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 jidelberger



Alter: 36
Anmeldungsdatum: 08.11.2004
Beiträge: 39
Wohnort: Solingen

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BeitragVerfasst am: 28/11/2004, 01:50  Titel:  Steuern Teil 1 Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hallo,

wie versprochen, der erste Teil.

Anstelle einer Einleitung ein interessanter Fakt zum Thema Steuern:

Ca. 60 % aller erhältlichen Steuerliteratur weltweit (!) bezieht sich auf das deutsche Steuersystem.

Daher ist es auch für mich unmöglich sämtliche Steuern zu kennen und zu beherrschen (selbst Steuerberater kennen nicht alles darüber).

Ich möchte direkt (über mehrere Teile) mit der wichtigsten Steuer beschäftigen, mit der sich jeder Gewerbetreibende herumschlagen muss: Der Umsatzsteuer (zusammen mit Vorsteuer und Mehrwertsteuer).

Am Ende jedes Teiles finden Sie einen oder mehrere Links zu diesem Thema.

Die wichtigsten Links möchte ich hier schon einmal angeben, damit Sie jedes Gesetz nachschlagen können, ohne sich eine große Sammlung an Büchern zum Thema kaufen zu müssen:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/index.html


und

http://www.steuernetz.de/

Nun zu unserem ersten Thema: Der Umsatzsteuer.

Generell, die Umsatzsteuer wird - wie der Name schon sagt - auf den Umsatz eines Unternehmens erhoben.

Wir unterscheiden zwischen steuerbaren, nicht steuerbaren und steuerfreien Umsätzen.

Steuerbare und nicht steuerbare Umsätze werden in den §§ 1 und 2 des UStG geklärt. Steuerbar sind grundsätzlich alle Umsätze, die im Inland generiert werden.

Beispiel: Ware, die innerhalb Deutschlands z. B. von Hamburg nach München verkauft wird.

Ware, die von Außerhalb Deutschlands eingeführt wird ist normalerweise nicht steuerbar (Ausnahmen gibt es über die sog. Einfuhrumsatzsteuer), da sie ihren Ursprung nicht im Geltungsbereichs des UStG hat.

Steuerfreie Umsätze sind Umsätze, die zwar unter normalen Umständen der Umsatzsteuer unterliegen (z. B. Verkauf von Briefmarken im Inland) aber nach den Paragraphen 4 und folgend Ausnahmen bilden.

Generell als Eselsbrücke ist der Ort der Lieferung und Leistung zu berücksichtigen.

Wird die Ware oder die Dienstleistung im Inland gewährt (dazu gehört zum Beispiel eine Schulung, an der auch Ausländer teilgenommen haben) ist der volle oder der verminderte Steuersatz zu berechnen.

Lieferungen ins Ausland sind steuerfrei, der Importeur muss diese in EU-Ländern in der Umsatzsteuervoranmeldung bzw. der Intrastat-Meldung angeben.

So, dies ist die kurze Einleitung zum Thema. Nächste Woche werde ich das Thema mit Vorsteuer und Mehrwertsteuer ein wenig vertiefen.

Links:
Das UStG (Umsatzsteuergesetz) finden Sie hier:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ustg_1980/index.html
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Jens Idelberger
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 Frederic Specht
Networker


Alter: 49
Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 734
Wohnort: Esslingen

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BeitragVerfasst am: 28/11/2004, 14:16  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hallo Jens,
hast Du ein paar Tipps, wie man am Anfang mit der Gewerbeanmeldung umgeht? Du bekommst danach ja automatisch den Fragebogen vom Finanzamt. Was sollte hier beim Ausfüllen beachtet werden?
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 Kerstin Mönch
Networkerin


Alter: 34
Anmeldungsdatum: 20.10.2004
Beiträge: 773
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BeitragVerfasst am: 28/11/2004, 14:20  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

hallo jens ,

ich habe den kleinunternemer §19 auf anraten gemacht .
worauf muss ich nun bei der jahreserklärung achten und werde ich mit meinem mann zusammen veranschlagt ?
da das geld ja fürs unternehmen praktisch aus meiner haushaltskasse kommt .

liebe grüsse danke im voraus kerstin
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 Reiner Marggraff
Gast






BeitragVerfasst am: 28/11/2004, 15:09  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hallo, ich werde immer mit meiner Frau zusammen veranschlagt. Hat in meinem Fall nur Vorteile. es gibt doch Steuerhilfe Vereine wo man sich auch gut informieren kann.
Gruß
Reiner
   Online
 Frederic Specht
Networker


Alter: 49
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Beiträge: 734
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BeitragVerfasst am: 28/11/2004, 15:24  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

@all
wir sollten uns hier disziplinieren und nur MLM-relevante Steuer-Themen besprechen.
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 Reiner Marggraff
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BeitragVerfasst am: 28/11/2004, 16:07  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

@ Frederic,
sollten wir nur ohne Steuerberater wird das nicht wirklich was. Infos können wir weitergeben,persönliche Erfahrungen, mehr aber auch nicht.Wie Kertsin schon schrieb"werde ich mit meinem Mann veranlag ist genauso wichtig für Einzelne! Nur wer soll das hier entscheiden? Wir oder Jens kann Hinweise geben, denn Jeder hat andere steuerrechtliche Anforderungen. Ein guter Steuerberater "bezahlt sich selbst".
Gruß
Reiner
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 jidelberger



Alter: 36
Anmeldungsdatum: 08.11.2004
Beiträge: 39
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BeitragVerfasst am: 28/11/2004, 16:35  Titel:  Gewerbeanmeldung Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Frederic Specht hat folgendes geschrieben:
Hallo Jens,
hast Du ein paar Tipps, wie man am Anfang mit der Gewerbeanmeldung umgeht? Du bekommst danach ja automatisch den Fragebogen vom Finanzamt. Was sollte hier beim Ausfüllen beachtet werden?


Hallo Frederic,

also, zuerst sollte man sich erkundigen einmal beim Networkbetreiber, ob er direkt eine Gewerbeanmeldung benötigt und zum anderen bei der entsprechenden Gemeinde (Gewerbeaufsicht), wie viel das kostet. Man kann inzwischen auch angeben (zumindest in Solingen) ob man das Geschäft aus dem Nebenerwerb startet. Dann ist man schon viel weiter. Man kann (auch wenn es nicht gerne gesehen wird) eine Anmeldung auch nachträglich einreichen. Meist - so meine Erfahrung - sind die Beamten relativ zuvorkommend.

Personalausweis sollte natürlich vorliegen. Die angemeldete Tätigkeit sollte so genau wie möglich angegeben werden, z. B. Einzelhandel mit Nahrungsergänzungsmitteln und Geschenkartikeln in meinem Fall.

Beim Fragebogen:
Bei der Frage nach Geschätztem Umsatz / Gewinn kann sehr niedrig beantwortet werden, z. b. 1000 € Umsatz / 500 € Gewinn. Da ist das Finanzamt kulant. Die Maximalbeträge für den Kleinunternehmer sind auf dem Fragebogen angegeben.

Angestellte / Arbeiter natürlich 0 (Der Unternehmer selbst zählt da nicht).

Aus dem Nebenerwerb heraus gestartete Networker müssen natürlich unter dem Punkt weitere Einkünfte die Einkünfte aus der Lohnsteuerkarte angeben.

Ich habe die Erfahrung gemacht, das das Finanzamt meist sehr kulant gerade gegenüber Kleingewerben ist. Dies ist natürlich auch von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.

Man wird zwar direkt bei der IHK angemeldet, muss aber bis zu einem bestimmten Betrag keinen Beitrag zahlen.
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Jens Idelberger
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