnungspolitische Erwaegungen, sondern vor allem fiskalische Gesichtspunkte. Im Hinblick auf die in Deutschland geltende Regelung ist es jedenfalls nicht gerechtfertigt, privatrechtlich gefuehrte Wettveranstaltungen unter der Geltung des EU-Rechts an eine besondere deutsche Erlaubnis zu binden, wenn, wie hier, eine oesterreichische Erlaubnis vorliegt."
Somit verstossen die deutschen Normen gegen EU-Recht und sind entsprechend rechtskonform auszulegen. D.h. nach Ansicht des LG Muenchen genuegt ab sofort eine auslaendische, EU-rechtliche Erlaubnis, um eine Strafbarkeit auszuschliessen. Sollte sich diese Ansicht in der Rechtsprechung durchsetzen - und dies erscheint angesichts des aktuellen EuGH-Urteils wahrscheinlich - duerfte dies zu einer grundlegenden Aenderung der Rechtslage in diesem Bereich fuehren. Auf die weitere Rechtsentwicklung darf man daher ausserordentlich gespannt sein.


"GlobalWon" hat die Zulassung in einem anderen Staat der EU... Embarassed

MfG
Bernd
   Online
 Nobody 3
Gast






BeitragVerfasst am: 22/1/2006, 00:28  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

bernd hat folgendes geschrieben:
...duerfte dies zu einer grundlegenden Aenderung der Rechtslage in diesem Bereich fuehren. Auf die weitere Rechtsentwicklung darf man daher ausserordentlich gespannt sein.


"dürfte zu einer Änderung führen" steht da, nicht, dass es bereits diese Änderung gab oder diese bereits gültig wäre. Der Teufel steckt hier wohl (wie sehr oft) im Detail...

"Auf die weitere Entwicklung darf man gespannt sein" heisst auch, dass diese noch nicht unbedingt eingetreten ist, sondern erst erwartet wird.

So lange diese Punkte nicht endgültig und offiziell (Übernahme des EU-Rechts durch die deutsche Gesetzgebung) beschlossen und Verkündet (Bundesgesetzblatt) ist, dürfte weiterhin bisheriges Recht gelten.

Haschisch ist übrigens auch in einem EU-Land zugelassen, trotzdem ist hierzulande Besitz und Handel strafbar.
   Online
 Martin Schranz
Networker


Alter: 29
Anmeldungsdatum: 23.12.2004
Beiträge: 1261
Wohnort: Dornbirn

austria.gif
BeitragVerfasst am: 22/1/2006, 01:55  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Ganz so einfach scheint es nicht zu sein...

Wenn ich in Amerika als Europäer Lotto spiele, ist das nicht strafbar.

Die Unternehmen machen es so, daß der Spieler das Ticket ja nicht
bei einem Freund kauft sondern eben im jeweiligen Land direkt.

Wie das aber wieder ausschaut, wenn man so was "weiterempfiehlt"
ist wieder was anderes...

Es bleibt also eine heiße Kiste und ich bin gespannt was raus kommt.

ABER: der Statistik zu folge werden wir uns über global won nicht
so lange unterhalten ... (über 95% sind nach dem ersten Jahr weg)

Gruß
Martin
_________________
Das Leben ist zu kurz um Treibstoff zu verschwenden...
www.lexxbiz.net/wealthbiz

Mein Onlinetagebuch: www.lexxtrip.blogspot.com
(Mit neuen Berichten aus Estland 2008)
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Robert Mogk

Michael Barm

Oliver Wermeling

Daniela Grasse
  
 Nobody 3
Gast






BeitragVerfasst am: 22/1/2006, 02:05  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Martin Schranz hat folgendes geschrieben:
Wie das aber wieder ausschaut, wenn man so was "weiterempfiehlt" ist wieder was anderes...


"Weiterempfehlung" klingt in dem Zusammenhang irgendwie etwas verharmlosend, denn hier vermutet kaum jemand Böses. Bewerbe ich etwas, verdiene dann auch noch daran und erledige dies von Deutschland aus, ist das sicher keine harmlose "Weiterempfehlung" wie man unter Freunden halt ne Pizzabude weiterempfiehlt, sondern gewerbliche Verkaufsanbahnung.

Vor diesem Hintergrund haben m. E. Äusserungen wie "wir verkaufen nichts, wir empfehlen ja nur" leider einen etwas faden Beigeschmack.
   Online
 bernd
Gast






BeitragVerfasst am: 22/1/2006, 07:46  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

@all

Zitat:
Somit verstossen die deutschen Normen gegen EU-Recht und sind entsprechend rechtskonform auszulegen.


Das Entscheidende in dieser Angelegenheit ist eigentlich die obige Aussage.

Beim EU-Recht handelt es sich um ein hoeherwertiges Recht, es steht in seiner Rechtswirksamkeit ueber dem Landesrecht und ist in der Rechtssprechung der einzelnen EU-Laender entsprechend anzuwenden.
Diese Anwendung bedingt nicht die Aenderung der Gesetze in diesen Laendern, es gilt NICHTANWENDUNG der abweichenden Landesgesetze.
Das Landgericht in Muenchen folgte in seiner Entscheidung dem bestehenden EU-Recht und einem Urteil des EuGH. Nach deutscher Rechtslage haette das Landgericht Muenchen ein anderes Urteil sprechen muessen!
Dieses Urteil existiert zwischenzeitlich 2 Jahre und wurde nicht revidiert.

@norbert

Zitat:
So lange diese Punkte nicht endgültig und offiziell (Übernahme des EU-Rechts durch die deutsche Gesetzgebung) beschlossen und Verkündet (Bundesgesetzblatt) ist, dürfte weiterhin bisheriges Recht gelten.


Die Bundesrepublik Deutschland muss ihre Gesetze nicht aendern. Lediglich in ihrer Rechtssprechung sind die Landesgesetze entsprechend rechtskonform auszulegen.

MfG
Bernd
   Online
 Nobody 3
Gast






BeitragVerfasst am: 22/1/2006, 10:11  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

bernd hat folgendes geschrieben:
Die Bundesrepublik Deutschland muss ihre Gesetze nicht aendern. Lediglich in ihrer Rechtssprechung sind die Landesgesetze entsprechend rechtskonform auszulegen.


Kleiner Irrtum. EU-Recht muss offiziell übernommen und ratifiziert werden, bevor es in Deutschland angewandt werden darf. Vorher kann und darf kein deutscher Richter nach einem Recht urteilen (oder einstellen), dass hier noch nicht übernommen worden ist.

Gerade dieser Punkt war schon öfter Streitpunkt zwischen der EU und Deutschland, weil einige für den EU-Raum bereits gültige Dinge in Deutschland aufgrund anderweitiger nationaler Rechtslage nicht angewendet werden können. Aber auch andere Länder fahren nicht selten Sonderwege, von EU-weitem einheitlichen Recht kann also noch lange keine Rede sein.
   Online
 bernd
Gast






BeitragVerfasst am: 22/1/2006, 10:22  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

@norbert

Zitat:
Kleiner Irrtum. EU-Recht muss offiziell übernommen und ratifiziert werden, bevor es in Deutschland angewandt werden darf.


Dann erklaere mir bitte einmal, wieso ein deutsches Landgericht einen Beschluss fassen konnte, welcher vom geltenden Landesrecht abgewichen ist!
Schliesslich muss sich ein deutsches Gericht bei der Urteilsfindung an geltende Gesetze halten oder nicht?

MfG
Bernd
   Online
 Bierschlucker





Anmeldungsdatum: 30.11.2004
Beiträge: 3116
Wohnort: MLM-freie Zone

stlucia.gif
BeitragVerfasst am: 22/1/2006, 11:05  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Tja Leutz,

man sollte auch den Rest lesen:

http://www.eurolawyer.at//pdf/OGH_4_Ob_255-04k.pdf

MfG Bierschlucker
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