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 Sunny




Anmeldungsdatum: 23.02.2005
Beiträge: 6

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BeitragVerfasst am: 24/2/2005, 14:34  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

hallo herr jundt,
ich habe nur schnell unser mail an herrn pflug hier eingefügt,
um auch anderen jusern klar zu machen, daß diese "firma" seltsame bis unseriöse geschäftsgebaren hat.
ich habe auch die anderen verlinkten firmen informiert, die natürlich auch nichts davon wußten, geschweige denn von irgendeiner partnerschaft.
sie haben, genau wie wir, diesen fall ihrer rechtsabteilung bzw. rechtsanwalt übergeben.
ich habe herrn pflug per telefon gemahnt, diese verlinkung sofort rauszunehmen, dann würden wir von weiteren schritten absehen.
das angebot hat er abgelehnt in einem selbstherrlichen ton. der seinesgleichen sucht.
also, wird er jetzt den anstrengenderen und teureren weg gehen müssen.

mit freundlichen grüßen
claudia schiel
csl@ssis.de
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 Sunny




Anmeldungsdatum: 23.02.2005
Beiträge: 6

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BeitragVerfasst am: 24/2/2005, 14:57  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Jeder, der sich die AGBs dieser Seite anschaut, müßte eigentlich entweder einen Lachkrampf bekommen oder die kalte K...
Es ist mir ein Rätsel, wie es sein kann, daß irgendjemand sich darauf einläßt...
Ich will euch diese kleine Märchenstunde nicht vorenthalten und hab sie hier reinkopiert.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines
1.1 Der Kunde/PSC-Partner übernimmt mit der Teilnahme am Pro-Select-Car Bonustsystems von PSC als selbständiger Empfehlungskunde/PSC-Partner die Weiterempfehlung des Pro-Select-Car Bonustsystems , ohne das ihm ein bestimmtes Vertragsgebiet oder ein bestimmter Kunden/PSC-Partnerkreis zugewiesen ist. Der Kunde/PSC-Partner empfiehlt als unabhängiger Empfehlungskunde/PSC-Partner die Produkte und Dienstleistungen der PSC. Er ist weder Angestellter noch Vertreter der PSC oder eines anderen Kunden/PSC-Partner der PSC.

§ 2 Aufgaben und Rechte des Kunden/PSC-Partner
2.1
Innerhalb des Pro-Select-Car Bonustsystems empfiehlt der Kunde/PSC-Partner dieses System an neue Kunden/PSC-Partner weiter, und erhält die sich hieraus ergebenden Bonuspunkte gemäß des 1zu1 Pro-Select-Car Bonustsystems als 300 und 600 Pro-Select-Car Bonuspunkte. Er wird hierbei die Richtlinien und Empfehlungen der PSC befolgen

2.2
Der Kunde/PSC-Partner verpflichtet sich, bei Vertragsanbahnung das Aufgabenprofil sowie sämtliche Annahmerichtlinien und Verfahrensweisen der PSC einzuhalten. Weiterhin ist der Kunde/PSC-Partner verpflichtet, bei der Weiterempfehlung die Geschäfte der PSC nach besten Kräften zu fördern und deren Interessen sowie Ansehen in der Öffentlichkeit in jeder Hinsicht wahrzunehmen.

2.3
Der Kunde/PSC-Partner hat keine Vollmacht zum Abschluß eines Vertrages, er ist lediglich bevollmächtigt, Anträge auf Abschluß, Verlängerung oder Änderung eines Vertrages (einschließlich evtl. notwendiger Erklärungen) entgegenzunehmen. Darüber hinausgehende Befugnisse hat er nur, wenn diese ihm unter Erteilung einer schriftlichen Vollmacht von PSC eingeräumt sind.

2.4.
Zur Abgabe verbindlicher Erklärungen für PSC ist der Kunde/PSC-Partner nicht berechtigt. Insbesondere ist der Repräsentant nicht berechtigt,
* über Annahme oder Ablehnung von Anträgen zu entscheiden
* unbegründete Erwartungen zu wecken
* ohne schriftliche Vollmacht Kunden gegenüber Zusagen zu machen bzw. diese in Aussicht zu stellen

2.5
Der Kunde/PSC-Partner hat die Anträge sowie ihm zur Übermittlung anvertraute Erklärungen und Anzeigen Dritter jeweils sofort an PSC weiterzuleiten.

§ 3 Pflichten des Kunden/PSC-Partner
3.1
Dem Kunden/PSC-Partner ist es strikt untersagt, anderen Kunden/PSC-Partner Vergünstigungen, wie Preisnachlässe, gleich welcher Art in Aussicht zu stellen, zu gewähren, oder zuzusagen die mit dem Abschluß von Verträgen unmittelbar in Zusammenhang stehen. Dieses Verbot darf auch nicht dadurch umgangen werden, daß Vergünstigungen gleich welcher Art an Dritte (z.B. Scheingeschäfte, Vereinigungen usw.) gewährt werden.

3.2
Dem Kunden/PSC-Partner ist es untersagt, während des Vertragsverhältnisses und für einen Zeitraum von 1 Jahr nach dessen Beendigung Mitarbeiter und andere Kunden/PSC-Partner von PSC planmäßig oder durch unlautere Mittel sowie durch Verleitung zum Vertragsbruch abzuwerben.

3.3
Dem Kunden/PSC-Partner ist es untersagt, von ihm, oder einem Mitarbeiter von vermittelte Verträge sowie bestehende Kunden/PSC-Partnerverträge zu seinen Gunsten abzuändern, oder den Kunden/PSC-Partner anderweitig auf andere Geschäfte anzusprechen, als die von PSC angebotenen. Nach Abstimmung und Antragstellung kann eine Sondergenehmigung erteilt werden. Sollte doch ein Gespräche zustande kommen, so ist der Kontakt sofort abzubrechen und PSC zu informieren.

3.4
Zur Wahrung des Ansehens in der Öffentlichkeit von PSC ist der Kunde/PSC-Partner grundsätzlich verpflichtet, Unterlagen jeglicher Art, z.B. Inseratstexte, Druckstücke, Bekanntmachungen, insbesondere , wenn sie den Namen oder das Logo der PSC enthalten, vor Veröffentlichung immer mit PSC abzustimmen.

3.5
Der Kunde/PSC-Partner ist verpflichtet. Jeden Wohnsitzwechsel PSC bis zur Beendigung der Tätigkeit bekannt zugeben. Solange ein etwaiger Wohnsitzwechsel nicht ordnungsgemäß mitgeteilt wurde, gelten sämtliche ordnungsgemäß an die ursprünglich bekannte Wohnsitzadresse versandten Schriftstücke innerhalb einer Woche nach Aufgabe zur Post als ordnungsgemäß zugegangen.

$ 4 Geheimhaltungspflicht
4.1
Der Kunde/PSC-Partner verpflichtet sich, über alle vertraulichen Angelegenheiten und Vorgänge, die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, auch nach dem Ausscheiden aus dem Vertragsverhältnis Stillschweigen zu bewahren.

4.2
Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich auch auf die Vergütungs- und alle eventuellen Sondervergütungsvereinbarungen.

4.3
Der Kunde/PSC-Partner wird darauf hingewiesen, daß es gemäß § 5 BDSG untersagt ist, personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit für PSC fort. Dem Kunde/PSC-Partner ist bekannt, daß er sich strafbar macht, wenn er gegen diese Verpflichtung verstößt.

§ 5 Provisonsanspruch ( Pro-Select-Car Bonuspunkte )
5.1
Alle Provisionsansprüche des Kunden/PSC-Partner entstehen zunächst vorläufig, und sind zunächst Provisionsanwartschaften wenn nicht alle Anträge und Unterlagen vollständig ordnungsgemäß vorliegen, und der Vertrag durch die entsprechende Zahlung rechtskräftig geworden ist. Die Provisionen werden auf Basis der AGB ’s der PSC von diesem direkt an den Kunden/PSC-Partner ausgezahlt.

5.2
Über die Provisionen wird im 4-Wochen-Turnus abgerechnet. Stichtag ist der 20 ste eines jeden Monats(Anträge müssen dann komplett vorliegen). Erstmaliger Provisionsanspruch wird auf den 10. des übernächsten Monats verlegt, um die Möglichkeit zu haben, Umsätze zu generieren, und die jeweiligen Provisionen zu erhalten, um damit laufende Kosten bedienen zu können. PSC erstellt monatliche Guthaben-Auszüge.

§ 6 Vertragsdauer
6.1
Der vorliegende Vertrag wird mit der rechtsgültigen Unterschrift beider Vertragsparteien wirksam.
6.2
Für den Fall, daß der Kunde/PSC-Partner bereits vor Gegenzeichnung dieses Vertrages für PSC oder LCI AG tätig war, wird mit Ausnahme der jeweiligen Vereinbarung zur Berechnung der Provision - bei gleichzeitiger Aufhebung der zuvor geltenden Verträge rückwirkend die Wirksamkeit diese Vertrages ab Aufnahme der Tätigkeit des Kunden/PSC-Partner für PSC vereinbart.
6.3
Dieser Vertrag kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
6.4
PSC steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages u.a. bei Vorliegen einer der nachfolgend bekannten Gründen zu
* Verstoß gegen § 3.2 abwerben von Mitarbeitern
* Verstoß gegen § 3.3 unerlaubte Vertragsänderung von bestehenden Kunden-/PSC-Partner verträgen
* Verstoß gegen § 3.4 öffentliches Ansehen von PSC
* Verstoß gegen § 3.1 Versprechung von Leistungen ohne Absprache mit PSC
* Verstoß gegen § 4.1 / 4.2 Geheimhaltung
6.5
Die Kündigung muß per Einschreiben erfolgen, Sie ist jeweils an die letzte dem jeweiligen Vertragspartner mitgeteilte Anschrift zu richten.
6.6
Die Kündigung des Vertragsverhältnisses kann außerdem von jedem Kunden/PSC-Partner ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ausgesprochen werden, sofern ein wichtiger Grund vorliegt.
6.7
Der Kunde/PSC-Partner ist verpflichtet, alle während des Vertragsverhältnisses erhaltenen oder selbst gefertigten Geschäftsunterlagen sorgfältig aufzubewahren, deren Inhalt vertraulich zu behandeln und nach Beendigung der Zusammenarbeit mit PSC unverzüglich an PSC zu übergeben. Dieser darf insbesondere keine Abschriften oder sonstige Vervielfältigungen sowie Auszüge von Geschäftsunterlagen behalten. PSC ist berechtigt , vom Kunden/PSC-Partner nach Beendigung des Vertragsverhältnisses eine vollständige Auflistung der ihm vermittelten Verträge zu verlangen.
6.8
Alle vertraglichen Ansprüche des Kunden/PSC-Partner aus dem Vertragsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung der Tätigkeit für PSC gegenüber PSC schriftlich erhoben werden.

§ 7 Gerichtsstand
7.1
Der Gerichtsstand für beide Parteien dieses Vertrages ist - soweit beide Parteien bei der Unterzeichnung dieses Vertrages Kaufleute sind - Luxemburg. PSC ist ebenso berechtigt, auch am für den Kunden zuständigen Gericht Klage zu erheben.
7.2
Sollte der Kunde keinen Wohnsitz innerhalb der BRD begründet haben, so ist Erfüllungsort beiderseits der Hauptsitz des Unternehmens.

§ 8 Wirksamkeit des Vertrages, Änderungen und Nebenabreden
Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages sowie Nebenabreden oder Sonderregelungen jeder Art berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Änderungen sowie Aufhebungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die der Intention der unwirksamen Bestimmungen weitgehend Rechnung tragen. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Ergänzend gelten hier auch die AGB’s der Allgemeinen Teilnahmebedingungen


Allgemeine Teilnahme Bedingungen
Strategie Autowerbung ( A ) :

§ 1 Allgemeines
1.1
Ich bin darüber aufgeklärt worden dass ich mit meinem Einmalbetrag eine Aufnahmegebühr als kostenpflichtigen Eintrag in die PSC Datenbank entrichte. Als PSC – Werbepartner stelle ich die Werbefläche oder mich selbst für Promotion zur Verfügung stellen, und sorge für eine den Anforderungen entsprechende Verfügbarkeit. Beschädigungen, Unfälle sind sofort anzuzeigen, um die Werbevereinbarungen einhalten zu können. Unwahre Angaben führen zum sofortigen Vertragsende. Werbepartner, die selbst die Werbeaufkleber anbringen, schicken innerhalb von 7 Tagen ein Foto als Nachweis der Aufbringung. Wir behalten uns vor, Sichtproben ohne vorherige Ankündigung durchzuführen. Täuschungsversuche führen zu Schadensersatzforderungen und sofortige Erstattung der gezahlten Vergütungen. Die Aufnahmegebühr ist eine reine Bearbeitungsgebühr, wird erfolgsunabhängig erhoben und kann entsprechend in keinem Fall zurückgezahlt werden, auch nicht für den Fall, daß keine Vermittlung bei Werbebuchenden zu Stande kommt. Eine Vermittlungsgarantie für Werbebuchende wird ausdrücklich nicht gewährleistet. Jedoch erhält der PSC – Autowerbepartner bei der Weiterempfehlung dieses Werbeprogramms für jeden neuen PSC – Autowerbepartner eine Provision in Höhe von 300.- € ( siehe Strategieerklärung ). Unsere Dienstleistung besteht in der Vermarktung bei externen Werbebuchenden, in der Veröffentlichung der Fahrzeugdaten im Internet und die Empfehlung an Firmen, damit interessierte Firmen und Unternehmen Werbefläche auf diesen Fahrzeugen gegen Honorar mieten können. Die Veröffentlichung von Bildern geschieht freiwillig und ist nicht in der Aufnahmegebühr enthalten, es sei denn, die Leistung wird extra bezahlt. Die Vergütungen werden auf Grund verschiedener Kriterien individuell ausgehandelt. PSC haftet nicht für eventuelle Lackschäden durch Werbefolien, insbesondere bei Aufbringung und Entfernung durch die Werbepartner selbst. Für Änderungen der gemachten Angaben sind ausschließlich die Auftraggeber verantwortlich. PSC übernimmt in keinem Fall die Verantwortung für die Richtigkeit der gemachten Angaben. Diese obliegt dem Auftraggeber. Die Werbepartner erklären sich mit der Abbildung Ihrer Fahrzeuge und Ihrer Person selbst honorarfrei einverstanden. Sämtliche Daten werden PSC zur Vermarktung zur Verfügung gestellt. Die Form der Vermarktung obliegt PSC. Von der Bestellung kann innerhalb 14 Tagen nach Auftragseingang zurückgetreten werden. Wenn nichts anderes vereinbart, erfolgt die Bezahlung für alle Werbeaktionen im voraus. Alle Rechte der Bild- und Textdaten werden PSC für die vereinbarte Zeit zur Verfügung gestellt. Die vereinbarten Vergütungen werden an die Werbepartner jeweils zu Beginn der Werbeperiode im monatlichen Abstand gegen Rechnung ausgezahlt. Voraussetzung ist die Begleichung des Honorars durch den Werbebuchenden an PSC.

Ich nehme an Strategie A teil. ( Ich schließe hierzu ein Zeitschriftenabo ab und zahle monatlich einen Betrag in Höhe der abgeschlossenen Zeitschriften an den strategischen Partner Burdadirect, hieraus erhalte ich in meiner „Erstlinie“ ab meinem dritten direkt geworbenen abgeschlossenen PSC Partner einen Bar-Bonus in Höhe von 300.-€)

( Weitere Voraussetzungen und Informationen zur Teilnahme der oben aufgeführten Teilnahmearten entnehmen Sie bitte unserer Information und dem Vertrag. )


Strategie Alters – Vorsorge – Plan ( B ) :
§ 1 Allgemeines
1.1
Ich bin darüber aufgeklärt worden dass ich eine private Ruhestandsabsicherung mit mindestens 80.-€ monatlich, die ausschließlich meiner eigenen Altersvorsorge dient, bei dem strategischen Finanzpartner der PSC abgeschlossen habe. Ich habe diese Ruhestandsabsicherung bei dem strategischen Finanzpartner der PSC nicht abgeschlossen, um an seinem Autoprogramm teilnehmen zu können, und hierüber günstig einen Neuwagen im Nutzungsrecht zu erhalten. Ich bin darüber informiert das ich über die Produkte des strategischen Partners zur Altersvorsorge andere Empfehlungskunden nicht beraten darf, sondern lediglich diese Produkte im Rahmen einer allgemeinen Empfehlung weiterempfehlen darf. Ebenso bin ich darüber aufgeklärt, dass ich meinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber des strategischen Finanzpartners in Höhe von 80.-€ / monatlich über einen Zeitraum von mindestens 36 Monaten in jedem Fall nachkommen muß, und dies unabhängig davon, ob ich es innerhalb dieser Zeit schaffe über PSC zu einem Neuwagen zu kommen. Ich bin darüber aufgeklärt worden das ich für den Vertrag mit dem strategischen Finanzpartner, diesem gegenüber in jedem Fall und in vollem Umfang haftbar bin.

Ich nehme an Strategie B teil. ( Ich spare unabhängig hiervon in meine eigene private Rentenvorsorge in Höhe von 80.-€ / Monat ein. Hieraus erhalte ich in meiner „Erstlinie“ ab meinem zweiten, direkt geworbenen PSC Partner einen Bar-Bonus in Höhe von 300 .- € )

( Weitere Voraussetzungen und Informationen zur Teilnahme der oben aufgeführten
Teilnahmearten entnehmen Sie bitte unserer Information und dem Vertrag. )


Strategie C :
§ 1 Allgemeines
1.1
Ich bin darüber aufgeklärt worden dass ich mit meinem Einmalbetrag eine englische Ltd. gründe, die ausschließlich der Absicherung meiner geschäftlichen Aktivitäten dient, bei dem strategischen Finanzpartner der PSC abgeschlossen habe. Ich habe die Gründung der englischen Ltd. bei dem strategischen Finanzpartner der PSC nicht abgeschlossen, um an seinem Autoprogramm teilnehmen zu können, und hierüber günstig einen Neuwagen im Nutzungsrecht zu erhalten. Ich bin darüber informiert das ich über die Produkte des strategischen Partners zur Gründung einer englischen Ltd. andere Empfehlungskunden nicht beraten darf, sondern lediglich diese Produkte im Rahmen einer allgemeinen Empfehlung weiterempfehlen darf. Ebenso bin ich darüber aufgeklärt, dass ich meinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber des strategischen Finanzpartners in Höhe der jährlichen Verwaltungskosten über einen Zeitraum von mindestens 36 Monaten in jedem Fall nachkommen muß, und dies unabhängig davon, ob ich es innerhalb dieser Zeit schaffe über PSC zu einem Neuwagen zu kommen. Ich bin darüber aufgeklärt worden dass ich für den Vertrag mit dem strategischen Partner, diesem gegenüber in jedem Fall und in vollem Umfang haftbar bin.

Ich nehme an Strategie C teil. ( Ich zahle einmalig einen Betrag von 900.-€ ein, und erhalte hierfür eine englische Ltd. + Bankverbindung, Hieraus erhalte ich in meiner „Erstlinie“ ab meinem zweiten, direkt geworbenen PSC Partner einen Bar-Bonus in Höhe von 300 .- € )

( Weitere Voraussetzungen und Informationen zur Teilnahme der oben aufgeführten Teilnahmearten entnehmen Sie bitte unserer Information und dem Vertrag. )

Strategien A B C
Einsatz Strategie Autowerbung
300.-€
Einmaleinlage Strategie Vorsorge 80 .- € / Mon.
Ohne Einmaleinlage Profi - Strategie
900 .- €
Einmaleinlage
Konditionen Vergütung gemäß
1 : 1 - Provisionsplan Vergütung gemäß
1 : 1 - Provisionsplan Vergütung gemäß
1 : 1 - Provisionsplan
Provisionen aus : Bar – Boni je 300 .- €
Auto-Anteile je 300 .- € Bar – Boni je 300 .- €
Auto-Anteile je 300 .- € Bar – Boni je 300 .- €
Auto-Anteile je 300 .- €
Vorteile Neuwagenkauf mit Rabatt
Auto – Nutzungs – Rechte
Rente oder Kapital
Bar – Entnahme der Auto Anteile ab Guthaben
3.000 .- Neuwagenkauf mit Rabatt
Auto – Nutzungs – Rechte
Rente oder Kapital
Bar – Entnahme der Auto Anteile ab Guthaben
3.000 .- Neuwagenkauf mit Rabatt
Auto – Nutzungs – Rechte
Rente oder Kapital
Bar – Entnahme der Auto Anteile ab
Guthaben 3.000 .-
Einkommen Lebenslanges
Passiv – Einkommen Lebenslanges
Passiv – Einkommen Lebenslanges
Passiv – Einkommen


Vergütungen werden wie folgt zugeteilt :
a. Als PSC - Partner gebe ich meinen ersten PSC - Partner an den PSC - Partner ab der mich einlud. Für weitere PSC - Partner aus Strategie A erhalte ich ab meinem dritten, für B und für C ab meinem zweiten, direkt geworbenen PSC - Partner einen Bar-Bonus in Höhe von 300 .- €. Von jedem meiner direkt geworbenen PSC - Partner erhalte ich deren ersten PSC - Partner in mein Team und erhalte hierfür ebenfalls wieder einen Bar-Bonus sowie einen Bonus in Höhe von jeweils 300 .- € .

Verdienstbeispiel : Sie werben 5 PSC – Kunden einmalig an und diese nochmals das Gleiche. Ihr Verdienst pro Monat :

Strategien A B C
Einsatz Strategie Autowerbung 60.-€ / Mon. Ohne Einmaleinlage Strategie Vorsorge 80 .- € / Mon. Ohne Einmaleinlage Profi - Strategie 900 .- € Einmaleinlage
Kondition Vergütung gemäß 1 : 1 - Provisionsplan Vergütung gemäß 1 : 1 - Provisionsplan VVergütung gemäß 1 : 1 - Provisionsplan
Provisionen pro Monat : Bar - Boni 3.000 .- € Auto-Anteile je 3.000 .- € Gesamt 6.000 .- € Bar - Boni 3.000 .- € Auto-Anteile je 3.000 .- € Gesamt 6.000 .- € Bar - Boni 3.000 .- € Auto-Anteile je 3.000 .- € Gesamt 6.000 .- €
Provisionen pro Jahr : Bar - Boni 36.000 .- € Auto-Anteile je 36.000 .- € Gesamt 72.000 .- € Bar - Boni 36.000 .- € Auto-Anteile je 36.000 .- € Gesamt 72.000 .- € Bar - Boni 36.000 .- € Auto-Anteile je 36.000 .- € Gesamt 72.000 .- €
Einkommen abzüglich Investition Einkommen / Monat 3.000 .-€ Einmaleinlage Strategie A 60 .-€ Verdienst 2.940 .-€ Einkommen / Monat 3.000 .-€ Einmaleinlage Strategie B 80 .-€ Verdienst 2.920 .-€ Einkommen / Monat 3.000 .-€ Einmaleinlage Strategie A 900 .-€ Verdienst 2.100 .-€


Vertrag /Auftrag zur Gründung einer englischen Limited Company by Shares

§ 1
1.1.
Der Inhalt dieses Vertrages ist die Gründung einer einer englischen Limited by Shares ( Ltd. ) im Namen des Auftraggebers. Das Auftragsformular sowie die Preisliste gelten als rechtlich bindende Vertragsbestandteile.

1.2.
Die Vertragsparteien sind LCI AG im folgenden genannt als Auftragnehmer und dem Mandanten, im nachfolgenden als Auftraggeber genannt.

1.3.
Der Auftragnehmer gibt den Auftrag zur Gründung der englischen Limited by Shares ( Ltd. ) des Auftraggebers sofort, unverändert und ausschließlich in gesetzlicher Weise an den Notar in London weiter.

1.4.
Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber juristisch und steuerlich oder in jeder anderen Art stets nur in Verbindung mit den dem entsprechenden Fachleuten von LCI A.G, wie z.B. Steuerberatern oder Rechtsanwälten aus den Bereichen des internationalen Wirtschafts- und Steuerrechts. Diese über eine Standardberatung bei LCI AG. hinausgehende Beratung ist stets Bestandteil eines gesonderten Beratervertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. In diesem Vertrag werden nach einer Analyse durch den Auftragnehmer, die möglichen und in der Praxis umsetzbaren Ziele des Auftraggebers schriftlich festgehalten. Diese Daten des Auftraggebers dienen dann als Grundlage eines rechtskräftigen und verbindlichen Unternehmenskonzeptes. Die hierzu notwendigen Beraterleistungen werden dann gesondert berechnet.

1.5.
Der Auftraggeber wird vom Auftragnehmer darauf hingewiesen das keine Haftung übernommen wird, die aus der mißbräuchlichen Verwendung der Gründung der englischen Ltd., sowie eventuelle Folgeschäden aus einem Gestaltungsmißbrauch resultieren.

§ 2
2.1.
Der Auftraggeber erkennt die in dieser Unterlage beigefügte Preisliste im gesamten Umfang als Vertragsbestandteil ebenso wie das Auftragsformular an.

2.2.
Der Auftrag wird erst mit der Anzahlung des Gründungspreises (siehe Preisliste) vom Auftragnehmer angenommen.

2.3.
Die Eintragung erfolgt durch den Notar in der Regel innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Auftrags- und Zahlungseingang. Eine Garantie für diesen Zeitraum kann der Auftragnehmer jedoch nicht übernehmen, da die Eintragung alleine Sache der Behörden ist, und der Auftragnehmer hierauf keinen Einfluß hat.

2.4.
Die Eintragung und Einregistrierung erfolgt auf der Basis der englischen Gesetze, sowie den weiteren gesetzlichen Regelungen.

§ 3
3.1.
Alle Informationen und Hinweise vom Auftragnehmer oder dessen Mitarbeitern oder Vertretern erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen und beruhen auf der Auslegung des geltenden EU - Rechtes, sowie der aktuellen Rechtsprechung. Der Auftragnehmer und dessen Mitarbeiter oder Vertreter können keine Verantwortung übernehmen, weder in rechtlicher noch in sonstiger Weise, für Kosten jeglicher Art, Verbindlichkeiten oder Verluste, die dem Auftraggeber ab der Übergabe der Aktien im Zusammenhang mit der Eintragung, Etablierung oder dem Erwerb der juristischen Person genannt Ltd. entstehen.

3.2.
Der Auftragnehmer kann keinerlei Garantie für die Namenseintragung übernehmen, der Auftraggeber erklärt sich einverstanden falls seine Namenswahl in das englische Handelsregister aus irgendeinem Grund, auf den der Auftraggeber keinen Einfluß hat, nicht eintragungsfähig ist, einen anderen Namen zu wählen.

3.3.
Der Auftragnehmer kann keine Garantie von Namensrechten Dritter irgendeiner Art übernehmen.

3.4.
Die Verletzung Namensrechte Dritter ist das ausschließliche Risiko des Auftraggebers. Gleiches gilt für Wettbewerbsverstöße gegen Rechte außerhalb Englands, für die der Auftragnehmer keinerlei Haftung übernehmen kann.

3.5.
Der Auftragnehmer legt größte Sorgfalt auf die Überprüfung der Verfügbarkeit eines Namens, jedoch kann keine Verantwortung oder Haftung für jetzige oder zukünftige rechtliche Ansprüche anderer Firmen oder dritter Personen in Bezug auf den Gebrauch des Namens akzeptiert werden, insbesondere wenn der Firmenname, auf die Dritte ihre Rechte stützen, nicht im englischen Handelsregister eingetragen ist.

3.6.
Der Gebrauch eines Namens in irgendeiner Art und Weise durch den Auftraggeber, bevor die Einregistrierung und Übertragung der englischen Ltd. vollständig abgeschlossen ist, ist als unautorisiert zu betrachten und kann als ungesetzlich ausgelegt werden.

3.7.
Bei der Namenswahl muß in jedem Fall darauf geachtet werden, das daß letzte Wort auf Ltd. oder Limited lautet. Der gewünschte Name darf nicht anstößig, beleidigend oder ungesetzlich sein. Der gewünschte Name darf keine Verbindung zu Behörden, Regierungen, Kreditinstituten und Versicherungen oder ähnlichen Institutionen vorspiegeln.

§ 4
4.1.
Ungeachtet aller in den oben genannten Bestimmungen ausgesprochenen Haftungsausschlüssen beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers in jedem Fall auf maximal die Höhe des bereits vom Auftraggeber geleisteten Honorars. Der Auftraggeber kann Aufträge ohne Angabe von Gründen ablehnen. In diesem Fall werden bereits erhaltene Zahlungen, abzüglich der hierbei für den Auftragnehmer entstandenen Kosten, dem Auftraggeber zurückerstattet.

4.2.
Der Auftraggeber erkennt hiermit die gesamten Geschäftsbedingungen in vollem Umfang an.

4.3.
Der Auftragnehmer bestätigt dem Auftraggeber die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags, sobald die hierfür erforderliche Summe für die Gründung der Ltd. ( laut Preisliste ) vom Auftraggeber auf dem in der Preisliste genannten Konto eingegangen ist.

§ 5
5.1.
Sollte der Auftraggeber eine weitere spezielle Beratung in Bezug auf die Gründung einer englischen Limited, und somit weitere Leistungen bei LCI AG in Anspruch nehmen, die über die Standardleistungen hinausgehen, so werden diese dem Auftraggeber gesondert berechnet. Die Art und Umfang sowie die Zeitdauer dieser gesonderten Leistungen werden deshalb dann in einem gesonderten Beratervertrag vorher genau festgelegt. In diesem Vertrag werden nach einer Analyse der Unternehmenssituation des Auftraggebers durch Wirtschaftsexperten die möglichen und in der Praxis umsetzbaren Ziele des Auftraggebers schriftlich festgehalten. Diese Ziele dienen dann als Grundlage eines rechtskräftigen und verbindlichen Unternehmenskonzeptes. Dieser gesonderte Beratervertrag ist dann auch in jedem Fall Bestandteil dieses Vertrages. Der Auftraggeber versichert hiermit nach bestem Wissen, daß alle hier und in dem Auftragsformular gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Es wurde weder etwas verschwiegen, noch hinzugefügt. Der Auftraggeber bestätigt hiermit die Richtigkeit der hier gemachten Angaben. Falls es sich als notwendig erweisen sollte, erteile ich ausdrücklich die Erlaubnis, Auskünfte über mich / mein Unternehmen einzuholen. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, daß die oben gemachten Auskünfte nicht an Dritte weitergegeben werden. Alle später erstellten Unternehmenskonzepte basieren auf der Vollständigkeit der oben gemachten Angaben, die erfolgreiche Umsetzung ist von den Auskünften des Auftraggebers abhängig. Alle gemachten Angaben bei der Gründung einer englischen Limited werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt. Es ist im eigenen Interesse des Auftraggebers daß die Angaben so vollständig wie möglich vorliegen, nur dann kann auch eine objektive individuelle und kompetente Fachberatung stattfinden. Weitere Informationen hierzu sind in der Informationsbroschüre zu finden.

PKW - Nutzungsbedingungen

§ 1 Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Voraussetzung zur Nutzung eines Autos der LCI AG und der PSC - Deutschland.

1.2 Der VP hat jede Änderung des Namens, der Adresse, seiner Rechtsform und jede Änderung der Bankkonten unverzüglich an LCI AG mitzuteilen. Unterlässt der VP diese Miteilung, ist LCI AG berechtigt, notwendige Auskünfte einzuholen. Die hierdurch entstehenden Kosten werden dem VP durch LCI AG weiterberechnet, wenn und soweit sie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses notwendig waren.

§ 2 Benutzung der Fahrzeuge
1. Nutzungsberechtigt
1.1 Das Fahrzeug darf nur vom VP der das Nutzungsrecht durch das Autoprogramm der LCI AG an diesem erworben hat, und mit dessen Zustimmung auch von sonstigen berechtigten Fahrern geführt werden. Der VP hat eigenständig zu prüfen, ob berechtigte Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Der VP muss selbst im Fahrzeug anwesend sein.

1.2 Der VP hat das Handeln des jeweiligen Fahrers wie eigenes zu vertreten. Alle den VP begünstigenden Bestimmungen dieses Vertrages gelten auch zugunsten des jeweils berechtigten Fahrers.

1.3 Verbotene Nutzung Es ist untersagt, das Fahrzeug zu motorsportlichen Übungen, zu Testzwecken, zur gewerblichen Personen- oder Güterfernverkehrsbeförderung sowie zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken, auch soweit sie nur nach dem Recht des Tatorts verboten sind, zu benutzen und Dritten zur Verfügung zu stellen.

1.4 Fahrten ins Ausland Fahrten außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach Italien, Griechenland und in osteuropäische Länder bedürfen grundsätzlich der vorherigen Zustimmung von LCI AG .

§ 3. Ablauf der Nutzungsdauer
1.3 Nach Ablauf der Nutzungsdauer ist das Fahrzeug am Empfangsort wieder abzugeben ( siehe Rückgabe § 15 ). Bei Verletzung der Rückgabepflicht haften mehrere Nutzer als Gesamtschuldner. Bis zum Rückgabezeitpunkt werden als Schadenersatz das jeweils gültige Nutzungsentgelt zzgl. einer Pauschale für die verspätete Rückgabe berechnet. Die Entgelte/Pauschale ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste.

§ 4. Nutzungsdauer
4.1 Die Nutzungsdauer umfasst den vom VP genutzten und im Voraus durch diesen mit dem jeweils entsprechenden Betrag auf seinem „Bonuskonto“ bezahlten Zeitraum, und verlängert sich bei entsprechender Deckung, jeweils um weitere 6 Monate.

§ 5 Stornierungen
5.1 Die Bestellung eines Fahrzeugs im Nutzungsrecht ist verbindlich. Bei Rücktritt entstehen Storno – Gebühren in Höhe von 300.- €.

§ 6 Überprüfung des Fahrzeugs vor Fahrtantritt
6.1 Der VP ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf äußere Mängel zu überprüfen ( Übergabeprotokoll ). Mängel die nicht in der Mängelliste von LCI AG eingetragen sind, müssen vor Fahrtantritt an LCI AG gemeldet werden. Die Benutzung ist in diesem Fall nur mit ausdrücklicher Erlaubnis von LCI AG zulässig.

§ 7 Mitführen einer gültigen Fahrerlaubnis
7.1 Der VP verpflichtet sich, bei jeder Fahrt seine gültige Fahrerlaubnis mitzuführen. Die Fahrtberechtigung gem. § 2 Ziffer 1 dieser AGB ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen gebunden.

7.2 Bei Entzug, vorübergehender Sicherstellung oder Verlust der Fahrerlaubnis, erlischt unmittelbar die Fahrtberechtigung nach § 2 Ziffer 1 diese AGB. Beauftragung anderer Berechtigter nach § 2 Ziffer 1 bleiben möglich. Der VP ist verpflichtet, LCI AG von dem Wegfall oder der Einschränkung der Fahrterlaubnis unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für berechtigte Fahrer gilt das oben Gesagte im gleichen Maße.

§ 8 Behandlung der Fahrzeuge
8.1 Der VP hat die Fahrzeuge sorgsam zu behandeln und gemäß den Anweisungen in den Fahrzeugunterlagen und den Herstellerangaben zu benutzen sowie die Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck zu prüfen.

8.2 Das Fahrz. ist sauber zu halten und stets ordnungsg. gegen Diebstahl zu sichern.

8.3 Die Fahrz. sind stets in einem sauberen Zustand zu halten, und bei starker Verschmutzung von außen zu waschen, mindestens aber einmal im Monat.

§ 9 Gebühren, Nutzungskonto, Sicherheiten, Zahlungsbedingungen
9.1 LCI AG stellt dem VP Nutzungsentgelte und Teilnahmeentgelte über den jeweiligen Nutzungszeitraum für das jeweilige Fahrzeug gemäß der gültigen Preisliste für den VP in Rechnung. Diese Rechnung wird mit dem entsprechenden Betrag auf dem „Bonuskonto“ des VP verrechnet. Sollte ein Nutzungsrecht auf Grund Verschweigens wichtiger Angaben des VP nicht zustande kommen, so berechnet LCI AG ein Bearbeitungsgebühr von 300.-€.

9.2 LCI AG wird das Entgelt vom Bonuskonto zu Lasten des VP im Namen und Rechnung einziehen.

9.3 Der VP hat jederzeit für die ausreichende Deckung auf seinem „Bonuskonto“, durch das Autoprogramm oder durch eigene Einzahlung entsprechender Beträge zu sorgen. Kann der entsprechende Betrag mangels Deckung auf dem „Bonuskonto“ nicht eingezogen werden, kann kein Fahrzeug zur Nutzung im Nutzungsrecht zur Verfügung gestellt werden.

§ 10 Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung, Einwendungsausschluss
10.1 Dem VP steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnisses zu.

10.2 Gegen Forderungen von LCI steht dem VP die Befugnis zur Aufrechnung nur insoweit zu, als die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

10.3 Etwaige Einwendungen des VP gegen Rechnungen von LCI AG sind mit einer Frist von 14 Tagen nach deren Zugang schriftlich bei LCI AG geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Einwendung des VP ausgeschlossen. Das Unterlassen der rechtzeitigen Einwendung gilt als Genehmigung. LCI AG weist den VP in der Rechnung auf die Einwendungsfrist und auf die Rechtsfolgen einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung hin. Gesetzliche Ansprüche des VP bei Erhebung begründeter Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

§ 11 Kündigung
11.1 Dieser Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

11.2 LCI AG ist berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Wichtige Gründe sind
- wiederholter Verstoß gegen die AGB,
- der Gebrauch des Fahrzeugs in vertragswidriger Weise durch Verschulden mangelnde Wartung und Pflege des Fahrz, unsachgemäßer/unrechtmäßiger Gebr.

11.3 Macht der VP schuldhafte falsche Aussagen hinsichtlich seiner Person, seiner Fahrerlaubnis, seiner Wohnsitzadresse oder Firmensitzadresse ist LCI AG ebenfalls zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

11.4 Bei außerordentlicher Kündigung durch LCI AG ist der VP zur unverzüglichen Rückgabe des Fahrzeugs, der Fahrzeugpapiere, Fahrzeugschlüssel, sowie aller hiermit sonstigen Gegenstände ( Ausrüstungsgegenstände usw.), die dieser beim Empfang des Fahrzeugs erhalten hat.

§ 12 Unfälle / Diebstahl/ Anzeigepflicht

12.1 Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schäden hat der VP sofort die Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden LCI AG unverzüglich anzuzeigen. Auch bei offensichtlich geringfügigen Schäden ist auf jeden Fall LCI AG zu informieren, auch wenn Dritte nicht beteiligt waren.

12.2 Bei Schäden ist der VP verpflichtet, LCI AG unverzüglich, spätestens aber zwei Tage nach dem Vorfall, über alle Einzelheiten schriftlich, sorgfältig und vollständig zu unterrichten.

12.3 Dem VP ist es untersagt, ein Schuldanerkenntnis abzulegen. Der VP ist verpflichtet, alles für die Begrenzung des Schadens zu tun. Die Fortsetzung der Fahrt ist nur mit Erlaubnis LCI AG zulässig. Der VP ist zur Mithilfe bei der Aufklärung von Verkehrsunfällen verpflichtet.

§ 13 Haftung
13.1 Der VP haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln mit der Deckung seines gesamten Bonuskontos, und darüber hinaus mit den Barprovisionen, sofern er das Fahrzeug beschädigt oder entwendet oder den Nutzungsvertrag verletzt hat. Insbesondere hat der VP das Fahrzeug in dem mangelfreien Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.

13.2 Die Haftung des VP erstreckt sich bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung auch auf die Schadennebenkosten wie z.B.:
- Sachverständigenkosten
- Abschleppkosten
- Wertminderung
- Nutzungsausfall
- Höherstufung der Versicherungsprämien

13.3 Der VP haftet auch dann, wenn er oder seine Erfüllungsgehilfen :
- den Schaden durch groben Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt haben
- Unfallflucht begangen haben, es sei denn, die Unfallflucht hat keinen Einfluß auf die Feststellung des Schadensfalles gehabt,
- den Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit verurs. haben
- entgegen der Verpflichtung nach § 8 bei einem Unfall auf die Hinzuziehung der Polizei verzichten, es sei denn, die Pflichtverletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadenfalles gehabt,
- entgegen der Verpflichtung nach § 8 den Schaden nicht LCI AG angezeigt oder
- bei Erfüllung der Verpflichtung nach § 8 falsche Angaben zum Unfallhergang gemacht haben, es sei denn, die Pflichtverletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadenfalles gehabt.

13.4 Der VP haftet für Verkehrsdelikte und Ordnungswidrigkeiten.

§ 14 Versicherung
14.1 Für alle Fahrzeuge besteht eine Versicherung, die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist nur nach vorheriger Absprache mit LCI AG zulässig.

§ 15 Rückgabe
15.1 Der VP verpflichtet sich das Fahrzeug bis zum Ablauf des Nutzungszeitraums ordnungsgemäß am Empfangsort zurückzugeben.
15.2 Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug laut Übergabeprotokoll in einem ordnungsgemäßen Zustand am Empfangsort inkl. der Fahrzeugpapiere, Fahrzeugschlüssel, sowie aller hiermit sonstigen Gegenstände ( Ausrüstungsgegenstände usw.), die dieser beim Empfang des Fahrzeugs erhalten hat, zurückgegeben hat.

§ 16Datenschutz
16.1 Alle persönlichen Daten des VP können von LCI AG verarbeitet, gespeichert und genutzt werden.
16.2 Eine Weitergabe darf nach Bundesdatenschutzgesetz nur dann erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von LCI AG erforderlich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn :
- die bei Vertragsabschluss gemachten Angaben unrichtig sind
- das genutzte Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Nutzungszeit
- zurückgegeben wird
- das genutzte Fahrzeug gestohlen oder beschädigt wird

§ 17 Wirksamkeit des Vertrages, Änderungen und Nebenabreden Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages sowie Nebenabreden oder Sonderregelungen jeder Art berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungn. Änderungen sowie Aufhebungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die der Intention der unwirksamen Bestimmungen weitgehend Rechnung tragen. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Ergänzend gelten hier auch die AGB’s der Allgemeinen Teilnahmebedingungen.

Es gelten ergänzend die AGB der LCI AG
1. Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen :

Jegliche vereinbarte Leistungen sowie alle von LCI abgegebenen oder entgegengenommenen Willenserklärungen haben ausschließlich diese Geschäftsbedingungen zur Grundlage. Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche künftigen Geschäfte, ausgeschlossen der direkten und persönlichen Beratungsleistungen der LCI, ohne dass dies einer nochmaligen ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Die Annahme der Geschäftsbedingungen erfolgt spätestens mit der Abnahme der Leistung. Hier von abweichende Bedingungen des Vertragspartners haben keinerlei rechtliche Bedeutung. Von den Geschäftsbedingungen der LCI abweichende Gegenbestätigungen des jeweiligen Vertragspartners mit dem Verweis auf dessen Geschäftsbedingungen haben keinerlei Gültigkeit. Solchen Gegenbestätigungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Die Wirksamkeit von Abweichungen dieser Geschäftsbedingungen benötigen grundsätzlich die schriftliche Bestätigung von LCI. LCI bietet auf seiner Website unter www.LC-Invest.de /.com sowohl Informationen an, die der Kunde unentgeltlich nutzen kann, wie auch Informationen ( Abonnement ) und Internetpräsentationen ( Annoncen ), die kostenpflichtig sind und die vom Kunden nur gegen Entrichtung des Entgeltes genutzt werden können.

Leistungsbeschreibung :

Leistungsbeschreibung
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Kundeninformation, insbesondere also aus dem zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Internet – Angebote von LCI oder aus den einem sonstigen Angebot beigegebenen Informationen. Weiterhin gewährt LCI dem Kunden den Zugang zu dem von Ihm bestellten kostenpflichtigen Abo. LCI ist erst dann zur Leistung, d.h. zur Gewährung des Zugangs zu dem kostenpflichtigen Abo verpflichtet, wenn der Kunde das jeweils erforderliche Entgelt erbracht hat. LCI ist berechtigt aber nicht verpflichtet, bei Nachweis einer Bankverbindung oder Angabe einer Kreditkartennummer die Leistungen auch früher zu erbringen. LCI ist zudem berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder der gesamten Leistung zu beauftragen. LCI ist berechtigt, die verwendete Internet – Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.

2.2Erreichbarkeit
In der Regel steht dem Kunden das Angebot von LCI jederzeit zur Verfügung, dies bedeutet eine Erreichbarkeit von ca. 90 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen Problemen, die nicht im Einflussbereich von LCI liegen ( höhere Gewalt, Verschulden Dritter usw. ) über das Internet nicht zu erreichen ist. LCI behält sich jedoch vor, die Erreichbarkeit einzuschränken oder, insbesondere aus technischen Gründen ( Instandhaltung und Wartung ), für einen vorübergehenden Zeitraum auszusetzen.

2.3Änderung des Leistungsangebots
LCI behält sich vor Vertragsabschluss das Recht vor, ihr Angebot zu ändern, zu beschränken oder zu beenden oder bislang kostenfreie Abo nur noch entgeltlich zur Verfügung zu stellen. Sollte der Kunde einen Vertrag über die regelmäßige Lieferung von Abo’s abgeschlossen haben, so ist LCI zur Änderung dann berechtigt, wenn die Zurverfügungstellung der vertragsgemäßen Leistungen erschwert wird oder ein sonstiger Grund für die Änderung vorliegt. Dies ist dann der Fall, wenn LCI die Abo’ s von Dritten bezieht und diese LCI die Abo’ s nicht mehr zur Verfügung stellen. LCI ist berechtigt, die vom Kunden bestellten Abo’ s den veränderten Gegebenheiten anzupassen und wird dieses dem Kunden per E-mail mitteilen. Weicht das vom Kunden bestellte Abo von dem nunmehr lieferbaren Abo erheblich ab, so ist der Kunde zur außerordentlichen Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung berechtigt. LCI behält sich das Recht vor, zur Erbringung der Leistungen im Rahmen des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, um Lieferungen und Leistungen zu verbessern

3. Nutzumfang :
Der Kunde ist berechtigt, das von LCI zur Verfügung gestellte Abo zu privaten / eigenen Zwecken zu nutzen.
Er ist insbesondere ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von LCI nicht berechtigt, das Abo an Dritte weiterzugeben, Dritten den Zugang zu dem Abo entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen oder das Abo an Dritte weiterzuvertreiben. Dem Kunden ist laut Antragsformular die gewerbliche Nutzung des Abo’ s ausdrücklich nur dann erlaubt, wenn er vertraglicher eingetragener Berater des LCI – Netzwerkes ist. Er darf ihn jedoch ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von LCI nicht an Dritte weitervertreiben oder ihnen den Zugang zu dem Abo entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stellen. Verstößt der Kunde gegen den ihm gewährten Nutzungsumfang, so ist LCI berechtigt, den Zugang des Kunden zu dem Abo ohne vorherige Ankündigung zu sperren. Zudem kann LCI den Vertrag kündigen und Schadensersatzansprüche bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen geltend machen. Im Rahmen dieser Schadensersatzansprüche ist der Kunde verpflichtet, LCI von solchen Ansprüchen freizustellen, Dritte gegen LCI wegen der unberechtigten Nutzung des Abo’ s erheben. Der Kunde ist für alle von ihm bzw. über seine Internet – Präsenz produzierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung findet nicht statt. Der Kunde hat keinen rechtlichen Anspruch auf die nachträgliche Löschung von Inhalten durch LCI zu verlangen.

4. Pflichten des Kunden :
4.1 Angaben
Der Kunde versichert, dass alle von ihm gemachten Angaben, wie z.B. Name, Adresse, bei geschäftsmäßigen Angeboten : Name, Hauptsitz, Postanschrift des Unternehmens sowie Name und Anschrift des Vertretungsberechtigten usw. wahrheitsgemäß und vollständig sind und er berechtigt ist über sie zu verfügen. Weiter versichert der Kunde, dass er 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig ist. Der Kunde verpflichtet sich, seine Angaben bei eintretenden Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. Hierzu sendet er eine E-mail.

4.2 Der Kunde gewährleiste, dass die Form, der Inhalt oder der verfolgte Zweck seiner Internet – Seiten nicht gegen geltendes Recht, nicht gegen gesetzliche Verbote, nicht gegen die guten Sitten und Rechte Dritter ( Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen seiner Internet – Präsenz keine pornographischen Inhalte, Internet – Casinos, Pyramiden Verkäufe, Lotteriescheine, Sendungen von Geld / Cash Zahlungen, Alkohol, Waffen, Drogen sowie keine auf Gewinnerzielung gerichtete Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und / oder erotische Inhalte ( Nacktbilder, Peepshows siehe oben ) zum Gegenstand haben, oder jedes Gut oder Dienstleistung welche gesetzlich oder von den Kartenorganisationen ( Abrechnungssystem ) verboten sind. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtungen verspricht der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000.- € , in Worten : zehntausend EURO. Außerdem berechtigt ein Verstoß des Kunden gegen die genannten Verpflichtungen, die Aufnahme von Internet – Seiten und Präsentationen zu verweigern, die Seiten, Präsentationen und darauf gerichtete Verweise ( Links ) sofort zu löschen und den Vertrag fristlos zu kündigen.

LCI übernimmt hierbei keine Prüfungspflicht. Bei Verstoß der Internet – Seiten des Kunden gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter haftet der Kunde gegenüber LCI auf Schadensersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch des Vermögensschadens. Der Kunde stellt LCI hiermit von etwaigen Schäden bzw. Ansprüchen Dritter frei, die aus Beiträgen resultieren, die durch seine Internet – Seiten entstanden sind.

4.3 LCI überprüft die Inhalte des Kunden ferner dahingehend, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Im Internet ist es insoweit üblich, dass bis zu einer gerichtlichen Klärung Daten auf glaubhaftes Verlangen jedes Dritten gesperrt werden ( siehe auch die „Dispute Policy“ des InterNic unter www.internic.net ). Der Kunde erklärt sich daher einverstanden, den Zugriff auf seine Inhalte in dem Fall zu sperren, dass Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden.

4.4 LCI behält sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden. Dies betrifft insbesondere CGI – Programm – Module, die nicht in der Programmbibliothek bereitgehalten werden. LCI behält sich ebenfalls das Recht vor, das Angebot des Kunden ohne Vorwarnung zu sperren, falls der Kunde eigene Programme im Rahmen seines Angebotes arbeiten lässt, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigt.

4.5 Sollte LCI aus in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber LCI leistungspflichtig. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die LCI zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen.

4.8 Der Kunde stellt LCI von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die Ihre Ursachen in der Verletzung von Urheber-, Nutzungs-, Persönlichkeits- oder sonstigen Patent- und Schutzrechten unter Verwendung der Internet – Präsenz des Kunden haben.

4.9 Nutzung des Abo und des Abrechnungssystems Zudem verpflichtet sich der Kunde, die LCI – Webseiten, sowie das zur Verfügung stehende Abo und das von LCI verwendete Abrechnungssystem, nicht rechtsmissbräuchlich zu nutzen. Dies schließt insbesondere folgende Pflichten ein : Der Kunde stellt sicher, dass durch von ihm eingespeiste Daten nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen über den Jugendschutz, die Persönlichkeitsrechte Dritter und die Verletzung von Schutzrechten, insbesondere Urheberrechte Dritter, verstoßen wird. Der Kunde verpflichtet sich, eine übermäßige Belastung von LCI durch ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten zu unterlassen. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm eingesetzten Skripte und Programme nicht mit Fehlern und Viren behaftet sind, die geeignet sind, die Leistungserbringung durch LCI zu stören. Der Kunde verpflichtet sich, den ihm überlassenen Nutzernamen und das Passwort geheim zu halten. Bei einem Missbrauch oder Verlust dieser Angaben oder einem entsprechenden Verdacht ist dies LCI zur etwaigen Schadensbegrenzung unverzüglich anzuzeigen. Sollte der Kunde dies an LCI zu spät melden, so hat er für alle, sich hieraus ergebenden direkten und indirekten Schäden, die LCI und dem Kunden selber entstehen, zu haften. Der Kunde verpflichtet sich, das Abrechnungssystem nicht auf öffentlich zugänglichen Rechnern anzuwenden. Verstößt der Kunde gegen o.g. Pflichten oder besteht der Verdacht des Missbrauchs der Registrierung oder des zur Verfügung gestellten Abo’ s, ist LCI berechtigt, den Zugang zu dem entgeltlichen Abo ohne vorherige Ankündigung zu sperren. Weiterhin ist LCI berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Zahlungsverpflichtung bleibt hiervon unberührt. Bereits entrichtete Entgelte werden nicht zurückerstattet. Außerdem ist der Kunde in den zuvor geschilderten Fällen verpflichteten, LCI den aus solchen Pflichtverletzungen resultierenden Schaden zu ersetzen und von solchen Ansprüchen freizustellen, die Dritte gegen LCI wegen einer solchen Pflichtverletzung geltend machen, sofern der Kunde den Schaden zu vertreten hat. Insbesondere hat der Kunde die durch die Nutzung durch Dritte eventuell anfallenden Gebühren von LCI zu tragen.

5. Annahme des Vertrages :

5.1 Der Vertrag kommt mit telefonischer Bestätigung und Veröffentlichung im Internet, oder schriftlich, per E-mail, über das Internet – Onlineformular, des Kundenantrags durch LCI, oder mit erster Erfüllungshandlung zustande, ohne dass es einer Mitteilung an den Kunden bedarf. Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsangebots oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunde gelten als neues Angebot.

5.2 Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme der Internet – Präsentation verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der nicht von LCI verschuldet wurde, gilt die vertragliche Leistung von LCI mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen. Spätestens mit der Erstbenutzung erkennt der Kunde die AGB der LCI an. Bei dem Vertrag handelt es sich um einen Auftrag über einen längeren Zeitraum mit wiederkehrenden regelmäßigen Leistungen, daher wird das Entgelt im voraus jeweils für mindestens 6 Monate fällig. Bis zur vollständigen Zahlung bleibt das gelieferte Abo im Eigentum von LCI.

6. Preise / Vergütung :

6.1 Preise / Fälligkeit
Die Nutzung der LCI – Internet – Präsenz erfolgt zu den, auf der Homepage von LCI ausgewiesenen Tarifen und Preisen. Der erste Abrechnungszeitraum beginnt am Tag des Vertragsschlusses, d.h. der bestätigten Registrierung der Internet – Präsenz. Er endet nach Wahl von LCI am letzten Tag des Vertragsjahres bzw. an dem gleichen Tag jedes folgenden Vertragsjahres. Eventuell zusätzlich anfallende Kosten bei Bankeinzug von Auslandskonten, Rücklastschriften, Mahngebühren usw. sind vom Kunden zu tragen.

6.2 Preisänderung LCI sowie das von LCI verwendete Abrechnungsunternehmen hat das Recht, durch schriftliche Mitteilung, auch per E-mail, an den Kunden mit einer Vorankündigungsfrist von 4 Wochen, die Gebühren veränderten Gegebenheiten anzupassen. Dieses ist insbesondere der Fall bei erhöhten Personal- oder Sachkosten, bei veränderten technischen Gegebenheiten oder bei erhöhten Kosten zur Erbringung der Leistung, die an Dritte zu zahlen sind.

6.3 Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann LCI das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

6.4 Zahlt der Kunde die vereinbarte Leistung nicht, so ist diese mit Verzugszins einzuklagen.

6.5 Unberührt bleibt stets das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für LCI insbesondere vor, wenn : Der Kunde bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, mit der Zahlung der Entgelte für mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät. Der Kunde sein zum Lastschriftverfahren benanntes Konto auflöst oder die erteilte Einzugsermächtigung widerruft, ohne zugleich eine Einzugsermächtigung für ein anderes Konto zu erteilen. Der Kunde schuldhaft oder fortgesetzt gegen die in diesem Vertrag geregelten Pflichten verstößt.

Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist LCI berechtigt, den Zugang sofort zu verwehren und die diesem Vertragsverhältnis zugeordneten Internet – Adressen zu löschen.

7. Zahlungsart / Zahlungssystem :
Die Abrechnung des Abo’ s erfolgt entweder durch LCI selbst oder durch ein von LCI beauftragtes Abrechnungsunternehmen. Bei Abruf des Abo’ s wird der Kunde entweder von LCI oder von dem beauftragten Abrechnungsunternehmen authentifiziert und sein Zugriff auf das Abo protokolliert. Bei Verwendung eines Abrechnungssystems rechnet diese im Namen und auf Rechnung von LCI entsprechend der Inanspruchnahme des Abo’ s ab. Ein Vertrag mit dem Abrechnungsunternehmen kommt dabei nicht zustande. Es bestehen ausschließlich Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und LCI. Das Abrechnungsunternehmen erstellt dem Kunden im Auftrag von LCI zu jedem Zahlungsvorgang eine digitale Rechnung gemäß den von LCI ausgewiesenen Preisen. Im Falle von Rücklasten berechnet LCI eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € pro Lastschrift zzgl. der für LCI angefallenen Bankgebühren. Bei Fragen zum Abrechnungssystem der Abrechnungsgesellschaft steht diese dem Kunden per Telefon, E-mail oder Fax zur Verfügung.

8. Laufzeit / Kündigung :
Die Laufzeit des Vertrages und die Kündigung richtet sich nach dem vom Kunden bestellten Abo und ergibt sich im einzelnen aus dem jeweiligen Angebot und Antragsformular. LCI weist daraufhin das die Laufzeiten unterschiedlich sind. Der Rechnungsversand erfolgt im voraus jeden Abrechnungszeitraums per Post oder per E-mail an den Kunden. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Für die Verträge gelten die Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen, soweit im Antragsformular nichts abweichendes geregelt ist. Der Vertrag endet nach Wahl von LCI am letzten Tag des Vertragsjahres bzw. an dem gleichen Tag jedes folgenden Vertragsjahres. Der Vertrag kann beidseitig mit einer Frist von 4 Wochen zum Vertragsjahresende gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag bei gleicher Kündigungsfrist automatisch jeweils bis zum nächsten Vertragsjahresende. Die Kündigung ist zu richten an : LCI Luxemburg.

9. Widerrufsrecht :
Der Kunde kann innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der bestellten Leistung diese widerrufen, sie beginnt bereits mit Freischaltung des Zugangs. Zur Wahrung der Frist ist der Poststempel entscheidend. Der Widerspruch ist zu richten an : LCI Luxemburg. Wird der Widerruf rechtzeitig erklärt, so ist der Kunde nicht mehr an den Vertrag gebunden. LCI wird das entrichtete Entgelt, abzüglich etwaiger Kosten erstatten. Jedoch muss der Kunde die aus dem Gebrauch des Abo’ s gezogenen Nutzungen herausgeben bzw. Wertersatz leisten. Das Widerrufsrecht erlischt jedoch, sobald der Kunde nach Abschluss des Vertrages die Leistung in Anspruch nimmt. Das ist insbesondere der Fall, wenn er den freigeschalteten Zugang zu einem Abo nutzt oder sich den Inhalt des Abo’ s herunterlädt.

10. Gewährleistung :
10.1 Gewährleistung für Inhalte LCI weist darauf hin, dass LCI Daten und Informationen auch von Dritten bezieht. Eine Überprüfung aller von Dritten gelieferten Informationen und Daten ist LCI nicht möglich. Die Daten sind mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert. Außerdem wählt LCI die Informations- und Datenlieferanten sorgfältig aus und führt Kontrollmaßnahmen, soweit möglich, durch. Diese Kontrollmaßnahmen können aufgrund der Vielzahl der gelieferten Informationen und Daten und der ständigen Aktualisierung nur stichprobenartig erfolgen. LCI gewährleistet daher nicht die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von Dritten bezogenen Daten und Informationen. Weiterhin weist LCI den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der zur Verfügung gestellte Inhalt ausschließlich zur Information des Kunden dient und keine Anlageberatung, Steuerberatung, Unternehmensberatung, keine Aufforderung zum Kauf, Verkauf, oder allgemeine Alternativen einer Unternehmensentscheidung ersetzend darstellen kann. Bei den oben aufgeführten Bereichen ist für eine Kundenentscheidung, vorher stets eine persönliche Beratung und / oder Analyse des Kunden durch einen LCI – Berater des LCI – Beraternetzwerks erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass Entscheidungen in den oben aufgeführten Bereichen, insbesondere im Bereich von Investments in Wertpapieren, grundsätzlich mit Risiken verbunden sind. Der Totalverlust des eingesetzten Kapitals hierbei, kann nicht ausgeschlossen werden. Die zur Verfügung gestellten Informationen können daher keine fachliche, speziell auf die individuelle finanzielle und unternehmerische Situation des Kunden zugeschnittene Beratung ersetzen

10.2 Die Inhalte von Gästebüchern, Foren, Chats, Newslettern, SMS – Nachrichten und sonstigen Verkündigungen geben nur die Meinung des jeweiligen Verfassers wieder. Der Verfasser eines Beitrags überträgt LCI automatisch das räumliche und zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht an seinem Beitrag bzw. seinen Beiträgen.

10.3 LCI ist berechtigt, Teile von Internetpräsenzen zu sperren, sofern deren Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Ansprüche des Kunden entstehen hierdurch nicht.

10.3 Gewährleistung für Internet – Präsentation LCI übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Internet – Präsentation des Kunden, es sei denn, LCI kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haftet LCI nur bei Vorsatz.

10.4 Gewährleistung für Zugang und Erreichbarkeit Obwohl LCI bemüht ist, das Abo ständig verfügbar zu halten, kann keine Gewähr für die ständige Erreichbarkeit gegeben werden. Zudem ist die Qualität des Zugangs zum Internet und des Datenverkehrs im Internet abhängig von nachgelagerten Datenleitungen, auf die LCI keinen Einfluss hat und daher auch für diese keine Gewähr übernehmen kann. Insbesondere haftet LCI nicht bei Störungen der Qualität des Zugangs zum Internet und des Datenverkehrs im Internet aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die LCI nicht zu vertreten hat und die Leistung von LCI wesentlich erschweren oder unmöglich machen. LCI übernimmt demnach keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten und kann die restliche Zeit für technische Arbeiten verwenden. Eine Haftung von LCI für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen.

10.5 Der Kunde hat diesbezüglich eventuell auftretende Mängel stets aussagekräftig zu dokumentieren, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen und schriftlich zu melden. Er hat eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch durchzuführen. Der Kunde hat LCI bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach allen Kräften zu unterstützen.

10.6 LCI ist berechtigt, notwendige Wartungsarbeiten vorzunehmen, auch wenn dadurch die Erreichbarkeit des Servers eingeschränkt werden sollte.

11. Haftung - Haftungsausschluß :
11.1 Die Benutzung der von LCI bereitgestellten Leistungen erfolgt auf eigene Gefahr, dies bezieht sich insbesondere auf die Funktionalität der Software. Die auf den Internetseiten von LCI zur Verfügung gestellten Inhalte sind unserer Kenntnisse nach verlässlich und sorgfältig erarbeitet. LCI übernimmt jedoch keine Gewährleistung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität und Genauigkeit sämtlicher Inhalte auf den Internetseiten.

11.2 Mängel und Störungen sind LCI unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis, schriftlich oder per E-mail mitzuteilen. Für Störungen in den Leitungsnetzen ist LCI nicht verantwortlich und nicht haftbar.

11.3 LCI haftet nur für Schäden, die von LCI, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertraglich wie auch außervertragliche Ansprüche. LCI leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz in voller Höhe; bei grober Fahrlässigkeit und bei Fehlern einer zugesicherten Eigenschaft : In Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht oder die Eigenschaftszusicherung verhindert werden sollte; in anderen Fällen nur wegen Verletzung einer wesentlichen Pflicht, aus Verzug sowie Unmöglichkeit, in jedem Fall beschränkt auf 1.250 .- € pro Schadensfall, insgesamt 5.000 .- € aus dem gesamten Vertrag. Der Einwand des Mitverschuldens des Kunden bleibt LCI unbenommen.

12.1 Inhalt bei den Inhalten der Analystenempfehlungen handelt es sich nur um Zusammenfassungen und Vergleiche, die auf Informationen von Anbietern beruhen, die nicht für Rechnung der LCI tätig sind und auf die LCI keinen Einfluß hat. Die Meinungen und Einschätzungen, die in den Analystenempfehlungen enthalten sind, enstsprechen nicht in jedem Fall der Meinung von LCI. LCI behält sich das Recht auf jederzeitige unangekündigte Änderungen vor. Die dargestellten historischen Daten sind keine Prognosen für die Zukunft. Die gelieferten Aussagen, Informationen und Daten stellen keine Empfehlung für den Kauf, ein Halten oder den Verkauf eines Wertpapiers dar, noch die Alternative einer anderen unternehmerischen Entscheidung. Die Daten werden auch bei Banken, Wertpapier- oder Unternehmensberatern nicht als alleinige Entscheidungsgrundlage oder –hilfe eingesetzt. Daher sollte allgemein eine Entscheidung nicht allein von diesen Daten und Informationen abhängig gemacht werden; dies sollte vielmehr von verschiedenen, wie z.B. anlage-, anlegerspezifischen und unternehmerischen Kriterien abhängen. Diese Daten und Informationen ersetzen insbesondere und grundsätzlich kein persönliches Beratungsgespräch mit einem LCI – Berater des LCI – Beraternetzwerks oder Ihrer Bank. LCI übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit der Daten und Informationen. LCI leistet eine Beratung stets nur in Kombination mit einem LCI – Berater des LCI – Beraternetzwerks, dies gilt besonders im Hinblick auf den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten oder Derivaten. Die Inhalte der Internetseiten von LCI dienen lediglich der Kundeninformation und stellen keine Anlageberatung, Empfehlung, Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Derivaten, als Alternativen zur eigenen Unternehmensentscheidungen oder in Steuerfragen dar. Börsengeschäfte im Besonderen, als auch Unternehmensentscheidungen im allgemeinen, beinhalten Risiken, die Jedem bewusst sein müssen und die die Konsultierung eines professionellen Beraters erforderlich machen. Daher sollte sich jeder vor Tätigung irgendeiner Handelsaktivität bezüglich der hier dargestellten Daten und Informationen, professionelle Beratung in Anspruch nehmen.

12.2 Regelung des Vertragsverhältnisses Mit Benutzung des Internetangebots von LCI kommt keinerlei Vertragsverhältnis, insbesondere kein Rat- oder Auskunftsvertrag, zwischen dem Kunden und LCI zustande. Daher ergeben sich also auch keinerlei vertragliche oder quasivertragliche Ansprüche gegen LCI.

12.3 Haftungsausschluß Für den Fall, dass die Nutzung des LCI – Servers trotz entgegenstehenden Klauseln doch zu einem Vertragsschluss führen sollte, wird hiermit eine Haftung der LCI mit Ausnahme der Verletzung der Vertragspflichten, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen.

12.4 Gewerbliche Schutzrechte Alle innerhalb des Internetangebots genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Rechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aus der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Marken- und Warenzeichen nicht durch Dritte geschützt sind. Das Urheberrecht für veröffentlichte, von LCI selbst erstellte Objekte verbleiben allein bei der LCI. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, multimedialer Dokumente und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Einwilligung von LCI nicht gestattet. Entsprechendes gilt gegenüber Dritten soweit diese Urheberrechte an Inhalten der Internetseiten halten.

12.5 Links und Frames Die Inhalte anderer Internetseiten : Zu denen LCI auf seinen Internetseiten Links geschaltet hat Die in Ihren Internetangeboten einen Link zu LCI geschaltet haben. Unterliegen nicht dem Einfluss und der Kontrolle von LCI. LCI ist daher weder verantwortlich für den Inhalt, die Verfügbarkeit, die Richtigkeit, die Aktualität und die Genauigkeit dieser Internetseiten noch für deren Angeboten, Links oder Werbeanzeigen. Trotz aller Bemühungen ist es nicht immer möglich, Herkunft und Inhalt dieser Internetseiten vollständig aufzuklären. Der Inhalt dieser internetseiten, auf die LCI verlinkt, ist nicht grundsätzlich Gegenstand des Angebots von LCI.

13. Störungsmeldungen / Reklamationen :

12.1 Bei Qualitätsmängeln, Störungen oder sonstigen Reklamationen kann d
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 Lillia



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BeitragVerfasst am: 27/2/2005, 04:26  Titel: Snif ! Wenn ein Größenwahnsinniger Firmen gründet... Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Der Nikolai Pflug ist ein Hochstapler, wie er im Buche steht.

Seine ganze "Firmen-Konstruktion", sei es die LCI AG oder auch die proselectcar.de, habe ich schon vor vielen Monaten in Einzelteile zerlegt. Was übrig blieb, war - heiße Luft!

Die hier immer angeführte LCI AG mit Sitz in Luxemburg ist seine Scheinfirma, die überhaupt nicht real existiert.

Man fahre mal bei der angegebenen Adresse vorbei und erkundige sich vor Ort - die Überraschung wird groß sein! Idea

Und daß eine LCI AG am Finanzplatz Luxemburg überhaupt nicht telefonisch zu erreichen ist - ja, das funktioniert auch nur im Kleinhirn eines Nikolai Pflug... Evil or Very Mad
Zwillinge Geschlecht:Weiblich Ziege VerstecktPersönliche Gallerie von LilliaBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail senden
 Sunny




Anmeldungsdatum: 23.02.2005
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BeitragVerfasst am: 28/2/2005, 11:35  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

hallo,
ich hab den "herrn" pflug jetzt ausfindig gemacht und auch mit ihm telefoniert.
er hat von sich aus gesagt, daß wir den offiziellen weg gehen sollen!
OK. Kann er haben. er hatte seine chance.

vielleicht hast du ja schon gesehen, daß auf seiner homepage wird mit eu-autos gehandelt wird, die verliest werden sollen und in seinem schneeballsystem mit punkten bewertet werden.
dreimal darfst du raten, wessen eu-fahrzeuge und wessen autohändler das sind und auf wessen homepage da ungefragt zugegriffen wird....

natürlich unsere! und außer "HERRN" Plug weiß da sonst keiner der beteiligten was von.
der mann hat scheinbar einen leichten höhenflug.
aber der fall wird tief enden.
es gibt ja noch gesetze, verbraucherzentralen, LKA in München usw...

gruß
claudia schiel
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 Sunny




Anmeldungsdatum: 23.02.2005
Beiträge: 6

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BeitragVerfasst am: 28/2/2005, 11:39  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

pte010906047
Unternehmen/Finanzen, Recht/Steuer

LCI mit Passiva von 886,2 Mio. Schilling (Update)
Drei Ausgleichsverfahren eröffnet - Keine Überschuldung, aber
Zahlungsunfähigkeit

Wien (pte, 6. September 01/15:1Cool - In der Insolvenz-Causa LCI sind
heute, Donnerstag, die ersten drei Ausgleichsverfahren eröffnet worden.
Wie der KSV http://www.ksv.at mitteilte, wurden vom Handelsgericht Wien
über die LCI Consultants AG, ProNet Handels-GmbH und die LCI IT-Services
GmbH ein entsprechendes Verfahren gestartet. Fünf Unternehmen aus der
österreichischen LCI-Firmengruppe mussten ihre Zahlungsunfähigkeit
eingestehen und beim Handelsgericht Wien Ausgleichsanträge einbringen.
Die Passiva der fünf Unternehmen betragen nach letztem Stand des KSV
882,6 Mio. Schilling. Von der Inslovenz sind 77 Mitarbeiter betroffen.
Trotz der hohen Passiva liege keine Überschuldung, sondern eine
Zahlungsunfähigkeit vor.

Die Aktiva der Gruppe betragen 979,9 Mio. Schilling, was rein rechnerisch
zu einem positiven Kapital von 93,7 Mio. Schilling führt. Wie vom KSV
erwartet, haben die Unternehmen den Gläubigern jeweils eine 40%ige Quote
angeboten, was der insolvenzrechtlich vorgeschriebenen Mindestquote
entspricht. "Der genaue Insolvenzstatus wird erst noch zu erstellen sein,
auf die vorliegenden Zahlen können wir uns noch nicht verlassen. Die
Überschuldung muss auch gar nicht vorliegen, um ein Insolvenzverfahren
beantragen zu können, es genügt schon Zahlungsunfähigkeit. Und die ist
gegeben", so KSV Insolvenz-Experte Alexander Klikovits. Die
Zahlungsunfähigkeit der fünf LCI-Unternehmen resultiert nach
Eigendarstellung aus offenen Kundenforderungen von 312 Mio. Schilling,
die bislang nicht eingegangen sind. Diese Forderungen bestehen vor allem
gegenüber öffentlichen Auftraggebern.

Zu den betroffenen Unternehmen zählen neben den drei bereits erwähnten
die CCW- Computerberatungsgesellschaft m.b.H. und die Academy4me
e-Learning GmbH http://www.academy4me.com . Das sechste Unternehmen der
Gruppe, die data link Handels-GmbH, sei nicht insolvent. Wie sich die
Summe der Passiva auf die einzelnen Unternehmen verteilt, sei noch nicht
bekannt. Für die Academy4me besteht allerdings Hoffnung, dem drohenden
Konkurs zu entgehen. Der ehemalige Geschäftsführer Alexander Schiebel
will das E-Learning-Unternehmen übernehmen. "Ich bemühe mich seit Monaten
das Unternehmen zu kaufen. In den letzten sechs Wochen habe ich mehrere
Management-Buy-Out-Vorschläge gemacht, die aber alle abgelehnt wurden.
Zur Zeit bin ich noch auf der Suche nach Investoren", meinte er im
Gespräch mit pte. Die Academy4me sei schuldenmäßig sicher der kleinste
Brocken in der ganzen Gruppe, so Schiebel. Die Hauptlast der Bankschulden
liege auf der LCI Consultants AG.

Die LCI-Gruppe befasst sich mit EDV-Beratung, EDV-Dienstleistungen, Hard-
und Softwarehandel sowie Aus- und Weiterbildung über Internet. Bereits
vor einer Woche ist der gesamte Vorstand der LCI-Gruppe zurückgetreten.
Der neue Vorstand, der Niederländer Lex van Drooge, war für eine
Stellungnahme nicht erreichbar. Nur er könne derzeit Auskunft über die
Zukunft der Gruppe geben, hieß es auf Anfrage von pte. Auch Schiebel
hatte keine Ahnung was genau die Niederländer nun planen.

LCI-Österreich ist Teil der niederländischen LCI Technology Group
http://www.lcigroup.com , die an der Amsterdamer Börse Euronext notiert.
Sie unterhält 22 Tochtergesellschaften in 15 Ländern wie etwa Österreich,
Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, Holland, Rumänien,
Slowakei, Tschechien und den USA.
(Ende)

Aussender: pressetext.austria

Redakteur: Oliver Scheiber, email: scheiber@pressetext.at, Tel. +43 1 811
40 314
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 Uservorstellung







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Petra Henning

Michael Maleck

Mücahit Savas

Steffi Gehla
  
 Sunny




Anmeldungsdatum: 23.02.2005
Beiträge: 6

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BeitragVerfasst am: 28/2/2005, 11:40  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Das ist doch mal was, worauf die Welt gewartet hat und worauf man stolz sein kann, oder?

Claudia Schiel
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 tenholt



Alter: 53
Anmeldungsdatum: 22.06.2007
Beiträge: 1
Wohnort: Windeck

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BeitragVerfasst am: 22/6/2007, 18:14  Titel:  Pro Select Car => UNSERIÖS Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Guten Tag Allerseits,

habe dieses Forum gefunden, weil ich über Pro Select Car recherchiert habe. Hintergrund: ich habe eine Fzg.-Agentur und verkaufe Neufahrzeuge aus Deutschland, aus EU- und Reimport. Dabei arbeite ich mit einem Unternehmen aus Ofterschwang in Bayern zusammen, daß mir die Fzge. zuführt. Der Geschäftsführer dieses Unternehmens hat Pro Select Car "aufgetan" und war begeistert von den Möglichkeiten, die sich angeblich bieten. Mir kam die Sache von Anfang an sehr mysteriös vor, weil PSC z.B. für jedes bei PSC geleaste Fahrzeug einen Werbezuschuß in Höhe von 300,- Euro pro Monat zahlen will. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht kann sich so etwas nicht rechnen. Bei der von PSC angegebenen generellen Leasingdauer von 48 Monaten sind das immerhin 14.400,- Euro - wer soll das bezahlen ?

Dazu kommt, daß Pro Car Select PSC von jedem, der sich für Leasing oder Fzg.-Werbung interessiert, vorab 300,- Euro als "Registrierungsgebühr“ haben will. Wenn ich ein Leasingangebot haben will, bekomme ich das von jeder Leasinggesellschaft umsonst. Bei der Fzg.-Werbung wird lt. AGB ausdrücklich betont, daß eine Vermittlung von Werbern nicht garantiert werden kann. Wofür also 300,-Euro Zahlen ? Damit Herr Pflug sich die Taschen voll machen kann !

Jegliche Vorabzahlung ist grundsätzlich ein Indiz für unseriöses Vorhaben, was aber erfahrungsgemäß nicht immer so sein muß. PSC hat die Gebühr kassiert und danach ...still ruht der See.

Dieses Unternehmen des Herrn Pflug, das überhaupt kein Unternehmen ist, basiert auf Täuschung und Betrug. Das Impressum z.B. ist rechtswidrig, weil dort die wichtigsten Angaben fehlen: Unternehmenssitz in Deutschland, Geschäftsführer usw.

Die von PSC als „international tätiger Finanzpartner“ angepriesene LCI AG mit angeblichem Sitz in Luxemburg existiert überhaupt nicht. Es gibt auch keine LCI-Group. Die letzte Veröffentlichung im Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg über eine "LCI" stammt vom 01.05.2005; überprüfbar über etat.lu. Dazu kommt, daß LC Invest (lc-invest.com) lt. eigenem Impressum keinen Firmensitz in Luxemburg hat. Sollte es sich bei LCI wirklich um einen Finanzinvestor handeln, aus welchem Grund wird im Impressum keine luxemburgische Telefonnummer, sondern lediglich eine deutsche "0180"-Faxnummer angegeben ? Das kenne ich von luxemburger Finanzunternehmen anders ! Weiterhin werden auf der Homepage keinerlei konkreten Finanzangebote gemacht, und das kann schon überhaupt nicht den Zielen eines Finanzunternehmen entsprechen. Ich habe mich heute telefonisch bei meinem Finanzpartner, der ATLANTICLUX Lebensversicherung in Luxemburg nach LCI erkundigt, Ergebnis: unbekannt. Dann habe ich nach der Straße "Avenue Scheffer" in Luxemburg gefragt (angeblicher Sitz der LCI lt. Impressum PSC); Ergebnis: eine Avenue Scheffer gibt es in Luxemburg überhaupt nicht. Es gibt eine Allée Scheffer, aber in dieser Straße gibt es kein Unternehmen namens LCI. Alles Lug und Betrug ! Bei PSC gibt es keinen „Finanzpartner“ oder „Finanzinvestor" und es gibt auch niemanden, der 300,- EUR pro Monat an „Werbezuschuß“ bezahlen könnte oder gar bezahlen will. Pflug geht es ausschließlich darum, 300,- EUR von jedem Dummen als "Registrierungsgebühr" zu kassieren und dann tut sich nichts mehr.

Auf der Homepage lc-invest.de werden Immobilienobjekte beworben. Ich habe den dort angegebenen Immobilienmakler angerufen. Er kennt LCI nicht, kann sich aber daran erinnern, daß er die dort beworbenen Immobilien vor etwa 4 Jahren veräußert hat. Er will rechtliche Schritte einleiten.

Unter mobile.de ist vorhanden:
Impressum
Firma: Pro Select Car GmbH
Rechtsform: Ltd.
Straße: Hohenzollernring 84
Ort: D-50677 Köln
Tel: 0221 / 355 33 94
E-Mail: ProSelectCar@mobile.de
Handelsregister: Companies House London
Handelsregister-Eintragung: 5421286
Umsatzsteuer-Identifikationsnr.
nach § 27a Umsatzsteuergesetz: Nicht vorhanden
Steuernummer: 17224530
Vertretungsberechtigt: N. Pflug
Auf dem Hohenzollernring 84 in Köln hat die Firma Pedus Office Ihr Gebäude. Die "Pro Select Car GmbH" hat lt. telefonischer Auskunft dort ein Büro angemietet. Lt. telefonischer unverbindlicher Auskunft des Handelsregisters Köln, ist in Köln die Pro Select Car GmbH nicht eingetragen ! Wie ist es möglich, daß die Firma mit "GmbH" firmiert, die Rechtsform aber eine "Limited" ist ? Ganz einfach, weil es keine Pro Select Car GmbH gibt ! Die Firma hat keine USt-Id und gibt eine Steuernummer an, die keine deutsche Steuernummer ist.

Ich habe heute 8 der auf der Homepage von PSC unter dem Link "Autohändler" angegebenen Händler angerufen. KEINER hat zugestimmt, bei PSC gelistet zu werden. Eine Geschäftsbeziehung besteht nicht. Einige Händler haben bereits rechtliche Schritte gegen PSC eingeleitet. Ich habe mit den Personen gesprochen, die PSC auf der Internetseite als Ansprechpartner angegeben hat. Alle diese Personen sind bereits von Anrufern auf PSC und die unseriösen Machenschaften angesprochen worden. PSC hat bis heute über diese Händler kein einziges Fahrzeug verkauft oder verleast und auch kein einziges beworben, geschweige denn Werbezuschuß bezahlt. Die ganze Nummer ist eine Betrugsnummer.

Die Händlerliste hat PSC im Jahre 2004 von der Homepage der Firma S&S Internet Systeme GmbH in Mönchengladbach einfach kopiert und unverändert in die eigene Homepage eingefügt. Damals allerdings nicht nur die Händlerliste, sondern auch Fzg.-Angebote, die sind natürlich mangels Aktualität verschwunden. Nach einem heutigen Telefonat mit Frau Schiel von S&S Systeme, die in 2005 einige Artikel in dieses Forum eingestellt hat, bin ich absolut überzeugt, es mit einem Betrüger zu tun zu haben.

Ich kann jedem nur raten, die Finger von Pflug und PSC zu lassen.
Ganz besonders interessiert mich, ob jemand Strafanzeige gegen Pflug und/oder PSC gestellt hat. Ich würde mich darüber gerne informieren und evtl. anschließen.

In diesem Sinne: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste !!
Löwe Geschlecht:Männlich Ziege OfflinePersönliche Gallerie von tenholtBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden
 pellomino



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Anmeldungsdatum: 14.07.2008
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BeitragVerfasst am: 16/7/2008, 16:41  Titel:  Nokolai Plfug LC-Invest und PSC Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Tja Freunde, es hat den Anschein, dass NP mal wieder einen Dummen gefunden hat, nämlich mich!

Ich schätze dass meine knapp 20 Scheine verloren sind. Der Mann ist glatt wie ein Aal.

Er versteckt sich gerne hinter seinen AGB´s. Die werden ihm jetzt aber auch nicht mehr helfen, weil ich Anzeige erstattet habe wegen fortgesetztem Anlage- und Kreditbetrug. Die Unterlagen, die bei der Kripo liegen dürften ausreichen, den Mann für lange Zeit hinter Gitter zu bringen.

Steuerhinterziehung kommt wohl noch hinzu.

Wer sicher der Anzeige anschließen möchte kann mir eine pN schicken. Ich melde mich.
Sad
Wassermann Geschlecht:Männlich Tiger OfflinePersönliche Gallerie von pellominoBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden
 Christine K.