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Nachricht |
Susan Kreuzig
Networkerin

Alter: 35
Anmeldungsdatum: 12.12.2004
Beiträge: 1091
Wohnort: Biberach-Stafflangen

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Mobil telefonieren:
Verfallsdatum ist rechtswidrig
Wenn Gesprächsguthaben auf einer Prepaid-Mobilfunkkarte nach 365 Tagen verfällt, handelt es sich um eine unangemessene Benachteiligung des Kunden. Eine solche Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Netzbetreibers ist unwirksam – und damit aus den AGB zu streichen. Dies hat das Landgericht München I jetzt auf die Klage einer Verbraucherzentrale entschieden (Az.: 12 O 16098/05).
Ebenfalls nicht in Einklang mit der Rechtsordnung hielt das Gericht den Verfall von Restguthaben wenn der Vertrag mit dem Mobilfunkdienstleister beendet wird. Und auch das Aktivieren einer Sperre dürfe künftig nicht mehr kostenpflichtig sein, so die Münchner Richter.
Bereits frühere Entscheidungen anderer Gerichte weisen in diese Richtung. Schon mehrfach hatten die AGB von Mobilfunkbetreibern keinen Bestand. So hat das OLG Brandenburg (Az. 3 U 251/9 bereits 1999 geurteilt, dass Verbraucher nicht gezwungen werden könnten, Guthaben binnen eines bestimmten Zeitraums abzutelefonieren. Auch das OLG Köln (Az. 6 U 137/02) hat sich bereits 2003 gegen die Gültigkeitsbefristung von Prepaid-Karten ausgesprochen.
Marcus Preu
Quelle: www.biallo.de |
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_________________ Balero, erfrischend anders - jetzt auch bei Sorgenlos gelistet
eVisionTeam, so putzt man heute |
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Dirk Hering
Networker

Alter: 29
Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 3043
Wohnort: Gelsenkirchen

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Bierschlucker

Anmeldungsdatum: 30.11.2004
Beiträge: 3116
Wohnort: MLM-freie Zone

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Hi Dirk and all,
Schade nur, dass gelöschte Guthaben bei Prepaid nicht nachweisbar sind
Die sind einfach weg, die Karte kann bei manchen Providern gar nimmer aufgeladen werden und wanderten somit in der Tonne, da gabs mal sogar vor ca. fünf Jahren gesponsorte Handys via Prepaid, netzfrei...
Für die Zukunft ist dieses Urteil allerdings echt zu begrüssen...
MfG Bierschlucker |
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rema

Anmeldungsdatum: 10.08.2005
Beiträge: 489

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Also, wenn auf meiner Prepaid beim Guthabenabruf folgesdes steht:
"Ihr Kontostand beträgt 6,23 Euro. Ihre Karte läuft am 28.02.2007 ab."
Dann ist das laut LG-München rechtswidrig
richtig  |
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_________________ Wer nicht gerne denkt, sollte wenigstens von Zeit zu Zeit seine Vorurteile neu gruppieren. Luther Burbank
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