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BeitragVerfasst am: 29/6/2006, 16:21  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

busymouse hat folgendes geschrieben:
Ein selbststaendiger Reisegewerbetreibender bietet ohne vorherige Bestellung Waren oder Dienstleistungen an der Haustuer an. Auch das Betreiben eines Strassenstandes, der taeglich auf- und abgebaut wird, ist Reisegewerbe.


"Ohne vorherige Bestellung" bedeutet, "ohne hinbestellt worden zu sein", also keinen Termin zu haben. Ich denke mal, man hat i. d. R. keine Termine verabredet, zu denen Kataloge abgegeben oder Bestellungen eingesammelt werden, oder?

Auch wenn man "ohne vorherige Bestellung" als Bestellabgabe versteht, kommt der VP zum Kunden, ohne dass VORHER eine Bestellung vorliegt.

Bei dieser Arbeitsweise und Definition müsste also durchaus eine Reisegewerbekarte erforderlich sein. Genaues erfährt man allerdings bei den Gewerbeämtern, da dies regional unterschiedlich gehandhabt werden kann.

Eines ist jedoch Fakt: Wer ohne Reisegewerbekarte vom Ordnungsamt angetroffen wird, obwohl er eine solche haben müsste, kann mit Bussgeldern rechnen, die teurer sind als die Karte selbst.

Was das Unternehmen oder die Upline zum Thema schreibt, ist nicht relevant, nur das, was die Gewerbeämter sagen.

Was mich sehr wundert, ist, dass die Frage schon seit Monaten im Raum steht, aber keine definitive Aussage dazu bekannt ist.
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 busymouse




Anmeldungsdatum: 28.06.2006
Beiträge: 183

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BeitragVerfasst am: 29/6/2006, 16:33  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hi Norbert,

deine Interpretation ist nicht ganz richtig. Entscheidend ist hier der Kundenkontakt. Beim Austeilen der Kataloge kommt im Regelfall kein Kundenkontakt zustande und er ist in dem Moment auch nicht beabsichtigt. Der Kontakt wird immer durch die Bestellung vom Kunden hergestellt. Der Distributor liefert aus und kassiert, weil er hierfür vom Kunden bestellt wurde. Deshalb ist es kein Reisegewerbe. Wenn du dir Möbel nach Hause liefern lässt oder Blumen aus dem Geschäft anliefern lässt und an der tür bezahlst, ist es genau das Gleiche. Auch da brauchst du als ausliefernder Händler deshalb keinen Reisegewerbeschein.

Ich hoffe, das jetzt verständlicher erklärt zu haben.

Smile LG busymouse
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 busymouse




Anmeldungsdatum: 28.06.2006
Beiträge: 183

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BeitragVerfasst am: 29/6/2006, 16:35  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

norbert hat folgendes geschrieben:
[...Was mich sehr wundert, ist, dass die Frage schon seit Monaten im Raum steht, aber keine definitive Aussage dazu bekannt ist.


Das war übrigens eine definitive Aussage... Very Happy

LG busymouse
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BeitragVerfasst am: 29/6/2006, 17:04  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hi busymouse

busymouse hat folgendes geschrieben:
deine Interpretation ist nicht ganz richtig. Entscheidend ist hier der Kundenkontakt. Beim Austeilen der Kataloge kommt im Regelfall kein Kundenkontakt zustande und er ist in dem Moment auch nicht beabsichtigt. Der Kontakt wird immer durch die Bestellung vom Kunden hergestellt.


...für die der Distributor vorher keinen Termin mit dem Kunden (der ja noch keiner ist!) vereinbart hat...

Zitat:
Der Distributor liefert aus und kassiert, weil er hierfür vom Kunden bestellt wurde. Deshalb ist es kein Reisegewerbe.


Zur Bestellabgabe wurde der Distributor aber nicht bestellt, dafür wurde kein Termin vereinbart und das ist der springende Punkt.

Zitat:
Wenn du dir Möbel nach Hause liefern lässt oder Blumen aus dem Geschäft anliefern lässt und an der tür bezahlst, ist es genau das Gleiche. Auch da brauchst du als ausliefernder Händler deshalb keinen Reisegewerbeschein.


Wenn ich dort hingehe oder anrufe und etwas bestelle, braucht der Auslieferer natürlich keine Reisegewerbekarte, denn er hat ja einen vereinbarten Termin, den er wahrnimmt.

Steckt der Pizzabote überall Speisekarten in die Briefkästen, geht dann herum und klingelt (OHNE Termin!!!) bei den Leuten, um Bestellungen aufzunehmen, sieht es anders aus...

Erkläre es besser nicht mit eigenen Gedanken und Vermutungen, sondern frag bitte konkret beim Gewerbeamt nach, nachdem Du die Arbeitsweise GENAU und RICHTIG geschildert hast.
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 busymouse




Anmeldungsdatum: 28.06.2006
Beiträge: 183

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BeitragVerfasst am: 29/6/2006, 17:33  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hi Norbert,

ich weiß nicht, was du so machst... ich kann rund 11 Jahre (Vertriebstätigkeit), mein Lebensgefährte 25 Jahre Selbstständigkeit (mit Ladengeschäft und im Reisegewerbe Smile) in die Waagschale werfen.

Nach diversen Auseinandersetzungen mit Ämtern, Anwälten, Banken, Unternehmens- und Steuerberatungen weißt du irgendwann wo der Hase lang läuft. Du gewöhnst dir irgenwann auch an, Gesetzestexte selbst zu lesen, Veränderungen wahrzunehmen und in ihren Auswirkungen zu interpretieren, die allgemeine Marktlage zu berücksichtigen und dir Gedanken über notwendige zukünftige Umstrukturierungen zu machen. Man schaut, mit welchen Förderstrukturen man günstig Festangestellte für sein Büro bekommt, wann wie was abgeschrieben wird usw.. Gerade die Rechts- und Steuerbelange sind hier in Deutschland das Wichtigste überhaupt. Wer sich da nicht rechtzeitig informiert, steht beständig mit einem Bein im Gefängnis. Wir wären auch jetzt nicht in diesem Bereich tätig, wenn wir uns über die vielen Jahre nicht fortlaufend schlau gemacht hätten.

Norbert, du musst mir meine Aussagen ja nicht glauben. Du kannst gerne zum Gewerbeamt gehen. Wink

Smile LG busymouse
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Mücahit Savas

Mario Urschitz

Birgit Mindermann

beni herter
  
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BeitragVerfasst am: 29/6/2006, 18:21  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Super wie Du Dich auskennst...

Das Impressum der verlinkten Homepage ist jedenfalls nicht einwandfrei...

Empfehle den § 6 TDG zur Lektüre.
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 busymouse




Anmeldungsdatum: 28.06.2006
Beiträge: 183

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BeitragVerfasst am: 29/6/2006, 21:51  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

norbert hat folgendes geschrieben:
Empfehle den § 6 TDG zur Lektüre.


Hier zum Nachlesen für alle: § 6 TDG. Magst du mir sagen, welchen Part du meinst?

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Gast






BeitragVerfasst am: 30/6/2006, 07:47  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

busymouse hat folgendes geschrieben:
norbert hat folgendes geschrieben:
Empfehle den § 6 TDG zur Lektüre.


Hier zum Nachlesen für alle: § 6 TDG. Magst du mir sagen, welchen Part du meinst?


Wie wäre es mit der Anschrift?

Die Steuernummer gehört übrigens nicht ins Impressum, nur die Umsatzsteuer-ID, falls vorhanden.

Zum Impressum:
http://berlin-region.com/news/info/tdg_neu.htm
http://berlin-region.com/tdg.htm
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 busymouse




Anmeldungsdatum: 28.06.2006
Beiträge: 183

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BeitragVerfasst am: 30/6/2006, 11:05  Titel:   Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Uuuups,

da hat er die Straße vergessen. Ist mir beim Draufschauen gar nicht aufgefallen. Very Happy Danke, für den Hinweis! Ich bringe das gleich in Ordnung. Da ich mir völlig sicher war, dass die Anschrift vollständig ist, wäre mir das wahrscheinlich nie aufgefallen. Tja, so schnell kann es passieren...

Smile LG busymouse
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