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 AlwaysGoodWines
Weinfreund


Alter: 38
Anmeldungsdatum: 18.10.2005
Beiträge: 841
Wohnort: Kevelaer

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BeitragVerfasst am: 4/2/2006, 14:39  Titel:  Impressumspflicht für Webseiten-Betreiber Antworten mit ZitatNach untenNach oben

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Für Webseiten-Betreiber

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Folgende Angaben müssen gemacht werden:


1. Name und Anschrift des Anbieters

Zunächst ist der komplette Name bzw. die vollständige Firmenbezeichnung inklusive Rechtsformzusatz anzugeben. Weiterhin müssen Strasse, Hausnummer, Postleitzeitzahl und Ort angegeben werden. Die Angabe einer Postfachs genügt nicht. Bei juristischen Personen und Personenvereinigungen ist der Sitz anzugeben.

2. Informationen zur schnellen Kontaktaufnahme

Dies sind ausweislich der Gesetzesbegründung Telefonnummer, Faxnummer, und Email-Adresse. Wer verhindern möchte, dass die Email-Adresse von Spam-Robots ausgelesen wird, sollte die Angaben in Form einer JPEG- oder GIF-Datei bereitstellen. Verfügt der Anbieter z.B. über keine Faxnummer, so muss diese natürlich nicht angegeben werden.

3. Angabe des Vertretungsberechtigten

Bei juristischen Personen, Personengesellschaften und sonstigen Personenzusammenschlüssen ist die Angabe des Vertretungsberechtigten erforderlich.

4. Angabe der Aufsichtsbehörde

Bedarf die Tätigkeit des Anbieters der behördlichen Zulassung, so ist die zuständige Aufsichtsbehörde nebst Kontaktdaten aufzuführen.

5. Register und Registernummer

Ist der Anbieter im Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen, so ist das entsprechende Register zu benennen und die Registernummer anzugeben.

6. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Soweit vorhanden muss auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden.

7. Zusätzliche Pflichten für besondere Berufsgruppen

Ist der Anbieter ein Angehöriger eines Freien Berufes, bei dem die Berufsausübung geregelt oder die Berufsbezeichnung geschützt ist (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Zahnärzte, Architekten, beratende Ingenieure etc.), so sind zusätzlich die Berufsbezeichnung und der Staat, in dem diese verliehen wurde, anzugeben. Schließlich müssen die berufsrechtlichen Regelung benannt und im Volltext oder vorzugsweise durch entsprechende Links verfügbar gehalten werden. Häufig stellen die jeweiligen Kammern und Berufsverbände entsprechende Internetseiten zur Verfügung, auf die per Link verwiesen werden kann.

8. Weitere Angaben

Sofern aufgrund anderer Vorschriften weitere Informationspflichten bestehen, müssen auch diese erfüllt werden. Werden beispielsweise redaktionelle Beiträge veröffentlich, so muss ein Verantwortlicher im Sinne vom § 10 Abs. 3 MDStV benannt werden. Dabei muss es sich um eine natürliche Person handeln, die voll geschäftsfähig ist und Ihren ständigen Aufenthalt im Inland hat.

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Gefunden auf: http://www.beckmannundnorda.de/tdgimpressum.html

[Edit: Hinweis bzgl. Email entfernt]


Grüße vom Niederrhein,

Christian
_________________
Es gibt eine Theorie, die besagt, wenn jemals irgendwer genau herausfindet, wozu das Universum da ist und warum es da ist, dann verschwindet es auf der Stelle und wird durch noch etwas Bizarreres und Unbegreiflicheres ersetzt. - Es gibt eine andere Theorie, nach der das schon passiert ist.


Zuletzt bearbeitet von AlwaysGoodWines am 1/6/2006, 21:10, insgesamt einmal bearbeitet
Krebs Geschlecht:Männlich Hund VerstecktPersönliche Gallerie von AlwaysGoodWinesBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden
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 norbert
Z.Z. verboten
User gesperrt


Alter: 50
Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 4327
Wohnort: Berlin

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BeitragVerfasst am: 4/2/2006, 14:45  Titel:  Re: Impressumspflicht für Webseiten-Betreiber Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Artikel über Impressumspflicht:
http://berlin-region.com/news/info/tdg_neu.htm

Teledienstgesetz Originaltext:
http://berlin-region.com/tdg.htm

(Der § 6 handelt von Pflichtangaben/Impressum)

Das gilt auch für ausländische Angebote, die sich an Deutsche Interessenten richten:
http://mlm-network.biz/forum/viewtopic.php?t=11
Zwillinge Geschlecht:Männlich Hund VerstecktPersönliche Gallerie von norbertBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden
 Fräulein Rottenmeier



Alter: 44
Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 2198
Wohnort: Dortmund

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BeitragVerfasst am: 4/2/2006, 22:48  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

wie sieht das bei privaten webseiten aus. was ist z.b. wenn der betreiber keine festnetztelefonnummer besitzt - darf er eine handy-nr. angeben ??? kann anstatt der melde-adresse eine postfachadresse angegeben werden oder evt. in vertretung dafür die adresse eines verwalters.

z.b. verantwortl. lieschen müller-lüdenscheid
c/o fa. meyerhammerschmidt
friesenstrasse 5000
4555666 bayernstadt.

obwohl der betreiber der seite anders heisst

ich meine jetzt nicht das der fiktive daten eingibt sondern dass er jemand als verantwortlichen beautragt.

lg daggi
_________________
Lach nicht wenn dein Feind ein paar Schritte zurückweicht - er könnte Anlauf nehmen!
Löwe Geschlecht:Weiblich Drache VerstecktPersönliche Gallerie von Fräulein RottenmeierBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden
 Herr Jundt
Freund


Alter: 28
Anmeldungsdatum: 08.09.2004
Beiträge: 3961
Wohnort: Meckenheim

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BeitragVerfasst am: 4/2/2006, 23:38  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hallo,

hier gibt es einen Webimpressumassistenten:
http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/index.php

siehe auch Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Impressum#Deutsche_Rechtslage

unten auch die Links zu weiteren vertiefung

auch die Seite ist gut:
http://fx3.org/faq/impressum_webseiten.php
_________________
Fremde sind Freunde, die man noch nicht kennt.
Jungfrau Geschlecht:Männlich Ziege OfflinePersönliche Gallerie von Herr JundtBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden
 norbert
Z.Z. verboten
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Alter: 50
Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 4327
Wohnort: Berlin

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BeitragVerfasst am: 4/2/2006, 23:38  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Eine rein private Site braucht kein Impressum zu tragen. Die Impressumspflicht beginnt genau da, wo Geld verdient wird, dazu genügt auch schon ein Werbebanner eines Partnerprogramms. Wer nur seine Hobbies, seine Briefmarkensammlung und seine Katze vorstellt, braucht kein Impressum auf seiner Seite.

Bei kommerziellen Seiten ist die Anschrift der Niederlassung anzugeben, ich kenne kein Unternehmen, das sich in einem Postfach niedergelassen hat (Gewerbeanmeldung). Ob Handy oder Festnetz ist egal, praktisch reicht auch ne Faxnummer, wenn man auf Werbemüll und hohe Toner- und Papierkosten wert legt. Gefordert ist eine Möglichkeit zur unmittelbaren Kontaktaufnahme und die eMailadresse, letztere nicht als Link, sondern in Klarschrift.
Zwillinge Geschlecht:Männlich Hund VerstecktPersönliche Gallerie von norbertBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden
 Uservorstellung







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Mücahit Savas

Sylvia und Andy Stangl

Heinz Schröer

Katarina Hantzidou
  
 Thomas001




Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 17
Wohnort: waiblingen

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BeitragVerfasst am: 9/5/2006, 02:35  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

norbert hat folgendes geschrieben:
Eine rein private Site braucht kein Impressum zu tragen. Die Impressumspflicht beginnt genau da, wo Geld verdient wird, dazu genügt auch schon ein Werbebanner eines Partnerprogramms. Wer nur seine Hobbies, seine Briefmarkensammlung und seine Katze vorstellt, braucht kein Impressum auf seiner Seite.

Bei kommerziellen Seiten ist die Anschrift der Niederlassung anzugeben, ich kenne kein Unternehmen, das sich in einem Postfach niedergelassen hat (Gewerbeanmeldung). Ob Handy oder Festnetz ist egal, praktisch reicht auch ne Faxnummer, wenn man auf Werbemüll und hohe Toner- und Papierkosten wert legt. Gefordert ist eine Möglichkeit zur unmittelbaren Kontaktaufnahme und die eMailadresse, letztere nicht als Link, sondern in Klarschrift.


hallo zusammen!

leider sind deine infos fehlerhaft... auch bei einer privaten homepage ist ein impressum pflicht!

wenn du ein gb, ein webblog oder forum betreibst, greifen zum beispiel § 10 Absatz 3 MDStV. auch sind die §§ 6, 8 TDG und § 6 MDStV zu erwähnen. also auch dann, wenn du über dein hobby schreibst und hilfe zu diesem thema anbietest...

postfachadressen können abmahngründe sein.
_________________
grüsse Thomas001

webseiten - beratung - design - optimierung
www.web-tsc.de
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 norbert
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User gesperrt


Alter: 50
Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 4327
Wohnort: Berlin

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BeitragVerfasst am: 9/5/2006, 08:13  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Thomas001 hat folgendes geschrieben:
leider sind deine infos fehlerhaft... auch bei einer privaten homepage ist ein impressum pflicht!

wenn du ein gb, ein webblog oder forum betreibst, greifen zum beispiel § 10 Absatz 3 MDStV. auch sind die §§ 6, 8 TDG und § 6 MDStV zu erwähnen. also auch dann, wenn du über dein hobby schreibst und hilfe zu diesem thema anbietest...


Dann schau Dir mal den §§ 2 TDG bzw. MDStV genauer an, dort ist von Telediensten die Rede und was sich als solcher definiert. Stelle ich meinen Hund vor, ist das sicher kein Teledienst.

Aber es kann durchaus Einzelfälle geben, in denen auch eine private Homepage, die einen Teledienst enthält, unter die Impressumspflicht fällt. Das Anbieten von Hilfe kann u. U. als Teledienst gewertet werden.

Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte sich also (Rechtsberatung darf nicht über Foren erfolgen) von einem Anwalt beraten lassen.
Zwillinge Geschlecht:Männlich Hund VerstecktPersönliche Gallerie von norbertBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden
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